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Fahrzeughersteller dürfen Dienste kombinieren

Google verpflichtet sich zu mehr Offenheit bei Kartendiensten

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Google hat sich gegenüber dem Bundeskartellamt dazu bereit erklärt, die Bedingungen für die Nutzung seiner Dienste im Automobilbereich zu verändern. Künftig sollen Autohersteller die Möglichkeit erhalten, einzelne Komponenten der sogenannten „Google Automotive Services“ – darunter Google Maps, der App-Store Google Play und der Sprachdienst Google Assistant – separat zu lizenzieren. Bislang war nur eine gebündelte Nutzung möglich.

Andreas Mund Bundeskartellamt

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes

Laut Bundeskartellamt könnten Fahrzeughersteller dadurch künftig flexibler bei der Auswahl digitaler Anwendungen für ihre Infotainmentsysteme agieren.

Zudem sollen vertragliche Regelungen entfallen, mit denen bislang bestimmte Einstellungen oder finanzielle Anreize an die Verwendung von Google-Diensten gekoppelt waren. Auch technische Voraussetzungen sollen so angepasst werden, dass eine problemlose Integration von Softwarelösungen anderer Anbieter möglich wird. Die Behörde erwartet dadurch eine Stärkung des Wettbewerbs im Bereich der digitalen Fahrzeugfunktionen.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, kommentiert:

Fahrzeughersteller können künftig zwischen Diensten verschiedener Anbieter frei wählen und diese entsprechend dem Kundenbedarf kombinieren. Das eröffnet neue Chancen für alternative Anbieter. Sie können beispielsweise gemeinsam mit Fahrzeugherstellern neue Lösungen für das Infotainment in Fahrzeugen entwickeln.

Änderungen bei der Google Maps Platform

Auch für Geschäftskunden, die Kartendienste nutzen, soll es künftig mehr Freiheiten geben. Die sogenannte „Google Maps Platform„, die etwa in der Logistik, bei Lieferdiensten oder in der Verkehrsbranche eingesetzt wird, konnte bislang nur eingeschränkt mit Angeboten anderer Anbieter kombiniert werden.

Googles Navi als Option für Drittanbieter-Apps

Nach der Einigung mit dem Bundeskartellamt sollen diese Einschränkungen aufgehoben werden. Unternehmen könnten damit künftig gezielter entscheiden, welche Dienste sie einsetzen – sei es nach technischen, inhaltlichen oder wirtschaftlichen Gesichtspunkten.

Darüber hinaus will Google die Darstellung von Inhalten aus der eigenen Plattform auch auf Karten anderer Anbieter ermöglichen. Betroffen sind unter anderem Open-Source-Projekte wie OpenStreetMap. Die Änderungen sollen für alle Unternehmen gelten, die ihre Kartendienste mit einer Rechnungsadresse im Europäischen Wirtschaftsraum nutzen.

Wirkung über den deutschen Markt hinaus

Die Vereinbarungen zu den Automotive-Diensten betreffen Fahrzeuge mit aktueller oder künftiger Zulassung in Deutschland. Da diese Zulassungsbedingungen EU-weit gelten, dürfte die Wirkung der Vereinbarung über den deutschen Markt hinausreichen. Das Bundeskartellamt hat die Zusagen von Google offiziell angenommen und das Verfahren abgeschlossen.

Google Maps: Bundeskartellamt leitet Verfahren gegen Google ein

09. Apr. 2025 um 12:23 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


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