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Falsche Bewertungen werden verboten

Gesetzentwurf: Transparenz-Pflicht für Vergleichsportale

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Um EU-Verbraucherrechte in deutsches Recht umzusetzen hat die Bundesregierung aktuell einen Gesetzentwurf (PDF-Download) zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht vorgelegt.

Dieser sieht eine Verbesserung der Verbraucherrechte im Online-Handel vor und will diese unter anderem durch mehr verpflichtende Transparenz schaffen. So sieht der Gesetzentwurf unter anderem vor, dass Vergleichsportale und andere Vermittlungsdienste über Kriterien und Gewichtung für das Ranking der angebotener Waren und Dienstleistungen informieren müssen.

Vertragsvermittler, die im Web oder in Apps Versicherungen, Stromliefer-Verträge, oder Handy-Tarife miteinander vergleichen müssten dann offenlegen, wenn das Ranking durch Werbung oder Zahlungen beeinflusst wird.

Check24 App

Neben herkömmlichen Waren und Dienstleistungen sollen durch die neuen Regeln ausdrücklich auch digitale Inhalte wie etwa eBooks oder Videoclips und digitale Dienstleistungen wie zum Beispiel soziale Netzwerke oder Videostreamingdienste erfasst werden.

Falsche Bewertungen werden verboten

Ebenfalls interessant. Testimonials die auf erfundene Zitate vermeintlich zufriedener Kunden und Katalogfotos setzen, werden verboten:

Veröffentlicht ein Unternehmen Bewertungen von Verbrauchern, muss es die Kunden darüber aufklären, ob und wie es sicherstellt, dass die Bewertungen tatsächlich echt sind. Gefälschte Bewertungen sind laut Gesetzesentwurf ausdrücklich verboten.

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21. Jan 2021 um 18:57 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


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    • Gilt das mit den Bewertungen nur für Vergleichsportale oder auch für normale Webseiten?

      • Ich weiß jetzt zwar nicht, warum du das als Antwort zu meinem Kommentar geschrieben hast aber ich versuche mal zu antworten :)

        Die Frage ist ja was „normale Webseiten“ sind. Für mein laienhaftes Verständnis gilt das UWG ja eh nur für Webseiten mit Gewinnerzielungsabsicht. Allerdings brauchen andere ja auch keine Bewertungen. Da gem. § 3 Abs. 3 die
        Nr. 23b bzw. Nr. 23c – die sollten ja das betreffen, was du meinst – des Anhangs unzulässig sind, würde ich sagen gilt das für alle Webseiten, die etwas verkaufen.
        So würde ich es begreifen. Wenn hier auch Juristen sind, können die mich gerne berichtigen.

  • Gerne noch um eine saftige Geldstrafe erweitern pro nachgewiesener gekaufter Bewertung

  • Falsche Bewertungen sind doch aktuell auch verboten vom Wttbewerbsrecht her.
    Frage ist nur, wer das überwachen soll. Schaut man sich z.B. Amazon Bewertungen an, gibt es viele seriöse Bewertungen, und sehr viele definitiv unseriöse durch kostenlose Testprodukte bei 5 Sterne Rezensionen.
    Das passiert aber hinten herum und ist inoffiziell. Das Vine Programm dagegen ist offiziell und beinhaltet zum Grossteil seriöse Bewertungen. Verbote in dieser Wettbewerbsbranche bringen nur etwas, wenn sie durchgesetzt werden können.

  • Als Viner von Amazon würde mich eine Umsetzung interessieren. Als quasi Profi Rezensent nerven mich die häufigen Fake Rezensionen wirklich, ich bin aber noch in der Lage zu differenzieren, viele Verbraucher können dies nicht und glauben irgendwann den Medien das einfach alles gefaked ist, obwohl genau das nicht stimmt und sehr viele ehrliche Menschen versuchen gute Bewertungen zu schreiben.

    Es gibt ja viele China-Tester, die gegen 5 Sterne die Kosten des Produktes überwiesen bekommen. Das sollte dringend unterbunden werden. Problem dabei ist die Umsetzung!!

    • Dann spiele ich jetzt mal deinen Gegenpart. Ich habe mich ein-zweimal „kaufen lassen“ für positive Rezensionen. Insgesamt ergab das eine Summe von 50 € plus die Erstattung der Produktkosten (nochmals 50 €). Der geldwerte Vorteil war es mir definitiv wert. Ich unterstelle jetzt mal, dass ein Vine-Tester negative Rezensionen verfassen darf und der geldwerte Vorteil trotzdem bestehen bleibt. Jetzt kommt mein Aber: Ich denke, dass wenn permanent (wenn auch gerechtfertigt) eher die Mängel von kostenfreien Produkten hervorgehoben werden, dass es das mit der Teilnahme am Vine-Programm war. Grundsätzlich besteht ja auch kein rechtlicher Anspruch, wenn man nicht mehr ins Programm passt und rausgeworfen wird. Es ist so ein bisschen wie „der Ausgewählte“ zu sein und das macht definitiv etwas mit einem und demnach auch mit den Rezensionen. Selbst wenn ein persönlicher Objektivitätsanspruch besteht, so gehört eine Menge Reflexionsfähigkeit dazu, dass die eigene Befangenheit immerwährend berücksichtigt wird. Übrigens mag ich den Trend, dass bei Produktvorstellungen auf dieser Seite immer nachgefragt wird, ob das Produkt kostenlos zur Verfügung oder selbst beschafft wurde! :)

  • Schön. Vergleichsportale und Vermittlungsdienste müssen über die Kriterien Auskunft geben, aber die Schufa darf ihre Kriterien weiterhin geheim halten…

  • Endlich wird etwas gegen die Fake-Vergleichsportale gemacht. Die Pest !

  • Redet mit. Seid nett zueinander!

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