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Kein Verstoß gegen Grundrechte

Gericht bestätigt Zwangsentsperrung von Smartphones

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73 Kommentare 73

Das Oberlandesgericht Bremen hat in einem aktuellen Beschluss (1 ORs 26/24) entschieden, dass die zwangsweise Entsperrung eines Mobiltelefons mittels Fingerabdrucks rechtens sein kann und stützt sich dabei auf § 81b Abs. 1 Strafprozessordnung.

Symbolbild Iphone Polizei

Zudem befand das Gericht, dass der unmittelbare Zwang zur Durchsetzung dieser Maßnahme ebenfalls durch diese Vorschrift gedeckt sei. Der Zugriff auf gespeicherte Daten hingegen unterliege separaten Regelungen zur Durchsuchung und Beschlagnahme.

Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte

Dem Beschluss lag ein Fall aus Bremen zugrunde. Die Polizei durchsuchte die Wohnung eines Mannes, der verdächtigt wurde, Schriften mit sexualisierter Gewalt gegen Kinder zu verbreiten. Obwohl der Beschuldigte angab, kein funktionierendes Smartphone zu besitzen, wurde während der Durchsuchung ein klingelndes Mobiltelefon in seiner Nähe gefunden. Das Gerät war gesperrt, woraufhin ihn die Beamten dazu aufforderten, es mittels Fingerabdruck zu entsperren.

Nach seiner Weigerung und einer anschließenden Belehrung darüber, dass die Entsperrung andernfalls mit Zwang durchgeführt werde, versuchte sich der Mann der Maßnahme zu entziehen. Es kam zu einem Handgemenge, bei dem die Polizei den Verdächtigen fixierte und seinen Finger auf den Sensor legte, um das Gerät zu entsperren.

Das Amtsgericht Bremerhaven verhängte eine Geldstrafe wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. Der Beschuldigte legte Berufung ein, die vom Landgericht Bremen verworfen wurde. Auch die daraufhin eingereichte Revision blieb erfolglos. Das OLG Bremen bestätigte die Entscheidung des Landgerichts und erklärte die zwangsweise Fingerabdruck-Entsperrung als rechtmäßig.

Touch Id

Kein Verstoß gegen Grundrechte

Das OLG Bremen argumentierte, dass die Entsperrung eines Mobiltelefons durch das Auflegen eines Fingers auf den Sensor einer erkennungsdienstlichen Maßnahme gleichkomme. Die Richter verwiesen auf vergleichbare Entscheidungen anderer Gerichte, die ebenfalls eine solche Praxis für zulässig erachtet hatten.

Die Revision hatte unter anderem angeführt, dass der Beschuldigte durch die zwangsweise Entsperrung zur Selbstbelastung gezwungen worden sei. Das Gericht sah dies jedoch anders: Der sogenannte „nemo tenetur“-Grundsatz, wonach sich niemand selbst belasten muss, gelte nur für aktive Mitwirkungshandlungen. Die erzwungene Fingerbewegung sei vielmehr mit anderen erkennungsdienstlichen Maßnahmen vergleichbar, wie etwa der Abnahme von Fingerabdrücken oder Lichtbildern.

30. Jan. 2025 um 19:32 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


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  • Losgelöst von der Straftat finde ich so ein Urteil bedenklich.

    • Dann will ich mal sehen das du nichts dagegen hast, wenn jemand vor deinem Fenster steht und jede deiner Handlungen beobachtet. Du wirst ihn sicherlich ansprechen und fragen was er dort macht. Es geht nicht ums verbergen sondern die Intimsphäre. Ich verteidige nicht den Menschen der schlechte Sachen macht, jedoch die Leute die ihre Intimsphäre schützen wollen. Briefe dürfen bei einer Durchsuchung nicht von Polizisten sondern nur vom Staatsanwalt geöffnet werden.

    • prettymofonamedjakob

      Jeder hat etwas zu verbergen und jede staatliche Gewalt wird früher oder später missbraucht. Möchtest du, dass die Polizei solche Befugnisse hat wenn Nazis an der Macht sind?

    • Der liebe Gott liebt offenbar Idioten.
      Warum: er macht so viele davon.
      (frei nach RAMBO III)

      Mit dem Spruch argumentieren alle Diktaturen, Ergo Idioten.

      Privatsphäre bleibt Privatsphäre egal ob man was zu verbergen hat oder nicht.

    • Nachtrag:
      Du hast nichts zu verbergen, teile uns bitte deine Kontonummer(n), Kontostand, eine Krankenakte, letzter Drogenkonsum mit.
      Hier und öffentlich.

  • Im Ernstfall Sperrknopf und eine Lautstärke Taste 2 Sekunden gedrückt halten, um Face ID temporär auszuschalten. Bei iPhones mit Touch ID gibt es sicherlich einen ähnlichen Shortcut. Im Zweifel ein paar Mal den falschen Finger auflegen bis Touch ID gesperrt wird.

  • Sehr bedenklich, also Fingerabdruck und Gesichtsentsperrung ungünstig. Was ist mit PIN Code wird der dann aus der Person rausgeprügelt?

  • Ah ja. Also entsperren geht, aber Dateien durchsuchen nicht (was gut ist!). Da kann man das auch gleich sein lassen.

    Das anfertigen von Fingerabdrücken oder Lichtbildern ist ein schlechter Vergleich. Damit erhalte ich nämlich nicht unmittelbar Zugriff auf ggf. tausende private Dateien.

    • Doch doch. Durchsuchen geht auch. Aber nur unter anderen Bedingungen.
      Niemand wird dein phone entsperren, wenn er sich die Daten dann nicht ansehen darf.
      Steht doch schon auf dem Durchsuchungsbeschluss was überhaupt mitgenommen werden soll

  • … man kann sich natürlich auch das Gesetz so auslegen, wie man es braucht.
    Bitte nicht falsch verstehen, bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder gibt es keine Gnade, aber es könnte natürlich auch bald bei harmloseren Vergehen zu solchen Zwangsmaßnahmen kommen!

  • Mag bei einem Fingerabdruck ja noch gehen. Aber was ist mit FaceID ? Da wird es ja kaum funktionieren.

      • Aber sie können dich nicht zwingen, die Augen offen zu halten.
        Kann man in FaceId zur Bedingung machen.

      • Machst Du Augen zu…

      • Es reicht einfach das iPhone nicht anzusehen. Selbst wenn sie dir die Augen aufhalten kannst du wo anders hinblicken. Problem gelöst. Nach dem 3x fehlgeschlagen Versuch benötigt man den PIN.

    • Theoretisch können die Cops dir auch das Gerät vor’s Gesicht halten und deinen Kopf festhalten bzw. die fixieren. Aber es reicht ja die Augen zu zu haben oder das Gesicht zu verziehen, damit FaceID dein Gesicht nicht erkennt. Also deutlich schwieriger zu erzwingen als bei TouchID. Aber juristisch sehe ich erstmal keinen Unterschied zwischen Touch und FaceID.

      • Bitte eine juristisch fundierte Fundstelle posten, bevor man dünne Mutmaßungen absondert

      • @Tbline67 Deine Absonderungen hier sind so Geistreich, das Du besser andere Menschen nicht mit Deinen Absonderungen behelligen solltest.

  • … die Justiz funktioniert in vielerlei Hinsicht nicht – nur wenn es gegen den Steuerzahler geht …

  • Kurzbefehl fürs iPhone ausschalten erstellen und gut ist.

  • Kann man das nicht einfach mit einem Kurzbefehl lösen und diesen dann über irgendwelche Automationen starten … oder über Siri?

  • Verstehe ich, bin ich aber dagegen. Bzw. sehe ich den Zug bei Apple eine Erkennung einzubauen, die das Handy dann abriegelt.

  • Bravo ! Endlich mal eine Durchsetzung von Gesetzen! Das ist zwar ausweislich der Kommentare hier nicht erwünscht, zeigt aber , dass Rechtsstaatlichkeit funktioniert!

    • Jeder mit gesunden Menschenverstand ist dagegen. Dass macht das Gesetz aber nicht schlecht oder falsch. Passt schon. Dennoch ist ein iPhone eben nicht mehr nur ein Telefon. Ich habe heute keinen PC mehr, keinen Mac. Nur noch iPhone und iPad. Da ist mein ganzes Leben drauf. Erinnerungen, Finazen und Steuern, rechtsverbindliche Schreiben (ich digitalisiere meine noch postalisch eingehenden Briefe), u.s.w. Ich muss kein Verbrecher sein um sagen zu können, dass mir das unangenehm wäre und ich sehr wohl Dinge zu verheimlichen habe. Denn ich bin ein Mensch und wie jeder andere habe ich meine Geheimnisse. Diese sind strafrechtlich nicht relevant. Oh Gott, nicht jeder ist gleich ein Fall fürs Gefängnis. Wenn mir jemand sagt, er hätte nichts zu verbergen, dann bin ich doch eher über denjenigen am zweifeln. Ich finde es gut, dass man sein iPhone schnell sperren kann aber ich finde es sollte noch eine Möglichkeit geben, es evtl. auch sicher zu sperren, ohne es in die Hand nehmen zu müssen. Fragt mich nicht wie. Eine Idee hätte ich dazu jetzt auch nicht.

      • Vielleicht bei Touch ID durch das auflegen eines vorher extra dafür eingescannten Fingers. Statt dann zu entsperren wird die Sperrstufe erhöht. Der Polizist weiß ja nicht, welchen Finger du sonst benutzt oder ob du gar Rechts- oder Linkshänder bist. Und bei Face-ID, auch wenn es sich etwas albern liest, eventuell durch eine vorher definierte Grimasse. Schaut dann zwar was seltsam aus aber auch hier wäre die Sperrstufe dann erhöht und man würde nicht mal eben alles offenlegen. Wer weiß aber Möglichkeiten gibt es, denke ich.

      • Hätte er sich nicht widerrechtlich der Durchsuchung widersetzt ( Beschluss lag vor ) und Vollstreckungsbeamte angegangen, dann wäre es einfach gewesen. Aber zur eigentlichen Straftat, kommen nun halt weitere hinzu

  • Ich würde das jetzt so interpretieren, dass wenn er sich nicht gerangelt hätte mit den Cops, er einfach hätte verweigern können. Dann hätten sie Ihn nicht zur Touch ID zwingen können. Oder sehe ich das falsch?

  • da in Deutschland mittlerweile eine zwei Klassen Justiz etabliert wurde und das Recht politisch affin gesprochen wird, ist dies der nächste Schritt zur Diktatur.
    Der angesprochene Fall bzgl. Kindesmissbrauch ist widerlich, aber darf nicht als Präzedenzfall und Blaupause für jede Art von staatlichem Ansinnen gelten

  • Face ID funktioniert bei geschlossenen Augen nicht.
    Wäre toll wenn Bei Face ID und das schließen eines Auges dazu führen würde, das man den PIN eingeben muss.
    Somit könnte keiner einen zwingen per Face ID das Gerät zu entsperren

  • Bloss weil heute alles Digital und Verschlüsselt ist, sich dabei auf Persönlichkeitsrechte zu versteifen, die aus einer anderen Zeit sind, ist leider nicht sehr fortschrittlich – da muss halt auch Zeitgemäss gehandelt werden dürfen, Ist doch keine Einbahnstrasse – und wenn es dem Schutz der Allgemeinheit dient oder zur erfolgreichen Verfolgung von Straftaten beiträgt bin ich eher Pro dem Urteil gegenüber gesinnt – ich wünsche sowas keinem, wenn auf diese Weise ggf. Auch mal Leben gerettet werden oder andere fiese Taten an einem eurer Angehörigen aufgeklärt oder gar verhindert werden können will ich die mit dem Beissreflex mal sehen wenn ein Richter sagt: Pustekuchen …

  • Genau richtig. Allein für den aktiven Widerstand gegen die Beamten sollte es gleich 1 JahrHaft geben.

  • Waterboarding ist auch rechtens…
    Ständig verlegt zu werden um dem Anwalt den Erstbesuch massiv zu erschweren…rechtens.

  • Redet mit. Seid nett zueinander!

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