Kein Verstoß gegen Grundrechte
Gericht bestätigt Zwangsentsperrung von Smartphones
Das Oberlandesgericht Bremen hat in einem aktuellen Beschluss (1 ORs 26/24) entschieden, dass die zwangsweise Entsperrung eines Mobiltelefons mittels Fingerabdrucks rechtens sein kann und stützt sich dabei auf § 81b Abs. 1 Strafprozessordnung.
Zudem befand das Gericht, dass der unmittelbare Zwang zur Durchsetzung dieser Maßnahme ebenfalls durch diese Vorschrift gedeckt sei. Der Zugriff auf gespeicherte Daten hingegen unterliege separaten Regelungen zur Durchsuchung und Beschlagnahme.
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
Dem Beschluss lag ein Fall aus Bremen zugrunde. Die Polizei durchsuchte die Wohnung eines Mannes, der verdächtigt wurde, Schriften mit sexualisierter Gewalt gegen Kinder zu verbreiten. Obwohl der Beschuldigte angab, kein funktionierendes Smartphone zu besitzen, wurde während der Durchsuchung ein klingelndes Mobiltelefon in seiner Nähe gefunden. Das Gerät war gesperrt, woraufhin ihn die Beamten dazu aufforderten, es mittels Fingerabdruck zu entsperren.
Nach seiner Weigerung und einer anschließenden Belehrung darüber, dass die Entsperrung andernfalls mit Zwang durchgeführt werde, versuchte sich der Mann der Maßnahme zu entziehen. Es kam zu einem Handgemenge, bei dem die Polizei den Verdächtigen fixierte und seinen Finger auf den Sensor legte, um das Gerät zu entsperren.
Das Amtsgericht Bremerhaven verhängte eine Geldstrafe wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. Der Beschuldigte legte Berufung ein, die vom Landgericht Bremen verworfen wurde. Auch die daraufhin eingereichte Revision blieb erfolglos. Das OLG Bremen bestätigte die Entscheidung des Landgerichts und erklärte die zwangsweise Fingerabdruck-Entsperrung als rechtmäßig.
Kein Verstoß gegen Grundrechte
Das OLG Bremen argumentierte, dass die Entsperrung eines Mobiltelefons durch das Auflegen eines Fingers auf den Sensor einer erkennungsdienstlichen Maßnahme gleichkomme. Die Richter verwiesen auf vergleichbare Entscheidungen anderer Gerichte, die ebenfalls eine solche Praxis für zulässig erachtet hatten.
Die Revision hatte unter anderem angeführt, dass der Beschuldigte durch die zwangsweise Entsperrung zur Selbstbelastung gezwungen worden sei. Das Gericht sah dies jedoch anders: Der sogenannte „nemo tenetur“-Grundsatz, wonach sich niemand selbst belasten muss, gelte nur für aktive Mitwirkungshandlungen. Die erzwungene Fingerbewegung sei vielmehr mit anderen erkennungsdienstlichen Maßnahmen vergleichbar, wie etwa der Abnahme von Fingerabdrücken oder Lichtbildern.
Losgelöst von der Straftat finde ich so ein Urteil bedenklich.
+1
Der Typ ist ein Trottel, wenn er schon Straftaten begeht sollte er Funktionen wie FaceID und TouchID nicht nutzen. Und dann noch einstellen, dass sich das Telefon nach X Eingaben löscht.
Sollte er keine Straftat begangen haben und falsch verdächtigt worden sein, sieht die Sache selbstverständlich anders aus. Dann sollten die Polizei eine Geldstrafe bekommen und ihm eine Entschädigung zahlen müssen.
Das Urteil bzw. die Begründung finde ich auch zwiespältig. Wenn ich das Gerät nur mit einem Code versehe, dann muss ich diesen dann auch eingeben (Mitwirkung) ?
Nach der Gerichtsbegründung nicht. Die Eingabe des Codes könnte man kaum als erkennungsdienstliche Maßnahme sehen.
Ich finde die Begründung hanebüchen. Nutzung von Biometrie zur Sicherung eines Gerätes ist doch etwas total anderes als Nutzung biometrischer Daten wie Fingerabdrücken zur Täterfeststellung
Code vergessen, was wollen sie machen?
Beugehaft… den Bayern würde ich es zutrauen…
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Losgelöst von deinen juristischen Kenntnissen, finde ich deinen Kommentar bedenklich. Der Richter urteilt nach Recht und Gesetz. Bevor man die richterliche Unsbhängigkeit bezweifelt, sollte man zunächst juristisch einwandfreie Behauptungen veröffentlichen!
Ganz genau. +1
Losgelöst von deinem Leseverständnis, es hat keiner gesagt dass die Richter nicht unabhängig gewesen sind. Dennoch kann man das Urteil / das Gesetz bedenklich finden.
Naja, bei meinem juristischen Studium war schon im ersten Semester klar, dass es immer herrschende und Mindermeinungen bei der Interpretation gesetzlicher Regelungen gab.
Also kann bei jedem Urteil schon ein wenig Couleur dabei sein.
Ist nur ein OLG Urteil. Das kann vom nächsten OLG genau gegenteilig entschieden werden.
Zudem ist nur die Höchstinstanz „unabhängig“. Alle Instanzen darunter unterliegen immer dem Revisionsvorbehalt.
Solange also nicht ein Bundesgericht oder Karlsruhe abschließend entschieden hat, ist das nur ein Etappensieg für die Exekutive.
1+ So schaut’s aus!
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Ja, ja, wie der Thüringer Richter zu Masken-Attesten.
Da spielt auch immer mit, wes Geistes Kind der Richter ist. Bei einer solchen Beschuldigung wohl eher weniger zugunsten des Beschuldigten, was ich verstehen kann. Jedoch verlange ich von einem Richter hier mehr selbstrefexion als von „normalen“ Bürgern. Den geschilderten Vorgang mit der Abnahme von Fingerabdrücken zu vergleichen ist hanebüchen.
Man denke auch an die „Entgleisung“ des Frankfurter Polizeivizepräsident bei der von-Metzeler-Entführung, der sich wenigstens selbst zur Anzeige brachte.
Werden solche Methoden – damit meine ich auch die in diesem Artikel genannten – gutgeheißen, dann dürfen wir uns auch nicht mehr über z. B. die BT-Abstimmung vom Mittwoch aufregen.
Stimme zu. Vor allem das Argument, der nemo tenetu Grundsatz gelte nur für aktive Mitwirkungshandlung..
Was Bitteschön soll man denn machen, wenn man fixiert und gegen seinen Willen seine Gliedmaßen bewegt werden? Finger einziehen geht schlecht, was einer selbstbelastung quasi gleichkommt.
Aber ansonsten ist es natürlich gut, dass die Polizei bei Straftaten auch handlungsfähig ist.
Wenigstens war der Typ nicht schlau genug, biometrie zu deaktivieren.
Hey Ben, so funktioniert Strafrecht und Justiz leider nicht:
Erst bestrafen/ belasten/ durchsuchen und DANACH dann schauen….Wenn man was findet, DANN ist alles in Ordnung, wenn nicht, dann schüttelt man sich die Hände und sagt „sorry“?
Also bei dir wäre das dann: Sofortiges zugreifen auf ALLE deine Geodaten im Auto und ALLE Geschwindigkeitsübertretungen ahnen, kompletter Zwang sich bei all deinen social Media Profilen einzuloggen und alle Kommentare zu sichten und schauen, ob du mal wen beleidigt hast, alle Kontoauszüge und Finanzen ohne Grund auf Steuerhinterziehung zu kontrollieren, alle Kinder (?) befragen von geschulten Psychologen ob du sie mal geschlagen hast, alles im Handy kontrollieren ob du mal ungefragt d***-pics versendet hast…
Und, finden wir was? Ach, NICHTS???!
Dann sorry für die Unannehmlichkeiten und netten Tag noch
Wenn man nichts zu verbergen hat… so what?
Dann will ich mal sehen das du nichts dagegen hast, wenn jemand vor deinem Fenster steht und jede deiner Handlungen beobachtet. Du wirst ihn sicherlich ansprechen und fragen was er dort macht. Es geht nicht ums verbergen sondern die Intimsphäre. Ich verteidige nicht den Menschen der schlechte Sachen macht, jedoch die Leute die ihre Intimsphäre schützen wollen. Briefe dürfen bei einer Durchsuchung nicht von Polizisten sondern nur vom Staatsanwalt geöffnet werden.
+1
Gesprochen wie ein Löwe! :)
Gib mal Name und Adresse. Bezichtige dich dann mal des Drogenhandels. Da sollten dich die Beamten vor Ort ja durchsuchen und dir den Finger in den Allerwertesten stecken dürfen. Du hast ja schließlich nichts zu verbergen. Ich mag deine Offenheit.
Im Ernstfall Sperrknopf und eine Lautstärke Taste 2 Sekunden gedrückt halten, um Face ID temporär auszuschalten. Bei iPhones mit Touch ID gibt es sicherlich einen ähnlichen Shortcut. Im Zweifel ein paar Mal den falschen Finger auflegen bis Touch ID gesperrt wird.
Ne. In dem Fall einfach keine biometrische Daten zum Unlocken verwenden, sondern nur einen Zahlencode, den man im Zweifelsfall „vergessen“ hat.
Oder 5x hintereinander schnell auf den An-/Ausschalter drücken.
Das startet aber auch einen Notruf. Eher ungünstig.
Den Notruf muss ich erst separat auslösen.
Den kann man aber noch abbrechen.
Oder lässt ihn einfach ausführen, schließlich steckt man ja in einem Notfall ;-)
Im Ernstfall ? Weil msn Straftaten verübenund verschleiern darf ? Alter Schwede! Schaff Dir mal eien solides Verhältnis zum Recht an !
Aha.
Schonmal drüber nachgedacht dass auch Handys geklaut werden und dabei ebenso eine Entsperrung erzwungen werden kann, da es sonst nur ein teurer Briefbeschwerer oder Ersatzteillager ist?
Man hat das Recht sich nicht selbst zu belasten. Hat nichts mit verschleiern zu tun.
Sehr guter Tipp. Danke
Und dann fernlöschen lassen xD
Also Du willst deine Tastenkombi drücken, während Dich 3-4 Leute festhalten und ein weiterer Deinen Finger auf das Gerät führt?
Realitätsfremd
Sehr bedenklich, also Fingerabdruck und Gesichtsentsperrung ungünstig. Was ist mit PIN Code wird der dann aus der Person rausgeprügelt?
Waterboarding
Ich habe Seepferdchen:)
Nein, eine Pin ist geistiges Eigentum und muss nicht herausgegeben werden.
Darum ist es wahrscheinlich das beste.
Und was sind meine Finger? Allgemeinbesitz?
Blödsinniger Kneipenkommentar ! Drr PIN wird mittels Software ermittelt
Die PIN kann via Software ermittelt werden? Wie denn das? Wie lange soll das dauern? 6000 Jahre? Abgesehen von der Tatsache, dass iPhones ein Mechanismus haben, um solche Attacken zu verhindern. Stellen sie eine solche Brute- Force Attacke fest, sperrt sich der USB C / Lightning Port.
So sieht das aus.
Jein. Theoretisch schon. Aber halbwegs aktuelle iPhones mit aktueller Software: keine realistische Chance.
Da kann man doch dann „scholzen“
Ah ja. Also entsperren geht, aber Dateien durchsuchen nicht (was gut ist!). Da kann man das auch gleich sein lassen.
Das anfertigen von Fingerabdrücken oder Lichtbildern ist ein schlechter Vergleich. Damit erhalte ich nämlich nicht unmittelbar Zugriff auf ggf. tausende private Dateien.
Doch doch. Durchsuchen geht auch. Aber nur unter anderen Bedingungen.
Niemand wird dein phone entsperren, wenn er sich die Daten dann nicht ansehen darf.
Steht doch schon auf dem Durchsuchungsbeschluss was überhaupt mitgenommen werden soll
… man kann sich natürlich auch das Gesetz so auslegen, wie man es braucht.
Bitte nicht falsch verstehen, bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder gibt es keine Gnade, aber es könnte natürlich auch bald bei harmloseren Vergehen zu solchen Zwangsmaßnahmen kommen!
Blitzer App
Du redest Quatsch. Mehr nicht.
Mag bei einem Fingerabdruck ja noch gehen. Aber was ist mit FaceID ? Da wird es ja kaum funktionieren.
Da halten sie dir das Handy vor dein Gesicht.
Aber sie können dich nicht zwingen, die Augen offen zu halten.
Kann man in FaceId zur Bedingung machen.
Machst Du Augen zu…
Es reicht einfach das iPhone nicht anzusehen. Selbst wenn sie dir die Augen aufhalten kannst du wo anders hinblicken. Problem gelöst. Nach dem 3x fehlgeschlagen Versuch benötigt man den PIN.
Aber doof wird es wenn man die apple watch anhat
@R4inb0wD4sh: Entsperren mit der Watch muss natürlich deaktiviert sein. Habe ich seit meiner Tochter immer ausgeschaltet :D
Theoretisch können die Cops dir auch das Gerät vor’s Gesicht halten und deinen Kopf festhalten bzw. die fixieren. Aber es reicht ja die Augen zu zu haben oder das Gesicht zu verziehen, damit FaceID dein Gesicht nicht erkennt. Also deutlich schwieriger zu erzwingen als bei TouchID. Aber juristisch sehe ich erstmal keinen Unterschied zwischen Touch und FaceID.
Bitte eine juristisch fundierte Fundstelle posten, bevor man dünne Mutmaßungen absondert
Junge, du hast weiter oben behauptet, dass der Passcode einfach per Software geknackt weden kann. Was eine ziemliche dumme Behauptung ist. Dann Versuch doch mal juristisch zu argumentieren, was der Unterschied zwischen Fingerabdruck und Gesicht sein soll? Es sind beides biometrische Merkmale, die auch so von den Cops durch Fotos und Fingerabdruck genommen werden. D.h. die richterliche Entscheidung kann hier erstmal keinen Unterschied machen. Es ist laut Richterspruch erlaubt den Finger zu fixieren und ihn körperlich erzwungen auf das Telefon zu legen. D.h. körperlicher Zwang ist erlaubt. Somit auch sehr wahrscheinlich deinen Kopf festzuhalten oder zu fixieren, um das Telefon zu entsperren. Juristerei ist nun mal keine Raketenwissenschaft, besonders wenn es Präzedenzfälle gibt, deren Begründung natürlich auf ähnliche Fälle anwendbar sind. Aber vielleicht bist du auch nur ein Troll, der noch viel zu lernen hat.
@Tbline67 Deine Absonderungen hier sind so Geistreich, das Du besser andere Menschen nicht mit Deinen Absonderungen behelligen solltest.
Wie schon oben beschrieben. So tun als würde man es entsperren wollen. Dabei aber Aus Taste und eine der Lautstärken Tasten gedrückt halten und schon erwartet das iPhone den Code. Und den kann man ja vergessen haben :-))))
Was für ne rege Fantasie hier manche habe. :D
Auch mit der Augen zu Sache ist es möglich. Wenn ich meinem Mann sein iPhone hinhalte ist seine erste Reaktion, hinzuschauen und es ist schon entsperrt. Geht super schnell. Ist bei uns ein Spaß gewesen, als wir unsere ersten iPhone X damals hatten.
… die Justiz funktioniert in vielerlei Hinsicht nicht – nur wenn es gegen den Steuerzahler geht …
Genau!
Achtung das ist hier kein Telegramm Kanal!
+1
Nicht mal da…siehe Schäuble.
Also bei einer Hausdurchsuchung wegen sexueller Delikte, womöglich mit Kindern, oder Mord oder Totschlag oder vergleichbar kann man das ja nachvollziehen. Da denke ich ist die Sache gerechtfertigt.
Aber demnächst meint der geneigte Polizist bei einer Verkehrskontrolle das Handy entsperren zu müssen. Das kann natürlich nicht sein wenn man mal eben 2,5 km zu schnell gefahren ist.
Also ich denke hier zählt die Verhältnismäßigkeit. Ich denke der Trick mit 5 mal schnell die Taste Aus drücken oder vergleichbar hilft zunächst erst mal vor dem direkten Zugriff …
Die Rechte von Beschuldigten ändern sich nicht mit der Art der Beschuldigung!
Nach diesem Urteil ist dem Zwang zum Öffnen des Handys auch bei Überschreitungen der Höchstgeschwindigkeit Tür und Tor geöffnet.
Wie gehts dann weiter? Körperlicher Zwang? Körperverletzung? Pranger?
Kurzbefehl fürs iPhone ausschalten erstellen und gut ist.
+1
Kann man das nicht einfach mit einem Kurzbefehl lösen und diesen dann über irgendwelche Automationen starten … oder über Siri?
Leider keinen guten. Wollte wegen der Blitzer-App auch so was haben. Zum Beispiel wenn sich CarPlay oder Bluetooth vom Autoradio trennt. Man macht ja den Motor aus, kommt man in eine Kontrolle. Das Handy dann aber immer ganz ausschalten zu lassen wäre im Alltag doof. Es müsste einen Kurzbefehl geben für gesicherten Standby oder so. Leider sieht Apple das nicht vor.
If Polizei Near than lock Phone;
Verstehe ich, bin ich aber dagegen. Bzw. sehe ich den Zug bei Apple eine Erkennung einzubauen, die das Handy dann abriegelt.
Gibt es bereits in vielen verschiedenen Ausprägungen. Sei es wenn der falsche Finger oder das falsche Gesicht verwendet wird, dann wird der Code notwendigerweise erforderlich.
Ebenso wenn man 5x die Powertaste drückt wird Touch bzw. faceID deaktiviert. Das gleiche gilt bei lauter+Power gedrückt hat, erzwungener Neustart etc.
Nach 24h wird es ebenfalls automatisch erzwungen den Code eingeben zu müssen.
Vor kurzem war erst noch darüber berichtet worden dass wenn dein iPhone keinen Empfang hat auch automatisch in diesen Modus seitens Apple gebracht wird. Darüber hinaus kann auch ein anderes iPhone in der Nähe zu einem Neustart geführt werden oder vom anderen iPhone dazu gebracht werden.
Zudem gibt es noch die Möglichkeit per Kurzbefehl und auch per Automation die Zeit individuell zu verkürzen oder auf Knopfdruck oder auf Zuruf zu aktivieren.
Und grundsätzlich steht es auch jedem frei nach x falscheingaben alle Daten vom iPhone löschen zu lassen zu aktivieren.
Also Apple liefert hier schon extrem viel und wüsste kaum wie eine weitere Erkennung aussehen soll, dass das iPhone erkennt dass ich gewaltsam dazu gebracht werde mein iPhone zu entsperren um sich davor zu schützen…?
Bravo ! Endlich mal eine Durchsetzung von Gesetzen! Das ist zwar ausweislich der Kommentare hier nicht erwünscht, zeigt aber , dass Rechtsstaatlichkeit funktioniert!
Jeder mit gesunden Menschenverstand ist dagegen. Dass macht das Gesetz aber nicht schlecht oder falsch. Passt schon. Dennoch ist ein iPhone eben nicht mehr nur ein Telefon. Ich habe heute keinen PC mehr, keinen Mac. Nur noch iPhone und iPad. Da ist mein ganzes Leben drauf. Erinnerungen, Finazen und Steuern, rechtsverbindliche Schreiben (ich digitalisiere meine noch postalisch eingehenden Briefe), u.s.w. Ich muss kein Verbrecher sein um sagen zu können, dass mir das unangenehm wäre und ich sehr wohl Dinge zu verheimlichen habe. Denn ich bin ein Mensch und wie jeder andere habe ich meine Geheimnisse. Diese sind strafrechtlich nicht relevant. Oh Gott, nicht jeder ist gleich ein Fall fürs Gefängnis. Wenn mir jemand sagt, er hätte nichts zu verbergen, dann bin ich doch eher über denjenigen am zweifeln. Ich finde es gut, dass man sein iPhone schnell sperren kann aber ich finde es sollte noch eine Möglichkeit geben, es evtl. auch sicher zu sperren, ohne es in die Hand nehmen zu müssen. Fragt mich nicht wie. Eine Idee hätte ich dazu jetzt auch nicht.
Vielleicht bei Touch ID durch das auflegen eines vorher extra dafür eingescannten Fingers. Statt dann zu entsperren wird die Sperrstufe erhöht. Der Polizist weiß ja nicht, welchen Finger du sonst benutzt oder ob du gar Rechts- oder Linkshänder bist. Und bei Face-ID, auch wenn es sich etwas albern liest, eventuell durch eine vorher definierte Grimasse. Schaut dann zwar was seltsam aus aber auch hier wäre die Sperrstufe dann erhöht und man würde nicht mal eben alles offenlegen. Wer weiß aber Möglichkeiten gibt es, denke ich.
Hätte er sich nicht widerrechtlich der Durchsuchung widersetzt ( Beschluss lag vor ) und Vollstreckungsbeamte angegangen, dann wäre es einfach gewesen. Aber zur eigentlichen Straftat, kommen nun halt weitere hinzu
Du bist sturr und garnicht in der Lage das Geschriebene zu verstehen. Löse dich doch endlich mal vom oberen Ereignis und übertrage den Vorgang auf ein völlig anderes Szenario, wo es nicht um eine schwere Straftat geht. Aber das gelingt dir eben nicht. Bei dir gibt es offenbar nur schwarz und weiß.
Ich würde das jetzt so interpretieren, dass wenn er sich nicht gerangelt hätte mit den Cops, er einfach hätte verweigern können. Dann hätten sie Ihn nicht zur Touch ID zwingen können. Oder sehe ich das falsch?
Wir waren nicht dabei. Dies wird dir niemand beantworten können.
Es war wahrscheinlich keiner hier dabei, der dir diese Frage zum genauen Hergang beantworten könnte…
+1
da in Deutschland mittlerweile eine zwei Klassen Justiz etabliert wurde und das Recht politisch affin gesprochen wird, ist dies der nächste Schritt zur Diktatur.
Der angesprochene Fall bzgl. Kindesmissbrauch ist widerlich, aber darf nicht als Präzedenzfall und Blaupause für jede Art von staatlichem Ansinnen gelten
Das finde ich auch sehr bedenklich und es wird dazu führen das Recht nach gut dünken zu verbiegen.
Finde auch bedenklich, was hier Manche wieder von sich geben.
Solangsam wird es wieder Zeit, die Kommentare zu deaktivieren, @ifun
Geh dorthin, wo Sputnik entwickelt wurde… Dann hast du vollständige Demokratie und eine Ein-Klassen-Gesellschaft….
Man, man, man…
Face ID funktioniert bei geschlossenen Augen nicht.
Wäre toll wenn Bei Face ID und das schließen eines Auges dazu führen würde, das man den PIN eingeben muss.
Somit könnte keiner einen zwingen per Face ID das Gerät zu entsperren
Naja nett nur kann ich leider nicht mit ein Auge schließen und damit bin ich nicht alleine.
Und deshalb sollte es die Funktion gar nicht geben?
Bloss weil heute alles Digital und Verschlüsselt ist, sich dabei auf Persönlichkeitsrechte zu versteifen, die aus einer anderen Zeit sind, ist leider nicht sehr fortschrittlich – da muss halt auch Zeitgemäss gehandelt werden dürfen, Ist doch keine Einbahnstrasse – und wenn es dem Schutz der Allgemeinheit dient oder zur erfolgreichen Verfolgung von Straftaten beiträgt bin ich eher Pro dem Urteil gegenüber gesinnt – ich wünsche sowas keinem, wenn auf diese Weise ggf. Auch mal Leben gerettet werden oder andere fiese Taten an einem eurer Angehörigen aufgeklärt oder gar verhindert werden können will ich die mit dem Beissreflex mal sehen wenn ein Richter sagt: Pustekuchen …
Genau richtig. Allein für den aktiven Widerstand gegen die Beamten sollte es gleich 1 JahrHaft geben.
Waterboarding ist auch rechtens…
Ständig verlegt zu werden um dem Anwalt den Erstbesuch massiv zu erschweren…rechtens.
Erzähl nicht so einen Mist.
Ich bin verblüfft über manche Kommentare.
Das sind aber die gleichen, die sich beschweren würden, wenn die Justiz gegen jemand ermittelt der deren Tochter, Sohn, Neffe oder Nichte belästigt hätte. Dann macht die natürlich viel zu wenig.
Gibt es einen Durchsuchungsbeschluss ist es eigentlich in Ordnung.jetzt ist noch die Frage wie dieser Zwang genau aussieht. Androhung von Gewalt oder einfach festhalten und Finger aufs Gerät. Das 2te wäre angemessen.
Das wäre auch meine Frage.
Die Aktion wäre vielleicht noch zu rechtfertigen, wenn nach sorgfältiger Prüfung ein richterlicher Beschluss vorliegt.
Aber auf keinen Fall, wenn jeder Streifenpolizist mal eben so das Recht dazu hätte.
Keine Ahnung wenn ein Durchsuchungsbeschluss da ist und damit ein nachvollziehbarer Verdachtsfall, ist ein Handy genauso zu bahandeln wie ein Wohnungdurchsuchung, kommt ja auch keiner auf die Idee gegen eine Wohnungsdurchsuchung zu klagen weil er seine Privatsphäre gefährdet sieht. Verstehe auch nicht den Gesetzgeber das klar zu regeln sollte ein leichtes sein
Ja, das sehe ich genau so. Die Beweislast sollte natürlich hoch genug sein. Computer wurden bei Hausdurchsuchungen auch einkassiert. Ein Smartphone sollte für Behörden auch kein Tresor sein, zumindest sollte mit bspw. Smartphone gebundene Zertifikaten (über Seriennummer etc.) ausgestellt per Gericht, eine Spezial-Einrichtung in der Lage sein, ein Smartphone zu durchsuchen, bzw. das Gerät dazu gebracht werden sich können, sich selbst zu durchsuchen. Klar so etwas müsste erstmal entwickelt werden, aber zumindest könnte man mal drüber nachdenken. Technologisch wäre wie sicher schon jetzt in der Lage einen fairen und sicheren Mechanismus zu entwickeln.
Meiner Meinung nach können die EDMs nicht mit Touch/Face ID gleichgesetzt werden. Durch die Fingerabdrücke und Gesichtsbilder ist eine Zuordnung der Person möglich aber durch das entsperren des Geräts gibt man noch viele weitere Daten preis. Ich kann die Revision schon verstehen, schade, dass sie verworfen wurde.
Zur Not bleibt die Technik so lange „beschlagnahmt“ bis die Entsperrtools auf Zack sind…
Einer Überprüfung durch das BVerfG würde dieses Urteil wohl nicht standhalten. Vermutlich würde auch der BGH zu einem anderen Urteil kommen
Die Entsperrung eines Smartphones, egal wodurch, mit erkennungsdienstlichen Maßnahmen gleichzusetzen ist m.E. rechtsfehlerhaft.
Das Erzwingen der Entsperrung mittels Fingerabdruck ist vielmehr gleichzusetzen mit dem Erzwingen der Preisgabe des Entsperrcodesdes Sicherheitscodes.
Dies würde kein Gericht für zulässig halten.
Wie dumm. Ich würde bei so einer Aufforderung immer mitmachen und einen anderen Finger nehmen oder bei FaceID einen Grimasse schneiden. Dreimal und das Problem ist geklärt. So schnell können die Ermittler gar nicht reagieren. Und bei TouchID würde ich weder Daumen, noch Zeigefinger und auch keinen Finger meiner dominanten Hand. Dadurch schneiden sich die Ermittler ggf. selbst ins Bein. Ab dann haben sie viel Spaß mit einem 19 Zeichen langen Passwort mit Groß- und Kleinbuchstaben, Zahlen und Sonderzeichen.
Gerne sagen und dreimal den falschen Finger auflegen.
Auf der einen Seite rumheulen, wenn irgendwelche Amokläufe nicht verhindert werden, weil Polizeibeamte keine entsprechenden Befugnisse haben, auf der anderen Seite rumheulen, wenn ein Beamter jemanden am Daumen berührt – ihr solltet euch da echt mal festlegen!
Es ist ein OLG, was hier entschieden hat und es gilt immer noch der Spruch: „Zwei Juristen, drei Meinungen!“ Will sagen, der BGH könnte es auch anders sehen oder möglicherweise auch das Verfassungsgericht.
Es gibt dazu weitere juristische Empfehlungen:
https://www.rechtsanwalt-in-hannover.de/post/darf-die-polizei-mein-handy-mit-zwang-entsperren