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Fortan immer Anmeldung erforderlich

Garantiestatus von Apple-Geräten per App oder Webbrowser abrufen

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21 Kommentare 21

Apple stellt neue Möglichkeiten bereit, um den Garantiestatus der persönlichen Apple-Geräte zu prüfen. Künftig lässt sich dies zwar nur noch nach Anmeldung mit der persönlichen Apple-ID bewerkstelligen, dafür aber übersichtlicher und einfach zu finden.

Beim Zugriff per Webbrowser werden sämtliche eigene Geräte auf der Apple-Webseite im Bereich Mein Support angezeigt. Ein einfacher Mausklick auf eines der aufgelisteten Geräte genügt, um ausführliche Infos zum Kaufdatum, dem technischen Support und der Reparatur- und Serviceabdeckung anzuzeigen. Ebenso finden sich hier Informationen zu aktuellen Service-Anfragen.

Die gleichen Infos kann man auch in der offiziellen „Apple Support“-App anzeigen. Hier müsst ihr im Bereich „Account“ die Option „Abdeckung prüfen“ aufrufen.

Apple Garantiestatus

Die neue Anmeldepflicht ruft allerdings auch Kritiker auf den Plan. So konnte man etwa den Garantiestatus früher auch einfach durch Eingabe einer Serien- oder IMEI-Nummer abrufen. Auf diese Weise konnten sich Käufer eines Gebrauchtgeräts vorab davon überzeugen, dass die vom Verkäufer gemachten Angaben den Tatsachen entsprechen.

Via AppleInsider

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02. Jan 2018 um 17:45 Uhr von chris Fehler gefunden?


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    21 Kommentare bisher. Dieser Unterhaltung fehlt Deine Stimme.
  • Wenn es jetzt noch ne App geben würde um den Akku zu testen….

    • Im Text oben steht ja auch „künftig wird dies nur mit Eingabe der Apple ID möglich sein“. Jetzt momentan geht es auch ohne Eingabe.

    • Ich denke es wird die Möglichkeit auch danach geben. Ich als Käufer aus der Bucht, werde es nur so auch zukünftig alleine ausführen können. Ich habe die Überprüfung schon sehr oft genutzt. Auch zum Verkauf sehr gut geeignet. Apple selbst wird aufgrund der Vielzahl an gebrauchten Geräten auf div. Seiten von allein anbieten

  • Ich hoffe, Apple wird gleich mal abgemahnt. „Eingeschränkte Garantie“ klingt ja wieder so, als sei das gesetzliche Gewährleistungsrecht nichts wert.

    • Und dann kommen Menschen wie du daher, die erst von Garantie und dann Gewährleistungsrecht sprechen. Garantie ≠ Gewährleistung (Gewährleistung = gesetzlich / Garantie könnte Apple auch 1 Woche geben wenn sie wollen).

      • Und dann kommen Menschen wie du daher die es genauso wenig exakt richtig wissen ….

      • Nun, zumindest ist nichts von dem was Fridolin schreibt falsch.

      • High Low – Und dann kommen Menschen wie du daher die überhaupt nichts wissen aber anderen Menschen zusprechen möchten die es genauso wenig exakt wissen. Im Gegensatz zu dir hat es Fridolin exakt richtig auf den Punkt getroffen. Nichts was er davon schrieb war nur ansatzweise falsch, du Torfkopf.

      • @HighLow Was genau hat Fridolin denn nicht exakt geschrieben?

        (Außer dass die Gewährleistung seit ein paar Jahren Sachmängelhaftung heißt)

    • @kurtpe: da Apple die Garantie in Umfang (bspw. keine mechanische Schäden) und Dauer (1 Jahr) einschränkt, muss Apple diese als „beschränkte Garantie“ angeben da sie ggf. sonst abmahnfähig wären.
      Also genau anders als du dir das denkst.

      • Ne, müssen sie nicht. Den Umfang einer Herstellergarantie kann eben jener frei nach Lust und Laune definieren. Wie oben schon erwähnt Garantie ist NICHT die gesetzl. Gewährleistung.

      • Ich habe nix von Gewährleistung geschrieben!?

        Da Apple seine Garantie beschränkt geben Sie in ihren Bedingungen beschränkte Garantie an. Wie jeder andere Hersteller/ Garantiegeber auch.
        Wie würde denn eine unbeschränkte Garantie aussehen? Reparatur auf alle Defekte – auch Eigenverschulden – ein leben lang, gibts bei wenigen Herstellern auch.

  • Nach 9to5mac wurde nun wieder zurückgewechselt. Also keine Anmeldung erforderlich.

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