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Forderungstext für Betroffenen

Flugärger-App: Verbraucherzentrale setzt EU-Fluggastrechte durch

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28 Kommentare 28

Mit der neuen Flugärger-App bietet die Verbraucherzentrale NRW jetzt ein Tool zur Eigeninitiative an, das genervten Passagieren dabei helfen soll Rechtsansprüche gemäß der EU-Fluggastrechte-Verordnung bei ihrer Airline einzufordern.

Flugaerger App Smartphones 1200px

Die App steht versetzten Reisenden bei Verspätung, Annullierung und verpassten Anschlussflügen zur Verfügung und prüft in wenigen selbsterklärenden Schritten, ob Entschädigungsansprüche bestehen – und wenn ja in welcher Höhe. Darauf aufbauend wird ein Anschreiben erzeugt, das die Nutzer per Mail oder Post versenden können.

Forderungstext und alle erforderlichen Angaben sind hier bereits vorbereitet, zudem ist das Schreiben an die zuständige Airline adressiert.

Verbraucherschutzministerin Ursula Heinen-Esser kommentierte die App bei der Vorstellung in Düsseldorf:

Zwar kann die App keinen Ersatzflug herbeizaubern, aber mit ihr können gebeutelte Passagiere mit nur ein paar Klicks ihre potenziellen Entschädigungsansprüche einfach und kostenlos prüfen und geltend machen. Ich bin davon überzeugt, dass die App für Flugreisende zum unentbehrlichen Reisebegleiter wird. Sie erleichtert es Passagieren, zu ihrem Recht zu kommen.

Flugaerger App

Gemäß der geltenden EU-Fluggastrechte-Verordnung haben Flugreisende Ansprüche, falls etwas bei einer Flugreise schief geht. So haben etwa Reisende bei Verspätungen über drei Stunden und bei kurzfristigen Annullierungen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung zwischen 250 und 600 Euro – und zwar unabhängig von der Höhe des Ticketpreises.

Zusätzliche Ausgaben wie Verpflegung am Flughafen oder Hotelzimmer können Fluggäste ebenfalls zurückverlangen, wenn ihnen diese Betreuungsleistungen von der Fluggesellschaft verweigert wurden. Entscheidend für das Recht auf Ausgleichszahlungen ist die Frage, ob eine Fluggesellschaft für das Spät- oder Nicht-Abheben ihrer Maschinen verantwortlich ist.

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‎Flugärger
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Developer: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V.
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09. Okt 2019 um 18:45 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


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    28 Kommentare bisher. Dieser Unterhaltung fehlt Deine Stimme.
  • Schöne App, aber warum muss man das Tracking der App aktiv abschalten, hätte von den Verbraucherschützern erwartet, das sie dies nicht nötig haben und eher auf ein Opt in setzen, als umgekehrt.

    • Wenn die Airline den Anwalt und die Gerichtskosten auch noch tragen möchte, sollen sie das gerne machen.

    • So pauschale Aussagen sind einfach Quatsch. Für einen annullierten Flug habe ich bei der Lufthansa sofort eine Zusage zur Kostenübernahme und Entschädigung bekommen. Nach drei Tagen waren ca. 300€ plus Ticket auf dem Konto. Da war niemand vorher beim Anwalt…

      • Es gibt leider auch Airlines, die sich dagegen sperren, die Ausgleichszahlung springen zu lassen und sich immer wieder auf außergewöhnliche Umstände berufen, die aber auch nie dargestellt werden, selbst wenn man danach fragt. Erst als wir uns an die SÖP gewandt haben, wurde dem zugestimmt. Aber das Geld haben wir nach 5 Wochen immernoch nicht…

  • Schön wäre wenn die App auch gegen Fluglärm einsetzbar wäre :/

  • Bei der Bahn gibt es eine App, die bei Verspätungen hilfreich ist. Sie heißt LateBack. Hat ein Zug Verspätung (mehr als 10 min) so kann man mit wenigen Klicks, sich einen Teil des Tickets zurückholen. Die App reicht das direkt bei der zuständigem Betrieb ein und es wird auch in der App anschließend angezeigt, wie viel man zurückbekommt. Das Geld kann man sich dann an den zuständigen Verkaufsstellen abholen.

  • @sitim
    Wer war früher dort, der Flughafen oder du? Ich meine nur so im Hinblick auf selbstgemachtes Leid.

  • ich hatte mal verspätung mit Nesma Airlines das ist eine ägyptische Fluggesellschaft, 3-4 emails dann kam ein Rückruf aus Deutschland uns es gab 2 mal 400€ zurück.

  • Schade dass die App nicht im Schweizer AppStore verfügbar ist….

  • Bei Annulierung mit neuem Flug mit Zwischenstopp weiß die App nicht weiter. Hä?

  • Redet mit. Seid nett zueinander!

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