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iPhone XS kann tiefer tauchen als das iPhone XR

Flüssigkeitsschäden beim iPhone: Wasserdicht aber keine Garantie

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Wasser- und andere Flüssigkeitsschäden am iPhone sind nicht durch Apples Garantie abgedeckt. Wir haben bereits in der Vergangenheit auf diesen Umstand hingewiesen, ein aktuell auf der Diskussionsplattform Reddit veröffentlichter Erfahrungsbericht legt allerdings nahe, einmal mehr daran zu erinnern.

Iphone Xs Im Wasser

Apple bescheinigt den aktuellen iPhone-Modellen ja grundsätzlich, dass sie wasserdicht sind. Was auch nicht jedermann weiß: Bei den teureren Modellen iPhone XS und iPhone XS Max umfasst dieser Schutz einen Zeitraum von bis zu 30 Minuten in einer maximalen Tiefe zwei Metern, beim iPhone XR, iPhone X, iPhone 8, iPhone 8 Plus, iPhone 7 und iPhone 7 Plus beschränkt Apple die maximale Wassertiefe auf einen Meter.

iPhone XS besser als iPhone XR

Dieser Wasserschutz ist allerdings nicht automatisch mit dem Anspruch auf Garantieleistungen verbunden. Apple macht dies auch im zugehörigen Support-Dokument mit der Nummer HT207043 deutlich: „Die Garantie deckt keinen Flüssigkeitsschaden ab“.

Als Flüssigkeitsschaden definiert Apple das Eindringen von Flüssigkeit ins Innere der Geräte. Nachweisen lässt sich dies unter anderem durch die meist im Fach für die SIM-Karte vorhandenen Flüssigkeitssensoren. Apple schützt die Geräte zwar vor dem Eindringen von Flüssigkeiten, unter ungünstigen Umständen oder auch schlicht durch Abnutzung kann dieser Schutz allerdings verloren gehen. Dringt darauf hin Wasser ein, bleibt ihr auf dem Schaden sitzen. Es sei denn, ihr habt ähnlich viel Ausdauer und wohl auch Glück, wie der oben erwähnte Reddit-Nutzer. Dieser hat sich auch in mehreren Anläufen nicht abwimmeln lassen und damit argumentiert, dass Apples Marketing-Chef Phil Schiller den für den Schaden seines iPhones verantwortlichen Sturz im Pool während der Präsentation des iPhone XS als „kein Problem“ bezeichnete. Wie im Video unten zu sehen, sagte Schiller damals, man solle das iPhone aus dem Pool fischen, abtropfen lassen und trocken, danach sei alles wieder in Ordnung.

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22. Jan 2019 um 12:30 Uhr von chris Fehler gefunden?


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  • Das war bei Samsung auch nie anders. Wasserdichtes Smartphone, aber keine Garantie bei Wasserschaden. Aber warum auch? Wie lässt sich im Nachhinein denn feststellen, dass das iPhone nicht zu lange unter Wasser? Also besser gleich ausschließen um unnötige Diskussionen zu vermeiden. Andererseits ist das als Feature benannt und man übernimmt keine Garantie ob das auch so funktioniert? Seltsame Zwickmühle!

    • Das ist keine Zwickmühle. Betrachtet man das aus rein rechtlicher Sicht, verhält es sich wie folgt: Die Herstellergarantie kann von Apple frei gestaltet und somit auch an beliebige Ausschlusskriterien geknüpft werden.

      Ist Apple gleichzeitig der Verkäufer, müssen sie, unabhängig von der Garantie, zwei Jahre Gewährleistung auf das Gerät geben. Die Gewährleistung ist gesetzlich geregelt. Macht man innerhalb der ersten 6 Monate einen Schaden geltend, muss Apple dir im Zweifelsfall beweisen, dass du den Schaden verursacht hast. Also müsste Apple dir beweisen, dass du das Gerät länger als 30 Minuten oder tiefer als 2 Meter unter Wasser hattest. Nach den 6 Monaten tritt die Umkehr der Beweislast ein, das heißt, danach müsstest du im Zweifelsfall beweisen dass du das Gerät nicht länger als 30 Minuten und nicht tiefer als 2 Meter unter Wasser hattest.

      So oder so, das zu beweisen ist für beide Parteien natürlich nahezu unmöglich. Zuletzt stellt sich noch die Frage, ob die Wasserdichtigkeit ein beim Kauf zugesichertes Merkmal gewesen ist. Da Apple aktiv damit wirbt und sogar in den technischen Daten die Wasserdichtigkeit explizit nennt, darf man als Kunde davon ausgehen, dass das Gerät auch tatsächlich wasserdicht ist.

      Und bevor wir uns im Kreis drehen: Möchtest du einen Wasserschaden geltend machen, dann geht das nur über die Gewährleistung und auch nur beim Verkäufer des Geräts, der ja nicht zwangsläufig Apple sein muss. Und die Chance damit durchzukommen sind in den ersten 6 Monaten sehr gut, danach nicht mehr.

      • Genau so und nicht anders!

      • Guter Kommentar. Dem ist nichts mehr hinzuzufügen.

      • Also auf Glück Wasserdicht oder nicht? Das sollte Apple auch erwähnen und nicht nur grosse sprüche reden.

      • Dem Stimm ich prinzipiell zu. Aber wenn man von Wasser“dicht“ spricht kann man dann nicht davon ausgehen das dem tatsächlich so ist!? Denn wenn wie im Artikel angegeben, von 30 Minuten bei so und soviel tiefe gesprochen wird. Muss man dann nicht eher von Wasser resistent reden?

      • @Benjio: Auf der Apple-Webseite steht Folgendes:

        „Schutz vor Spritzern, Wasser und Staub“

        Direkt darunter die Ergänzung:

        „Nach IEC Norm 60529 unter IP68 klassifiziert (bis zu 30 Minuten und in einer Tiefe von bis zu 2 Metern)“

        Bei der juristischen Betrachtung kann die Verkehrsanschauung eine Rolle spielen. Verkehrsanschauung bedeutet, was die Allgemeinheit darunter versteht. In diesem Fall wird jedoch eine Norm genannt. Da bedarf es meines Erachtens keine Verkehrsanschauung. Ist das Gerät nicht nach dieser Norm vor Wasser geschützt, besteht ein Sachmangel.

    • Ich kürze das Ganze hier mal ab …. es ist also NICHT wasserdicht Punkt aus Ende.

  • Ist eine mangelhafte, aber zugesicherte Produkteigenschaft nicht auch ein legitimer Reklamationsgrund?

    • Nein, da es auf der Apple Webseite und überall beschrieben ist, dass Flüssigkeitsschäden nicht von der Garantie abgedeckt sind, dass heißt, das dürfte kein Reklamationsgrund sein.

      • Das bedeutet, wenn ich mir etwas kaufe, muss ich sämtliche Webseiten und überall durchlesen, was Sache ist?

      • @Switcher 30: Durch das Häkchen setzen bei den AGB’s sagst du, das du genau das getan hast, gelesen und akzeptiert. Junge, Junge. Schon ok, klickst vermutlich, wie alle anderen auch, einfach ok, und gut ist. :)

      • Nur weil Apple Flüssigkeitsschäden als Ausschlusskriterium in den Garantiebedingungen nennt, ist das nicht auch gleichzeitig von der Gewährleistung ausgeschlossen. Sieh dir einfach mal meinen Kommentar weiter oben an. Die Tatsache das Apple damit wirbt und dieses Merkmal auch in den technischen Daten nennt, dürfte ausreichen um einen Flüssigkeitsschaden in den ersten 6 Monaten gegenüber dem Verkäufer geltend machen zu können.

      • Ups der Kommentar war für Grufty.

    • Ich kotze gleich über soviel Verständis für Apple und sehe es komplet anders. Wir haben deutsche Normen und Rechtvorschriften. Danach definiert IP 68 klar relative Wasserdichte. Das ist quasi Gesetz und kann nicht durch dummerhaftige Ausreden und Randbemerkungen eines perversen Multimilliardenkonzerns mit asozialen Verhaltensmustern mal so eben ad absurdum geführt werden. Hier lohnt dich die Klage.

  • Es mag ja sein, dass Apple das in der Garantie (freiwillige Leistung des Herstellers) ausschließt. Ich frage mich allerdings wie das im Rahmen der Gewährleistung aussieht. Innerhalb von 6 Monaten gilt, dass der Händler dem Kunden beweisen muss, dass der Mangel nicht schon beim Kauf vorhanden war. Da sich gilt dann Beweislastumkehr. Wenn ich also mit einem 5 Monate alten iPhone in den Pool falle und es dann kaputt ist, kann man davon ausgehen das der Mangel bereits beim Kauf bestand. Der Händler wird nichts anderes beweisen können. Da die Wasserdichtigkeit so offensichtlich beworben wird, ist sie nunmal ein Produktmerkmal, dass auch „funktionieren“ muss. Dementsprechend wäre der Händler dann dazu gezwungen das Gerät zu tauschen/reparieren. Nach 6 Monaten wird es allerdings schwierig…

  • Ich denke, dass man hier in Deutschland keine Chance hat gegen sowas, auch nicht mit Hartnäckigkeit. In den USA droht Apple evtl. eine Millionenstrafe, hier in Deutschland besteht diese Gefahr nicht. Zumal auf der Apple Webseite klar beschrieben ist, dass Flüssigkeitsschäden nicht abgedeckt sind.

  • Wie sieht es denn da rechtlich aus, kann man nicht mit so etwas wie Verbrauchertäuschung argumentieren?
    Schließlich wird mit der Wasserdichtigkeit ja geworben, und wenn mal ein Wasserschaden entstehen sollte (warum auch immer) hat es ja nicht die Funktion erfüllt, die es erfüllen sollte.

    • Es ist ganz klar gekennzeichnet und erklärt, dass keine Garantie für Flüssigkeitsschäden greift.
      Von daher keine Chance.
      Das Thema ist ja nicht neu. Ich glaube Sony fing damals damit an mit dem ersten Xperia Z.
      Auch dort griff bereits keine Garantie auf Flüssigkeitsschäden.
      Speziell bei diesem Telefon waren die Dichtungen aber auch derart schlecht, dass man nach dreimaligem SD-Kartentausch, keine Dichtigkeit mehr hatte.

    • Meines Erachtens sieht die Rechtslage wie folgt aus:
      Apple sichert zu, dass entsprechende iPhone Modelle in bestimmten Grenzen wasserdicht sind. Sollte diese zugesicherte Eigenschaft nicht erfüllt werden, liegt ein Sachmangel gem. § 434 BGB vor. Der Käufer hat nun gem. § 437 BGB das Recht auf Nacherfüllung, auf Rücktritt vom Vertrag oder auf Minderung des Kaufpreises. Inwiefern ich den Beweis führen kann und muss, dass der Wasserschaden tatsächlich innerhalb der bestimmten Grenzen eingetreten ist, erscheint schwierig. Jedoch haben die Garantiebestimmungen hierauf keinen Einfluss, da es sich um Gewährleistungsrecht handelt und von Apple nicht ausgeschlossen werden kann.

      • Außerdem steht in § 434 BGB:

        Zu der Beschaffenheit nach Satz 2 Nr. 2 gehören auch Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers (§ 4 Abs. 1 und 2 des Produkthaftungsgesetzes) oder seines Gehilfen insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache erwarten kann, es sei denn, dass der Verkäufer die Äußerung nicht kannte und auch nicht kennen musste, dass sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses in gleichwertiger Weise berichtigt war oder dass sie die Kaufentscheidung nicht beeinflussen konnte.

        So wie ich das verstehe heißt das, dass Apple für Wasserschäden haften muss, wenn sie damit Werbung machen. Und das machen sie…

      • Ich bin froh, dass es wenigstens noch einer hier begriffen hat.

  • Ich habe am linken oberen Rand meines iPhone XS eine ca. 1mm große Lücke zwischen Gehäuse und Bildschirm. Das Gerät hat nie eine Krafteinwirkung von außen erlebt und war seit dem ersten Tag so.
    Wenn ich es aus der Hosentasche hole, kann/muss ich den Staub mit dem Fingernagel, der dort easy reinpasst, herausholen.

    Laut Apple ist dies eine Fertigungstoleranz, die nach meiner Rückfrage aber nirgends niedergeschrieben ist. Ich erwiderte, dass selbst Xiaomi Produkte eine geeignete Fertigungstoleranz aufweisen.

    Auf meine Frage, ob der Wasserschutz noch gegen sei, konnte mir auch „CJ“ der Chef der Genius Bar in Köln-Weiden keine Auskunft geben. Was wenn ich dann mit einem Wasserschaden durch diese Lücke in den Store kommen würde, fragte ich. „Das sehen wir dann.“

    Ich bedankte mich für den tollen Service, der bei Apple neu sein scheint und verließ den Laden.

    Nach 10 Jahre hinterfrage ich mein Kaufverhalten bzgl. Apple.

  • Ich würde mal behaupten Wasserdichtigkeit und Resistenz vor Flüssigkeitsschäden sind zwei unterschiedliche Dinge. Da die Dichtigkeit nur bis zu bestimmten Situationen (Wassertiefe und Eintauchdauer) gewährleistet werden kann, diese jedoch im Schadenfall nicht nachvollzogen werden können, kann auch keine Garantie vor Beschädigung durch eingedrungene Flüssigkeiten gegeben werden.
    Klingt zwar kontrovers…. ist aber plausibel.
    Interessant wäre, ob man Apple dran kriegen könnte, wenn man die von Apple angegebene Dichtigkeit „ausreizt“ und dann doch einen Schaden feststellt…

  • Am besten einfach die pad’s austauschen die den flüssigkeitsschaden anzeigen und austauschen lassen.

  • Kein Problem, sie müssen ja auch keine Garantie geben. Dafür gibts ja die Gewährleistung. Und wenn das Ding weniger als 30 min im Pool lag, sehe ich kein Problem, warum man nicht darauf bestehen könnte.

  • Offiziell is es nach IEC Norm 60529 unter IP67 klassifiziert (bis zu 30 Minuten und in einer Tiefe von bis zu 1 Meter). Das gilt aber nur für das neu hergestellte Produkt.
    Es heißt außerdem: Der Schutz vor Spritzern, Wasser und Staub ist nicht dauerhaft und kann mit der Zeit als Resultat von normaler Abnutzung geringer werden.
    Eine dauerhafte Wasserdichtigkeit ist damit nicht garantiert.

  • Wie sich Apple bei Problemen, die es zumindest im Deutschen Teil des Apple-Konzerns nicht zu geben scheint, ist schlicht lächerlich und inakzeptabel. Ich selbst durfte am Wochenende erfahren, wie am Ende gleich 2 Store Manager darauf beharrten, dass ich als Kunde mit meinem Problem nach Hause gehe, und es doch schlicht selber lösen solle. Es sei, so die Apple-Genius-Store-Manager, ein SW Problem und ich sollte einfach ein iPhoneX 256 GB platt machen und von 0 aufsetzen – was bei den teilweise schlechten Internet-Geschwindigkeiten in Deutschland (und in meinem Fall) nichts ist, was ich einfach mal „ausprobiere“ ohne Garantie. Aber da Apple sich ja einer „rechtlichen Situation“ mit Qualcomm in Deutschland ausgesetzt sieht, könne man auch kein anderes Gerät anbieten – auch kein Upgrade zu einem vernünftigen Preis, das ließe weder das System zu, noch Ihre „Policy“ alle Kunden gleich zu behandeln (meinem Gefühl nach: Gleich schlecht bzw. kauft neu und alles wird gut, oder seht zu, wie Ihr Euch selber helft). Diese Einstellung kann ich am Ende nachvollziehen – zumindest bei den beiden – denn sie waren trotz oder gerade wegen des brechend vollen Apple Stores der Meinung, es wäre Apple – das Unternehmen / der Konzern – der sie bezahle, nicht die anwesenden Kunden. Insofern hatten die beiden Erfolg, ich bin dann abgezogen, schaue mir die wöchentliche Screen-Time Bilanz jetzt mit sehr negativen Emotionen an und sie haben es tatsächlich geschafft, in 2 Stunden 10 Jahre Begeisterung und Kundenbindung seitens Apples zu zerstören. Passt aber für mich, Neukäufe werde ich nicht mehr in Deutschland im allgemeinen und diesem Store im speziellen tätigen und kann auch nur empfehlen, Lösungen im Ausland anzustreben. Da hat Apple zwar auch Diskussionen mit Qualcomm und anderen Unternehmen, doch die Apple Mitarbeiter kennen zumindest das Wort Lösungsorientierung und Kundenzufriedenheit. immerhin wurde mir in Italien einst ein iPhone6 auf ein 6s upgegradet (Kostenlos!!!), da meine ursprüngliche Gerätekonfiguration nicht mehr verfügbar war.

    • Armer schwarzer Kater… nein, im Ernst: SOFTWAREPROBLEME erfordern manchmal ein Neuaufsetzen des gesamten iPhones!!!! Manchmal auch ohne Backup. Passiert bei PCs auch, ein iPhone ist nichts anderes. Also ich habe ken lahmes Internet.

  • Etwas Off-Topic:

    Seit geraumer Zeit funktioniert mein Lautsprecher (den, den man an die Ohrmuschel hält) nur noch sehr, sehr leise, obwohl er auf voller Lautstärke steht. Jemanden beim telefonieren zu verstehen ist nicht möglich, nur mit Lautsprecher (unterer Displayrand) oder mit Bluetooth Kopfhörern.

    Bemerkt man sehr gut beim horizontal halten des Telefons, sollte ja eigentlich Stereosound wiedergeben, wenn man den unteren (Horizontal- rechts) zuhält. Hört man ein leises Rauschen im oberen (linken) Lautsprecher.

    Hat/hatte wer schon mal das Problem, wenn ja hat wer eine Lösung parat oder sonst Ideen?

    Sorry, dass ich es hier poste, aber der Main Text handelt ja von Schäden ;).

    Danke im Voraus.

  • Es ist unseriös, derartiges so explizit zu bewerben. Unbedacht und unprofessionell ist es zudem, da es absehbar ist, dass sich Konsumenten im Schadensfall nicht mit dem „Kleingedruckten“ abspeisen lassen. Und selbst wenn, erzeugt das nur Unzufriedenheit und schlechte Presse.

  • Entweder ein Gerät ist wasserdicht … , oder eben nicht.

    Die Anpreisung von Wasserdichtigkeit … bei Ablehnung irgendeiner diesbezüglichen Zusicherung grenzt an den Tatbestand des unlauteren Wettbewerbs, wenn sie diesen nicht gar bereits verwirklicht.

    Unlauterer Wettbewerb kann mWn nach § 3 UWG geahndet werden. …

  • Ich kann nur davor warnen das iPhone X mit Wasser in Verbindung zu bringen. Ich bin einmal mit dem iPhone in der Hand um ein Boot herum geschwommen. Dabei hatte ich das iPhone die komplette Zeit außerhalb des Wassers und habe vom Wasser aus ein paar Fotos gemacht. Der Kontakt mit Wasser hat sich auf „Spritzwasser“ beschränkt und danach wurde das iPhone sofort abgetrocknet. 3 Tage später ist das untere Drittel des Displays ausgefallen (Touch-Funktion) und Apple hat natürlich die Garantie verweigert. Dank Apple-Care wurde dann für 199,- Euro wenigstens das Gerät getauscht. Der Service und die Freundlichkeit der Store-Mitarbeiter war übrigens katastrophal schlecht …

  • Wasserdicht bezieht sich. Auf einen kurzen Moment,
    Händewaschen, duschen, ect

    So ist es bei Uhren geregelt.

    Ansonsten muss. Wasserdicht bis xx meter stehen.

    Ich hatte mal einen Prozess diesbezüglich verfolgt

    • thwagner.cfc, leider irrst Du hier.

      Der Begriff „wasserdicht“ bei Uhren bezieht sich keinesfalls auf einen Zeitintervall, sondern auf eine bestimmte Druckfestigkeit, geregelt hierzulande mit der DIN 8310 (Deutsche Industrie-Norm). Dies, sowie die entsprechende Tabelle, differenzierend zwischen „Spritzwasser“, „Baden/Duschen“, „Schwimmen/Schnorcheln“ und „Tauchen“ kannst Du z. B. unter https://www.watchtime.net/uhren-wissen/ist-meine-uhr-wasserdicht/ nachlesen.

      Die Begründung(en) Deines mitverfolgten Prozesses würden (mich) sehr interessieren, weil Richter üblicherweise DIN-Normen (aner-) kennen. …

    • Zumal hier eine konkrete Norm des Schutzes (betrifft ja auch den vor Staub) genannt wird. Damit sind alle Diskussionen darüber, wie man es nennt, obsolet: IP67 bzw. IP68 (je nach Gerät).

  • Hallo zusammen, als ich auf dem Weg in den Italien-Urlaub zwei Zwischenübernachtungen in der Gegend von Meran unternommen habe, habe ich mein damaliges iPhone X zum reinigen und abkühlen an einem sehr heißen Tag mehrfach kurz unter Wasser im Pool gehalten (Sollte das Gerät eigentlich laut Werbung ab können). Plötzlich begann das Display zu flackern circa 1 Stunde später und gegen 2 Stunden später gar nicht mehr an. Das Gerät habe ich dann sofort in Reis gelegt. Es ließ sich aber nicht mehr richtig benutzen. Auf irgendeine Art und Weise war es aber weiterhin eingeschaltet, weil die Apple Watch sich verbunden hat. Einen Apple Store in Italien hat dann einen bestimmten Reset durchgeführt und dann in das Gerät zwar wieder. Zu Hause zurückgekehrt war ich im Apple Store München, der das Gerät öffnete und tatsächlich ein Wasser eindringen im Bereich der Lautstärketasten festgestellt hat. Normalerweise hätten sie es nicht getauscht, diesmal hatte ich für das iPhone aber erstmalig in meinem Leben überhaupt AppleCare abgeschlossen. Da ich keine Zeit zum diskutieren hatte habe ich zähneknirschend den Tauschbetrag gezahlt. Anderenfalls hätte man sich ganz schön auf die Hinterfüße stellen müssen bis irgendeine zentrale Stelle möglicherweise doch einen Tausch genehmigt hätte. Es ist das übelste überhaupt, wenn einem im Urlaub das Handy verreckt. Deshalb lege ich nun deutlich vor der Abfahrt in einen Urlaub die angeblich wasserdichten Geräte vorher für 10 Minuten unter Wasser ins Waschbecken (iPhone, Kindle, …). Es ist sehr empfehlenswert vor der Abreise in einen Urlaub zu wissen ob die Wasserdichtigkeit gegeben ist oder nicht. Vor dem Urlaub, noch reagieren, im Urlaub ist man wirklich gearscht…

  • Keine Firma gibt Garantie auf Wasserdichtigkeit/-festigkeit. Auch nicht wenn damit geworben wird.
    Selbst bei wasserdichten Handyhüllen haftet niemand für einen Wassereinbruch.

  • Unsere Sicherheitskameras, die auch IP68 sind, werden bei wassereintritt direkt getauscht. Der entsprechende IP Standard ist wichtiges Merkmal mit dem aktiv bei uns beworbend wird, also ziehen wir uns den Schuh auch an wenn da wasser reinkommt. Wir haben sogar eine Methode bei der wir sehen können wielange das innernen in Kontakt mit wasser war und mit welchem Druck.
    Das sollte Apple auch machen können. Ist keine geheime und teure Technologie.
    Wieso beweribt Apple überhaupt mit dem IP68 Standard? Wenn die einfach Staub und Spritzwasserdicht schreiben würden dann hätten sie es viel leichter.

  • Jetzt muss ich mich auch mal einschalten.
    Ich war heute mit meinem iPhone XS in meinem pool gewesen (ca 10 min, Max 50 cm tief), nun habe ich in meiner Frontkamera Kondenswasser und Face ID funktioniert nicht mehr. Der Wassersensor hat allerdings nicht ausgelöst… wie stehen meine Chancen?

    • Hallo Andy,

      habe heute das selbe erlebt mit meinem XS. In der Frontkamera sieht man etwas Wasser, Face ID ist kaputt. Und das Handy startet sich ständig neu. Wird wohl ne teure Reparatur werden.

      War im Wasser mit dem Gerät, aber maximal 30 bis 40 cm tief.

      Viele Grüße
      Florian

  • Hallo Leute ich habe heute im Pool ein paar Bilder unter wasser gemacht und 1 std später war mein Bildschirm am flackern und wurde grün ich muss sagen als ich das Handy gekauft habe würde mir gesagt das iPhone XS Wasserdicht ist und es kein Problem färe Fotos unter Wasser zu machen es darf aber nicht unter 2 Meter sein und länger als 30 min.

    1. ich habe 10 min das iPhone im Pool benutzt

    2. das iPhone hatte ich 1 Meter unter Wasser

    3 . Warum macht Appel so ??? 2 Meter Wasser dicht und 30 min

    4 . Ich musst mein iPhone reparieren lassen wer bezahlt mein Schaden ??

    5 . Wenn Appel den Schaden nicht übernimmt Wechsel ich zu Samsung

    Jetzt klappt mein iPhone wieder aber allerdings Face ID klappt nicht und der Lautstärke Butten funktioniert auch nicht

    • Genau dafür nehme ich meine Sony Xperias. Mein ersten Go von 2012 läuft immernoch trotz Videos an Ost, Nordsee und Indischen Ozean. Seit 2010 baut Sony Wasserdichte Geräte allerdings mit den selben angaben wie Apple jetzt. Und da hat sich seit 2010 nicht an den Rechten geändert. Out of Garantie

  • Moin! Ich habe seit 4 Monaten ein iPhone XS Max, was lediglich in Kontakt mit Regen kam. Nun hatte ich vor einigen Wochen einen Ausfall von FaceID, habe das Gerät zu einem Apple Service Provider gegeben, welcher meinte es sei ein Flüssigkeitsschade aufgetreten und ich solle 640€ für ein Austauschgerät blechen.
    Frage mich nun, ob ich jetzt wirklich eine Chance habe ein Austauschgerät zu bekommen, denn ich sehe es nicht ein 640€ zu bezahlen, obwohl mein Gerät erst 4Monate alt ist.

  • Liebe Apple-Fans,
    amüsant die Kommentare, Meinungen und Empfindungen hier zu lesen!
    Ganz kurz: IP.. Normen sind Klassifizierungen vorwiegend für industrielle Zwecke! Diese Normen sind auf die Lebensdauer des jeweiligen Produktes ausgerichtet. Somit sind hiermit rechtssichere Aussagen zur Verlässlichkeit, Eigenschaft, Qualität und Beschaffen fest verankert! Ein bisschen (oder aufgeweichte) IP.. gibt es nicht. Bemerkenswert ist, dass die Apple Obersten (siehe https://youtu.be/wFTmQ27S7OQ) dafür einstehen und nicht irgendein “armer“ Apple-Shop-Inhaber.
    Sofern an einem derartigen Produkt kein anderer Schaden (der z.B. das Eindringen des Schadensereignisses – Wasser – begünstigt) muss Apple dafür garantieren.
    Ps: Sachmängel oder Gewährleistung verstehen die Amerikaner in deren Geschäftsbeziehungen nicht. Dort spricht man von Garantie. Eine gegebene Garantie beinhaltet im Prinzip alles, was nicht unbedingt ausgeschlossen ist.
    Jedoch sprechen die IP.. Normen grundsätzlich für sich. Diese Eigenschaften sind produktbezogen auf deren prognostizierte Lebensdauer ausgerichtet.
    Vielleicht wird in Deutschland kein Original Apple-iPhone verkauft, sondern ein China-Imitat. Wäre eine Erklärung für das Nichteihalten der IP67 bzw. IP68 Zuverlässigkeit.
    Vielleicht sollte man auch darüber nachdenken:
    Irreführende Werbung!
    Nichteinhalten zugesicherter Produkteigenschaften!
    Arglistige Käufertäuschung!
    Erhörung der Verkaufszahlen, da mind. 30 – 40 der Apple-iPhone-Nutzer (meine vorsichtige Annahme) den Unterwassertest ausprobiert und damit Baden gegangen sind! Zur Freude von Apple!
    Passt doch wieder mal der Slogan: In Amerika mach man Klasse, in Europa macht man Kasse!
    Herzlichst wieka!

  • Redet mit. Seid nett zueinander!

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