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Eltern scheitern mit Klage

Facebook-Urteil: Kein Konto-Zugriff für Erben

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52 Kommentare 52

Die 22. Kalenderwoche wird gerade zur Woche der merkwürdigen Facebook-Urteile. Nachdem sich erst gestern das in Berlin ansässige Amtsgericht Tiergarten mit einer Glanzleistung zu Wort meldete und feststellte, dass Nutzer auch für die Kommentare Dritter in von ihnen geteilten Facebook-Einträgen zur Rechenschaft gezogen werden können, geht es heute um das digitale Erbe verwaister Facebook-Konten.

Reaktionen Facebook

So hat das Berliner Kammergericht heute in einem Fall geurteilt, in dem die Eltern einer verstorbenen Tochter den Zugang zum Facebook-Account ihres verstorbenen Kindes durchsetzen wollten und zu Gunsten von Facebook entschieden.

Der Schutz des Fernmeldegeheimnisses, so das Gericht, stehe dem Anspruch der Erben entgegen, Einsicht in die Kommunikation der Tochter mit Dritten zu erhalten.

Das Kammergericht ließ offen, ob die Klägerin und der Kindesvater als Erben in den Vertrag eingerückt seien, den die verstorbene Tochter mit Facebook geschlossen hatte. Es sei zwar grundsätzlich möglich, dass die Erben in die Rechte und Pflichten dieses Vertrages eingetreten seien, und zwar nicht im Sinne der aktiven Fortführung dieses Vertrages, sondern um passive Leserechte zu erhalten. In den von Facebook gestellten Nutzungsbedingungen sei nicht geregelt, ob Rechte aus dem Vertrag im Falle des Todes des Nutzers auf seine Erben übergehen könnten. Auch der Grundgedanke des Vertrages spreche nicht generell dagegen, dass er nicht vererblich sei. Facebook wolle den Nutzern nur eine Kommunikationsplattform zur Verfügung stellen und Inhalte vermitteln. Durch eine Änderung in der Person des Vertragspartners würden die Leistungen in ihrem Charakter nicht verändert.

Das Urteil des Kammergerichts ist noch nicht rechtskräftig, da der Senat die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen hat.

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31. Mai 2017 um 16:23 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


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    52 Kommentare bisher. Dieser Unterhaltung fehlt Deine Stimme.
  • Ich hatte mir für die Mutter gewünscht sie gewinnt diesen Prozess. Es muss hart sein als Elternteil sein Kind zu verlieren.

    • Bringt ihr das Kind nicht wieder und die „Ursachenforschung“ auch nicht, wäre ggf. sogar schmerzlicher.

      • Warum soll das für die Ursachenforschung hinderlich sein? Wenn sie z.B. für Selbstmord schreibt oder gemobbt wurde oder oder. Das sehe ich anders

      • Die Ursachenforschung bringt das Kind auch nicht wieder. So wie ich es schrieb.

      • Nur mal so zum Verständniss. Die Mutter hatte das Passwort von Ihrer Tocher gehabt. Jemand Unbekanntes (die kann jeder noch so Fremde „Freund“ bei Facebook machen, hatte den Facebook Account aber in ein Gedenkzustand besetzen lassen.

        Quasi eine dahergelaufene Discobekanntschafft könnte damit mehr auslösen als die Eigene Mutter die das Passwort von Ihrer Tocher hat. Dieses Urteil in in dem Zusammenhang absolut nicht nach zu vollziehen.

        Wo ich eventuell noch mit mit reden lassen würde, wenn die Mutter kein Zugangspasswort gehabt hätte. Ich finde hier das Recht auf Aufklärung zu einem möglichen Verdacht zu einem Angestifteten Suizid ist höher zu bewerten als die Tatsache das jemand willkürliches diesen Account in einen Gedenkzustand versetzt hat.

      • Du checkst da was nicht – digitales vermaechtnis. Die mutter hat da drin nicht herumzupfuschen.

        Drum hat der disco man auch den schutz schield aktiviert, wofuer ihm zu danken ist

        Das urteil passt, haette ich nicht gedacht, dass die mal was vernuenftiges entscheiden

      • @Rattler
        was ist bitte dran vernünftig? Wenn mir was passiert bekommen aktuell meine Eltern auf alles Zugriff, da ich noch nicht verheiratet bin. Konten, Immobilien, Schrankinhalte, Kühlschrankinhalte, einfach alles aber sie bekommen den FB Account nicht? Das ist lachhaft mehr aber auch nicht.

        Um so mehr solcher Urteile kommen um so mehr Nutzer werden die Augen geöffnet und treffen entsprechende Vorbereitungen von Sachen wie Master Passwort in das Testament legen bis hin zu die Accounts selber löschen bzw. so anpassen dass die Accounts eh keine wichtigen Informationen enthalten.

  • einerseits richtig – nicht umsonst gibt es Gesetze. Andererseits wäre es in dem Fall ja nur gut um die wichtige Frage zu beantworten, ob es ein geplanter Selbstmord ihrer Tochter war.

    •  ut paucis dicam

      Auf der einen Seite kann jeder FB-User allen Mist lesen, auf der anderen Seite können im Todesfall die Angehörigen nicht mal den Account beenden.
      In dem vorliegenden Fall soll ein Mädchen vorweg den Todesfall gepostet haben. Damit war für die Angehörigen der Zug abgefahren. So ein Mist FB!

      • Was für ein unpassender Kommentar. Wüsstest du, wenn du dich mit dem Fall und der Todesurasche auseinander gesetzt hättest…

      •  ut paucis dicam

        Wäre der voreilige Post seitens des Mädchens nicht erfolgt, hätten die Eltern mit dem Passwort Zugriff gehabt. Sie hätte erst nachdenken sollen, dann posten! Ein Todesfall ist immer bedauerlich. Noch schlimmer finde ich Leute, die sich ungefragt in Familienangelegenheiten einmischen und damit Handlungsmöglichkeiten verhindern. Ich mag diese datenfressenden Medien, bei denen der Nutzer (Hinterbliebenen) keine Rechte haben, überhaupt nicht!
        Solche Vorfälle bestätigen nur das NICHT NUTZEN DIESER Medien!
        (Meine saloppe Ausdrucksweise bitte ich zu entschuldigen.)

      •  ut paucis dicam

        Wäre der voreilige Post seitens des Mädchens nicht erfolgt, hätten die Eltern mit dem Passwort Zugriff gehabt. Sie hätte erst nachdenken sollen, dann posten! Ein Todesfall ist immer bedauerlich. Noch schlimmer finde ich Leute, die sich ungefragt in Familienangelegenheiten einmischen und damit Handlungsmöglichkeiten verhindern.
        Ich mag diese datenfressenden Medien, bei denen der Nutzer (Hinterbliebenen) keine Rechte haben, überhaupt nicht!
        Solche Vorfälle bestätigen nur das NICHT NUTZEN DIESER Medien!
        (Meine saloppe Ausdrucksweise bitte ich zu entschuldigen.)

  • Einfach nur bescheuert.
    Anstatt die Eltern auf’s Konto zu lassen um ggf. einen Nachruf zu schreiben oder einfach nur um das Konto deaktivieren zu können kommen solche komischen Urteile zu Tage.
    Andersrum haften Eltern für ihre minderjährigen Kinder und müssen finanziell und rechtlich grade stehen,, aber Zugriffe auf deren digitalen Accounts bekommen sie nicht.

    • Da muss das Kind erst ein Terrorist gewesen sein, damit wenigstens der Staat Einblick erhält.
      Sollen die Eltern einen Hacker beauftragen und gut ist.

    • Das die Eltern für ihre Kinder haften ist ein Mythos und nicht rechtskräftig!

      • Natürlich haften die Eltern.
        Genauso wie Kinder für die Eltern haften.

        Frag mal die Kinder die durch ihre Eltern von hartz 4 leben.

        >Ganz frei sind sie in der Geldverwendung allerdings doch nicht. Denn wenn sie das Geld auf die hohe Kante legen, kann es Ärger mit den Vermögensfreibeträgen bei Hartz IV geben. Hierzu ein Beispiel: Ein Schüler hat ein Sparbuch. Darauf liegen 3.500 Euro. Das ist so in Ordnung (auch wenn es natürlich bessere Geldanlagen gibt). Denn Kinder dürfen 3.850 Euro an Rücklagen besitzen und bekommen dennoch Hartz-IV-Leistungen. Wenn jetzt aber im August noch 1.200 Euro aus einem Ferienjob aufs Sparbuch kommen, ist der Vermögensfreibetrag überschritten. Da jetzt 4.700 Euro (3.500 plus 1.200 Euro) auf dem Sparbuch liegen, gibt es ab September für den Schüler kein ALG II mehr – bis der Betrag, der über 3.850 Euro hinausgeht, aufgebraucht ist. Mit dem Sparen sollte man also nicht übertreiben.

        Quelle:http://www.geldsparen.de/geld/.....ienjob.php

        Schon besser als früher.
        Aber da ein Kind selber ja nicht in Hartz4 rutschen kann(das können per definition nur leute die schon am Arbeitsmark komplett teilnehmen könnten),
        haften die kinder eben doch,
        denn wenn sie zu viel haben.müssen sie dieses Geld in die Bedarfsgemeinschaft geben,
        ergo für ihre Eltern haften.

      • @Stefan Hartz 4 hat ja mal gar nichts mit der Haftung zu tun. Am Thema vorbei. Setzen sechs!

    • Einerseits verstehe ich die Verweigerung des Zugriffes, da dies ihre private Sache ist und auch dritte indirekt betrifft und womöglich die Verstorbene es nicht wollen würde, dass irgend jemand, ihre Eltern eingeschlossen, ihre Kommunikation sehen. Wäre aber irgendwas vorgefallen im Zusammenhang mit FB und ihrem Tod sollte es für die Aufklärung erlaubt werden. Ich habe jetzt nicht gelesen, ob die Tochter minderjährig war oder nicht, hier wäre wieder entsprechend zu urteilen.

    • Das Urteil ist völlig richtig! Denn die Leute, mit denen die geschrieben hat fänden das sicher nicht so geil, wenn sich die Eltern plötzlich sämtliche Nachrichten durchlesen können.

      • Wäre es kostenpflichtig, ähnlich einem Handyvertrag, wären die Erben super schnell in der Pflicht!?

  • Eigentlich gut – man hat Sicherheit, dass Facebook das eigene Passwort nicht rausgibt. Und wenn ich es doch will, nutze ich Meminto: https://meminto.com/
    Oder nee, wartet: Ich baue Meminto, damit ihr es nutzen könnt ;-)

    • Es geht nicht ums Passwort,das haben die Eltern ja offenbar.
      Es geht darum das Facebook sich weigert den legitimenen Erben ihre Rechte zuzugestehen,und das mal wieder ein Richter das Recht missachtet.
      Genauso wie bei einer Bank,haben die erben auch bei Facebook und co. das Recht auf Zugang.

      Man stelle sich vor der Großvater stirbt,und die Erben bekommen keinen zugang zum Konto.
      Das ist Absurd.

  • Finde es einerseits gut, anderseits befremdlich. Daher empfehle ich Passwortlisten zu erstellen und diese mit einem Passwort zu verschlüsseln welches sicher beim Verwandten deponiert wird. Die andere Password Hälfte kann ja bei sich zuhause untergebracht werden.
    So können im Falle des Falles die Verwandten auf Konten zugreifen, diese schließen oder Verträge kündigen was auch immer.

    Gibt auch Onlinedienste die dieses machen. Habe ich mal vor Jahren gelesen.

    Sind nunmal mittlerweile in der Zeit wo vieles digital gesichert wird. Da muss man mittlerweile dran denken.

  • Man muss generell aber schon unterscheiden, wie alt das Kind war!
    Zugriff auf’s Konto solange man noch erziehungsberechtigt ist, danach sollten die Elten das Konto zumindes löschen lassen dürfen!

  • Dafür hab ich mein Bruder als Nachlasskontakt festgelegt.

  • Da ich so etwas schon gemacht habe, hier mal der Ablauf:

    Wenn jemand gestorben ist können z.B. Angehörige den FB Account in den Gedenkzustand versetzen lassen, damit ist der Account quasi gesperrt und kann von keinem mehr genutzt werden, auch wenn er das Passwort hat.

    Das kann z.B. auch durch das Verlinken einer Traueranzeige gemacht werden, wenn man z.B. bei FB als Verwanter verlinkt ist.

    In dem Fall hier hatte die Mutter das Passwort! Nur hat ein anderer Verwanter oder Freund nach dem Tod den FB Account eben genau in diesen Gedenkzustand versetzen lassen. Damit wurde von demjenigen quasi sicher gestellt das die Seite im Gedenkzustand ist und alle ihre Freunde das sehen und auch einen Platz zum kondolieren haben, ABER eben (vermutlich) auch um die ganze Kommunikation die mit der Toten geführt wurde für alle zu blockieren.

    Ich verstehe das Anliegen der Mutter, aber ich verstehe auch FB. Ich finde es auch nicht gut wenn sie ungefiltert in den privatesten Nachrichten lesen kann, da sind sicher viele dabei die selbst die Mutter nichts angehen.

  • Absolut richtig das Urteil! Ich würde auch nicht wollen das meine Erben sämtliche privaten Nachrichten der letzten Jahre einsehen können. Das einzige was meine Familie/Freundin zu tun haben, ist das Profil löschen zu lassen damit ich verschwinde. Alles andere ist Privatsphäre von mir und den Menschen mit denen ich korrespondiert habe. Alle nötigen Erinnerungen/Fotos finden diese dann auf meinen Datenträgern für die ein Passwort hinterlegt ist.

  • Nochmal nacharbeiten
    Ihr stellt due sache verkürzt da.

    >Die Eltern besitzen die Zugangsdaten der Verstorbenen, doch ihr Benutzerkonto war von Facebook in den sogenannten Gedenkzustand versetzt worden. Wenn dann die Zugangsdaten eingegeben werden, erscheint ein Hinweis auf diesen Zustand, es kann nicht weiter auf die Daten zugegriffen werden. Der Gedenkzustand wurde laut Facebook durch einen Nutzer veranlasst, den die Eltern der Verstorbenen nicht kennen. Das soziale Netzwerk weigerte sich aus Datenschutzgründen, den Namen mitzuteilen.

    Quelle:Heise.de

    Das ist der Relevante Teil,
    die Eltern haben ja die Zugangsdaten.

    Wenn jemand die Zugangsdaten den Eltern preisgibt(egal auf welchem weg),
    muss man davon ausgehen das gewünscht ist,das die Eltern sich um den „Digitalen Nachlass“ kümmern.

  •  ut paucis dicam

    Wäre der voreilige Post seitens des Mädchens nicht erfolgt, hätten die Eltern mit dem Passwort Zugriff gehabt. Sie hätte erst nachdenken sollen, dann posten! Ein Todesfall ist immer bedauerlich. Noch schlimmer finde ich Leute, die sich ungefragt in Familienangelegenheiten einmischen und damit Handlungsmöglichkeiten verhindern.
    Ich mag diese datenfressenden Medien, bei denen der Nutzer (Hinterbliebenen) keine Rechte haben, überhaupt nicht!
    Solche Vorfälle bestätigen nur das NICHT NUTZEN DIESER Medien!
    (Meine saloppe Ausdrucksweise bitte ich zu entschuldigen.)

    • Schon klar. Suizid ist dafür bekannt das Leute generell bei vollem Bewusstsein sind und nie etwas dummes tun, sonst würden sie sich und allen Hinterbliebenen nicht sowas an tun. Suizid und Nachdenken ist meistens so ziemlich das gegenteiligste was es gibt. Es mag vielleicht ausnahmen geben. Davon ist Statistisch aber nicht aus zu gehen.

      Die meisten die gerettet werden bringen sich anschliessend nicht sofort wieder um oder erholen sich im Laufe des Lebens wieder. Ein Zeichen dafür das sie zuvor unüberlegt gehandelt haben.

      •  ut paucis dicam

        Meine Antwort ist versehentlich ans Ende gerutscht. Es galt meinem Post oben.
        Die Freundin des verunglückten Mädchens hat voreilig den Tod gepostet. Somit hatten die Hinerbliebenen Eltern keine Chance, trotz Zugangsdaten, mehr auf den Account zuzugreifen.

  • Ein Konto beinhaltet keine persönliche Daten? Klar Du kannst genau sehen, was ich wie geschaut habe in welchen Clubs ich war und welcher Uschi ich teure Fummel gekauft habe … Also dies sind keine persönliche Daten??? Na ich lerne gern dazu.

  • Grundsätzlich mag das Urteil korrekt sein, auch wenn das Kind noch nicht volljährig und die Eltern die gesetzlichen Vertreter sind. Es soll sicher mehr dem Schutz der Kontakte des Kindes dienen.
    Einen faden Beigeschmack hat mich nur die absurde Situation, dass sich das Gericht auf das Fernmeldegeheimnis beruft, so als ob es in Gänze Bestand hätte. Jeder weiß wie es darum steht. Die Behörden dürfen mitlesen, die Eltern nicht. Schöne neue Welt.

  • Ich finde das Urteil richtig wenn jemand Zugriff bekommen sollte dann die Polizei um die Ermittlungen fortsetzen zu können aber nicht die Eltern was passiert wenn wirklich jemand das Kind zum Tod gekonnt hat?
    Ein neuer Mord?

  • Recht aus Auskunft bei hier zu recht begründeter Sachlage hat Vorrang gegenüber Datenschutz.

  • Aber vielleicht bringt es der Familie Frieden um abschließen zu können.

  • Die Hauptsache ist doch, dass das Profil gelöscht werden kann. Wenn ich sterbe möchte ich auf keinen Fall weiter bei Facebook sein.

  • Ich hab doch schon immer gesagt: wer bei facebook mitmacht, hat einfach zu wenig Hirn. Leider gibt’s davon Milliarden, deshalb sieht es auf der Welt auch bescheiden aus.

  • Redet mit. Seid nett zueinander!

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