Apple bleibt unter Beobachtung
E-Book- und Hörbuch-Apps: Ermittlungen gegen Apple eingestellt
Die Europäische Kommission hat ihre kartellrechtliche Untersuchung gegen Apple in Bezug auf bestimmte Bedingungen für Entwickler von E-Book- und Hörbuch-Apps eingestellt. Im Fokus der Untersuchung, die bereits im Sommer 2020 startete, stand das mutmaßlich wettbewerbswidrige Verhalten Cupertinos.
Die Ermittlungen der Europäischen Kommission befassten sich mit zwei zentralen Punkten: Zum einen wurde geprüft, ob Apples Vorgabe, ausschließlich die In-App-Käufe des App Store für Bezahlungen zuzulassen, den Wettbewerb einschränkt.
Zum anderen untersuchte die Kommission, ob Apple konkurrierenden Entwicklern von E-Book- und Hörbuch-Apps unzulässige Beschränkungen auferlegte, indem es ihnen erschwerte, Nutzer über günstigere Kaufoptionen außerhalb des App-Stores zu informieren.
Parallel dazu untersuchte die Kommission weitere Fälle mit ähnlichen Vorwürfen gegen Apple. Im März 2024 verhängte die Kommission dann wegen des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung im Bereich der Musikstreaming-Apps eine Geldstrafe gegen Apple.
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Zudem schloss die Europäische Kommission im Sommer eine Untersuchung mit breiterem Umfang ab, nachdem Apple gemäß dem Digital Markets Act (DMA) als sogenannter „Gatekeeper“ für seinen App Store eingestuft wurde. Diese Einstufung verpflichtet Apple unter anderem, App-Entwicklern Alternativen zum firmeneigenen Zahlungssystem zu ermöglichen und Einschränkungen beim sogenannten „Steering“ zu unterlassen.
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Im Fall der E-Book- und Hörbuch-Apps entschied die Kommission, die Untersuchung einzustellen, nachdem der ursprüngliche Beschwerdeführer, ein Anbieter von E-Books und Hörbüchern, seine Klage zurückgezogen hatte.
Die Schließung des Verfahrens bedeutet jedoch nicht automatisch, dass das Verhalten von Apple den EU-Wettbewerbsregeln entspricht. Die Kommission betonte, dass sie die Geschäftspraktiken in der europäischen Tech-Branche, insbesondere die von Apple, weiterhin sowohl im Rahmen des DMA als auch nach den allgemeinen Wettbewerbsregeln beobachten werde.