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Die neuen Spotify AGB: Länger, strenger, erwachsener, akzeptierbar

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19 Kommentare 19

Der Musik-Streaming-Dienst Spotify macht zur Stunde durch ein Popup-Fenster in seiner iOS-Applikation auf sich aufmerksam, das über die Einführung neuer Nutzungsbedingungen informiert.

agb

Zwar wird bestehenden Spotify-Kunden die Nutzung laufender Verträge bis zum 18. September gestattet, anschließend müssen die heute neu formulierten Geschäfts- und Nutzungsbedingungen für Deutschland jedoch akzetiert werden um den Dienst weiterhin beanspruchen zu können.

Wir haben uns die neuen, auf den 19. August 2015 datierten Nutzungsbedingungen für Deutschland durchgelesen und mit den bisherigen verglichen, damit ihr euch die Lektüre sparen könnt.

Was fällt auf?

Neben dem neuen Vertragspartner – anstatt der Spotify GmbH in Berlin ist jetzt die Spotify AB in Stockholm euer Ansprechpartner – sind die überarbeiteten AGB deutlich umfangreicher als die bisherigen Regelungen. Die 19 Kapitel sind auf 25 angewachsen, einzelne Unterpunkte mehr als doppelt so lang wie bisher.

Am deutlichsten unterscheiden sich die neuen Nutzungsbedingungen jedoch in ihren Formulierungen. Verglichen mit den im Juni 2014 eingeführten Nutzungsbedingunegn ist Spotifys Wortwahl deutlich strenger geworden. Das kollegiale „Du“ wurde durch das formelle „Sie“ ersetzt.

Während euch Spotify im vergangenen Jahr noch freundlich darum bat, keine Urheberrechtsverletzungen zu begehen, weht inzwischen ein deutlich schärferer Wind:

Spotify im Juni 2014

Wir haben ein paar grundsätzliche Regeln festgelegt, die du beachten musst, wenn du den Dienst nutzt, damit wir sicherstellen können, dass Spotify für alle ein Erlebnis bleibt.

Spotify im August 2015

Spotify respektiert die Rechte an geistigem Eigentum sowie gewerbliche Schutzrechte und verlangt dasselbe von Ihnen. Wir haben einige grundlegende Regeln aufgestellt, die Sie während der Nutzung des Dienstes einhalten müssen, damit Spotify für alle uneingeschränkt nutzbar bleibt.

Deutlich Unterschiede sind auch in Punkt 7 der neue Spotify AGB auszumachen. Die bislang gültigen drei Sätze hat Spotify in einen Roman verwandelt. Wer diesen akzeptiert gewährt Spotify:

[…] eine nicht exklusive, übertragbare, unterlizenzierbare, gebührenfreie, unbefristete, unwiderrufliche, bereits vollständig vergütete, weltweit gültige Lizenz zur Nutzung, Vervielfältigung, öffentlichen Zugänglichmachung (z. B. zur Aufführung oder Ausstellung), Veröffentlichung, Übersetzung, Veränderung, Schaffung von abgeleiteten Werken und Weitergabe Ihres nutzergenerierten Inhalts in Verbindung mit den Diensten über jedwedes Medium, gleich, ob ausschließlich oder in Verbindung mit anderen Inhalten oder Materialien, in jeder Weise und auf jede Art, Verfahren oder Technologie, unabhängig davon, ob diese heute bereits bekannt ist oder hiernach entwickelt wird […]

Anders formuliert: Nutzergenerierte Inhalte (Playlisten, Kommentare etc.) gehören zukünfig den Schweden. Ohne Wenn und Aber. Zudem komplett neu: Der Nutzerleitfaden der euch über alle verbotenen Eingriffe in das Spotify-Angebot aufklärt und der Absatz über Markenkonten der die Befugnisse von Business-Accounts – etwa dem offiziellen Spotify-Account von Adidas – regelt.

Unterm Strich beinhalten die neuen AGB keine Passagen, die wir nicht auch abnicken würden. Einen bitteren Beigeschmack haben die Umstellungen trotzdem. Spotify ist im Establishment angekommen und hat die unschuldigen kleinen Start-Up-Tage längst hinter sich gelassen.

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19. Aug 2015 um 17:24 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


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    19 Kommentare bisher. Dieser Unterhaltung fehlt Deine Stimme.
  • Alles Tutti. Freue mich schon auf den Vergleich zu denen von Apple Music.

    Hauptsache die Modalitäten bleiben gleich – also Anzahl der Geräte etc und das ist ja klar der Fall :-)

  • War das vorher auch schon so?
    Die dürfen alle meine Nutzerdaten meines Premium-Accounts an Dritte, z.B. zu Werbezwecken weitergeben!
    Ich gestatte Spotify Zugriff auf z.B. Kontakte und Kalender meines Gerätes!
    Ich soll also jeden Monat schön zahlen UND gebe denen umfangreiche persönliche, z. T. nicht zwingend mit der Spotify-Nutzung in Zusammenhang stehende, Daten zur „beliebigen“ (monetären) weiterverwertung?!?
    Ob ich das „abnicke“ weiss ich noch nicht wirklich!

    • Kalender? Kontakte? Da kam bei mir nix.
      Und WENN eine Abfrage kommen sollte, wird diese abgelehnt.

      • Lies Dir die neuen AGBs daraufhin mal durch. Wenn Die Ende September in Kraft treten und man ablehnt, kann man Spotify auch nicht (mehr) nutzen, so interpretiere ich das.
        Gleiches gilt übrigens für ortsbezogene und Bewegungsdaten.

      • Ich hab dazu auch nix gelesen, nur die Kontakte im spotify Universum sind betroffen

  • Wie ist das jetzt mit den Kontakten?
    Das wäre ein KO Kriterium.

  • Bei mir hat sich das Fenster geöffnet. Ich habe die App geschlossen. Nun kommt dieses Fenster nicht mehr. Ich habe diese nun nicht akzeptiert.
    Dennoch kann ich Musik hören.
    Würde diese nun auch für mich gelten? Wahrscheinlich gibt es eine Passage alle die nach dem x.xx.15 diesen Dienst benutzen akzeptieren diese AGB.

  • Für mich hören sich die neuen AGB’s echt gruselig an:
    Was bedeuten die nachstehenden Auszüge nun konkret?

    3.3 Auf Ihrem Mobilgerät gespeicherte Daten

    Mit Ihrer Zustimmung erfassen wir Informationen, die Sie auf Ihrem Mobilgerät gespeichert haben. Dazu gehören Kontakte, Fotos oder Mediendateien. Die lokale Gesetzgebung kann vorsehen, dass Sie die Zustimmung Ihrer Kontakte zur Übermittlung ihrer personenbezogenen Daten an Spotify einholen. Spotify kann diese Daten zu den in diesen Datenschutzbestimmungen genannten Zwecken verwenden.

    3.4 Daten zum Standort und Sensordaten

    Abhängig von der Art des Geräts, über das Sie auf die Dienste zugreifen und von Ihren Einstellungen, können wir auch Informationen zu Ihrem Standort über beispielsweise die GPS-Daten Ihres Mobilfunkgeräts oder andere Formen der Lokalisierung mobiler Geräte (z. B. Bluetooth) erfassen. Wir können ebenfalls Sensordaten (z. B. Daten über die Geschwindigkeit Ihrer Bewegungen, beispielsweise, ob Sie laufen, gehen oder unterwegs sind) erfassen.

    Viele Dank für Eure Mithilfe im „Dschungel der Rechtssprache“…

  • Der Absatz ist auch Cool:

    Unter Berücksichtigung der Ihnen im Rahmen dieser Vereinbarungen eingeräumten Rechte gewähren Sie Spotify das Recht, den Prozessor, die Bandbreite und Speicherplatz auf dem Speichermedium Ihres Geräts zu nutzen, um die Dienste für Sie bereitzustellen.

    Die dürfen also auch den Prozessor der jeweiligen Geräte nutzen!

  • Oder die Weltherrschaft an sich reißen und uns alle versklaven.

  • Redet mit. Seid nett zueinander!

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