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Deutsche Klagewelle gegen Yelp: Apples Empfehlungs-Repertoire in der Kritik

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31 Kommentare 31

Das Empfehlungs-Portal Yelp hat es zur Zeit nicht leicht. Nach den September-Vorwürfen der Boston University, die nach gründlichen Analysen inzwischen davon ausgeht, dass rund 20% der bei Yelp hinterlegten Beiträge als „gekauft“ einzustufen sind, sorgt jetzt die Übernahme des Mitbewerbers Qype für einen Sturm der Entrüstung.

Zwar dürfte sich die Zusammenführung der Datenbanken von Yelp und Qype auf dem iPhone durchaus positiv bemerkbar machen – Apple setzt die Yelp-Informationen in der Karten-App ein – die Angst ist jedoch groß, dass Yelp mit seinem Quasi-Monopol zu viel Druck auf Gastronomie und Einzelhandel ausüben könnte.

So entwickelt sich hierzulande gerade die erste große Klagewelle gegen Yelp.

Anders als in den USA – hier klagten im Oktober mehrere Yelp-Rezensenten auf eine Vergütung für ihre Restaurant-Kritiken – ist der nun angestoßene Rechtsstreit vor dem LG Hamburg nicht von Nutzern der Yelp-App, sondern von Inhabern der gelisteten Locations losgetreten worden.

yelp

Das Netzoekonom-Blog berichtet:

Der Kölner Anwalt Christian Solmecke hat nun im Auftrag eines Schönheitssalons und eines Musikinstrumentenbauers Klage vor dem LG Hamburg gegen Yelp wegen einer Verletzung des “Unternehmerpersönlichkeitsrechts” eingereicht, weil Yelp positive Empfehlungen von Internetnutzern nicht berücksichtigt habe. “Yelp stellt die unwahre Tatsachenbehauptung auf, meine Mandanten seien von den Nutzern schlecht bewertet worden. Das führt zu einem Anspruch auf Richtigstellung” […]

Hintergrund der Klage: Nach der Übernahme des deutschen Konkurrenten Qype hatte Yelp viele positive Empfehlungen der Qype-Nutzer aus der Bewertung herausgefiltert. Seitdem häufen sich die Klagen von Geschäftsinhabern, dass die übrig gebliebenen schlechteren Bewertungen zu Umsatzausfällen führen. Solmecke beruft sich auf die sogenannte Autocomplete-Entscheidung des Bundesgerichtshofs im Fall Bettina Wulff gegen Google.

Der erste Verhandlungstag ist für den 7. März angesetzt. Geurteilt wird vor dem Landgericht Hamburg.

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17. Feb 2014 um 11:30 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


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    31 Kommentare bisher. Dieser Unterhaltung fehlt Deine Stimme.
  • Uns ist dies auch schon aufgefallen. Wir haben vorher Qupe genutzt. Nach dem Umzug zu yelp wurden viele unserer Bewertungen gelöscht oder nicht mehr gelistet. Desweiteren haben wir für einige Geschäfte in unserem Umfeld Bewertungen abgegeben die in der Bewertungsliste nicht auftauchen. Es erscheinen immer nur die negativen Bewertungen bei den Geschäften. Alle guten Bewertungen werden ganz unten unter dem Punkt „Beiträge die nicht empfohlen werden“ gelistet. Dies ist uns schon bei mehreren aufgefallen. Ich habe mich mittlerweile dazu entschieden keine Bewertungen mehr bei Yelp einzustellen.

  • Ich vielleicht nicht ganz Sinn der Sache, aber ich pfeif größtenteils auf solche Bewertungen anderer Nutzer_innen und mache mir lieber selbst ein Bild. Manipulationen durchziehen unser komplettes alltägliches Leben – leider wahr – daher bleibt es einem quasi nur übrig, sich sein eigenes subjektives Urteil zu bilden.

    • Wäre schön, wenn alle so denken würden. Leider legen wohl die meisten Nutzer dieser Portale sehr wohl Wert auf die gelisteten Rezessionen. Ein guter Kumpel von mir hat das schon negativ erfahren müssen, da seine (gerechtfertigt) ausgesprochen guten Bewertungen gecancelled wurden. Die Folge – Umsatzrückgang.

    • Dein Kommentar findet, zumindest bei meiner Nutzung von Yelp und Qype, keine Anwendungsmöglichkeit. Ich nutze, wenn ich beispielsweise in einer neuen Stadt bin, oder einfach gerade nicht weiß wo ich essen gehen soll gerne die Rezensionen um zumindest einen Trend ausmachen zu können. Hier dann „selber die Erfahrungen zu machen“ bedeutet dann oft essen gehen zu müssen und bringt mich hier nicht weiter ;) Natürlich darf man diese Rezensionen natürlich nicht für Bahre Münze nehmen, aber wenn das Restaurant 15 Bewertungen hat und davon über die Hälfte den Service oder die Qualität bemängeln, hält mich das i.d.r. davon ab dort hin zu gehen. Zum Glück kann man meistens „Fake Bewertungen“ noch recht schnell ausfiltern ;)

      • Und genau das ist ja das Problem. Ich verstehe zwar was Du damit sagen möchtest, aber es ist halt leider gleichzeitig genau das größte Problem an dieser Sache. Ich z.B. finde es viel spannender vorher nicht zu wissen wie es dort ist. Und wenn man, z.B. Yelp nutzt um in der Umgebung etwas zu finden finde ich das auch toll. Aber kennst Du nicht den typischen Moment im Leben wo viele Leute sagen „boah das geht gar nicht, voll scheiße da“..und du der einzge bist der sagt „also ich fand es toll“? Kennst du nicht den moment in dem alle einen Film im Kino doof fanden und Du denkst Dir „also ich fand den irgendwie gut“..Genau diese Momente sind es, die auch in einem Restaurant passieren können! Lass doch dir Hälfte, oder sogar alle den Service dort schlecht bewerten! Na und? Vielleich gehst Du gut gelaunt an einem tollen Tag hin und bemerkst davon rein gar nichts! Oder die lockere, coole und leicht langsam gechillte Art der Bedienung gefällt Dir total gut, alle anderen Bewerter legen aber Wert auf Knigge und Wartezeit beim Essen oder die Höflichkeit…Lass dir dein Bild nicht machen sondern knipse es selbst!

      • Also Timo, deinen Beitrag unterschreibe ich zu 100%

      • Den Beitrag von von Timo unterschreibe ich ebenfalls! Traurig das soviele Leute nur noch Smartphonegesteuert durchs leben gehen !

  • Ob da Wilde Beuger und Solmecke die Richtigen sind, wollen wir es mal hoffen.
    Was die Abmahnungen wegen Downloads angeht, haben die ganz schön schlechte Bewertungen teilweise.

  • PeterGlubzik260186

    Jetzt mal eine ernst gemeinte Frage: warum filtern die denn nur die positiven Bewertungen?
    Hat das einen Sinn? Wird nämlich nicht im Text erklärt

    • Daa ist wie bei den hotelbewertungen, die könnten gekauft sein bzw. vom Betreiber selber.

    • Der Yelp Filter filtert viele positive Beiträge raus, da er davon ausgeht dass positiv Fake, und negativ echt ist. Insbesondere, wenn der Positiv Schreiber kein sehr aktives Mitglied ist, sondern nur ein- oder zweimal etwas geschrieben hat. Ich habe es selbst getestet. Erst mit ca 15 Bewertungen, die ich geschrieben habe und mindestens 3 Yelp Freunden wurden grösstenteils meine Bewertungen aus dem Filter geholt und veröffentlicht.
      Mein eigenes Geschäft hatte 6 Bewertungen auf Qype, 5 davon waren 5 Sterne, eine 3 Sterne. Davon waren 5 Bewertungen echt und eine vor Jahren selbstgeschrieben. Nach der Yelp Übernahme blieben nur die eine mit 3 Sterne übrig, welche dann auch bei Google auf der Startseite erscheinen. Inzwischen sind wir wieder bei 4 Sternen, weil ich einen Dauer Yelper gebeten habe, etwas Nettes zu schreiben, genau das, was Yelp eigentlich nicht möchte, aber irgendwie muss man sich ja wehren, da man sein Unternehmen nicht einfach abmelden kann.
      Inzwischen geht man davon aus, dass man als Unternehmer das Problem lösen kann, indem man einen Premiumaccount für 200€ monatl. bezahlt, dann könnte es sein, das alle Bewertungen sichtbar werden.
      Ich überlege, mich demnächst privat von Apple zu verabschieden, da ich die Zusammenarbeit mit Yelp nicht billigen kann, und ich mir bei Umsatzrückgang eh nur noch Samsung leisten kann. Schöne neue manipulierte Technikwelt ;(

  • Yelp ist der größte Scheiß den es an Bewerbungs-Apps geben kann. Hab es nun aufgegeben da überhaubt noch eine Bewertung zu verfassen. Die Darstellungsstruktur ist unter aller Kanone und wie schon die anderen Leidtragenden festgestellt haben, werden nur negative Berwertungen in den Fokus gerückt. Yelp muss sterben. … und Apple kümmert sich keinen cm darum, ob yelp seine Arbeit gut macht. Der Typ der Yelp mit in das Apple Mutterschiff eingeladen hat müsste sofort fliegen… oder war es etwa Forstall?

  • Das grosse Problem ist, dass sich die meisten jüngeren Leute nicht darum kümmern und nicht darum wissen, wie sie im Sinne der amerikanischen Firmen manipuliert werden, und agieren wie die Lemminge, ohne eine eigene Meinung. Tolle Zukunft!

  • Bewertungsportale wie Qype oder Yelp leiden doch am allermeisten unter den Usern, die sich anmelden um eine einmalige Rachebewertung abzugeben, weil sie sich irgendwo von irgendwem ungerecht oder schlecht behandelt fühlen.
    Zum Beispiel: bei Clubs sind das meistens die Leute, die am Türsteher nicht vorbeigekommen sind.

    Insofern sollte man Bewertungen auf diesen Portalen keine all zu große Bedeutung beimessen.

  • Gibt es denn ein besseres Bewertungs-System eines anderen Anbieters?
    Wenn nicht, kann sich doch kaum einer beklagen.

    • Natürlich gibt es weniger manipulierte, aber leider unbekanntere Portale. Aber Apple arbeitet nun mal mit dem Platzhirsch zusammen. Im übrigen muss ich als Selbstständiger viel an der Front arbeiten, da bleibt wenig Zeit, sich um diesen überwerteten Online Schrott zu kümmern.

    • Foursquare bietet m.E.n. ein besseres Bewertungssystem. Dort vergibt man ein Herz, wenn man die Lokalität mag und ein „gebrochenes Herz“, wenn es nicht gut war. Daraus wird dann ein Schnitt unter allen abgegeben Bewertungen ausgerechnet und eine Punktzahl zwischen 1 und 10 angezeigt. Das lässt sich dann übersetzen – eine 7,8 heißt bspw. „78 von 100 Leuten mögen diesen Ort“.

      Außerdem sind abgegebene Tipps, die oft auch Kritik, Lob und sonstiges Feedback enthalten, nie direkt bewertet, sondern enthalten eben nur den formulierten Text. Die Bewertung erfolgt ausschließlich über die vergebenen Herzen.

      • Edit: ich habe auch mal irgendwo gelesen, dass Bewertungen von Nutzern, die einen bestimmten Ort öfter besuchen, mehr Gewichtung bekommen. Fände ich sehr sinnvoll, kann mich aber auch irren.

      • Foursquare ist aber nicht bei Apple implementiert, schön wäre es aber…

      • Er fragte ja auch nach besseren Bewertungssystemen anderer Anbieter. ;)
        Generell bin ich ganz zufrieden mit der aktuellen Situation, die Foursquare App habe ich so oder so installiert und ob ich nun die nehmen würde, um ein Restaurant zu suchen, oder die Karten App, spielt für mich keine Rolle.

  • Noch jede miese Erfahrung, die ich in Restaurants, Läden, oder Clubs machte, wurden letztlich durch Bewertungen von Qype und Yelp bestätigt!

    Das Problem bei Yelp und nur bei denen, dass man nicht ALLE Bewertungen sofort sieht…

    Ein, oder zwei „Rache-Bewertungen“ fallen bei 5-10 schlechten bis sehr schlechten Bewertungen nicht ins Gewicht und können IMHO vernachlässigt werden….

  • Richte mich nach foursquare, bis jetzt hat es so immer gepasst.

  • Mir ist das schon oft aufgefallen. Ich betreibe ein iPhone und iPad Reparatur Service in München. Leider wurden die Bewertungen von Qype komplett gelöscht und neue kundenbewertungen sofort nach Eingabe gelöscht. Ich hab mit viel Konkurenz zu kämpfen und bin auf positive Bewertungen angewiesen, da die sich positiv auf die Google Suche auswirken. Wenn meine kunden mich bewerten werden die 24std später gelöscht.
    Ich hab langsam das Gefühl das nur Unternehmen die bezahlen, positive Bewertungen erhalten und auch drin bleiben.

  • Michael Grossmann

    Hallo betroffene Gemeinde.
    Ich habe meinen Anwalt soeben aufgefordert gegen Yelp Unterlassungsklage einzureichen,
    da die veröffentlichten Bewertungen durchweg nicht die Relität widerspiegeln, die Fakten verwässern und in unverantwortlicher Weise mit Menschen und deren Existenzen spielen. Ich vermute, dass in den Büros der Firma YELP ausschliesslich naive, technikverrückte und realitätsfremde Nerds arbeiten, die sich ihrer Handlungen überhaupt nicht bewußt sind. Ignorieren reicht hier leider nicht – die gehören verboten ! Also klagen, klagen, klagen ! LG Micha

  • Liebe Leser,

    falls es von Interesse ist: die Pressesprecherin von Yelp Deutschland hat zu unserem Kommentar unter http://www.anwalt24.de

    http://www.anwalt24.de/beitrae.....chtswidrig

    Stellung genommen und mitgeteilt, dass eine gegen Yelp vor dem LG Hamburg beantragte Eilverfügung am 10.03.2014 erstmals zurückgewiesen wurde. Auf welchen konkreten Sachverhalt sich der Eilantrag bezog, geht aus der Yelp-Stellungnahme nicht genau hervor, insbesondere ist offen, ob das LG Hamburg in diesem Verfahren zur Frage der Zulässigkeit der unterschiedlichen Anzeige- und Bewertungspraxis in „empfohlene Beiträge“ und „nicht empfohlene Beiträge“ Stellung bezogen hat.

    Auch wir sind von betroffenen Unternehmen mit der Erhebung von Hauptsacheklagen beauftragt worden.

    Mit freundlichen Grüßen
    Denise Himburg
    Rechtsanwältin
    Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz
    http://www.ra-himburg-berlin.d.....e

  • Kammergericht Berlin terminiert im Berufungsverfahren gegen Yelp
    ________________________________________________________________________

    Wie bekannt ist, werden seit der Übernahme von „Qype“ durch Yelp viele ehemals auf der Qype-Plattform angezeigte positive Bewertungen nicht mehr bzw. nur noch unter dem Link „nicht empfohlene Beiträge“ auf Yelp angezeigt. Die Bewertungen für die „nicht empfohlenen Beiträge“ fließt nicht in die Gesamtbewertung ein, so dass für viele Gewerbetreibende nunmehr statt einer Gesamtbewertung von 4 oder 5 Sternen nunmehr nur noch eine Gesamtbewertung mit 1 oder 2 Sternen angezeigt wird.

    Zahlreiche Gerichte, u.a. das Landgericht Hamburg und Berlin, hatten in Eilverfahren zunächst entschieden, dass diese Praxis der Bewertungsanzeige unzulässig ist. Yelp hat gegen diese Eilentscheidungen jeweils Widerspruch eingelegt und seine Sicht der Dinge dargelegt; die Gerichte haben daraufhin die gegen Yelp erlassenen Einstweiligen Verfügungen wieder aufgehoben und die Yelp-Bewertungspraxis für rechtmäßig, insbsondere von der Meinungsfreiheit gedeckt, angesehen.

    Auch von betroffenen Gewerbetreibenden erhobene Hauptsacheklagen wurden von den Gerichten, so auch vom Landgericht Berlin, mit dieser Begründung abgewiesen.

    Wir haben wir für ein von der Yelp-Bewertungspraxis betroffenes Unternehmen Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts Berlin beim Kammergericht Berlin eingelegt.

    Das Kammergericht hat nunmehr Termin zur mündlichen Verhandlung im November 2015 angeordnet. Aus der Anberaumung eines Termins zur mündlichen Verhandlung kann man schlussfolgern, dass das Kammergericht die Berufung jedenfalls nicht für offensichtlich aussichtlos hält, andernfalls hätte es die Berufung im Beschlusswege gem. § 522 II ZPO zurückweisen können.

    Das Kammergericht hatte uns im März 2015 mitgeteilt, dass es eine Zurückweisung nach § 522 ZPO berät, diese ist aber schlussendlich nicht erfolgt.

    Wir werden vom Verlauf der mündlichen Verhandlung und vom Ausgang des Berufungsverfahrens berichten.

    Rechtsanwältin Denise Himburg
    Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz
    Leipziger Platz 11
    10117 Berlin

    Telefon: 030-22 50 50 9-0
    Fax: 030-22 50 50 9-22
    E-Mail: d.himburg@ra-himburg-berlin.de
    web. http://www.ra-himburg-berlin.d.....e

  • Müller Gerlinde

    Wie kann die Werbung unseres ehemaligen Geschäfts (Aufgabe 2009) aus dem Internet entfernt werden? Nachfolger total genervt!! Habe diese Werbung selber nicht ins Internet gestellt.

  • Redet mit. Seid nett zueinander!

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