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Datenschutzrichtlinie Apples rechtswidrig – Urteil als PDF

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21 Kommentare 21

Das Landgericht Berlin hat sich der im vergangenen August eingereichten Klage – ifun.de berichtete – des Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) angenommen und jetzt ein Urteil gefällt, dessen Folgen für deutsche Apple-Kunden noch schwer abzuschätzen sind.

Nach Klage des VZBV hat das Gericht acht von Cupertino formulierte Vertragsklauseln für unwirksam erklärt und damit, so ein VZBV-Sprecher, „die Datenschutzrechte von Apple-Kunden in Deutschland gestärkt.“

Der VZBV hatte ursprünglich mehr als 10 Klauseln der deutschen Apple-AGB beanstandet. Für sieben davon gab Cupertino im Vorfeld des Prozesses strafbewehrte Unterlassungserklärungen ab. Die restlichen acht hat das Landgericht Berlin nun mit seinem (noch nicht rechtskräftigen) Urteil kassiert und damit die Rechtsauffassung des VZBV bestätigt. Das Urteil kann hier im PDF-Format geladen werden.

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In den Vertragsklauseln hatte sich das Unternehmen unter anderem vorbehalten, Daten wie Name, Anschrift, E-Mail und Telefonnummer von Kontakten des jeweiligen Kunden zu erheben – ohne Einwilligung der betroffenen Dritten. Der Verbraucher erteile damit eine „Einwilligung zulasten Dritter“. Das sei mit dem Gesetz nicht vereinbar, so das Gericht.

Weiterhin gestattete der Vertrag Apple und seinen „verbundenen Unternehmen“, die erhobenen Nutzerdaten mit anderen Informationen zusammenzuführen. Auch diese Klausel erklärte das Gericht für unzulässig, da für Verbraucher unklar bleibe, welche Daten in welchem Umfang genutzt werden könnten. Der IT-Konzern nahm sich auch das Recht, Verbraucherdaten zu Werbezwecken an „strategische Partner“ weiterzugeben, obwohl unklar blieb, um wen es sich hierbei handelt. Die Klausel überschreite damit eindeutig das für die Vertragserfüllung erforderliche Maß der Datenverarbeitung, urteilte das Gericht.

Apple kann gegen das Urteil Berufung einlegen.

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07. Mai 2013 um 17:18 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


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    21 Kommentare bisher. Dieser Unterhaltung fehlt Deine Stimme.
  • hab ich das jetzt richtig gelesen? theoretisch müsste jeder meiner kontakte ‚ja‘ zur speicherung seiner daten in meinem icloud-adressbuch sagen?

  • hab ich das richtig gelesen? darf ich jetzt meine kontakte nicht mehr online speichern ohne deren einwilligung?

  • Nimmt dieses Urteil dann nicht Instant-Messagern z.B. WhatsApp die Grundlage weg, nämlich den Upload des Adressbuches um andere WhatsApp-Kontakte zu finden. Interessant…

    • Würde sagen nein, da WhatsApp die Daten nur für den eigenen Dienst verarbeitet…vordergründig… In dem Urteil geht es um die Weitergabe (zu Werbezwecken?) an „Partner“, bzw. Dritte…äh…Vierte…

      • Na ja, Dritte könnten aber auch Unternehmen sein, wo man z.B. Server oder Rechenkapazität anmietet…

  • Alles Heulsusen… Sollen sich mal mit dem Fortschritt abfinden und aufhören wegen jedem Scheiß sich auf zu Regen. Wenn ich das lese und an den ganzen Datenschutz Krams mit Banken und Versicherungen sehe, dann frage ich mich immer wieder wo das Problem der so called datenschutzrechtler ist. Alle mal nen Gang runter schalten. In USA gibt’s 3 jährige die Mitglied im waffenverein sind und hier heulen sie rum, weil Apple oder whatsapp Zugriff aufs Adressbuch hat (vereinfacht ausgedrückt… Ich weiß das es um mehr geht)… Panne

    • Du kannst mit deinem privatem Spielzeug, und deinen Spielfreunden, umgehen wie du willst.
      Seriöse Geschäftskontakte (und weitere, geschäftliche Daten) behandelt man aber doch mit erheblich mehr Bedacht!

      Gebe ich dir meine Kontaktdaten (Gott bewahre!), stimme ich nicht automatisch zu, dass du diese, ohne mein Einverständniss, an Dritte weitergeben darfst. Informelle Selbstbestimmung nennt sich das. Alle WhatsApp-Nutzer z.B. bewegen sich, nach meiner Rechtsaufassung, auf sehr dünnem Eis! Abmahnungen / Klage auf Unterlassung im Bekanntenkreis sind theoretisch als Gegenmaßnahme doch denkbar, oder? Weiss das jemand genau, und kann dazu fundierte Aussagen liefern? Das würde mich mal brennend interresieren!

    • Wir sind hier nicht in den USA. Kannst ja auswandern wenn du magst.

    • Spätesten wenn dein Konto leer ist und Du extrem viele Schulden hast, die Du aber nicht verusacht hast, denkst Du über Datenschutz anders. Falls du denkst natürlich.

      • Also bitte. Was hat das mit leergeräumten Konten zu tun?
        Datenschutz hat sicherlich nichts mit persönlicher Dummheit zu tun. Und solange man nicht blöd genug ist, seine Kontodaten als Kontakt zu speichern, mit der DropBox/iCloud oder ähnlichem zu synchronisieren oder in der ‚Kommentar‘-Box irgendeines Anbieters zu hinterlassen, kann da in Deutschland nichts weiter passieren.
        Wenn man alles richtig macht, sollte Apple keinerlei nützliche Kontodaten ihrer Kunden haben. Eine Kontonummer reicht noch lange nicht um Geld zu stehlen. Jedenfalls nicht, ohne es problemlos zurück zu buchen.

  • Seite 2 Punkt I

    Da steht ein Ordnungsgeld von 250.0900,00 €

    Soll dass jetzt 250.000 oder 2.500.000 heißen.

    Hmm

  • Interessanter wäre ja die Berichterstattung im Fall Motorola gegen Apple & den Push Dienst der iCloud ;-)

  • Redet mit. Seid nett zueinander!

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