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Verarbeitung persönlicher Daten

Datenschutzgrundverordnung: o2 fordert erneuten Widerspruch

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30 Kommentare 30

Am 25. Mai, also heute in exakt einer Woche, wird in Europa die sogenannte Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft treten. Ein Stichtag, an den die meisten Nutzer durch tägliche E-Mail-Erinnerungen der von ihnen frequentierten Online-Dienste erinnert werden dürften.

Telefonica

Überall werden Datenschutzvereinbarungen angepasst, Nutzungsbedingungen neu formuliert und erneute Zustimmungen eingeholt um bestimmt persönliche Daten speichern und verarbeiten zu dürfen.

Ein wildes durcheinander, dass die allermeisten Anwender wohl nur noch abnicken und nicht mehr detailliert durchlesen werden. Daran, dass der Blick ins Kleingedruckte jedoch nie schadet, erinnert ifun.de-Leser Ulrich in seiner E-Mail:

Hallo ifun.de, da ich schon mehrfach aufgrund eurer Artikel der Verwendung meiner Daten zu Werbezwecken bei o2 widersprochen habe, bin ich nicht wirklich verwundert darüber, dass es o2 heute wieder einmal versucht hat, meine Einwilligung zu bekommen, wenn ich nicht widerspreche. Diesmal im Rahmen der DSGVO. Ich werde also ein drittes Mal widersprechen müssen, damit meine Daten nicht benutzt werden (und ich gehe einfach davon aus, dass sie sich daran halten. Sicher ist das ja nicht.)

o2 setzt also alle bisher gemachten Widersprüche auf Null und verlangt nun im Rahmen der Regelungen ab 25. Mai 2018 wieder einmal einen Widerspruch.

So hat der Netzbetreiber o2 heute damit angefangen seine Kunden per SMS über die eigenen Pläne zur Datenverarbeitungen zu informieren und verweist in diesem Zusammenhang auf eine neue Info-Seite auf der sich der „Verarbeitung bestimmten Bestandsdaten“ widersprechen lässt.

Das Unternehmen schreibt:

Ab 25.5.18 verarbeitet die Telefonica Germany […] bestimmte Bestandsdaten von Ihnen, um Ihnen für Ihren Bedarf passende Produkte von uns anzubieten. Weitere Infos und jederzeitige Widerspruchsmöglichkeit unter: https://permissions.telefonica.de/telefonica.html

„bestimmte Bestandsdaten“

Unter dem Sammelbegriff „bestimmte Bestandsdaten“ versteht o2 Daten, die für die Erfüllung der geschlossenen Verträge verarbeitet werden: Name, Anrede, Anschrift, Geburtsdatum, monatliche Summen Ihrer Umsätze (Gesamtnutzung je Netz, national und international), die bei Telefónica erworbenen Produkte, Beginn und Ende des Vertrages, die mit Telefónica geführte Kommunikation zum Vertrag sowie Zeitpunkt, Höhe und der Weg der Guthabenaufladungen bei vorausbezahlten Telefónica-Produkten.

Zum Nachlesen:

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18. Mai 2018 um 15:46 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


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  • Mit solchen, in die DSGV versteckten, Forderungen nach vollkommener Datenverwertung wird O2 nicht alleine sein:(

  • Die Datenschutz Grundverordnung ist ein Entwurf der großen Bigdata Firmen. Der kommt direkt von Facebook, Google, Microsoft, Apple und co.
    Das ist nicht zum Vorteil der Bürger.

    An der Stelle empfehle ich auf YouTube die Videos von Dirk Müller dazu.
    Auch sollte man mal das Projekt „Known Traveller“ googlen. Da gruselt es einen.

    Außerdem
    Schon heute sind Algorithmen dazu in der Lage, Menschen genauer einzuordnen als es jeder Verwandte könnte.

    Bitte wacht endlich auf.

    Mal schauen ob der Kommentar freigeschaltet wird.

    • Also ich bin selbst an der Entwicklung einer sehr großen Webplattform beteiligt und ich kann dir sagen, dass im Rahmen der DSGVO eine ganze Menge zurückgebaut und entfernt wird – unsere Maßnahmen sind auf jeden Fall ein Vorteil für den Nutzer.

    • Ist das der Grund warum einige Dienste ihren EU Auftritt beenden mussten, weil es ihnen nicht möglich war weiter zu laufen wenn sie diese Maßnahmen einhalten müssen? Oder ist das der Grund, warum Facebook und Co. diese neuen Datenschutz Funktionien lediglich dort anbietet, wo sie dazu von der Verordnung gezwungen werden, und nicht in Amerika (und allen anderen ländern)? Dort wird nämlich fröhlich so weiter gemacht wie bisher. Warum dann nicht dort das gleiche machen, wenn Facebook und Co das angeblich selber wollen? Achja, weil es dort keine vergleichbare Verordnung gibt die sie dazu zwingt. Scheinen sie also nicht so toll zu finden um es ohne Zwang von sich aus zu machen.

    • Allein mit „Videos von Dirk Müller“ hat du dich bereits disqualifiziert.
      Wir haben in unserer Firma sehr intensive Datenschutz-Schulungen genossen und das ist natürlich erstmal für die Unternehmen ein großer Aufwand und kostet einiges. Für die Privatleute ist das eine super Sache, zumal die Strafen im Vergleich zum bisherigen Zustand endlich wirkliche Strafen sind.
      Es ist eine feine Sache – und entgegen der vielen EU Meckerer ist das Tip top und europaweit geregelt. Von wegen von Big Data gemacht, die lachen sich garantiert nicht ins Fäustchen – die müssen einiges ändern.

    • Dirk Müller hat sich doch in den letzten Jahren auch mehr oder weniger konsequent den Aluhut aufgesetzt – scheint ordentlich Klicks zu bringen :)

    • Verschwörungstheorie, Schwachsinn, oder vielleicht beides? Immer solche absolut grundlos und Kommentare von Leuten, die sich noch nie damit befasst haben worum es eigentlich geht…

  • Die Nachricht kam gestern schon bei einem Kollegen. Direkt widersprochen. ;)

  • In meinen Augen eine Sauerei. Der Kunde sollte gefragt werden, ob seine Daten für Werbezwecke genutzt werden dürfen und nicht andersherum. Und selbst diese Frage sollte auch nur einmal gestellt weden z.B. bei Vertragsabschluss.
    Vielmehr wird es hier vorausgesetzt und gleichzeitig der Kunde unter Druck gesetzt zu entscheiden ob er widerspricht oder nicht. Für mich ein No-Go.
    Ähnlich wie mit dem schon gesetzten Haken bei Online-Einkäufen für Newsletteranmeldung oder Ähnliches. Das ist ja auch schon länger verboten.

  • Man sollte aber auch erwähnen, dass es einem leicht gemacht wird. Man folgt dem Link, dieser erzeugt eine SMS mit dem Text „Widersprechen“ und diese schickt man ab. Das war’s.

  • Ist es nicht nach der DSGVO so, dass der Nutzer explizit zustimmen muss und nicht umgekehrt?

    Ich kann mich auch irren und lasse mich gerne eines besseren belehren. ;-)

    • Grundsätzlich ist es in Deutschland so, das jeder Nichtkaufmann, also der der kein Gewerbetreibender nach HGO und BGB durch Nichthandeln eine Handlung verneint. Nur die im Gesetzt genannten Kaufmänner Kraft Gesetz müssen handeln und widersprechen sonst setzt man ihre stillschweigende Zustimmung voraus.
      Das hat auch 02 zu akzeptieren. Hoffe die bekommen vom Verbraucherschutz mal ordentlich was drauf. Schönes Ordnungsgeld mit Gewerbeuntersagung im Wiederholungsfall wünsche ich denen.

  • Dafür kriegen sie bestimmt wieder einen von der Verbraucherzentrale drüber gebraten. Und das imho zu Recht. Widerspruch ist Widerspruch und muss fortwirken.

    • Das eine ist aber der Widerspruch für Dritte gewesen und hier für o2 selbst.
      Meiner Meinung nach bekommt man hier dann zum Beispiel im Falle einer Kündigung auch kein „Rückholangebot“.

      • o2 darf den Widerruf für Werbung nicht an die generelle Kontaktaufnahme koppeln, das ist verboten.

  • Wieso muss man widersprechen ?
    Warum muss man nicht einwilligen?

  • Leute, DS-Hinweise/Informationen sind nur zum lesen da. Das sind gesetzlich vorgeschriebene Pflichtinfomationen an die betroffenen Personen von der Datenverarbeitung.

    AGB/Verträge sind was anderes.

    Einwilligungen sind nochmal was anderes.

    Widersprüche gegen Datenverarbeitung sind nochmal was anderes.

  • Evtl. sollte sich bei o2 nochmals jmd. mit Art. 7 – EU-DSGVO (https://dsgvo-gesetz.de/art-7-dsgvo/), und hier speziell mit Art.4 befassen.
    Sollten die auch nur einmal Werbung an jmd. versenden, der zuvor widersprochen hat, dann gibt es hoffentlich gleich ein saftige Bußgeld. Genau für solche „Schlaumeier“ gibt es die DSGVO…

  • Müsste O2 nicht gemäß der DSGVO aktiv nach der Erlaubnis fragen, die Daten anderweitig verwenden zu dürfen, und nicht anders herum?

  • Wenn man einmal Widerspruch eingelegt hat, muss man dieses nicht erneuern!

  • Man sollte sich zunächst über den Sinn und Zweck der Datenschutz Grundverordnung im Klaren werden. Unternehmen haben jetzt, das ist neu, eine Informationspflicht und müssen auf Anfrage dem Recht auf Löschung und Änderung personenbezogener Daten entsprechen. Dass man den Geschäftsbedingungen wieder sprechen kann, ist im BGB geregelt, da hat die Datenschutz Grundverordnung nichts mit zu tun. Auch ändert sich nicht grundlegend, wie Firmen Daten verarbeiten können, mit Ausnahme der Informationspflicht und dem Minimalprinzip zur Speicherung personenbezogener Daten. Für Facebook und Google ist das überhaupt kein Problem, auch wenn Facebook daraus jetzt eine richtige Marketingblase schnürt und die EU sich schön vor den Karren spannen lässt. Mit der Ausnahme, dass beide Unternehmen jetzt Auftragsverarbeitungsverträge schließen müssen und das eben nicht mit allen Partnern außerhalb der EU funktioniert, ändert sich für sie eigentlich nichts wesentliches. Wenn ich der Verarbeitung zustimme, können die Daten auch für Werbung genutzt werden. Die Zustimmung hat man schon vor Jahren längst erteilt. Für kleine Website Betreiber hingegen sieht es anders aus, ich habe mich von Google Analytics und Werbung verabschiedet. Wenn sich Dienste jetzt vom europäischen Markt verabschieden, gibt es eigentlich nur zwei logische Erklärungen: entweder sie hatten nie etwas Gutes mit Daten im Schilde und diese an unseriöse Unternehmen außerhalb der EU verkauft, oder es fehlt die Kompetenz oder das Geld, das Angebot wirklich dingfest zu gestalten. Eine potentielle Angst vor Abmahnungen ist sehr begründet und davon geht man in Fachkreisen auch aus. Die Ausnahmen für Kleinbetriebe und kleinste Betreiber sind nämlich sehr sehr unspezifisch, das hat ja selbst Frau merke inzwischen begriffen. Auch ist die Datenschutz Grundverordnung seit zwei Jahren in Kraft, nicht wirklich ein Produkt der Lobbyisten, das muss man an dieser Stelle wirklich ganz fair mal schreiben.

  • Redet mit. Seid nett zueinander!

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