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Datenschutz-Beauftragter Schaar: Apps kritischer als Webseiten

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In einer jetzt ausgegebenen Pressemitteilung berichtet der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, über die Auswertung einer Prüf-Aktion, die von 19 internationalen Datenschutzaufsichtsbehörden durchgeführt wurde und evaluieren sollte, ob „Unternehmen und Daten verarbeitende Stellen bei Internetseiten und mobilen Applikationen ein transparentes Verhalten gegenüber ihren Kunden“ an den Tag legen.

Insgesamt wurden weltweit über 2000 Internetseiten und mobile Applikationen untersucht. Während „nur“ jede zweite Webseite einen oder mehrere Mängel aufwies, lag die Mängelrate unter den mobilen Applikationen bei erstaunlichen 90%. Gut 23% der überprüften Kandidaten stellten überhaupt keine Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten bereit.

Peter Schaar kommentiert:

Es ist das erste Mal, dass sich im Rahmen dieser gemeinsamen Aktion fast zwanzig Datenschutzbehörden zusammen gefunden haben, um weltweit die Transparenz und Offenheit der Datenverarbeitung zu untersuchen. Die Prüfungen, die meine Mitarbeiter bei E-Mail- und Postdiensten durchgeführt haben, haben im Ergebnis gezeigt, dass sie die datenschutzrechtlichen Vorgaben ernst nehmen und entsprechend umsetzen.

Die detaillierten Ergebnisse der Überprüfung sollen im Rahmen der 35. Internationalen Konferenz der Datenschutzbeauftragten Ende September in Polen veröffentlicht werden.

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15. Aug 2013 um 14:59 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


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  • Wer hätte das gedacht – Apps sind definitiv leichter zu überwachen als Webseiten, da braucht man keine 20 Behörden für. Webseiten brauchen Cookies o.ä. die der Nutzer auch deaktivieren kann. Apps laufen nur auf dem jeweiligen Gerät und können sich so immer ‚ausweisen‘ und einzelne Nutzer viel einfacher und besser identifizieren. Was waren das noch für Zeiten als es die Identifikationsdaten direkt von Apple auf dem silbertablett (nein, nicht nur das ipad) gab. Für Datensammler ein Traum.

    • Apps konnten Nutzer nie „identifizieren“. Der App-Entwickler konnte die einzelnen Nutzer nur voneinander unterscheiden und wiederkehrende Nutzer erkennnen. Dabei handelt es sich nicht einmal um personenbezogene Daten.

  • Von der oben beschriebenen Sachlage mal abgesehen, kann man den Herrn Scharr auch für kritisch positioniert in seinem Amt sehen…

  • Welche Daten können denn über Apps ohne mein Wissen gesammelt werden? Adressen, Termine, Orte? Kann die Frontkamera ungewollt aktiv werden?

  • Redet mit. Seid nett zueinander!

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