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"Generalüberholt ist kein Neugerät"

Dänisches Gericht urteilt gegen Apples Refurb-Praxis

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39 Kommentare 39

Ein Gericht im dänischen Glostrup hat heute zugunsten eines Apple-Kunden entschieden (Google Übersetzer), der gegen Apples Praxis geklagt hatte, bei Reklamationen und Reparaturen teils durch generalüberholte Geräte Ersatz zu leisten. Apple kann noch Einspruch gegen diese Entscheidung erheben, sollte das Urteil allerdings durch ein höheres Gericht bestätigt werden, sind Folgeurteile auch in anderen europäischen Staaten aber zumindest nicht auszuschließen.

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Der Kläger hatte mit dem niedrigeren Wiederverkaufswert von generalüberholten Geräten argumentiert und unter Einbeziehung eines Sachverständigen Recht bekommen. Apple gibt an, dass diese Geräte strengsten Kontrollen unterliegen und bezeichnet die sogenannten „Refurb-Geräte“ auch gerne als „von einem Neugerät nicht zu unterscheiden“, diese können allerdings bis zu 13 ausgetauschte Funktions- und Bauteile enthalten. Trotz dieser Garantien – so der Sachverständige – gehe mit dem Vorgang ein Wertverlust einher.

Gut möglich, dass Apple nun versucht, das Urteil in der nächsthöheren Instanz zu kippen. Der erste Gerichtsentscheid kam auch schon auf Betreiben Apples zustande, das Unternehmen war mit einer vorausgehenden identischen Entscheidung einer Verbraucherschutzbehörde nicht einverstanden.

Allerdings darf man vor diesem Hintergrund nicht alle Apple-Reparaturen über einen Kamm scheren. Im besagten Fall legt das Gericht besonderen Wert auf die Feststellung, dass der Kunde nach seinen Reklamationen eine Rücknahme und den Ersatz durch ein Neugerät hätte erwarten können. Dieser Anspruch besteht sicher nicht generell und oft ist das von Apple im Tausch geschickte Gerät besser in Schuss als das zur Reparatur eingesandte.

Via MacRumors

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09. Dez 2016 um 16:24 Uhr von chris Fehler gefunden?


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  • Ich glaub da hätten schon viel mehr geklagt.

    Aber es wissen zumindestens nicht alle woher dieses „neue Geräte“ stammen.

    Mir ist die Zeit zu schade…

    • Ich finde den letzten Satz im Text klasse: wenn das Gerät gut in Schuss wäre, hätte es der Kunde nicht eingeschickt. Natürlich sind manche Gebrauchsspuren aber dann definitiv nicht mehr vorhanden, dass stimmt wohl. ;o)

  • So ein Käse. Immerhin hat er doch auch weniger dafür bezahlt. Wie kommt man auf die Idee deshalb zu klagen. Meine Güte …

    • Lies den Text nochmal! Der Kunde hat ein normal gekauftes (Vollpreis-)Gerät reklamiert und dann „nur“ ein refurbishtes Gerät zurück erhalten, anstatt ein anderes neues.
      Dagegen hat er geklagt und Recht bekommen.
      Von weniger bezahlt ist nirgends die Rede.

      • Das man wenn man ein gebrauchtes Gerät reklamiert auch ein gebrauchtes Gerät zurückbekommt, ist gewissermaßen logisch und gängige Praxis vieler Hersteller.

        Solange das Austauschformat mangelfrei ist spricht auch nichts dagegen. Wenn ich aber z.B. einen Drucker ausgetauscht bekomme und das Austauschgerät dann vergilbt oder verkratzt ist, dann würde ich mich schon beschweren.

      • Exakt. Ich bin auch auf Seite des Verbrauchers. Mich würde auch sehr interessieren, wann der Käufer die Reklamation erhoben hat. Bei auftretenden Mängeln hat der Verkäufer ja grundsätzlich die Entscheidungsfreiheit zwischen Nachbesserung und Ersatzleistung. Die Option „Nachbesserung“ bezieht sich in dem Fall meines Wissens nach jedoch ausschließlich auf dieses eine Gerät, bei dem die Mängel auftreten. Apple hätte also hergehen müssen und dieses mangelbehaftete Gerät aufschrauben und reparieren müssen. Ein „fremdes“ refurbished Gerät dem Kunden als Nachbesserung anzudrehen ist ziemlich frech, es wäre dann weder eine Ersatzleistung (anderes Neugerät), noch eine Nachbesserung (Gerät des Kunden wird aufgeschraubt). Auch wenn Apple ja sehr große Sorgfalt bei seinen refurbished Geräten an den Tag legt, wäre das ganze umso brisanter, je kurzfristiger nach Kaufdatum die Mängel auftreten und Apples Praxisverhalten eintritt. Bspw.: Käufer kauft Neugerät im Laden, ein Tag später treten Mängel auf; daraufhin folgt ein Austausch durch ein refurbished Gerät mit wenigen, aber sichtbaren Gebrauchsspuren. Das wäre ein Downgrade, da der Kunde ein „niegelnagelneues“ Gerät nach Kauf erwartet. Darauf könnte sich auch die Argumentation mit dem gesunkenen Wiederverkaufswert beziehen.

      • Nicht der Verkäufer, sondern der Käufer trifft die Entscheidung ob Reparatur oder Tausch. Der Verkäufer triff nur die Verhältnismäßigkeit ob eine Reparatur zu teuer für ihn ist und ein Tausch billiger kommt.

  • eBay sagt das Gegenteil. Damit steigt der Wiederverkaufswert. Dem Kunden sollte daher SEIN Handy vor sein Augen komplett zerlegt werden und wieder zusammen. Er wünschte sich anschliessend er hätte das nicht gewusst und einfach ein fertiges bekommen.

  • Richtig so!

    Die Refurb Phones sind unter aller Sau.
    Hatte das Vergnügen vier mal tauschen zu müssen, da es offenbar keine QA für diese Geräte gibt.

    Wenn einem beim Telefonieren die Haare zwischen Rahmen und Display eingeklemmt und ausgerissen werden, das ist schon Bitter für solch ein Premiumgerät.

    Schade dass Apple bei vielen Dingen in letzter Zeit den falschen Weg beschreitet.

  • Armes Apple, jetzt müssen sie als Premium Hersteller auch noch den Service bieten den jeder null acht fünfzehn Händler als selbstverständlich ansieht und das auch noch durchzuklagen… ist echt langsam peinlich

    • Du meinst mit „Service wie andere Hersteller“ KEINE Sofortrepsraturen in den Stores sondern alles wegschicken? KEINE günstigen Displayreparaturen? KEIN schneller Tausch???
      KEINE Austauschgeräte für etwas mehr als 300€ wenn das alte mal totaler Schrott ist – dafür dann nur Neupreis???

      • Nein, nein. Du hast den Artikel nicht verstanden. Ein Gutachter hat festgestellt, dass besagtes Austauschgerät einen geringeren Wiederverkaufswert hat.

        /Ironie off

  • Finde ich gut. Wenn nach einem Jahr was kaputt geht ok. Aber ich hatte es auch schön dass ein fast neues gegen ein Refurb getauscht wurde, und das finde ich dann weniger toll.

  • Ich finde das mit refurb gut, hab selber auch eines und keinerlei Probleme. Denkt doch bitte am Rande an die Natur, es macht doch keinen Sinn funktionierende Bauteile wegzuschmeissen nur weil manche einen Unterschied sehen wo gar keiner ist. Shiat *flys away*

  • Das Refurb unterscheidet sich nun wirklich nicht von einem neuen Gerät.

  • Also ich erwarte bei Ersatz eines Neugerätes auch ein Neugerät und es dürfte selbstverständlich sein, dass ein längere Zeit benutztes Gerät, ggf. mit Gebrauchsspuren, auch nur gegen ein Wiederaufgearbeitetes ausgetauscht wird. Dass ein wiederaufgearbeitetes Gerät dann keinen Wiederverkaufswert besitzt, wie ein Neugerät, dürfte so auch keine Relevanz mehr besitzen.

  • Der Kunde hat im Rahmen der Gesetzlichen Gewährleistung nach dem BGB das Recht auf Reparatur („Behebung des Mangels“), aber NIEMALS auf ein Neugerät.

    >Wenn euer Auto nach einem Jahr einen Motorschaden hat bekommt ihr auch kein neues Auto, sondern der Hersteller baut euch einen neuen Motor ein. Ist doch soweit logisch oder ?

    Nun kenne ich das dänische Recht nicht, aber Apple handelt in Deutschland absolut Gesetzeskonform, sogar besser:
    weil die Geräte immer wie neu sind, egal was er für eine zerkratzte Möhre an Apple eingesandt hat.

    • Aber wenn du nun gar nicht dein Auto wieder bekommst, sondern irgendein Aufgearbeitetes und du weißt nichtmal ob der einen neuen Motor hat, ist dir das dann auch egal?

      • Autos kannst du aber nicht mit Elektronik vergleichen.

      • Wenn das in neuwertigem Zustand ist und läuft: Ja!!!
        Jetzt mal ganz im Ernst, willst du mir erzählen, dein Gerät hat keinerlei Gebrauchsspuren nach einigen Wochen?
        Dann nehme ich doch lieber wieder aufbereitetes, welches aussieht wie neu. Genauso würde ich das bei genanntem Fahrzeugbeispiel machen. Alles andere ist doch Schwachsinn.

      • Refurbished bei Apple heißt: Mindestens nagelneues Gehäuse und nagelneuer Akku.
        Ja, wenn bei meinem Auto etwas kaputt wäre und ich bekomme eine neue Karosserie mit neuem Motor und alles andere auch neu oder überholt:

        Natürlich ;)

      • Hahaha deine Lichtmaschine oder Motor muss dabei auch nicht neu sein. Es ist vielleicht doch nur ein AT Teil.

    • Doch genau diese Möglichkeit ist im Gewährleistungsanspruch enthalten ( nicht mit Garantie verwechseln) wenn die die Verhältnismäßigkeit gegeben ist. Im Apple Store wäre das überhaupt kein Problem. Also bitte erstmal mit dem BGB beschäftigen bevor man so ein Mist erzählt.

      • Das gilt natürlich nur wenn es im Apple Store gekauft wurde und da die Gewährleistung in Anspruch genommen wird andernfalls müsste der Händler dafür gerade stehen bei dem das Gerät bezogen wurde.

      • Nicht ganz richtig! Erdg wenn DREIMAL der gleiche Fehler aufgetreten kst, hast du ein Recht auf Wandlung, Minderung oder Umtausch.
        Und ndch einem HALBEN JAHR ab Kauf gilt die Beweisumkehr – jetzt mus der Kunde beweisen, das ein Fehler schon bei Erwerb des Gerätes vorgelegen hat, dazu bedarf es eines Gutachtens. Nach einem halben Jahr ab Kauf ist der Händler also zu nichts mehr verpflichtet.

      • Nun stehe ich im Geschäft und möchte meine Rechte als Kunde wahrnehmen. Was sind meine Rechte?

        Zunächst haben Sie im Rahmen der Gewährleistung die Möglichkeit, zwischen einem neuen Gerät und einer Reparatur des alten Gerätes zu wählen. Sie als Kunde haben dabei die freie Wahl. Selbst wenn der Verkäufer sagt, dass nur eine Reparatur möglich ist, so sollten Sie sich darauf nicht einlassen. Ist das von Ihnen gekaufte Produkt noch erhältlich, so haben Sie ein Recht auf Lieferung neuer Ware.

        Bevor Sie Ihr Wahlrecht ausüben können, müssen Sie dem Händler das Gerät überlassen, damit dieser es auf den beschriebenen Defekt hin überprüfen kann. Ist die Neulieferung im Vergleich zur Reparatur unverhältnismäßig teuer, so hat der Händler wiederum das Recht, die günstigere Reparatur vorzuschlagen. Das muss der Händler dann entsprechend begründen. Steht das von Ihnen erworbene und nun defekte Produkt noch in den Regalen des Händlers, so kann er die Neulieferung natürlich nicht verweigern, da ihm dann durch die Neulieferung kaum unverhältnismäßige Kosten entstehen.

        Sie sollten in jedem Fall zunächst darauf bestehen, dass Sie genau das gleiche Produkt noch einmal erhalten, aber in neuem und funktionsfähigen Zustand. Ist der Kauf schon einige Monate her, so kann es in unserer schnelllebigen Zeit durchaus passieren, dass der gewünschte Artikel längst nicht mehr in den Regalen steht und nicht mehr produziert wird. Was dann? Ist die Lieferung einer neuen Ware trotzdem möglich? Ja, in einem derartigen Fall können Sie ein vergleichbares Produkt verlangen, das vom Preis und den Eigenschaften her ähnlich ist.

        Eine Reparatur sollten Sie dann verlangen, wenn Ihnen sehr viel an dem erworbenen Produkt liegt. Haben Sie beispielsweise besonders schöne Schuhe gekauft, und sind diese bereits eingelaufen, so kann es für Sie empfehlenswert sein, diese reparieren zu lassen, anstatt komplett neue zu wünschen. Ein Umtausch ist hier nicht empfehlenswert.

        Wenn der Verkäufer Ihnen ein solches Produkt nicht bereitstellen kann, dann müssen Sie leider auf die zweite Möglichkeit zurückgreifen, nämlich die Reparatur der defekten Ware.

  • Es handelt sich hierbei um technische Komponenten, nicht um Intimschmuck – Mann!

  • Leider steht im Artikel nicht wie lange das Gerät genutzt wurde – ob es noch in Garantie war, aus meiner Sicht leider dehalb ein Aritikel der das anklicken aus meiner Sicht nicht wert war.

  • Ich frage mich, ob dieses Urteil wirklich im Sinne des Kunden ist. Es ist klar, dass kein Anspruch auf ein Neugerät besteht. Gegenüber der Nachbesserung des eigenen Gerätes bietet ein refurbished Gerät in allererster Linie den Vorteil, schnell verfügbar zu sein. Ich finde es wesentlich nerviger, im Falle einer Nachbesserung wochenlang ohne Gerät zu sein. Bei der meiner Erfahrung nach hohen Qualität der refurbished Geräte halte ich Apples Vorgehen für sinnvoll. Wenn Apple sich aufgrund dieses Urteils entscheiden sollte, das Original-Gerät nachzubessern, könnte das für den Kunden einfach bedeuten, dass er länger ohne Gerät ist.

    Außerdem frage ich mich, wie der Gutachter pauschal entscheiden kann, dass mit einem refurbished Gerät ein Wertverlust verbunden ist. Er unterstellt offenbar eine nahezu identische Qualität aller refurbished Geräte (da würde ich durchaus noch mitgehen) aber auf der anderen Seite auch aller reklamierten Geräte. Das ist meiner Ansicht nach schlicht Unsinn. Ich würde sogar behaupten, dass der durchschnittliche Anwender mit dem refurbished Gerät besser bedient ist. Das mag aber natürlich in Einzelfällen anders sein, die dann für den Kunden ärgerlich sind.

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