Gericht entscheidet gegen E-Plus: „Unbegrenztes Datenvolumen“ darf nicht gedrosselt werden
Das Landgericht Potsdam hat nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen E-Plus zugunsten der Verbraucherschützer entschieden: Bietet ein Mobilfunkunternehmen einen Internet-Tarif mit „unbegrenztem“ Datenvolumen an, darf es in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Geschwindigkeit der Datenübertragung nach Überschreiten eines Limits nicht drastisch einschränken. Stein des Anstoßes war der E-Plus-Tarif „Allnet Flat Base all-in“. Der Provider hatte hier eine Internetnutzung ... →