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„Care Protection Plan“ Erneut in der Kritik: Belgische Verbraucherschützer klagen gegen Apples Zusatzgarantie

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71 Kommentare 71

Vor dem Handelsgericht in Brüssel sind die belgischen Verbraucherschützer der Organisation „Test-Aankoop“ jetzt dem italienischen Beispiel gefolgt und haben Klage gegen Apples kommerziell angebotene Garantieverlängerung, den hier besprochenen Apple Care Protection Plan, eingereicht.

Apples Zusatzgarantie wurde im vergangenen März bereits stark vom Bundesverband der Verbraucherzentralen, im vorangegangenen Dezember von italienische Wettbewerbshüter kritisiert.

Die Vorwürfe richten sich vor allem gegen Apples Sprachregelung, die als nicht kompatibel zum europäischem Recht eingestuft wurden:

Zum einen habe Apple seine Kunden nicht transparent genug über die im Euro-Raum geltenden, gesetzlichen Vorschriften aufgeklärt, zum anderen würden die von Apple angebotenen Zusatz-Garantien die gesetzlich vorgegebenen Gewährleistungsfristen überlappen. Ein unzulässige Praxis.

Nach der Niederlage in Italien hat Apple sich der geäußerten Kritik mit einer eigens geschalteten Sonderseite angenommen und fasst dort sowohl die in der EU geltenden Verbraucherrechte als auch die hauseigene Ein-Jahres-Garantie und die Regeln zum Apple Care Protection Plan zusammen.

Ob Apple auch in Brüssel mit einer Geldstrafe wird rechnen müssen – in Italien wurde Cupertino in erster Instanz zur Zahlung von 900.000€ verurteilt – werden die kommenden Tage zeigen.

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15. Jan 2013 um 11:29 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


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    71 Kommentare bisher. Dieser Unterhaltung fehlt Deine Stimme.
  • Ist Apple in der Schweiz nicht auch zu 2 Jahren Gewährleistung verdonnert worden?

  • Und wer bekommt die 900000€? Sicher nicht die, die den Protection Plan kaufen mussten!

  • Wann klagt Deutschland mal?
    Ich bin durch die Vorteile vom Protection Plan immernoch nicht durchgestiegen..

    • Ich hoffe, zwischen den beiden Sätzen besteht kein Zusamenhang.

    • Weil man etwas nicht versteht muss geklagt werden, aha.
      Gesetzliche Gewährleistung: Deckt Schäden ab, die vor dem Kauf an dem Gerät vorhanden waren, sowie Defekte durch nachweisbare Materialfehler und ähnliches. Nach 6 Monaten findet eine Beweisumkehr statt. Du musst nachweisen, dass der Defekt seit Kauf besteht (quasi unmöglich bzw. mit hohen Kosten verbunden, die du leisten musst. Gutachter etc.)
      Herstellergarantie (freiwillig, kein Hersteller ist verpflichtet eine Garantie zu geben) Der Hersteller garantiert, dass sein Produkt in Ordnung ist. Bei einem Defekt der nicht durch unsachgemäße Benutzung (mutwillige Beschädigung oder ähnliches) herrührt wird das Gerät innerhalb der Garantiezeit anstandslos ersetzt. Egal ob der Schaden beim Kauf schon vorlag oder nicht.
      Die gesetzliche Gewährleistung ist nach 6 Monaten defakto wertlos.
      Der Protection Plan ist eine Verlängerung der freiwilligen Herstellergarantie auf 2 bzw. 3 Jahre.

      „Ich verstehe Quantenfeldtheorie nicht, hoffentlich klagt Deutschland bald mal.“ *SCNR* ;)

      • Genau so siehts aus;) mit der kleinen Ausnahme, dass kein Hersteller verpflichtet ist sofort in ein neues „Gerät“ austauschen zu müssen – er darf zuerst auch nachbessern, sprich reparieren.

        Aber das sich bei Apple vor allem bei den mobilen Geräten ja keine Reperatur lohnt, wird ausgetauscht ;)

  • Lt. Gesetz sind Hersteller dazu verpflichtet, einem 2 Jahre ein einwandfrei funktionierendes Gerät zu geben.

  • Eigentlich macht apple ja nichts falsch, das problem ist nur, das apple nach einer abgelaufenen 1-jährigen Garantie so tut als wenn kein weiteres jahr gewährleistung existiert. Klar, ich bin in beweispflicht, allerdings sind was das angeht fast alle anderen Hersteller so kulant und akzeptieren das Fehlerhafte Produkt auch im Zeitraum wo nur noch gwährleistung besteht ohne beanstandung.

    • Es gibt keine „1 jährige Garantie“
      Garantie ist immer freiwillig. Da die Gewährleistung schon 2 Jahre gesetzlich vorgeschrieben ist kann ne Garantie wenn schon 3 Jahre sein, da sind dann die 2 Jahre Gewährleistung mit eingeschlossen

    • Nicht dein Ernst?! Dann hast du vielleicht Glück gehabt. Aber such mal im Internet danach oder lies mal entsprechende Händlertests (oder „Vorsicht Kunde“ in der c’t) oder schau mal wenn es da wieder etwas zu im Fernsehen gibt.

      Es gibt da leider verdammt viele, die schon innerhalb der erste 6 Monate Zicken machen — und danach legen die erst richtig los.

  • 2 Jahre Gewährleistung gibt es schon immer und ist gesetzlich vorgeschrieben! Hier geht es um Garantie! Das ist ein großer Unterschied.

    • Ich hab den Unterschied aber bis heute nicht verstanden. Bin ich aber bestimmt auch nicht der einzige.

      • Ne, bist du nicht ;D

      • Beweipflicht Umkehr

      • Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. Die Bedingungen kann er selbst vertraglich festlegen.

        Gewährleistung ist eine rechtliche Verpflichtung des Händlers gegenüber dem Kunden. Bei Neuware beträgt sie 24 Monate, wobei die Beweislast in den ersten 6 Monaten wechselt. D.h. in den ersten 6 Monaten muss der Häbdler die nachweisen, dass die Ware zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs mangelfrei war. Das kann er in der Regel nicht. In den zweiten 18 Monaten müsstest du als Kunde nachweisen, dass die Ware bereits zu Gefahrübergang einen angelegten Mangel hatte. Das fällt wiederum dir eher schwer.

  • Empfiehlt ihr mit einen Care Protection Plan beim Kauf des neuen 27″ iMac?
    Ist das nötig?

    • Nö, was soll da kaputt gehen? Außer du telefonierst als Newbe gerne mit Apple und lässt dir helfen ;) Mit Apple Care darfst du da dann zwei Jahre in der Leitung hängen :D

      • Sehe ich anders. Bei Geräten mit einer so langen Lebenserwartung buche ich jede Garantie dazu, die ich bekommen kann, erst recht, wenn es finanziert oder geleast wird.

      • braver Kunde!

      • Man finanziert auch keine Computer…

        Wenn man allerdings einen Computer finanzieren muss, ist eine Absicherung sicher nicht verkehrt. Dann kommt wieder das übliche zum Tragen: Wer es nicht hat, zahlt an allen Ecken drauf!

      • Beim Mac sind es 3 Jahre…

    • Mir ist beim MacBook das Logic Board abgeraucht, als es ca. 1,5 Jahre alt war. Wäre ein Totalschaden gewesen und hat die Kosten für Apple Care mehr als wieder reingeholt.

      • Xavier Popavier

        Das Logic Board war das, was ausgetauscht wurde.
        Kaputt war nur eine Sicherung für 0,90 EUR…. Plus Technikerstunde(n) :->

  • Ja,
    es ist immer wieder traurig, dass trotz aller Aufklärungsversuche immer noch so unendlich viel Halbwissen existiert.
    Von Gesetztes wegen hat man 2 Jahre Gewährleistung beim Vertragshändler, also dem, der das Gerät verkauft hat.
    Keinesfalls beim Hersteller selbst.
    Beim Wiederverkauf auf privater Ebene geht dieser Anspruch übrigens nicht auf den neuen Eigentümer über.
    Von den 2 Jahren Gewährleistung sind faktisch nur 6 Monate nutzbar.
    Danach muss man beweisen, dass der Fehler schon beim Kauf vorlag.
    Das ist praktisch nicht machbar.

    Apple bietet eben einen Zusatzservice, der sich über 2 Jahre erstreckt und weit über Gewährleistungsverpflichtungen hinaus geht. Wo ist das Problem, dafür Geld zu verlangen?

    Wenn ich im lokalen Elektronikdiscounter ein Angebot für eine Garantieverlängerung meines TVs mit einkaufe, beschwert sich ja auch keiner.

    Vielleicht sollten sich die Nörgler mal selbst die geltenden Vorschriften durchlesen.

    Ich finde es toll, einen Service buchen zu können, der mir im Schadensfall einige Unannehmlichkeiten abnimmt.
    Wer’s nicht möchte, muss es ja nicht kaufen.

    • Ich verstehe die Kritik auch nicht so ganz. Ich lege doch lieber ein paar Euro drauf und bin je nach Gerät und Care sogar bis zu 3 Jahren nach Kauf auf der absolut sicheren Seite.

      Bei manchem Care sind sogar noch neue gekaufte Teile wie Maus und Router mit dabei.

      Mmmhhh…vielleicht habe ich auch deinen Denkfehler?

    • „Apple bietet eben einen Zusatzservice, der sich über 2 Jahre erstreckt und weit über Gewährleistungsverpflichtungen hinaus geht. Wo ist das Problem, dafür Geld zu verlangen?“
      Das du scheinbar nicht das Problem verstanden hast. Etwas über dir hat es ‚Marcel‘ treffend formuliert. Apple suggeriert dem Kunden, das sie nach einem Jahr Garantie keine weiteren Möglichkeiten haben, Ansprüche geltend zu machen. Und genau das wird kritisiert. Es stört keinen das Apple eine kostenpflichtige Garantie-Verlängerung anbietet.

      • Seit dem Italien Urteil ist doch hier alles schön sauber von Apple aufgelistet und für jemand der lesen kann auch verständlich…

        http://www.apple.com/de/legal/.....nty_german

        Und zur Gewährleistung…lies mal im HiFi-Forum nach wie „einfach“ es bei vielen Herstellern ist, diese durchzusetzen….dann viel Spaß

      • Das stimmt so aber auch nicht, denn Apple weist ja darauf hin.

        „Die einjährige Apple Herstellergarantie und die Vorteile des AppleCare Protection Plan gelten zusätzlich zu den durch Verbraucherschutzgesetze gewährten Rechten. Weitere Informationen dazu gibt es hier.“

        Link dazu:

        http://www.apple.com/de/legal/.....-warranty/

        Bei welchem anderen Händler bekommst du das so genau beschrieben?

        Was ist, wenn man nur AppleCare, zu seinem wo anders gekauften Apple Produkt, dazu kauft? Was bringt mir da ein Hinweis auf eine Gewährleistung auf die Garantieverlängerung?

    • Das stimmt so nicht. Wenn der Fehler schon beim Kauf vorhanden ist, sollte man sowieso schon mal nicht 6 Mnate warten!
      Die Garantie und Gewährleistung geht IMMER vom Hersteller aus, für gewöhnlich lassen sich die Geräte jedoch über den Händler zum Hersteller schicken (dauert aber immer länger als der direkte Kontakt zum Hersteller).
      In den ersten 12 Monaten muss der Hersteller nachweisen, dass der Defekt vom Kunden verschuldet ist, in den folgenden 12 Monaten muss der Kunde nachweisen, dass der Defektnicht von ihm verschuldet ist. Allerdings sind in diesem zweiten Jahr schon alle Defekte ausgeschlossen, die auf Grund von Verschleißteilen auftreten und das ist das große Problem, denn hier lässt sich keine genaue Grenze ziehen. So kann der Hersteller zum Beispiel sagen, dass der Defekt auf Grund einer überdurchschnittlichen Nutzung aufgetreten ist und daher nicht in. Die Gewährleistung fällt. Dann nachzuweisen, dass man das Gerät nicht 24/7 benutzt hat sondern nur inngewöhnlichem Umfang (auch der muss erst mal definiert sein) ist das Unmögliche.

      Das Beste ist einfach qualitativ Gute Produkte zu kaufen, die ( fast ) nie kaputt gehen ;)
      Und wenn ein Hersteller, der solche Produkte vorgibt zu verkaufen, nicht mehr die Qualität bringt, muss man sich von diesem Hersteller trennen und andere Produkte kaufen!

      • Christian Steine

        Alles falsch!

      • Nach 3 Zeilen habe ich aufgehört zu lesen. Da waren bereits zu viele Fehler enthalten.
        Fazit: Du hast dich als ziemlich ahnungslos geoutet.

      • Xavier Popavier

        Die Problematik könnte hier folgende sein:
        Allle schreiben ihr Halbwissen hier in die Kommentare und diejenigen ohne Vollwissen, lesen es und meinen es wäre „wahr“.
        Was soll aber an so viel Quellenlosen Gequatsche „wahr“ sein?
        EbenT. Nix.

      • „Die Garantie und Gewährleistung geht IMMER vom Hersteller aus, für gewöhnlich lassen sich die Geräte jedoch über den Händler zum Hersteller schicken (dauert aber immer länger als der direkte Kontakt zum Hersteller).“

        Quatsch hoch drei.
        Die Gewährleistung gibt der Verkäufer/Händler und ist rechtlich vorgegeben. Die Gewährleistung deckt nur den Mangel ab, der zum Kaufzeitpunkt vorhanden war.
        Die Garantie gibt der Hersteller und ist freiwillig. Die Garantie deckt den Mangel nach dem Kauf ab.
        Wenn z.B. die Grafikkarte während des ersten Jahres kaputt geht, dann ist das nur von der Garantie abgedeckt, aber nicht von der Gewährleistung.

  • Apples Garantie bedeutet:
    Wenn dir nach 366 Tagen iPhone 4 Benutzung der HomeButton anscheißt kannst du 165€ löhnen für die Reparatur.
    Mal ehrlich. Wer ist nach 1 Jahr in der Lage nachzuweisen das der Fehler schon seit Kauf besteht.
    Falls ihr nicht betroffen seid ist das ganze auch nicht wichtig. Falls euch aber nach 1 Jahr das iPhone 5 anscheißt dürft ihr noch tiefer in die Tasche greifen. Müsste so bei 350€ rum liegen. Auch wenn s nur der 2€ HomeButton ist :)

    • Mir wurde mal von einem Anwalt gesagt, dass es Beweis genug ist, wenn ich ein Familienenmitglied oder Freund vorweise, der meine Aussage untermauert.
      Heißt:
      Ich sage: Der Fehler ist seit Kauf da.
      Freund sagt: Ja, das stimmt. Hab ich gesehen.
      Ergebnis: Firma (in diesem Fall Apple) muss gratis reparieren oder austauschen.

      • Du bist aber verpflichtet unverzüglich auf Mängel hinzuweisen.

      • Xavier Popavier

        Obiges könnte also so umformuliert werden:

        Sobald ich den Mangel bemerkt habe, holte ich mir meinen „Beweisuntermaurer“ zur Seite um auszudiskutieren, ob es sich um einen Mangel handelt, der angezeigt werden sollte. Diese Diskussion hat n-Wochen gedauert ;-)

  • Die erzählen immer was von Gewährleistung, die sowieso 2 Jahre gilt. Aber das man als Kunde nach 6 Monaten beweisen muss, dass der Defekt bereits bei Kauf vorlag (jedengfalls in Deutschland), wird dann nicht erwähnt. Wie soll man das denn nachweisen, wenn das Gerät bis dahin tadellos funktioniert hat? Die gesetzliche Gewährleistung bringt gar nichts, wenn der Händler nicht kulant ist. 3 Jahre Garantie ist doch Klasse, lass doch mal bei den neuen 22″ iMacs den Speicher tauschen, wenn der defekt ist. Wird bestimmt teurer als der Protection Plan.

  • Grantie wird freiwillig gegeben und gibt Ersatz oder ähnliches wenn der Kunde es kaputt gespielt hat. Natürlich nur im Rahmen der angegebenen Garantieleistungen
    Die gesetzliche Gewährleistung beinhaltet nur vor der Auslieferung entstandene Mängel und muss wie gesagt erstmal bewiesen werden

  • Moin,

    Was macht Apple falsch?
    Gibt Apple keine Garantie?
    Doch…und zwar 1 Jahr auf alle seine Geräte und Zubehör!
    Wird etwas ausgeschlossen?
    Ja…Selbstverschulden wie fallen lassen, im Wasser versenken oder es wird geklaut!
    Wird in der Garantie evtl mehr abgedeckt als man müsste?
    Hmm Ja…..denn im Jahr der Garantie werden auch teile wie die Batterie nicht explizit ausgenommen wie etwaige andere Hersteller dies tun.
    Was beinhaltet die Garantie denn noch?
    Naja in den ersten 3 Monaten kann man die kostenlose Hotline für alle Fragen bezüglich Hard und Software nerven, auch bei Fragen zu Apple Apps und Software und Hilfe wenn iTunes auf einem PC läuft!
    Und nach dem Jahr Garantie?
    Erst einmal hat Apple einen gewissen Kulanzrahmen…niemanden wird Hilfe verwert sollte gestern oder letzte Woche die Garantie geendet sein. Natürlich ist dieser Rahmen nicht unendlich dehnbar, denn es gibt auch eben jene die ihre Garantie beim Hersteller Apple kostenpflichtig um
    1 Jahr (iOS Geräte ) oder 2 Jahre (Mac) erweitert haben und man wie bei allen Dingen auf der Welt einfach mal eine Grenze ziehen muss. Dennoch gewährt Apple all jenen die nach ihrer Garantiezeit einen Defekt an ihrem Gerät haben Hilfe! Egal ob Selbstverschulden oder nicht….es wird einem geholfen! Viele schreien direkt auf wenn bei einem iPhone dessen zb Power oder Homebutton Defekt ist, das es bei einem Gerät um die 700€ Unverschämt sei 150€ für ein Austauschgerät zu verlangen…..sind wir mal ehrlich: ich fahre mein Auto gegen die Wand….welcher Autohändler bietet mir ein neuwertiges Auto für einen reduzierten Preis an???? Ich gebe recht, das es nicht schön ist einen Defekt zu haben, aber keine Firma ist in diesen Größenordnungen der Herstellungen vor Fehlern gefeit! Das Austauschgerät gibt es nach einem Termin an der Genius Bar taggleich…kein einschicken, warten….sofort!
    Wenige Hersteller von egal was bieten solch einen Service an! Und sich diese Möglichkeit für zb 69€ bei einem iPhone zu erkaufen, was mein freier Wille wäre, halte ich für legitim!
    Die europäische Gewährleistung bleibt ja unangetastet und Apple beweisst immer wieder, dass der Kunde im Fall
    des Falles gar nichts Beweisen muss, wie aktuell die 1 TB Festplattenrückruf Aktion bei imacs! Es wird jeder registrierte Kunde informiert und kann auch wenn kein Fehler bei ihm Auftritt vom Austauschprogramm Gebrauch machen!
    Darüber hinaus werden die meisten Apple Produkte nicht von Ape selbst, sondern von Partnern und Elektronikmärkten oder Providern verkauft, die bei Gewährleistungsansprüchen in die Bresche springen müssten, aber nur allzu gerne auf Apple und deren Services verweisen? Weviele Mediamärkte und Telekom Shops um die Ecke haben auf Apple verwiesen selbst innerhalb der ersten 14 Tage ab Kauf obwohl sie die Verkäufer sind und in der Pflicht stehen?

    Jeder kann und sollte entscheiden ob er den Apple Care Protection Plan und seine Zusatzleistungen käuflich erwirbt, mir jedoch ist er es Wert bei einem so gerne so teuer gelobten Smartphone für 69€ nicht mal 10% des Gerätepreises, mir einen guten Service seitens Apple zu sichern, denn im erlebnisfall würde jede Reperarur mit original Apple teilen von zertifizierten Technikern Jenseits der 69€ liegen!
    Wer einen sündhaft teuren Wafen kauft schließt doch auch eine Vollkasko ab oder?
    Ich rege mich auch nicht über 5 extra Jahre bei Saturn auf, wo das Produkt zu deren Technikern geschickt wird, wer weiß wie lange ohne Sicherheit das der Fehler behoben wird… ;)

    Und jetzt streitet euch!

  • Die Beweislastumkehr sollte aber auch kein großes Problem sein. Es reicht im Grunde genommen ein Zeuge aus, der bestätigt, dass es bereits nach wenigen Tagen zu Problemen kam. Kann auch die eigene Ehefrau sein.

    • „die eigene Ehefrau“ – eine der glaubwürdigsten und damit stärkste Zeugin in der Beweisführung und Rechtsgeschichte!!!

      • Und dennoch ausreichend vor Gericht. Dann ist es wieder Sache des Herstellers zu beweisen, dass dem nicht so ist und das kann er wiederum nur sehr schwer.
        Beispiel: Ich bekomme ein iPhone und zeige meiner Frau, dass der Homebutton nicht so Super funktioniert wie gewohnt. Alles aber kein Problem, da es nur minimal zu spüren ist. 8 Monate später gibt er den Geist auf. Jetzt soll ich dem Verkäufer beweisen, dass der Defekt schon am Anfang da war. Meine Aussage der Fehlerbeschreibung, plus Aussage eines Zeugen reichen, sofern der Verkäufer keine besseren Argumente hat, völlig aus.

      • Da gebe ich Alexbonn völlig recht.
        Habe ich auch so von einem Anwalt gehört.
        Egal wer deine Aussage über den Defekt unterstützt, es ist rechtskräftig.

  • Es ist herrlich.
    Einige der hier abgegebenen Kommentare beweisen wieder eindeutig,
    dass es einzig und allein darum geht, die Verbraucher vor ihrer eigenen
    Dummheit zu schützen.
    Obwohl es ja heißt, Unwissenheit schütze vor Strafe nicht.
    Da fällt mir auch noch ein Spruch von Albert Einstein ein…

  • Ich bin bei allen die es richtig erklärt haben ;) Garantie ist eine Freiwillige Leistung des Herstellers. Gewährleistung hat das Problem der Umkehr der Beweislast.
    Ich habe also freiwillig die Chance meine Herstellergarantie auf zwei Jahre zu erweitern.
    Für mich hat sich der ACPP gelohnt. Apple war so kulant und hat mein iPhone 4S, welches dreimal kaputtgegangen ist, kostenfrei in ein nagelneues iPhone 5 umgetauscht. Der Preisunterschied zwischen den beiden Geräten liegt bei sage und schreibe 350 €. Welcher Hersteller macht das heute noch, ob mit oder ohne Zusatzgarantie?

    • eigentlich sagt das viel mehr darüber, wie schlecht die qualität der produkte bzw hier des iphones ist. ich lese hier bestimmt zum 300.mal dass ein einziger kunde sein iphone zum 3. oder 4. mal wegen defekt zurückgeben musste. gleiches in vielen foren oder bei ebay wenns um ausgetauschte iphones geht. mein paketbote hat mir auf nachfrage auch erzählt er sammelt hier vor ort jede woche mengen an defekte geräte ein. auch wenn wieder 3 schreiben bei mir alles ok, toll ist das nicht. und bei samsung wohl ähnlich…

  • Wenn das ist Deutschland so wäre und Apple Strafe zahlen müsste , wandert es in den Bau von Flughäfen :P

  • Das EU Recht gilt vor dem deutschen Recht.
    Die deutsche Gesetzgebung besagt 6 Monate Garantie und 24 Monate Gewärleistung.
    Das EU Recht besagt aber das eine 24 Monate Mindestgaraniie gilt.
    Verkäufer bieten häufig eine Garantie an, die entweder im Produktpreis enthalten ist oder mit Zahlung eines Zusatzbetrags erworben werden kann. Diese Garantie ersetzt jedoch nicht die zweijährige Mindestgarantie, die Ihnen in jedem Fall zusteht.

    Fallbeispiel
    Zwei-Jahres-Garantie bleibt von einer gewerblichen Garantie unberührt
    Carla kaufte sich einen Haartrockner, auf den Ihr der Verkäufer eine Garantie von sechs Monaten gewährte.

    Als der Haartrockner nach acht Monaten kaputt ging, brachte sie ihn zurück in das Geschäft. Der Verkäufer erklärte ihr, dass die Garantie abgelaufen sei und sie keinen Anspruch auf Erstattung der Kosten habe.

    Carla wies zu Recht darauf hin, dass Ihr gemäß EU-Verbraucherschutzgesetz eine Zwei-Jahres-Garantie zusteht und es sich bei der vom Verkäufer angebotenen sechsmonatigen Garantie nur um einen zusätzlichen Schutz handelt.

    • EU-Recht schlägt staatliches Recht nicht direkt. Du kannst dich nicht auf EU-Recht berufen. Ggf. gibt es eine Verpflichtung, Punkte in nationale Gesetzgebung zu übernehmen. Dafür gibt es aber übergangszeiträume und keine Möglichkeit, das einzuklagen.

  • Also ich zahle den Mehrpeis für die Garantieverlängerung gerne, nirgendwo sonst gibt es so schnellen und guten Support (Genius Bar).

  • Ey wie oft noch dieser rotz aufgerollt wird. Die meisten hier haben ihre Produkte doch eh nicht direkt bei Apple gekauft also ist Gewährleistung über den Händler zu beziehen. Apple gibt auf alle hier in Deutschland verkauften Produkte eine zwei jährige Gewährleistung. Alles andere ist Humbug und Schwachsinn iwelcher Politiker die nichts besseres zu tun haben. Denn die grössten Betrüger hier im Lande sind die ganzen mobilfunlunternehmen die auch im 2 Jahr immer an Apple verweisen obwohl doch sie der Händler sind und Gewährleistung übernehmen müssten… Vielleicht sollten sich die Politiker mal diese ganzen Schwachköpfe bei den Carriern vornehmen!!!

    • Wer von euch wurde denn beim Kauf seines iPhone von O2, Vodafone, Telekom und haste nicht gesehen über die 2 jährige Gewährleistung über den Händler informiert? Genau vielleicht 2% wenn überhaupt…

  • Und ps es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Garantie!!!
    Garantie ist nichts weiter als eine Freiwillige Option des Herstellers wonach er euch GARANTIERT das das Produkt in diesem Zeitraum tadellos funktioniert!
    Gewährleistung ist gesetzlich geregelt und die trägt der Händler und nicht der Hersteller, es sei denn Hersteller ist gleich Händler!!! Merkt euch das bitte ein für alle mal, immer diese Unwissenheit und jeder weiss etwas besser!!

  • Wenn sich die Verbraucherschützer genauso um die durch die Lebensmittel- die Zuckerlobby – die Pharmalobby gestützte falsche Werbung und Vergiftung der Menschen kümmern würden, hätten sie keine Zeit mehr, sich zu mokieren über die ACP von Apple. Den Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie sowie besonderen Zusatz-Service-Leistungen im Rahmen einer ACP kennen die in den Servicewüsten Europas sowieso nicht mehr

  • Redet mit. Seid nett zueinander!

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