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Stolperfallen und Verbraucherrechte

Bundesregierung: „Das sind Ihre Rechte bei In-App-Käufen“

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Die Bundesregierung hat im Verbraucherschutz-Ressort ihres Online-Auftritts mehrere Fragen und Antworten zum Thema In-App-Käufe veröffentlicht. Anlass scheinen die kürzlich veröffentlichten Zahlen der Games-Branche zu sein, die Anfang des Monats über Rekordumsätze mit In-App-Käufen berichtet hatte.

Zur Erinnerung: Ende 2021 werden die Deutschen etwa 3 Milliarden Euro in den mobilen Software-Kaufhäusern von Apple, Google und Samsung umgesetzt haben. Verglichen mit 2019 wäre dies eine satte Umsatzverdopplung.

Apple verdient damit mehr mit Spielen als Microsoft, Sony und Nintendo zusammen – ifun.de berichtete.

Knapp drei Viertel (74 Prozent) der in den mobilen Software-Kaufhäusern generierten Umsätze werden dabei durch sogenannte In-App-Käufe erwirtschaftet. Wie groß der Anteil problematischer Käufe ist, kann dabei nur gemutmaßt werden. Dass die App Stores jedoch auch an Spielsucht-ähnlichem Verhalten, an den Ausgabe unbeaufsichtigter Kinder und an moralisch fragwürdigen In-App-Käufen mitverdienen, steht nicht zur Debatte.

Game Grafik Deutscher Games Markt Waechst Im Ersten Halbjahr 2021 Um 22 Prozent

Stolperfallen und Verbraucherrechte

Welche Klippen es hier zu umschiffen gilt, darauf geht die Bundesregierung in ihrer Veröffentlichung „Das sind Ihre Rechte bei In-App-Käufen“ ein und macht auf Gefahren wie etwa das eingeschränkte Widerrufsrecht aufmerksam, das bei In-App-Käufen erlischt, sobald auf die Inhalte zugegriffen werden kann. Zwar reagiert Apple auf nachträgliche Reklamationen meist kulant, ist aber rechtlich nicht dazu verpflichtet, eine für 99 Euro gekaufte, vollständig virtuelle „Kiste voller Diamanten“ auf Nachfrage zurückzubuchen.

Auseinandergesetzt wird sich auch mit dem Themengebiet „Kinder und In-App-Käufe“, das in den vergangenen Jahren immer wieder für böse Überraschungen sorgte und immense Rechnungen auf den kreditkarten-Konten ahnungsloser Eltern sorgte. Hier verweist die Bundesregierung auf eine Übersicht der Europäischen Verbraucherzentrale und schreibt:

Problematisch wird es, wenn das Kind das Konto oder den Account der Eltern nutzt. Auch hier gilt: Eltern müssen mit dem Vertragsschluss durch den Minderjährigen einverstanden sein. Wenn das Kind also unbeaufsichtigt einen Kauf tätigt, können Eltern der Rechnung widersprechen – je früher, desto besser. Lehnt ein Unternehmen die Erstattung ab, sollten Eltern sich nicht verunsichern lassen und auf ihrem Standpunkt bestehen.

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen bietet seit Sommer das kostenfreie Faktenblatt „Kinder am Smartphone – Kostenfallen bei App- und In-App-Käufen vermeiden“ (PDF-Download) an.

Faktenblatt

20. Okt 2021 um 17:24 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


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  • Den größten Blödsinn hatte ich vor ein paar Wochen. Habe eine App genutzt und ein 7-tägiges kostenloses Probeabo abgeschlossen, das danach in ein 12-Monatsabo überführt würde. Im Endeffekt ist wurde sofort die Jahresgebühr abgerechnet. Habe dann rausgefunden, dass ich das Probeabo schon einmal vor 4 Jahren hatte. Bei Abschluss war da aber nie die Rede davon, nur von unkomplizierten 7 kostenlosen Tagen zum Test.

    Apple hat die 54,99€ kulanterweise erstattet. Trotzdem eine Frechheit, zumal die App damals noch anders hieß und einen ganz anderen Funktionsumfang hatte.

    • Hatte ich auch vor kurzem bei picsart zum Glück wurde das auch erstattet

    • Das steht aber in dem Kaufbildschirm drin.
      da steht sonst sowas wie „7 Tage kostenlos, danach x Euro pro Monat/Jahr“. Und in deinem Fall dürfte da nur letzteres gestanden haben.
      In der App selbst ist davon natürlich nicht die Rede.

    • Und das ist in wie weit Apples Problem? Die Laufzeiten sind durch ein Flag gestartet und werden auch in der App gesteuert und hängen am Useraccount. Sonst könnte ja jeder das immer wieder neu starten. Wenn du dir nicht merkst und anhand der Historie herausfindest, dass der Name geändert wurde, dann …

      Ja ist kompliziert, aber man muss sich eine App auch genauer ansehen bevor man sie für teures Geld kauft bzw. auf dieses hat es der App Author wohl abgesehen!

    • Deshalb kommen mir keine Abos, Probeabos etc mehr ins Haus.

  • Apple verweist aber auch gern auf die Face ID / Passwort Anfrage wenn man versucht was von dem Kind einfach gekauftes erstattet zu bekommen … so einfach ist das dann nämlich nicht mehr

  • Warum kann man das Kinderkonto bzw. Kindertelefon nicht ganz unkompliziert mit einem monatlichen Höchstbetrag blocken, alles, was darüber hinaus geht, geht dann einfach nicht. Pech und dann Lerneffekt für die Kinder, nicht bis zum 3. des Monats gleich alles rauszuhauen.

    • Dann verdient Apple ja nichts mehr. Wir wollen ja nicht zu kundenfreundlich sein.

      • Gibt es dich schon. (Eine Art Kindersicherung). Das Zauberwort heißt „Familienfreigabe. Da können die erziehungsberechtigte vor dem Kauf entscheiden mit ja/nein.

      • Ich nehme an, dass ihm das zu kompliziert ist…

    • Mit der Familienfreigabe kann man doch genau da eingreifen oder?
      Jeder Kauf muss damit freigegeben werden?

      • Begause Schnöttenbröcker

        Genau das will ich aber nicht, jeden Kauf freigeben. Im Büro klingelt das Telefon: Papa, gib das mal frei… (ist gerade 18,5 Sekunden her, die Anfrage)
        Das ist kontraproduktiv. Ich möchte z.B. 10€ pro Monat zur eigenverantwortlichen Verfügung frei geben und gut ist es. Natürlich gekoppelt an die Altersfreigabe, damit keine „Ballerspiele“ geladen werden. Das wäre einfach. Die Familienfreigabe ist es nicht

  • Und jetzt überlegen wir uns, wie das funktionieren soll, wenn die App alternative InApp Käufe nutzen können. Die Leute sind ja jetzt schon überfordert bei Apple das zurückzufordern. An wen wenden sie sich dann bei einem chinesischen InApp Nehmer oder an einen Dienst, der in der EU/Deutschland keinen Sitz hat?

    „Ja wie haben sie denn bezahlt?
    „Kreditkarte“
    „Haben sie da einen Schutzbrief?“
    „Nein“
    „Tja …“

    Eine Einmalzahlung ist ja zu verschmerzen. Aber Regelzahlungen an ein mir unbekanntes Bezahlsystem zu übergeben, sorry … meine ganzen Zahlungsdaten und alles … Ne danke!

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