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Bundespatentgericht kippt Apples „Slide to unlock“-Patent

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41 Kommentare 41

Das Bundespatentgericht hat das Patent für Apples „Slide to unlock“-Geste für ungültig erklärt. Es ist allerdings davon auszugehen, dass Apple beim Bundesgerichtshof Berufung gegen das Urteil einlegt.

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Das Europäische Patentamt hatte Apple das Patent im Jahr 2010 zugesprochen, das Bundespatentgericht sieht die Geste allerdings nicht Patentwürdig. Offenbar spielt die Tatsache, dass hierzulande Software an sich nicht patentiert werden kann, einen entscheidende Rolle, für eine Patentwürdigkeit ist stets ein direkter technischer Zusammenhang erforderlich.

Konkret hatten sich Samsung und Google-Motorola in dieser Angelegenheit in den Haaren. Das gestrige Urteil dürften beide Firmen erfreut als dicken Punktgewinn im gefühlt ewig währenden Patentstreit mit Apple verbuchen, auch wenn die Unternehmen auf eigene Gesten für die Sperrbildschirm-Entriegelung setzen.

Ausführliche Informationen zu diesem und weiteren Patent-Urteilen liefert Florian Müller in seinem Blog FOSS Patents.

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05. Apr 2013 um 14:10 Uhr von chris Fehler gefunden?


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    41 Kommentare bisher. Dieser Unterhaltung fehlt Deine Stimme.
  • Endlich! Zumindest bei deutschen Gerichten scheint noch ein Rest Realitätssinn vorzuherrschen, dass man nicht das morgendliche Aufstehen, die Farbe Blau, Produkte mit abgerundeten Ecken oder die Erdrotation patentieren kann, spndern tatsächlich nur konkrete technische Entwicklungen. So ein Pech aber auch für Apple, die dies selbstverständlich alles erfunden haben ^^

    • Meiner Meinung nach muss man schon unterscheiden zwischen Dingen, die es einfach gibt (blau) und Dingen, die selbstverständlich erscheinen weil man sich an sie gewöhnt hat. Da vor ein paar Jahren keiner sein Handy mit dem „slide to unlock“ entriegelt hat und Apple das (ich nenne es mal erfunden) erfunden hat, finde ich schon, dass man zumindest überlegen kann das zu patentieren. Schließlich wurde bestimmt Geld investiert um dieses Verfahren zu testen etc. Und da ist es vll. zu einfach zu sagen, dass das jeder einfach übernehmen darf.

      • Ich meine, mal gelesen zu haben, dass Apple viele Konzepte ausprobiert hat, bevor es auf „Slide-To-Unlock“ gekommen ist.
        Finde die Quelle nicht mehr…

      • Daß man Geld in etwas investiert hat, macht das ganze noch lange nicht zu einem Patent. Es muß schon etwas Schützenswertes, etwas Neues sein, also ein gewisser technischer Entwicklungsaufwand dahinterstecken. Wer weiß, wie viel Geld Becks in den Entwurf des Werbespots mit dem Segelschiff gesteckt hat? Trotzdem ist es nicht verboten, für andere Biersorten ähnliche Werbung zu machen. Andererseits ist die Form der Bitburgerflasche geschützt. Hier ist etwas Neues geschaffen worden.

    • Die frage stellt sich mir, darf ein Unternehmen ein Substantiv als Copyright verwenden?
      Apfel, Fenster… sollte auch mal überdacht werden.

      • Natürlich, es steht ja in einem neuen Zusammenhang. Apple hat ja nichts mit dem Obst zutun oder Windows etwas mit Glasscheiben (abgesehen vom Logodesign, das wiederum auf die „echte“ Vorlage anspielt, um ein besseres Wiedererkennen zu garantieren).

    • Hast du Lack gesoffen Peter? Es ist quasi das gleiche wie ein Urheberrecht auf eine Sache die du entworfen hast. Dummfug. Wenn du ein Regal entwirfst es bauen lässt berechtig mich es diese dir zu entwenden bzw das Buch oder die Schrauben darin?

      By the Way, Farben wie Pantone oder HKS sind alle geschützt!

    • Sascha Migliorin

      Alls erstes gehört mal das Patentamt verklagt. Das hätten die beim einreichen schon ablehnen können.
      Dadurch verklagt Apple alle möglichen und es geht in die Millionen. Ganz zu schweigen davon, dass das allen auf die Nerven geht.

    • Also ich sehe das mal an Design und warum sollte sich ein Unternehmen das nicht schützen lassen können. Kopiert wird so häufig, weil die Kopierer keine eigenen Ideen haben. Sieht man sich mal in der Kunst um, dann gibt es es ja auch hier ständig Streitigkeiten wg. Urheberrechtsverletzungen. Und was ist das anderes als bei einem visuellen Wiedererkennungsmerkmal?

  • Als würde es Apple Jucken, dass ein deutsches Gericht ein Patent stoppt.

  • Schade das Gerichte Ideenklau, bzw. den Schutz von eigenen Ideen so sehen. Nix anderes soll der Patentschutz sichern.
    Die Geste kennt jeder, und kann Apple damit verbinden.

    Andersherum nimmt Apple ja auch nicht die Geste wie sie bei Android verwendet wird.

  • Nun könnte aber auch mal diese unsinnige Sache mit Push-Mails in Deutschland gekippt werden.

    • Jaaa, DAS sollten die mal machen.
      Da haben Nutzer anderer Systeme ja sogar konkrete Nachteile durch ein Patent einer selbstverständlichen Sache.
      Bei Slide-To-Unlock hatte vermutlich nur mal wieder jemand Langeweile.

      • Wieso ist das schon wieder eine selbstverständliche Sache? Das gabs, bevor es erfunden wurde, nicht ^^ außerdem ist das denke ich schon eine richtige „Technik“ im Hintergrund.

      • Ist aber auch Software und somit nach deutschem Recht nicht patentfähig.
        Apple müsste somit auf grundlage dieses Urteils auch die Unterlassung des Push-Mail Service aufheben lassen können.
        Die Entsperrmethode von iOS löst kein technisches Problem durch Einsatz von Naturkräfte und ist somit nach deutschem Patentrecht nur patentierbar. Meiner Meinung nach tut das allerdings auch der Push-Mail Service nicht…

      • Ich meine, bei Apps gehen Pushs ja auch, wieso nicht bei Mail, das ist doch kein Unterschied?!

      • Wenn man ehrlich ist, ist das doch nur die virtuelle Abbildung eines mechanischen Schiebers – einer uralten Technik zur Verriegelung, wie sie millionenfach in Metall gearbeitet wurde. Innovativ ist das nun wirklich nicht.

    • Wo ist denn der Unterschied zwischen Pushbenachrichtigungen von z.B. iFun und meinem Mail Account??
      Da ist es doch Quatsch eines zu verbieten, und das andere zu erlauben.

      • Gmail und andere Dienste kannst du weiterhin in der Mail-App pushen soweit ich weiß. Das Urteil bezieht sich nur auf iCloud Mail.

  • Wieso ist deutsches Recht höher als EU Recht?
    Eigentlich ist es anderesrum.

  • Mal abgesehen davon das ich es wieder einmal Schade finde, das man eine noch so tolle Software(Funktion) entwickeln kann, und es scheinbar in der EU nicht geschützt werden darf.

    Was bringt dieses Urteil? Dann würde ein Handy nur in Europa raus kommen, sobald das Handy von irgendwem, irgendwo ausserhalb der EU verkauft wird, kann Apple schon wieder klagen. Ich glaube nicht, das sich irgendeine Firma das antut.

    • Ich bin selber in der Softwareentwicklung tätig und sehr froh, daß es hier keine Patente gibt. Letztlich zählt so das handwerkliche Können, denn es muss auch derjenige, der etwas nachbaut, genauso versiert sein, wie derjenige, der es zum ersten Mal entwickelt hat. Das stupide Kopieren des Codes ist natürlich verboten, man muss die Funktionalität selber hinbekommen (und das ist garnicht so einfach!).

  • an die ganzen Helden hier, die mal wieder schreien wie böse die Welt zu Apple ist:
    Windows CE hatte 2005 schon ein slide to unlock auf einigen devices!

    also kommt mal wieder von eurer empörungspalme runter…
    ich kann so nen Quatsch wie „Apple waren die ersten“ nicht mehr lesen!
    Apple hat herzlich wenig erfunden! weder das smartphone, noch das touchinterface, noch irgendwelche dummen Gesten.
    Apple hat viele Dinge einfach schöner gemacht, aber das wars auch schon.
    ich war viele Jahre Apple Fan, aber dieses dummschwätzertum der jetzigen fanboys geht auf keine Kuhhaut.

  • Ich bin seit knapp 10 Jahren in der Programmierung von C# / Ansi C (Microkontroller) / C+/++ / PHP ………. usw beschäftigt, derzeit im Bereich Beckhoff SPS. Wenn ich harte Arbeit daran setze eine Problemlösung via Software zu realisieren welche es bis dato nicht gibt, dann ist das auch technisch „aufwendig – innovativ“. Diese Sache kann so komplex sein das sie die Firma für dich ich arbeite als äußerst wertvoll erachtet und niemand auf der Welt bis jetzt in der Lage war dieses Problem zu lösen / so zu lösen. Warum sollte man dies NICHT patentieren lassen. Das ist MEIN geistiges Eigentum / das meiner Firma und niemand auf dieser Welt hat das Recht das einfach nachzubauen. Meine Meinung. Den es kann etwas sein (SPS) was ein Gerät so stark individualisiert das es den Wiedererkennungswert bei der Gehalt zahlenden Firma erheblich erhöt. Mir fallen gerade die ausfahrenden Spoiler oder Luftzufuhren bei Lamborghini oder so ein. Die Software dahinter die an Autos so etwas realisiert hätte ich auf jedenfall patentiert.
    Aber ich nehme an ihr habt recht und ich bin dumm. Hackt weiter auf allem rum was euch nicht Millionenschwere Entwicklung kostenlos zur Verfügung stellt.

  • schön dass du garnichts raffst… hier geht es nicht darum eine Software zu patentieren, dass kannst du nämlich auch in Deutschland, wenn diese in Zusammenhang mit einer Technik steht.
    du kannst keine einzelnen Elemente patentieren lassen, wie zum Beispiel eine blöde wischgeste.
    im übrigen ging es höhere darum, dass Apple ein Patent wollte/will für eine Geste, die schon ein Jahr vor dem ersten iphone auf den Markt war.

    wenn du so programmierst wie du liest, bzw. Informationen verarbeitest, dann wird das nix mit dem Patent.

    • Deine Antwort ist verständlich. Im Aktuellen Kontext. Ich schrieb hier nicht um direkt zu antworten (was leider nicht rüber kam) sondern im allgemeinen, da mir diese ganzen patent Meinungen alla „ja lasst uns gar nichts mehr patentieren, patentieren ist eh total überholt, ich wähle die Piraten Partei“ Kommentare auf den Nerv gehen.

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