iphone-ticker.de — Alles zum iPhone. Seit 2007. 38 839 Artikel

Apple Watch nicht betroffen

Bundesnetzagentur geht gegen Smartwatches für Kinder vor

Artikel auf Mastodon teilen.
27 Kommentare 27

Die Bundesnetzagentur hat es in den vergangenen Wochen häufiger in die Schlagzeilen geschafft. Nach dem die Regulierungsbehörde dem Mobilfunkanbieter o2 im Herbst die „faktischer Nichterreichbarkeit“ seiner Kunden-Hotline attestierte, setzte man sich wenige Monate später mit dem StreamOn-Angebot der Telekom auseinander und machte hier unzulässige Vertragsbestandteile aus. Jetzt hat es die Bundesnetzagentur auf Smartwatches für Kinder abgesehen.

Kinder 1000

Wie die Behörde am Freitag mitteilte, habe man sich dafür entschlossen den Verkauf von Kinderuhren mit Abhörfunktion zu verbieten und ist bereits gegen mehrere Angebote im Internet vorgegangen.

Die gute Nachricht: Die Apple Watch gehört nicht zu den betroffenen Geräten. Die schlechte Nachricht: Offenbar werben viele Anbieter von Smartwatches mit einer integrierten Abhörfunktion, die Helikopter-Eltern das temporäre Belauschen des eigenen Nachwuchses gestatten:

Diese Uhren verfügen über eine SIM-Karte und eine eingeschränkte Telefoniefunktion, die über eine App eingerichtet und gesteuert werden. Eine solche Abhörfunktion wird häufig als „Babyphone“- oder „Monitorfunktion“ bezeichnet. Der App-Besitzer kann bestimmen, dass die Uhr unbemerkt vom Träger und dessen Umgebung eine beliebige Telefonnummer anruft. So wird er in die Lage versetzt, unbemerkt die Gespräche des Uhrenträgers und dessen Umfeld abzuhören. Eine derartige Abhörfunktion ist in Deutschland verboten.

Die Bundesnetzagentur rät speziell Schulen, verstärkt auf Uhren mit Abhörfunktion bei Schülern zu achten. Sofern Käufer solcher Uhren der Bundesnetzagentur bekannt werden, fordert sie diese auf, die Uhr zu vernichten und einen Nachweis hierüber an die Bundesnetzagentur zu senden. Eltern wird daher geraten, die Uhren eigenständig unschädlich zu machen und Vernichtungsnachweise hierzu aufzubewahren.

Die Behörde verweist auf ihren Leitfaden zum Missbrauch von Sen­de­an­la­gen, der detailliert über die Eigenschaften der „Verbotenen Spionagegeräte“ aufklärt.

Dieser Artikel enthält Affiliate-Links. Wer darüber einkauft unterstützt uns mit einem Teil des unveränderten Kaufpreises. Was ist das?
20. Nov 2017 um 16:01 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


    Zum Absenden des Formulars muss Google reCAPTCHA geladen werden.
    Google reCAPTCHA Datenschutzerklärung

    Google reCAPTCHA laden

    27 Kommentare bisher. Dieser Unterhaltung fehlt Deine Stimme.
  • Also vernichten und auf den Kosten sitzen bleiben? Oder können die betroffenen Eltern das Geld zurückfordern?

    • Von wem soll man das Geld zurückfordern?
      Wenn man verbotene Güter einkauft, dann hat man im Zweifel Pech.
      Aber klar, man kann den Händler natürlich (höchstwahrscheinlich unberechtigt) zur Rückzahlung auffordern. Im Zweifel weiß man aber, was man kauft und tätigte diese Investition auch bewusst.

      • Das Gerät an sich ist nicht illegal! Es hat eine Funktion, dessen Nutzung illegal sein kann!

        Wenn ich also eine hätte und mir jemand sagen würde, ich solle sie bitte zerstören, würde ich mir das zwei mal überlegen, wenn ich das Geld nicht wieder bekomme.

        Ich habe keine und würde auch niemals meinen Kindern so ein Ding umlegen. Ich versuche nur nach zu vollziehen, wie ich mich fühlen würde, wenn ich etwas einfach kaputt machen soll für das ich evtl viel Geld ausgegeben habe.

    • Wenn du was Illegales kaufst, bist du in den meisten Fällen selbst schuld.

      • Naja, es muss ja nicht unbedingt der Artikel selbst illegal sein. Nur kann es eben sein, dass der Einsatz des Gerätes trotzdem verboten ist.
        So wie mit den Dashcams. Auch wenn manche Dashcams permanent, also ohne Erschütterungsaktivierung aufzeichnen können, bedeutet dies nicht, dass man diese auch so einsetzen darf.

    • Geld zurückfordern, weil man ein Gerät mit fragwürdiger und mittlerweile illegalen Funktion erworben hat? Ob sich der Verkäufer darauf einlässt ist fragwürdig.

    • Was manche labern…

      Beim Kaif war die Funktion noch nicht als illegal eingestuft.

      Lediglich die Nutzung KONNTE dieses sein.

  • Also diese Schlagzeilen sind doch eher als positiv zu betrachten oder? Gut gemacht würde ich sagen!

  • „Wütende, besorgte Bürger-Kommentare bitte hier einfügen“

  • Ok, also Orten lassen per GPS ist zulässig. Was ja auch geschieht ohne das es der „Träger“ merkt…Naja, wer es braucht :)

  • Mich würd mal interessieren, wie so ein Produkt aussieht und wer so nen Kram herstellt :D

  • Mein Kind hat solch eine Uhr.
    Allerdings ohne Abhörfunktion, sondern mit SOS-Knopf und Telefoniefunktion. GPS-Ortung ist ebenso möglich.
    Das habe ich nicht gekauft weil ich paranoid bin, sondern weil unsere Kita schon mehrmals Kinder verloren hat oder an Ihnen völlig fremde ausgegeben hat, worauf Polizei eingeschaltet wurde.
    Man muss auch mal die Scheuklappen absetzen Leute und über den Tellerrand blicken.

    Die Uhr wird kaum genutzt (GPS, SOS), aber für den Fall der Fälle ist sie da und darum geht es.

  • Redet mit. Seid nett zueinander!

    Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

    ifun.de ist das dienstälteste europäische Onlineportal rund um Apples Lifestyle-Produkte.
    Wir informieren täglich über Aktuelles und Interessantes aus der Welt rund um iPhone, iPad, Mac und sonstige Dinge, die uns gefallen.
    Insgesamt haben wir 38839 Artikel in den vergangenen 6322 Tagen veröffentlicht. Und es werden täglich mehr.
    ifun.de — Love it or leave it   ·   Copyright © 2024 aketo GmbH   ·   Impressum   ·   Cookie Einstellungen   ·   Datenschutz   ·   Safari-Push aketo GmbH Powered by SysEleven