Apple Watch nicht betroffen
Bundesnetzagentur geht gegen Smartwatches für Kinder vor
Die Bundesnetzagentur hat es in den vergangenen Wochen häufiger in die Schlagzeilen geschafft. Nach dem die Regulierungsbehörde dem Mobilfunkanbieter o2 im Herbst die „faktischer Nichterreichbarkeit“ seiner Kunden-Hotline attestierte, setzte man sich wenige Monate später mit dem StreamOn-Angebot der Telekom auseinander und machte hier unzulässige Vertragsbestandteile aus. Jetzt hat es die Bundesnetzagentur auf Smartwatches für Kinder abgesehen.
Wie die Behörde am Freitag mitteilte, habe man sich dafür entschlossen den Verkauf von Kinderuhren mit Abhörfunktion zu verbieten und ist bereits gegen mehrere Angebote im Internet vorgegangen.
Die gute Nachricht: Die Apple Watch gehört nicht zu den betroffenen Geräten. Die schlechte Nachricht: Offenbar werben viele Anbieter von Smartwatches mit einer integrierten Abhörfunktion, die Helikopter-Eltern das temporäre Belauschen des eigenen Nachwuchses gestatten:
Diese Uhren verfügen über eine SIM-Karte und eine eingeschränkte Telefoniefunktion, die über eine App eingerichtet und gesteuert werden. Eine solche Abhörfunktion wird häufig als „Babyphone“- oder „Monitorfunktion“ bezeichnet. Der App-Besitzer kann bestimmen, dass die Uhr unbemerkt vom Träger und dessen Umgebung eine beliebige Telefonnummer anruft. So wird er in die Lage versetzt, unbemerkt die Gespräche des Uhrenträgers und dessen Umfeld abzuhören. Eine derartige Abhörfunktion ist in Deutschland verboten.
Die Bundesnetzagentur rät speziell Schulen, verstärkt auf Uhren mit Abhörfunktion bei Schülern zu achten. Sofern Käufer solcher Uhren der Bundesnetzagentur bekannt werden, fordert sie diese auf, die Uhr zu vernichten und einen Nachweis hierüber an die Bundesnetzagentur zu senden. Eltern wird daher geraten, die Uhren eigenständig unschädlich zu machen und Vernichtungsnachweise hierzu aufzubewahren.
Die Behörde verweist auf ihren Leitfaden zum Missbrauch von Sendeanlagen, der detailliert über die Eigenschaften der „Verbotenen Spionagegeräte“ aufklärt.
Also vernichten und auf den Kosten sitzen bleiben? Oder können die betroffenen Eltern das Geld zurückfordern?
Von wem soll man das Geld zurückfordern?
Wenn man verbotene Güter einkauft, dann hat man im Zweifel Pech.
Aber klar, man kann den Händler natürlich (höchstwahrscheinlich unberechtigt) zur Rückzahlung auffordern. Im Zweifel weiß man aber, was man kauft und tätigte diese Investition auch bewusst.
Das Gerät an sich ist nicht illegal! Es hat eine Funktion, dessen Nutzung illegal sein kann!
Wenn ich also eine hätte und mir jemand sagen würde, ich solle sie bitte zerstören, würde ich mir das zwei mal überlegen, wenn ich das Geld nicht wieder bekomme.
Ich habe keine und würde auch niemals meinen Kindern so ein Ding umlegen. Ich versuche nur nach zu vollziehen, wie ich mich fühlen würde, wenn ich etwas einfach kaputt machen soll für das ich evtl viel Geld ausgegeben habe.
Wenn du was Illegales kaufst, bist du in den meisten Fällen selbst schuld.
Naja, es muss ja nicht unbedingt der Artikel selbst illegal sein. Nur kann es eben sein, dass der Einsatz des Gerätes trotzdem verboten ist.
So wie mit den Dashcams. Auch wenn manche Dashcams permanent, also ohne Erschütterungsaktivierung aufzeichnen können, bedeutet dies nicht, dass man diese auch so einsetzen darf.
Geld zurückfordern, weil man ein Gerät mit fragwürdiger und mittlerweile illegalen Funktion erworben hat? Ob sich der Verkäufer darauf einlässt ist fragwürdig.
Nicht nur mittlerweile sondern schon sehr lange!
Was manche labern…
Beim Kaif war die Funktion noch nicht als illegal eingestuft.
Lediglich die Nutzung KONNTE dieses sein.
Also diese Schlagzeilen sind doch eher als positiv zu betrachten oder? Gut gemacht würde ich sagen!
Ja sehe ich genauso, die Eltern werden immer bescheuerter.
Sehr gut sogar!
Sind unmöglich diese Dinger!
Aber solange es Eltern gibt, die ihre Kinder 300m weit zur Schule mit dem Auto fahren (und dabei jegliche Geschwindigkeits- und Parkvorschriften ignorieren, wird der Markt dafür da sein
Das ist doch Bullshit! Auf was für eine Geschwindigkeit soll aus dem Stand bei einer Strecke von 300m schon großartig beschleunigt werden?
Wenn das Fahrzeug beispielsweise mit 9 m/sec2 beschleunigt, kommt man auf 300 m auf gut 74 km/h. Laut Wikipedia kommt ein Top Fuel Dragster auf dieser Strecke auf über 530 km/h. Das ist innerorts entschieden zu viel.
Also 60 in einer 30er Zone sollte drin sein
Seh ich auch so. Die Bundesnetzagentur fällt aktuell echt positiv auf.
Finde ich auch. Schon die eingebaute und beworbene Kamera verletzt im Ernstfall die Persönlichkeitsrechte anderer…
Da kann ich dir nur zustimmen.. ich muss die Gespräche von meinem Sohn nicht abhören.
Wenn Kinder was verheimlichen wollen, können sie das auch trotz Uhr!
„Wütende, besorgte Bürger-Kommentare bitte hier einfügen“
Ok, also Orten lassen per GPS ist zulässig. Was ja auch geschieht ohne das es der „Träger“ merkt…Naja, wer es braucht :)
Ist ja auch hilfreich, wenn man sein Kind irgendwo aus versehen irgendwo liegen lassen hat. Passiert halt mal.
Hat sich Apple bestimmt einiges kosten lassen …
Mich würd mal interessieren, wie so ein Produkt aussieht und wer so nen Kram herstellt :D
Denn Wanzen darf in D nur der BND benutzen.
Der BND darf das als Auslandsgeheimdienst nicht. Im Inland sind andere Behörden zuständig.
Mein Kind hat solch eine Uhr.
Allerdings ohne Abhörfunktion, sondern mit SOS-Knopf und Telefoniefunktion. GPS-Ortung ist ebenso möglich.
Das habe ich nicht gekauft weil ich paranoid bin, sondern weil unsere Kita schon mehrmals Kinder verloren hat oder an Ihnen völlig fremde ausgegeben hat, worauf Polizei eingeschaltet wurde.
Man muss auch mal die Scheuklappen absetzen Leute und über den Tellerrand blicken.
Die Uhr wird kaum genutzt (GPS, SOS), aber für den Fall der Fälle ist sie da und darum geht es.
Wie heißt es so schön? Eine technische Lösung für ein soziales Problem klappt nicht.
Wenn die Kita nix entscheidendes geändert hat, raus mit dem Kind!