iphone-ticker.de — Alles zum iPhone. Seit 2007. 38 657 Artikel

"Tap Tags" als Schleichwerbung unzulässig

Bundesgerichtshof: Insta-Influencer müssen Werbung kennzeichnen

Artikel auf Mastodon teilen.
45 Kommentare 45

Der Bundesgerichtshof hat heute drei Urteile in drei Verfahren gefällt, die sich mit der Pflicht von Influencern auseinandergesetzt haben, auf Instagram beworbenen Produkte klar als Werbung zu kennzeichnen.

Instagram Tap Tag

„Tap Tags“ als Schleichwerbung unzulässig

Strittig waren hier unter anderem die so genannten „Tap Tags“, mit denen Instagram-Nutzer Bildbereiche in antippbare Links verwandeln können, um diese direkt mit den Profilseiten der Produktanbieter zu verlinken. Wenn diese nicht mit einem Werbehinweis versehen sind, für den Instagram-Beitrag auf dem Profil des Influencers aber Geld geflossen ist, dann handelt es sich nachAuffassung des Bundesgerichtshofs hier um unzulässige Schleichwerbung.

Entsprechend hat der Bundesgerichtshof auch in den drei verhandelten Revisionen geurteilt, die alle schon von Vorinstanzen verhandelt wurden und hier grundsätzlich festgestellt: „Werbung muss als solche klar erkennbar und vom übrigen Inhalt der Angebote eindeutig getrennt sein.“

Instagram 1400

Berliner VSW-Verein klagte

Betroffen von den Entscheidungen mit den Aktenzeichen I ZR 90/20, I ZR 125/20, I ZR 126/20 sind unter anderem eine Influencerin, die auf Instagram Sportübungen sowie Fitness- und Ernährungstipps teilte, eine Influencerin mit 1,7 Millionen Followern die regelmäßig Bilder zu den Themen Beauty, Mode, Lifestyle und Reisen veröffentlichte und eine Mutter, die zu Themen wie Mode, Yoga und dem Leben mit einem Kleinkind auf Instagram aktiv war.

Geklagt hatte in allen Fällen der in Berlin ansässige Verband Sozialer Wettbewerb, der sich der Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs verschrieben hat.

Alle drei Urteile lassen sich, zusammen mit dem bisherigen Prozessverlauf und der letztlich getroffenen Entscheidung des Bundesgerichtshofs, im Presseportal des BGH nachlesen. Hier findet sich auch die folgende, eindeutig formulierte Passage zur Urteilsbegründung:

Influencer, die mittels eines sozialen Mediums wie Instagram Waren vertreiben, Dienstleistungen anbieten oder das eigene Image vermarkten, betreiben ein Unternehmen. Die Veröffentlichung von Beiträgen dieser Influencer in dem sozialen Medium ist geeignet, ihre Bekanntheit und ihren Werbewert zu steigern und damit ihr eigenes Unternehmen zu fördern. Eine geschäftliche Handlung zugunsten eines fremden Unternehmens stellt die Veröffentlichung eines Beitrags – abgesehen von dem hier vorliegenden Fall, dass die Influencerin dafür eine Gegenleistung erhält – allerdings nur dar, wenn dieser Beitrag nach seinem Gesamteindruck übertrieben werblich ist, etwa weil er ohne jede kritische Distanz allein die Vorzüge eines Produkts dieses Unternehmens in einer Weise lobend hervorhebt, dass die Darstellung den Rahmen einer sachlich veranlassten Information verlässt.

Allein der Umstand, dass Bilder, auf denen das Produkt abgebildet ist, mit „Tap Tags“ versehen sind, reicht für die Annahme eines solchen werblichen Überschusses nicht aus. Bei einer Verlinkung auf eine Internetseite des Herstellers des abgebildeten Produkts liegt dagegen regelmäßig ein werblicher Überschuss vor. Die Prüfung, ob ein Beitrag übertrieben werblich ist, bedarf der umfassenden Würdigung durch das Tatgericht, an der es im Streitfall hinsichtlich der weiteren Beiträge, für deren Veröffentlichung eine Gegenleistung nicht festgestellt ist, fehlt.

09. Sep 2021 um 10:03 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


    Zum Absenden des Formulars muss Google reCAPTCHA geladen werden.
    Google reCAPTCHA Datenschutzerklärung

    Google reCAPTCHA laden

    45 Kommentare bisher. Dieser Unterhaltung fehlt Deine Stimme.
    • Echt? Ich finde das wieder so typisch deutsch überreguliert.

      Sehe ich etwas bei meinem tollen Lieblingsinfluenzer dann kaufe ich das Produkt wenn es mir gefällt ob da jetzt Werbung steht oder eben nicht…

      • Es ist gut wenn du soweit bist das du dich hier frei entscheiden kannst. Jedoch gibt es sehr viele minderjährige Nutzer der sozialen Medien. (Auch wenn das Mindestalter meines Wissens nach bei 15 oder 16 Jahren liegt)

        Diese noch sehr jungen Personen denken dann das die Influenza das Produkt aus voller Stadt Zeugung nutzen jedoch ist dies meist nicht erfragen. Sie halten das Produkt nur in die Kamera Es ist gut wenn du soweit bist das du dich hier frei entscheiden kannst. Jedoch gibt es sehr viele minderjährige Nutzer der sozialen Medien. (Auch wenn das Mindestalter meines Wissens nach bei 15 oder 16 Jahren liegt)

        Diese noch sehr jungen Personen denken dann das die Influenza das Produkt aus voller Stadt Zeugung nutzen jedoch ist dies meist nicht erfragen. Sie halten das Produkt nur in die Kamera Kamera, Weil sie dafür entlohnt werden.

        ich finde das Urteil daher richtig und für eine Person die in der Medienbranche unterwegs ist sollte eine Markierung des Beitragsseite Werbung nun wirklich kein Problem darstellen.

      • Vielleicht steht das Produkt ja auch nur dort, weil es Kohle vom Hersteller dafür gibt! Das sollte der Zuschauer dann schon wissen oder erkennen können! Aus dem selben Grund ist dieses Produkt ja auch vielleicht ach so großartig und wird deshalb immer wieder erwähnt und ins rechte Licht gerückt?!

      • Dann scheinst du nicht mitbekommen zu haben, was da teilweise Millionen von jungen Menschen (oft noch Kinder und Jugendliche) aufgeschwatzt wird:
        https://youtu.be/3Xw9rWmTQfc

      • Echt? ich habe noch nie etwas gekauft, weil ein Influenzer dafür Werbung macht. Bei denen bin ich noch skeptischer als bei Haustürverkäufern.

  • Ich dachte, die machen das alle für Umme, weil sie sozial und von der frohen Botschaft beseelt sind?

  • Ausgehummelt! Sehr gut! Nebenbei frage ich mich, wann die zahlenden Firmen checken, wie gering der Mehrumsatz im Vergleich zu den Zahlungen an die Kids wirklich ist.

    • Es wird sich schon lohnen, sonst würden sie es nicht machen.

    • Glaub mir, das tun die Firmen in den Fällen in denen das auch so ist. Unterschätze den Umsatz mal nicht, den so ein Beauty-Girl bringt.

    • Der mehrumsatz ist enorm hoch zumal die Werbekosten für die Firmen im Vergleich zu sonstigen Werbemaßnahmen viel günstiger sind und zusätzlich hat die Firma über den Influenza :) auch mehr vertrauen zu dem Endverbraucher.
      Vergleich mal zb Fernsehwerbung. Bei guten Quoten sehen 5 Millionen Nutzer beiläufig einen 20 Sekunden Spot. Der kostet schon allein in der Herstellung und Platzierung auf dem Sender sechseckig. Bei einem Influenza mit genauso vielen Followern bezahlt die Firma lange nicht so viel und die Leute gucken sich es bewusster an und „vertrauen“ der Person in Insta auch mehr diese Empfehlung an…

    • Der Einsatz der Werbemittel ist hier viel zielgerichteter als bei allem anderen. Deswegen ist der Umsatz im Vergleich extrem hoch!

  • Jedem der ein bisschen Verstand hat, sollte doch klar sein, das Instagram mittlerweile zu mindestens 90% aus Werbung besteht.

  • Bringt überhaupt gar nichts, jetzt werden alle content creator aus Vorsicht alles als Werbung markieren. So kann man auch nicht unterscheiden was Werbung ist und was nicht.

    • Wenn jetzt noch eine Funktion kommt um Werbung direkt zu blocken wenn sie eben von Usern kommt, dann wäre endlich Ruhe.

      • Die Funktion hab ich schon von Anfang an eingebaut gehabt: ich entfolge Leuten, die auf ein penetrantes Werbemodel umsteigen. Wenn ich aber beispielsweise einem Fitness-Typen folge, der mir ab und an auch interessante Übungen gezeigt hat etc., dann hab ich auch echt nichts dagegen, wenn hin & wieder mal eine Werbung für nen neuen Shake kommt. Die Werbung von Instagram selbst ist bei mir genauso genau und auf mich zugeschnitten wie der Otto-Katalog vor 10 Jahren. Gekauft wird nichts und das was vorgeschlagen wird passt genauso zu Max und sogar Erika Mustermann wie zu mir.

    • Ja und? Dann ist das halt so und den Nutzern wird vielleicht klar, dass faktisch alles, was Influs so von sich geben, am Ende nur dem Zweck der Einnahmengenerierung dient.

    • Exakt! Und schon hat es die gleiche Wirkung, wie die Cookie-Meldung: Keine…..

      • Da gibts schon noch einen Unterschied.
        Ob da an diesen Popups jetzt noch ein Schriftzug „Werbung“ dran steht oder nicht, spielt denke ich keine große Rolle. Dadurch wird ein Links ja nicht mehr oder weniger nervig.
        Die Cookiemeldungen werden dagegen immer schlimmer.

  • Ich frage mich seit über 3 Jahre, wie lassen sich allein in Deutschland über 30 Millionen Menschen sich derart manipulieren zum kauf.

    Sinnlose Rabatt-Codes und denken tatsächlich, hinter dieser Insta-Influencer stecken keine Firma.
    Die meisten Menschen, vorallem Jugendliche denken, das ist ein wahres schönes Leben, überall hinfliegen, überall auf der Welt Fotos machen und immer was neues leckeres zu essen. DAS WILL ICH AUCH!

    Aber sie wissen nicht, das über 90% alles Fake ist.

    95% der Fotos sind zu stark bearbeitet. Die Können sich Reisen leisten, weil ihr durch deren Rabatt-Codes und durch eure Likes, Geld verdienen und die Reisen finanzieren.

  • Super Urteil! Kann man nur unterstützen im Kampf gegen diese Seuche!

  • Und dann noch bitte verpflichtende Kontrollmitteilungen an die Finanzämter. Da gibt es sicher auch noch ein Vollzugsdefizit zu Lasten der Allgemeinheit.

  • „Allein der Umstand, dass Bilder, auf denen das Produkt abgebildet ist, mit „Tap Tags“ versehen sind, reicht für die Annahme eines solchen werblichen Überschusses nicht aus. Bei einer Verlinkung auf eine Internetseite des Herstellers des abgebildeten Produkts liegt dagegen regelmäßig ein werblicher Überschuss vor.“

    Äh, ist das nicht ein Widerspruch? Tap Tags verweisen doch mit einer Verlinkung auf eine Internetseite des Herstellers!?
    Oder haben diese „Tab Tags“ noch eine andere Funktion?

  • Andrey Benutzer

    Wichtige Infos fehlen:
    Die Influa haben alle Recht bekommen, die Klagen wurden rechtskräftig abgelehnt. Die Entscheidung ist daher eine für untere Instanzen maßgebliche, da sie nun Rechtssicherheit herbeiführt. In den genannten Fällen obsiegten aber die Beklagten, glaube mit Ausnahme der Sportinflua.

  • Bei der Berichterstattung der Tagesschau zu dem Thema ist das Resümee zwar das selbe, liest sich aber komplett anders ;-)

    • Wenn ich eine Story aus dem selbstbezahlten Urlaub poste, dann ist das doch keine Werbung? Instagram soll ja tatsächlich auch noch für echte Freunde aus dem echten Leben sein, man muss da nicht zwingend Influenzern folgen.

  • Endlich hört es auf sich auf Kosten von Geistigen Eigentum sich zu bereichern. Hoffentlich gibt es saftige Strafen und Rückzahlungen.

  • Was ist Instagram und wer sind Influenzer? Ist das so etwas wie Long-COVID?

  • Redet mit. Seid nett zueinander!

    Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

    ifun.de ist das dienstälteste europäische Onlineportal rund um Apples Lifestyle-Produkte.
    Wir informieren täglich über Aktuelles und Interessantes aus der Welt rund um iPhone, iPad, Mac und sonstige Dinge, die uns gefallen.
    Insgesamt haben wir 38657 Artikel in den vergangenen 6292 Tagen veröffentlicht. Und es werden täglich mehr.
    ifun.de — Love it or leave it   ·   Copyright © 2024 aketo GmbH   ·   Impressum   ·   Cookie Einstellungen   ·   Datenschutz   ·   Safari-Push aketo GmbH Powered by SysEleven