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... im Sinne des Gesetzes.

BPjM: Glücksspiel-Apps haben „keine jugendgefährdende Wirkung“

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10 Kommentare 10

Die eklatante Diskrepanz zwischen dem Lotto-Laden ums Eck und der Spiele-Kategorie des App Stores versuchen wir seit Jahren zu verstehen.

Während vor dem Ausfüllen der nur 99 Cent teuren 6aus49 Lotto-Spielscheine – die sich ohnehin erst ab 18 kaufen lassen – mehrere Warnhinweise abgeschritten und Hinweise, dass „Glücksspiel süchtig machen kann“ zur Kenntnis genommen werden müssen, regiert im Software-Kaufhaus Apples noch immer die pure Anarchie.

Muenzen

Hier lassen sich 10.000 einarmige Banditen laden, die den Gang ins Spielautomaten-Kasino auf einen Griff in die Hosentasche verkürzen und mit In-App-Käufen nur so um sich werfen. Virtuelle Diamanten für 49 Euro werden hier ebenso häufig angeboten wie der „große Sack Goldmünzen“ für 99 Euro.

Erst gestern hat uns die Neuveröffentlichung Scrabble Go wieder gezeigt: Virtuelle Diamanten für Preise jenseits der 100 Euro sind keine Ausnahme mehr, sondern markieren inzwischen die Regel.

Nun hätte die Bundesprüfstelle für Jugendgefährdende Medien (BPjM) die Chance gehabt, sich schützend vor die jüngeren Jahrgänge zu stellen und das wilde Treiben zumindest tendenziell einzuschränken. Eine Chance, dies meldet die Behörde selbst, die man nicht wahrgenommen hat. Beziehungsweise nicht wahrnehmen konnte.

Coin BpjmBild 1500

So hat die Bundesprüfstelle die kombinierten Glücks- und Strategiespiel-Apps „Coin Master“, „Coin Trip“ und „Coin Kingdom“ geprüft und ermittelt, ob sich diese der Verharmlosung von Glückspiel von schuldig machen. Das Ergebnis enttäuscht: Die Spiele Apps erfüllen den Tatbestand nach Einschätzung der BPjM nicht.

Zu diesem Schluss kam das 12er-Gremium der Bundesprüfstelle nach der mündlichen Verhandlung am 4. März 2020.

Zwar sieht man die Wirkung der getarnten Casino-Apps kritisch, verweist aber auf den Gesetzgeber, der weitere Grundlagen schaffen müsse, um die jugendgefährdenden Wirkung, die von den behandelten Apps ausgehen könnte, zu ahnden.

Aus der Spielanlage ergeben sich zwar weitere Gefährdungen für die persönliche Integrität von Kindern und Jugendlichen. Hierzu gehören Spielanlagen, die zu exzessiver Nutzung sowie zur Schädigung finanzieller Interessen von Kindern und Jugendlichen führen können. Diese Gefahren gelten als sogenannte Interaktionsrisiken. Durch eine Indizierung werden Kinder und Jugendliche aufgrund geltenden Rechts vor inhaltebezogenen Konfrontationsrisiken geschützt. Interaktionsrisiken werden durch das für die Entscheidung über eine Listenaufnahme maßgebliche Jugendschutzgesetz derzeit nicht erfasst und waren nicht Gegenstand der durchgeführten Verfahren.

„Coin Master“ ist ein Online-Spiel, das als App auf dem Smartphone gespielt werden kann. Ziel des Spiels ist es, ein virtuelles Dorf aufzubauen und zu erhalten. Das Spiel umfasst mindestens 205 Level, wobei ein Level eine Spielhalle darstellt. Investitionen in das virtuelle Dorf werden durch virtuelles Geld, sogenannte „Coins“ finanziert. Die benötigte Spielwährung wird durch verschiedene Formen des simulierten Glücksspiels, insbesondere das Spielen am Spielautomaten erworben. Auch der Einsatz von Echtgeld ist möglich. „Coin Trip“ und „Coin Kingdom“ folgen einem ähnlichen Spielprinzip.

Medien, die die Entwicklung und Erziehung von Kindern oder Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit gefährden, gelten als sozial-ethisch desorientierend und sind zu indizieren.

Der staatliche Schutzauftrag zielt vor diesem Hintergrund unter anderem darauf ab, Medieninhalte von Minderjährigen fernzuhalten, die die bloße Konsumbereitschaft bezogen auf ein Konsummittel mit Suchtgefährdungspotential fördern.

Dies erfordert ein Bewusstsein für Missbrauchsgefährdungen, ebenso wie die Sensibilisierung für Missbrauchsverhalten. Erziehungsziel ist daher ein altersentsprechender verantwortungsvoller Umgang mit substanzgebundenen wie substanzungebundenen legalen Konsummitteln, mit welchen ein Suchtgefährdungspotential verbunden ist.

Simuliertes Glücksspiel, wie es sich in den verfahrensgegenständlichen Apps in simulierten Spielautomaten findet, war bislang nicht Gegenstand der Spruchpraxis der Bundesprüfstelle. […]

Im Oktober stellte Jan Böhmermann die Coin Master-App im NEO MAGAZIN ROYALE einer größeren Öffentlichkeit vor:

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06. Mrz 2020 um 18:52 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


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    10 Kommentare bisher. Dieser Unterhaltung fehlt Deine Stimme.
  • Ja dann fehlt halt die gesetzlich Grundlage, wie auch immer. Sind Diesem Gremium halt die Hände gebunden.
    Dann muss man sich also politisch für eine Lösung einsetzen, sofern man diesen Aufwand betrieben möchte. Dann kann auch dieses Gremium vielleicht etwas bewirken….

    • Exakt. Dann muss mal fix Politik gemacht werden, in der die digitale Welt verstanden wird ;)

      • Naja sollte ja eigentlich kein Problem sein, wenn man einen Tag nach Fukushima das Tsunami-Risiko in Deutschland als so hoch bewerten konnte, um direkt den Atomausstieg, ohne die absehbaren Folgen und Kosten zu beachten, beschließen zu können.
        Montag sollte also eigentlich ein Gesetz durch sein… //Ironie Off//

      • Ach come on. Der Atomausstieg stand Jahre frueher fest, die Industrie hat es nicht geschert weil sie darauf hofften, dass die CDU es schon richten wird, wenn sie an der Macht ist. Die CDU ist dann kurz ausm Ausstieg ausgestiegen bis sie Begriff, dass es besser ist aus dem Ausstieg vom Ausstieg auszusteigen.

  • Stellvertretend für das Interesse in Deutschland an dem Thema, könnte man die (mit diesem) 6 Kommentare hier und die 82 Kommentar zur Blitzer App aber auch werten….

  • Aber Ballerspiele sind jugendgefährdend.
    Unglaublich. Ich hatte mal einen Patienten, der mir stolz erzählte, er wäre ehrenamtlich in einem solchen Gremium. Jenseits der 80, völlig verbittert, mit null Medienkompetenz ausgestattet und die einzige Selbstbestätigung aus der Tatsache abgeleitet, dass man Leuten was vorschreiben und verbieten kann.
    Seit dem Gespräch wundert mich gar nichts mehr, was der Verein entscheidet.

  • Leute, habt Ihr Sorgen – Euer Glück möcht‘ ich haben!

    Wenn ICH Diamanten kaufe, dann nur echte und natürliche – und für 49 Euro erwarte ich mindestens einen 1,00 Karäter, und zwar lupenrein FL in River D! :-)) … … …

  • Redet mit. Seid nett zueinander!

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