Bald in 14 Bundesländern verfügbar
Bezahlkarte für Geflüchtete: SocialCard unterstützt Apple Pay
Der Berliner Senat hat in dieser Woche beschlossen, eine Bezahlkarte als neues Zahlungsmittel für Geflüchtete einzuführen und schließt sich damit identischen Projekten in Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen an.
Die sogenannte SocialCard soll den Verwaltungsaufwand verringern und die Auszahlung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz vereinfachen. Die Karte basiert auf einer Visa-Debitkarte und wird in Berlin vom Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten ausgegeben. Anspruch darauf haben alle, die nach dem Königsteiner Schlüssel Berlin zugeteilt wurden.
SocialCard unterstützt Apple Pay
Die SocialCard ersetzt Bargeld, Schecks und Gutscheine. Sie funktioniert auf Guthabenbasis und kann in Geschäften, online oder für Geldabhebungen genutzt werden. Wie das Anbieterkonsortium der secupay AG auch Nachfrage gegenüber ifun.de bestätigt, lässt sich die Karte auch mit kontaktlosen Bezahlmethoden verbinden und unterstützt Apple Pay und Google Pay.
Die Gestaltung der Karte ist bewusst neutral gehalten, um eine diskriminierungsfreie Nutzung zu gewährleisten. Sie unterscheidet sich optisch nicht von herkömmlichen Bankkarten. Bei Verlust kann sie gesperrt und das Guthaben übertragen werden.
Start und Evaluation
Der genaue Einführungstermin in der Hauptstadt steht noch aus und hängt von administrativen und technischen Vorbereitungen ab. Sechs Monate nach Einführung wird die Karte von den zuständigen Stellen überprüft, um sie gegebenenfalls anzupassen. Die Einführung der SocialCard erfolgt im Rahmen eines länderübergreifenden Projekts, an dem sich die eingangs genannten Bundesländer beteiligen.
Während die Karte den Zugang zu Sozialleistungen erleichtern soll, bleibt offen, wie gut sie von den Betroffenen angenommen wird. Auch mögliche Restriktionen, die von den Bundesländern festgelegt werden können, könnten Einfluss auf die Nutzung haben. Ziel ist jedoch eine möglichst flexible und einfache Handhabung für alle Beteiligten.
Die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung (SenASGIVA) listet die wichtigsten Eckpunkte der Karte:
Die wichtigsten Eckpunkte der SocialCard:
- Die Bezahlkarte mit einer Bargeldobergrenze von 50 Euro für Erwachse und 50 Euro für jedes Kind wird in Berlin eingeführt.
- Die Bezahlkarte erhalten nach ihrer Einführung alle neuankommenden Asylsuchenden mit Anspruch auf Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, die in noch in einer Aufnahmeeinrichtung (AE) des LAFs untergebracht sind. In diesen Unterkünften gilt das Sachleistungsprinzip, d.h. es gibt eine komplette Vollversorgung (Catering).
- Die Bargeldobergrenze entfällt für die Leistungsempfangenden automatisch nach 6 Monaten.
- Wir führen die Bezahlkarte nicht bei Menschen ein, für die eine Nutzung nicht barrierefrei möglich wäre (z.B. Menschen mit Behinderung, Krankheit)
- Die Bezahlkarte gilt im gesamten Bundesgebiet (keine Postleitzahlenbegrenzung).
- Grundsätzlich keine Einschränkung von Händlergruppen
- Online-Käufe sind grundsätzlich möglich, einzelne Waren/Dienstleistungen sollen gesperrt werden können (Prinzip der „Blacklist“)
- Mit Einführung der Karte beginnt eine sechsmonatige ‚Testphase‘, nach diesen sechs Monaten erfolgt eine Evaluation unter Federführung der SenASGIVA in Abstimmung mit der Senatskanzlei und unter Einbeziehung der Wohlfahrtsverbände. Diese Prüfung berücksichtigt vor allem die Bargeldbeschränkung von 50 Euro und die zu dem Zeitpunkt aktuelle Rechtsprechung.
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