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Bußgelder von bis zu 20 Mio. Euro drohen

Berliner Datenschützerin: Prüfverfahren wegen CDUconnect-App läuft

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27 Kommentare 27

Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Maja Smoltczyk, scheint dafür zu sorgen, dass der gedankenlose Umgang mit Wählerdaten, den die offizielle CDU-Anwendung CDUconnect an den Tag gelegt hat, ein Nachspiel haben wird.

Cdu Connect 1400

So soll die Datenschutzbeauftragte der Hauptstadt bereits im Juni ein Prüfverfahren eröffnet haben, dass feststellen wird, ob sich die in dieser Woche erneut in die Schlagzeilen geratene CDUconnect-App überhaupt an die Mindestanforderungen des Datenschutzes gehalten hat.

Zugriff auf Daten von Wahlkämpfern

Die Datenschutzbeauftragte unterstreicht auf Nachfrage von Union-Watch, dass das Prüfverfahren auch den Umgang der CDU mit einer besonderen Kategorie von personenbezogenen Daten beleuchten wird. So hätte die CDUconnect-App etwa besonders schützenswerte „konkrete politische Meinungen und weltanschauliche Überzeugungen“ abgebildet.

Die von Wahlkämpfern der CDU eingesetzte CDUconnect-App hatte den nahezu ungeschützten Zugang zu persönlichen Daten, E-Mail-Adressen und Fotos von über 18.000 Wahlkampfhelfern und mehr als 1000 Datensätze von CDU-Unterstützern ermöglicht. Eine eklatante Schwachstelle, über den die Sicherheitsforscherin und Digital-Aktivisten Lilith Wittmann des Chaos Computer Clubs bereits im Mai berichtete.

Bußgelder von bis zu 20 Mio. Euro drohen

Wittmann meldete sich in der laufenden Woche erneut zu Wort, da die CDU nach den Erkenntnissen der Aktivistin zur juristischen Keule gegriffen und einen Strafantrag gegen Wittmann gestellt hatte. Die Anzeige wurde erst nach einem webweiten Aufschrei und einem empörten SPIEGEL-Artikel wieder fallen gelassen.

Zudem entschuldigte sich der Bundesgeschäftsführer der CDU, Stefan Hennewig, auf dem Kurznachrichten-Poartal Twitter für die Vorgänge bei Wittmann.

Sollte die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit einen Verstoß gegen die DSGVO feststellen, können Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro gegen die Partei verhängt werden.

06. Aug 2021 um 15:50 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


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  • Und das Interessante dabei: hier würde es dann die Partei treffen, welche diesen Mist als Gesetz mit verabschiedet hat.

    • Was genau meinst du mit „diesem Mist“? Doch nicht etwa die DSGVO?

      • Die Umsetzung ist eine Katastrophe.

      • Die DSGVO ist eine Katastrophe. Dies bemerkt man nur nicht so sehr, da die DSGVO von niemandem 100%ig umgesetzt wird.

        Z.b. ist immer noch nicht endgültig geklärt, wie es sich z.b. bei Anrufen zur Terminvereinbarung verhält. Rein streng nach DSGVO müsste hier am Telefon die Datenschutzverordnung vorgelesen werden, zumindest wenn es zur Speicherung dieses Termines kommt. In der Realität eher nicht so praktikabel.

      • … die DSGVO ist eine Verordnung der EU, die muss nicht umgesetzt werden, die gilt unmittelbar … Art. 288 AEUV.

      • Um es mal klar zu sagen, ein unaufgeforderter Anruf zur Terminvereinbarung, ist schon anderweitig gesetzlich untersagt (unerlaubte Werbeanrufe). Wenn es sich um ein bestehendes Kundenverhältnis hat, hat man das normalweise anderweitig geregelt.
        Was erzählst Du also hier?

      • @Veit

        Vielleicht mal paar Meter weiter denken?

        Ich (Neukunde) ruft z.b. bei Friseur an, vereinbare einen Termin, sie notiert zu diesem Termin mein Name und Rückrufnummer. Hier werden also meine Daten verarbeitet.

      • Berechtigtes Interesse des Frisörs nach Art. 6 Abs 1 DSGVO. Ich sehe weit und breit kein Problem.

      • Ja und? Die Daten, die zur Vertragserfüllung erforderlich sind, dürfen doch gespeichert werden – ohne gesonderte Einverständniserklärung. Steht doch so in der DSGVO.

      • Beethovens Neunte

        Der „babbler“ weiß offensichtlich nicht, wovon er redet …

    • Naja, wird eh nichts passieren. Die eine Krähe hakt der anderen Krähe die Augen aus.

  • Die 20 Millionen haben sie nach ein paar Bestechungsgeldern wieder raus, ups ich meinte natürlich spenden Gelder. ;-)

  • Laut der letzten Podcastfolge von Lage der Nation ist die zurückgezogen Anzeige nichts wert, da die Polizei trotzdem ermitteln muss und die Staatsanwaltschaft eine Anklage erheben kann.

    • Auf welcher Grundlage soll die Anklage denn fußen? Sie hat ja nichts Illegales getan.

      • Doch, sie hat sich unerlaubt Zugriff auf Daten verschafft.

        Normalerweise wird im Zuge der responsible disclosure so etwas nicht polizeilich verfolgt, die Dummheit der CDU hat jetzt aber einen Stein ins Rollen gebracht, den sie nicht mehr aufhalten kann…

  • Wenn die Partei jetzt 20 mio zahlen soll, woher kommen die Gelder wohl?

  • Anzeigen kann man in DE doch gar nicht zurücknehmen oder „fallen lassen“, dachte ich?

    • Meiner Meinung nach, kann man eine Anzeige schon zurückziehen, man muss unterscheiden ob es sich bei der zur Anzeige gebrachten Sache um ein Antragsdelikt (einfache Körperverletzung, Beleidigung oder Diebstahl) oder um ein Offizialdelikt (Totschlag, Sexualverbrechen, schwere Körperverletzung) handelt. Letzteres wird immer verfolgt.
      Sollte bei einem Antragsdelikt öffentliches Interesse bestehen, dann wird die Staatsanwaltschaft auch hier tätig werden.
      Die Frage ist nun, wie die Staatsanwaltschaft die Angelegenheit betrachtet.

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