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Funkzellenabfragen-Transparenz-System startet

Berlin: Justizverwaltung bietet SMS-Info bei Funkzellenabfrage an

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43 Kommentare 43

Mindestens einmal pro Tag ordnen Berliner Richter eine sogenannte Funkzellenabfrage an. In der Folge wird polizeilich erfasst, welche Mobilfunkgeräte während eines bestimmten Zeitraums in einer bestimmten Funkzelle eingebucht waren. In städtischen Gebieten geht es hier um Bereiche von mehreren Hundert Metern, auf dem Land können es auch mal 30 und mehr Kilometer sein. Da solche Abfragen einen Eingriff ins Grundrecht darstellen, bietet der Berliner Senat nun die Möglichkeit, sich per SMS über die Erfassung im Rahmen einer Funkzellenabfrage informieren zu lassen.

Funkmast Dp

Bilder: depositphotos.com

Das neu vorgestellte Funkzellenabfragen-Transparenz-System (FTS) ist das erste seiner Art im Bundesgebiet. Die Berliner Justizverwaltung hat den Dienst im Auftrag des Abgeordnetenhauses entwickelt. Mobilfunkteilnehmer können sich hier anonym anmelden und werden dann künftig nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens per SMS informiert, wenn die eigene Mobilfunknummer in einer Funkzellenabfrage erfasst wurde.

Die Informationspflicht macht allerdings dort halt, wo laufende Ermittlungen durch die erteilte Auskunft gefährdet werden können. Ein Verdächtiger kann dementsprechend nicht davon ausgehen, dass er sich über das FTI über etwaige Ermittlungen gegen ihn informieren könnte. Im vergangenen Jahr haben die Berliner Strafverfolgungsbehörden in 426 Ermittlungsverfahren insgesamt 474 gerichtlich angeordnete Funkzellenabfragen durchgeführt.

Danke Ehssan

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14. Nov 2018 um 16:47 Uhr von chris Fehler gefunden?


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  • Heißt die Nummer die „abgefragt“ wird bekommt die Info nicht. Oder alle wenn es die Ermittlungen beeinträchtigt?
    Ein Schelm wer böses dabei denkt. ;)

  • prettymofonamedjakob

    Ich würde gerne mal sehen, in wie vielen Fällen eine solche Abfrage zu konkreten Ergebnissen führt. Wahrscheinlich nicht sehr oft.

    • Das nennt man im Allgemeinen „Ermittlungen“. Es gibt wohl kaum eine Ermittlung in Straffällen, die sofort zum Ziel führt. Es geht ja nicht darum, wieviele Abfragen nicht zum Ziel führen, es geht um die, DIE zum Ziel führen.

    • Das dürfte momentan die effektivste Methode sein, um festzustellen, ob sich jemand zum fraglichen Zeitpunkt am fraglichen Ort befand und erleichtert damit alle weiteren Ermittlungen ungemein.

      Die Leute sind heutzutage zu blöd, um mal auf ihr Handy zu verzichten – blöd nur, wenn man sie extra nochmal darauf hinweisen muss!

  • Gerade erfolgreich angemeldet. Mal sehen, wann die erste Abfrage kommt. Ich soll dann per SMS informiert werden.
    Dieser „Service “ muss jetzt aber alle 3 Monate von mir erneuert werden.

  • Bedeutet das, es wird nicht nach einer bekannten Rufnummer gefragt, sondern die Zelle gibt alle eingebuchten Geräte preis???
    Bei mehreren Zellenabfragen, werden also von Unbescholtenen Bürgern Bewegungsprofile erstellt?!

    Ich sehe schon den Heli-Carrier starten! Heil Hydra!

    Mal im Ernst, eine Demokratie, wo die Unschuldsvermutung für jeden Burger bestand, ist das dann aber schon lange nicht mehr.

    • Genau so ist es, Dupk. Und zwar mindestens so lange, wie sich niemand hiergegen wehrt!

    • Besorgter Bürger, der bei richterlich anordneter Abfrage auf Gund eines verfassungsmäßigen Gesetzes Schnappatmung bekommt und solche Begriffe wie Demokratie und in dubios pro reo ins Feld führt, die was damit gar nichts zu tun haben.

    • Na ihr seid ja Spaßvögel! Bei unterschiedlichen Ermittlungen werden keine Daten ausgetauscht, die über Unbeteiligte gewonnen wurden. Das ist unnötiger Datenmüll.
      Mal davon abgesehen, dass die Behörden eh unterbesetzt sind, ist die Frage wer von denen nichts zu tun hat und aus Langeweile von euch Bewegungsprofile erstellen soll. Kauft euch lieber nen Aluhut!

  • Für den Fall des Falles ist verdächtig wirklich alles …

      • Tom, wenn Du nicht von selber auf das Argument von thewall22 kommen kannst, tust Du mir richtig leid. Mit der automatisierten Funkzellenabfrage kommt die Polizei ohne Zwischenstation (richterlichen Beschluß, usw.), sprich: Anlaß, an (Bewegungs- und sonstige) Daten von uns Bürgern.

        Jede(r) wird doch so von vorneherein kriminalisiert, überwacht,

        Die DDR war u. a. auch ein Überwachungsstaat! …

      • @momotaro
        1. Man brauch nicht gleich beleidigend werden.
        2. Eine Handlung, deren Qualität gelich noch Gegenstand ist, persé als Unrecht abzutun und in Folge dessen abstrakt auf einen Unrechtsstaat zu schließen, welcher dann mit der DDR gleichgesetz wird, ist schlicht absurd.
        Dass ich das auch noch ausführen muss, ein Unding, dennoch:
        3.
        Grundlage ist der § 100i I Nr.2 StPO.
        Danach ist eine Standortabfrage eines Mobilfunkendgerätes zulässig , wenn eine bestimmte TATSACHE den VERDACHT begründet, insbsondere in den Fällen des § 100a II StPO (Schwere Straftaten), dass eine Straftat begangen wurde.
        Diese ist formell an den Richtervorbehalt geküpft gem. § 100i III iVm § 100a II S.1 StPO. § 100i II Nr.2 StPO ist darüber hinaus auch verfassungsgemäß. Das Gesetz ist darüber hinaus demokratisch legitimiert, da es vom Bundestag beschlossen wurde, welcher demokratisch gewählt wurde.

        Wenn die Voraussetzungen vorliegen, dann stellt sich am Ende die Frage, ob das Mittel auch im konkreten Fall verhältnismäig ist, denn jede Handlung kann gerichtlich überprüft werden. So stellt sich die Frage nach der Abwägung zw. dem Grundrecht des Einzelnen auf informatorische Selbstbetimmung und dem Strafverfolgungsintersse (gerade von schweren Straftaten) auf der anderen Seite.
        Dabei ist zu bedenken, dass man sich „nur“ auf die Suche nach EINER Nummer macht, deren Identität dahinter klar ist. Die Nummern der anderen interessiert überhuapt nicht. Auch findet kein automatischer Abgleich statt, der die Identitäten hinter allen angefragten Nummern auflistet, ist ja uch für die Ermittlungen unerheblich. Dafür bedürfe es nämlich eines neuen Beschlusses. Und selbst angenommen wenn doch, was nicht der Fall ist, so stellt die Aufklärung einer schweren Straftat ein WEIT höheres Interesse dar, als dass der Staat deine Nummer (derenen Identität dahinter unklar ist) neben hunderten anderen erhebt aber nicht verwertet oder zum Gegenstand eines Ermittlungsverfahren macht. Auch legt er kein Bewegungsprofil an. Das liegt vor, wenn er alle Nummern der Abfrage weiter verfolgen würde, über einen Standort hinaus. Das liegt aber nicht vor, da er nur eine Nummer verfolgt, welche Gegensatnd de Ermittlungen ist.

        Wie du siehst, greifen hier rechtstaatliche Standarts (überpfüft in Karlsruhe), welche Bestandteil der Demokraite sind, Art. 20 III GG. Das ist mit der DDR überhaupt nicht zu vergleichen. Weder hatte die DDR eine Verwaltungsgerichtsbarkeit, noch ein Verfassungsgericht, die die Normen überpüfte, noch fand eine Abwägung statt. Ziel war die staatlich institutionalisierte Kriminalisierung aller Andersdenkenden. Überhaupt auf die Idee zu kommen, dass mit einander zu vergleichen, raubt mir die Sprache.

        Ich hoffe, ich kommte etwas Aufklärung betreiben.

  • Dafür, das so viele Leute so viel Stuss schreiben, ist es erschreckend, wie wenig Menschen sich mit diesem Thema überhaupt mal befasst haben! Aber erst mal schreiben “ Ist eh‘ alles scheiße hier“

    Willkommen in Deutschland!

  • Wenn es hilft Schuldigen zu finden oder jemanden sein Unschuld zu beweisen, sollen sie mehr Mals am Tag alles abfragen.

    • Genau. Sie haben ja nichts zu verbergen….

      …und das ist der Anfang vom Ende.

      Lesen Sie dazu bitte mal die Geschichte der niederländischen Juden vor, während und nach der NS-Zeit. Und die der Kolaborateure.
      Stichwörter wären :
      -Lochkarten
      -systematisch
      -sammeln
      -Verwendung der erhobenen Daten
      -tote Menschen

      • Das hast Du einhundertprozentig getroffen, Dupk, und ich schließe mich Dir an!

      • Mit einem kleinen Unterschied, dass wir noch nichts mal ansatzweise in derartigen Umständen sind. In Russland, Polen oder Ungarn ließe ich mir derartiges ja noch eingehen.

      • @longlife: Die Niederlande waren auch nicht in solchen Zuständen als sie die Daten aufgenommen haben.

  • Satire? „Du glaubst die Polizei überwacht dich? Schick ihnen deine Nummer.“ Haha, sehr gut

  • Ich finde es gut. Hatte vor Jahren einen Anruf der POL, was ich am xy.ten in „Hintertupfing“ gemacht hatte. Das wusste ich nicht mehr, der Ort ist mir ausserdem völlig unbekannt. Ich musste im Kalender nachsehen, da war ich in Süddeutschland und bin mit dem Zug durch eine Funkzelle gefahren, in deren Umkreis ein Mord geschehen ist, (aber nicht im Zug) wenns dadurch aufgeklärt wird, bin ich einverstanden. Es gibt immer pro und contra…

  • Alle wollen bestmögliche Sicherheit für sich und alle drum herum.
    Wie soll es sonst funktionieren?
    Es ist ja nicht so das man sich komplett blank macht sonder lediglich eine tägliche Abfrage stattfindet wer zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem Ort in einer Funkzelle eingeloggt war. Dies dient der Strafverfolgung was ich denke ich legitim ist.
    Jedes Gewinnspiel, Facebook, Google oder andere Unternehmen fangen täglich mehr Daten für ihren Nutzen ab.
    Also erstmal ruhig durch die Hose atmen. ;)

    • Glatzmatz der Gartentroll

      Sehe ich auch so. Davon einmal abgesehen wird die Anfrage ja gerichtlich angeordnet aufgrund rechtlicher Grundsätze. Also um gezielt zu prüfen ob eine überwachte Person oder ein Verdächtiger zu dem und dem Zeitpunkt an diesem Ort war.
      Die machend as ja nicht aus Spaß.

      Aber da bekomm ich immer einen Kamm wie unsere linken Gutmenschen wieder gleich nach Stasi und DDR schreien. Die Polizei soll Straftaten aufklären, aber sie hat gefälligst ihre Nase aus allen Privaten Daten herauszuhalten. Und diese Schreie nach Polizeistaat, Stasi und DDR weden dann wie du schon so schön geschrieben hast direkt auf Facebook geposted mit 1.000 Likes Plus.

      Die Post durchsucht ebenfalls Pakete und Briefe im Auftrag der Polizei. Gerichtlich angeordnet im dringenden Tatverdacht. Das sind einige wenige hundert Sendungen pro Jahr. Aber der Aufschrei vieler Leute, die Polizei soll doch bitte die Finger von Ihrer Post lassen und das geht ja mal gar nicht, war sofort da. Manchmal habe ich das Gefühl, dass hier einige nur Polizei + Abfrage lesen und sofort aus der haut fahren nach dem Motto „Ihr habt also alle nichts zu verbergen? Schön für euch, ich will meine Privatsphäre!“

      • So sieht’s aus!! Panikmache ist jedoch um einiges einfacher, als mal logisch darüber nachzudenken.

    • PesFan23, tatsächlich geht es nicht darum, daß man sich komplett blank macht – denn man wird komplett blank gemacht!

      Strafverfolgung von Verdächtigen finde ich legitim, PesFan23, aber nicht Strafverfolgung von Krethi und Plethi.

      Wenn andere (FB, Unternehmen, …) Daten für ihren Nutzen abfangen, finde ich das ebensowenig in Ordnung (abfangen von Informationen meint mWn Ableiten/Umleiten dieser!), wie mögliche Legitimation für nicht anlaßbezogene Funkzellenabfrage.

      Da halte ich es mit dem Herrn Edward Snowden ( https://de.m.wikipedia.org/wiki/Nichts-zu-verbergen-Argument): „Zu argumentieren, daß Sie keine Privatsphäre brauchen, weil Sie nichts zu verbergen haben, ist so, als würden Sie sagen, daß Sie keine Meinungsfreiheit brauchen, weil Sie nichts zu sagen haben.“

      Also, PesFan23: Hast Du etwas zu sagen? … … …

      • Wie wird Krethi denn „strafverfolgt“, wenn sie lediglich in einer Funkzellenabfrage vorkommt? Selten so gelacht!

    Redet mit. Seid nett zueinander!

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