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Gesetzentwurf will Leitstellen verpflichten

Baden-Württemberg will Ersthelfer-Apps flächendeckend einsetzen

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16 Kommentare 16

In Baden-Württemberg bestreiten bereits seit vergangenem Jahr mehrere sogenannte Ersthelfer-Apps erfolgreich einen Testlauf. Mit der Neuauflage des Baden-Württembergischen Rettungsdienstgesetzes soll ein solches Angebot bald schon landesweit verpflichtend eingeführt werden. Dem SWR zufolge wird der dem Landtag vorgelegte Gesetzesentwurf in diesem Punkt noch überarbeitet.

Bei den Notfall-Apps handelt es sich um ein System, mit dessen Hilfe ehrenamtlich tätige Ersthelfer durch die zuständige Alarmleitstelle über Notrufe informiert werden können, um bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes erste Hilfe zu leisten oder gar unnötige Rettungsfahrten zu vermeiden. Mithilfe sogenannter „Helfer-vor-Ort-Systeme“ können die Leitstellen Ersthelfer alarmieren, die sich in der Nähe des gemeldeten Unfallorts befinden.

Notfall App Drk Rems Murr

Bilder: KATRETTER / DRK Rems-Murr e.V.

Die Alarmierung wird dabei regional begrenzt und auf den Ortungsdiensten des Smartphones basierend bei registrierten Ersthelfern ausgelöst. Die Registrierung und Aktivierung des Dienstes ist freiwillig, die Teilnehmer müssen allerdings über eine entsprechende Qualifikation verfügen und eine Ausbildung als Arzt haben oder anderweitig medizinisch geschult sein.

Unterstützung für klassische Rettungsdienste

Die Ersthelfer-Systeme sollen keinen Ersatz für Rettungsdienste darstellen, sondern ergänzen und unterstützen. Gerade bei längeren Anfahrtswegen der Rettungsfahrzeuge sind die ehrenamtlichen Helfer im besten Fall deutlich schneller zur Stelle. Die Registrierung in der App ist für die Helfer jedoch nicht verpflichtend, sie können die Einsätze annehmen oder auch ablehnen.

Im Falle einer Alarmierung arbeiten die Systeme dynamisch und schicken die Meldungen gezielt zunächst an jene Ersthelfer, die sich am nächsten am Unglücksort befinden. Bei Bedarf wird er Alarmradius dann schrittweise erweitert, bis sich ausreichend Rettungskräfte zurückgemeldet haben. Auch die Anfahrtszeiten der Rettungsdienste werden hier mit einbezogen und der Alarm beispielsweise deaktiviert, wenn der Rettungsdienst zuerst am Unglücksort eintrifft.

Mit der Neufassung seines Rettungsdienstgesetzes will Baden-Württemberg die Rettungsleitstellen landesweit dazu verpflichten, die Ersthelfer-Apps einzusetzen.

08. Jul 2024 um 10:23 Uhr von chris Fehler gefunden?


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  • Das ist mal ein vernünftiger Ansatz. Dieser Flickenteppich aus miteinander nicht kompatiblen Ersthelfer-Apps wie MobilerRetter, KatRetter, CorHelper etc. ist mit den aktuellen technischen Möglichkeiten lächerlich!

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  • Mich würde interessieren, wie das technisch in puncto Datenschutz umgesetzt wurde. Im Artikel klingt es, als wüsste der Betreiber der App stets den Standort aller App-User.
    Schöner wäre, wenn alle Alarme an alle Geräte gesendet würden und die App on device entscheidet, ob der Nutzer dicht genug dran ist und nur dann einen Standort kommuniziert, wenn der User es bestätigt.

    • Die App „Region der Lebensretter“ sendet den eigenen Standort in unregelmäßigen Abständen (immer bei größeren Positionsveränderungen) im Hintergrund an deren Server, laut Datenschutzinfos wird die Position auf 100m genau verzerrt. Bei einem Einsatz werden dann auch nur die Lebensretter alarmiert, die rein rechnerisch vor dem Rettungsdienst eintreffen würden. Man muss den Einsatz explizit annehmen und dabei wird der genaue Standort gesendet.

      Umgekehrt wäre es vermutlich ebenfalls bedenklich, jedem Handy bundesweit den Einsatzort zu schicken, um es dann lokal auszuwerten. Den exakten Einsatzort erhalten auch nur die Helfer, die tatsächlich dem Einsatz zugeordnet werden.

      Antworten moderated
  • Ich bin Ersthelfer und helfe, wenn ich in der Nähe bin.
    Die Frage ist, was ist in der Nähe? Interessant wird es, wenn die App mich informiert und ich ggf. keine Zeit habe „in der Nähe“ zu sein? Weden alle möglichen Helfer informiert? Wird nur der für die App nächste Ersthelfer informiert und wäre dieser dann zwingend zur Ersten Hilfe verpflichtet? Ich denke da an die Nachweispflicht und ggf. Unterlassung.

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    • Günther, krass

      Bei der „Region der Lebensretter“ funktioniert das nach dem Prinzip:
      Wenn man nicht „in der Nähe“ ist (Umkreis bis zu ca. 4 Kilometer) wird man nicht alarmiert. Es werden 4 „Retter“ alarmiert. Mit jedem „Retter“ der den Einsatz ablehnt (weil man gerade nicht abkömmlich ist) wird ein nächste „Retter“ alarmiert.
      Wer den Einsatz ablehnt kann weder von der auslösenden Leitstellen zurückverfolgt werden, noch wäre das im Interesse des Systems. Die Nutzung ist freiwillig und es bleibt jedem selbst überlassen, den Einsatz anzunehmen.
      Unterlassene Hilfeleistung spielt hierbei keine Rolle. Hilfe ist bereits auf dem Weg. Der „Retter“ hat hier nur die unterstützende Funktion u.U. bereits Minuten vor dem Eintreffen der hauptamtlichen Kräfte mit den Lebensrettenden Sofortmaßnahmen beginnen zu können. Das ganze resultiert aus der Rettungsfrist (die Zeit in der ein Rettungswagen an der Einsatzstelle sein soll) und der Zeit in der bereits irreparable Hirnschäden eintreten können. Gerade auf dem Land kann es bis zu 15 Minuten oder länger dauern, bis ein Rettungsmittel eintrifft.
      Da Hirnschäden bereits nach ca. 4 Minuten nach Kreislaufstillstand eintreten können, werden hier primär Freiwillige und geschulte „Ersthelfer“ angesprochen, die Überlebenschance ihrer Mitmenschen zu steigern.

  • Wichtig wäre, dass die App dann auch unterschiedliche Qualifikationen berücksichtigt, sollten diese in unterschiedlicher Form zur Verfügung stehen.

    • Günther, krass

      Unterschiedliche Qualifikationen sind häufig auch mit speziellem Equipment verbunden.
      Hier geht es aber i.d.R. weniger darum, ob man nun in der Lage ist, einen Zugang zu legen oder endotracheal zu intubieren.
      Sinn und Zweck solcher Apps bzw. Alarmierungen ist in erster Linie, die Lebensrettenden Sofortmaßnahmen. Also die Herz-Druck-Massage und Beatmung. Diese erlernt man bereits im Erste-Hilfe-Kurs spätestens zum Führerschein. Nichts desto trotz, sind (stand jetzt) Mitglieder in diesen Apps i.d.R. zusätzlich geschult worden und haben mancherorts sogar noch eigenes Equipment bekommen (Beatmungsbeutel, Handschuhe etc).

      So ist sichergestellt, dass die Nutzer einer App die gleiche Qualifikation haben.
      Da spielt es keine Rolle, ob jemand nur den Erste-Hilfe-Kurs, Rettungshelfer, San-Helfer, Notarzt oder „Gehirnchirurg“ ist.

  • Immer mehr wird auf den Bürger abgewälzt. Wo führt das noch hin?

    • Günther, krass

      Sich um seine Mitmenschen zu sorgen und im Notfall ihnen helfen zu können, ist für mich eine Selbstverständlichkeit.

      Wenn ich weiß, ich kann Minuten vor dem Eintreffen des Rettungsdienstes bereits effektive Hilfe leisten, die vielleicht sogar dazu führt, dass der Patient überlebt, lässt für mich keinen anderen Gedanken zu, als helfen zu wollen.

      Genauso wünsche ich mir, dass mir schnell geholfen wird, falls es mir einmal schlecht geht.

      Leider kann man aber gerade auf dem Land die Rettungsfristen oftmals nur schwer einhalten. Und der Plan das es genügend Rettungswachen gibt, dass egal wo man wohnt, ein Rettungswagen nur 3 Minuten braucht ist und bleibt leider ein Traum.

      Ganz abgesehen davon, dass der Rettungswagen noch einparken muss, sich die Hauptamtlichen mit ihren Taschen und Equipment ausrüsten müssen, dann unter Umständen (gerade Nachts) noch minutenlang die Hausnummer suchen, beim klingeln nicht sofort aufgemacht wird und man beim Eintreffen beim Patienten sich noch kurz sortieren muss, was nun genau vor einem liegt, und wie man am besten jetzt vorgeht, lässt die Zeit bis effektiv geholfen werden kann, noch länger werden.
      Irreparable Hirnschäden treten beim Kreislaufstillstand bereits nach ca. 4 Minuten auf.

      Nun kann man sich selbst ausmalen, wie lange es dauert, bis die hauptamtlichen Kräfte aktiv werden können und wie viel es bringt wenn bereits ein Nachbar/Ersthelfer vor Ort ist, der mit den Lebensrettenden Sofortmaßnahmen begonnen hat.

  • Mich würden die geteilten Infos interessieren. Wieviele „Spanner“ die App einfach nur so nutzen…“Gesturzte Frau Hausnummer 35 in X Stadt… das kann ja nur Frau Meyer sein.

    • Günther, krass

      Die Adresse des Einsatzortes wird bei der App „Region der Lebensretter“ nur nach Annahme des Einsatzes einsehbar. Da die App aktuell nur zu einer Reanimation alarmiert, erfährt man also nur bei einer Annahme, wo man hin muss und dass dort eine Person im Sterben liegt. Ein Patientennamen wird m.W. nicht veröffentlicht. Wie in allen solcher Unterstützungs- und Hilfsangebote verpflichtet man sich jedoch mit Patientendaten vertraulich umzugehen. Jemand der diese rum erzählt oder gar im Internet veröffentlicht, macht sich strafbar und wird über kurz oder lang aus dem Rettungssystem ausgeschlossen oder muss rechtliche Schritte befürchten.

      Antworten moderated
    • Diejenigen Helfer, die den Alarm beziehungsweise die Einsatzanfrage nicht annehmen, bekommen weder den Ort noch andere sensible Daten aus dem Einsatz auf dem Handy angezeigt. Straße und Hausnummer zum Beispiel werden demnach nur den Helfern angezeigt, die den Einsatz übernommen haben.

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  • HvO gibts doch schon lange ist halt immer eine Frage der Finanzierungen und ob es Zeitlich Sinn macht (Land) oder halt nicht (Stadt). Grundsätzlich müssten Bund und Länder einfach mehr Geld in die ehrenamtlichen medizinischen Systeme pumpen dann würde da schon was gutes bei rum kommen. Aktuell fehlt es vielen an Motivation weil man privates Geld einsetzen müsste um zu helfen

  • Wirklich mal eine gute Sache. Und auch bitter nötig (leider)!
    Beispiel:
    Für eine Bekannte wurde vom Pflegeheim der Notdienst angerufen. Der kam nach etwa 30 Minuten, der Notarzt 10 Minuten danach – und wurde von ALLEN lokalen Krankenhäusern/Notaufnahmen abgewiesen, weil kein Arzt/keine Zeit/kein Bett/keine Kapazität/…. und musste letztendlich über eine Stunde im fahrenden Rettungswagen bis zum nächsten „freien“ Notaufnahme in 60km Entfernung behandelt werden.
    Dank der Politik mit ihren Reformen.

  • Ich bin (Ex-)Rettungsassistent und freiwillig bei „Region der Lebensretter“. Wenn ich im Text „oder gar unnötige Rettungsfahrten zu vermeiden“ lese, dann kommt mir das große Kotzen. Das indiziert: wir schicken erst mal jemanden zum gucken hin – auf die Weise können wir Kosten sparen. Typisch Baden-Württemberg. Bisher löst die App genau dann aus, wenn es die Verdachtsdiagnose auf einen Herzstillstand gibt. Sollte sich das ändern und das Ding brüllt alle 10 Minuten, werden das sicher viele löschen.

  • Redet mit. Seid nett zueinander!

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