Nichtnutzungsgebühr: Urteil gegen mobilcom-debitel bestätigt
Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht hat in einem Berufungsverfahren bestätigt, dass die zeitweise vom Provider mobilcom-debitel verlangten „Nichtnutzungsgebühr“ in Höhe von 4,95 Euro unzulässig war. Die somit rechtswidrig erzielten Gewinne in Höhe von 419.000 Euro müssen an die Staatskasse abgeführt werden. mobilcom-debitel hatte eine Strafgebühr von 4,95 Euro von Kunden verlangt, die über drei Monate hinweg ihr Handy weder für ... →