Verwaltungsgericht Köln: Telekom StreamOn ist rechtswidrig
Blick zurück. Dezember 2017 : Nach „eingehender Prüfung“ untersagte die Bundesnetzagentur Teile der Zubuchoption StreamOn. Die Kurzfassung: Die Zubuchoption harmonierte nicht mit den europäischen Vorschriften zu Roaming und Netzneutralität. Der Bonner Netzbetreiber meldete sich nur einen Tag später zu Wort und kündigte an , seinerseits den Rechtsweg zu beschreiten. Die Begründung damals war hanebüchen. Ihr erinnert euch sicher: DVD-Qualität reicht aus ! Jetzt hat sich ... →