Aus den Jahren vor 1966
ARD Retro startet: Frei zugänglich, unbegrenzt verfügbar
Die Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) blickt auf eine lange Geschichte zurück. Dieser kann nun auch in den Apps ARD Audiothek und ARD Mediathek beigewohnt werden. 1950, also kurz nach dem Ende des zweiten Weltkriegs gegründet, hat die ARD jetzt erstmals Teile ihrer historischen Archive in beiden Anwendungen veröffentlicht.
Auf Video- folgen Audioinhalte
Unter der Überschrift „ARD Retro“ wurden zum UNESCO-Welttag des Audiovisuellen Kulturerbes jetzt etliche Tondokumente aus den Jahren vor 1966 in der ARD Audiothek zugänglich gemacht und sollen dort ohne das übliche Ablaufdatum, zeitlich unbegrenzt zur Verfügung stehen.
Neben Inhalten der ARD umfasst das neu freigegebene Tonarchiv auch Material des Deutschlandradios und des Deutschen Rundfunkarchivs. Die Audioinhalte sind alle über die ARD Audiothek abrufbar und ergänzen fortan die schon seit einiger Zeit in der ARD Mediathek erhältlichen Videoinhalte.
Erich Kästner und Thomas Mann
Bei den nun verfügbaren Audio-Inhalten handelt es sich um ausgewähltes Archivmaterial der Rundfunkanstalten. Der Rundfunk Berlin-Brandenburg etwa bringt sich mit zahlreichen Interviews ein, die bekannte Persönlichkeiten wie Erich Kästner, Otto Hahn, Thomas Mann und Willy Brandt zu Wort kommen lassen.
Das Deutschlandradio beteiligt sich mit Hörstücken zur Ost-West-Geschichte die etwa die innerdeutsche grenze oder die Kontaktaufnahme eines geflüchteten Volkspolizisten mit seinen ehemaligen Vorgesetzten thematisieren.
Sinnlose Depublizierungspflicht
ARD Retro zeigt, wie interessant der Zugriff auf historische Inhalte sein kann und lässt uns einmal mehr den Kopf über die sogenannte Depublizierungspflicht des Rundfunkstaatsvertrages schütteln, der die öffentlich-rechtlichen Sender heutzutage dazu verpflichtet ihre Inhalte nach kurzer Zeit im Netz wieder zu entfernen. Eine Vorgabe die dem Vorteil der öffentlich-rechtlichen Sender entgegenwirken soll, die diese mit ihrer Finanzierung durch den Rundfunkbeitrag haben – gerade von den hier geprellten Gebührenzahlern aber nur schwer nachzuvollziehen ist.
In der Tat ist das Entfernen von selbst- oder mitproduzierten Inhalten kaum bis garnicht nachvollziehbar. Insbesondere wenn diese dann gegen erneute Bezahlung bei Netflix oder den Channels abgerufen werden können.
Zum Teil ist das auch eine Frage der Senderechte. Bis zu diesem Zeitpunkt 1966 lagen alle Rechte bei den Sendern. Nach 1966 sind auch die Hersteller der Inhalte ggf. wenigstens zum Teil Rechteinhaber. Daher wurde diese Grenze gezogen.
Lassen sie sich halt bezahlen
Die #ÖRR würden gerne auf dieser Einnahmen verzichten, dürfen es aber nicht. Sie dürfen diese Inhalte nach Ablauf der gesetzlichen Fristen nur gegen zusätzliche Zahlung zur Verfügung stellen.
Das haben die Privatsender mit ihren Lobbyisten durchgesetzt.
Also bitte die Kritik an die richtige Stelle richten
+1
Danke khw !
Haben die Privaten so herbeigeklagt!
Ja schade, leider kann man Gesetze gar nicht ändern… Es sei denn es geht um Verbote oder Steuererhöhungen.
Kleine Korrektur: Der Rundfunkstaatsvertrag heißt schon seit zwei Jahren Medienstaatsvertrag.