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Abrechnung komplex und kostenintensiv

ARD Hörfunk-Apps künftig ohne Songspeicher und eigene Wiedergabelisten

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8 Kommentare 8

Die App des Rundfunksenders SWR3 und weitere öffentlich-rechtliche Radio-Apps verlieren zum Monatsende einige ihrer versteckten Qualitäten. Ihr Funktionsumfang macht die App fast schon zu einer Alternative zu Musikdiensten, doch damit ist am 30. April aus Kostengründen Schluss.

Die Änderungen betreffen die Favoritenfunktion und damit auch die Möglichkeit, die als Favorit markierten Songs zu organisieren und zu sortieren. Hierfür steht die Möglichkeit bereit, eigene Wiedergabelisten anzulegen, in denen sich dann bis zu 60 Songs verwalten lassen.

Swr3 Radio App

Ein weiteres, nur noch bis Ende April verfügbaren Feature ist die Song-Tausch-Funktion, mit deren Hilfe man eine aktuell im Programm laufenden Song einfach wegdrücken und ersetzen kann, wenn er einem nicht gefällt.

Ein paar Einschränkungen in diesem Zusammenhang wollen wir aber nicht verschweigen. So sind als Lieblingssongs markierte Titel nicht unendlich verfügbar, sondern lassen sich in der Regel maximal ein Jahr lang nachhören. Zudem wird die Favoriten-Option bei manchen Titeln gar nicht angezeigt oder man bekommt hier nur kurze Auszüge zum Vorhören angespielt.

Gutes Konzept aber zu teuer

Grundsätzlich darf man das Konzept aber durchaus als gelungen bezeichnen und die Funktionen sind (oder besser waren) auch sehr schön in die App integriert.

Vom SWR ist dann auch zu hören, dass man die Entscheidung, die Zusatzdienste einzustellen, keinesfalls leichtfertig getroffen hat. Es sei allerdings notwendig geworden, weil die Abrechnung der Musikrechte durch die diesen Funktionsumfang hochkomplex und kostenintensiv geworden sei. Schließlich habe sich jeder Nutzer sein individuelles Musikprogramm zusammenstellen und dies auch komplett zeitunabhängig und über eine Wiedergabeliste verwaltet nutzen können.

Neben der von uns als Beispiel angeführten SWR3-App sind noch weitere Hörfunk-Apps der ARD von der Umstellung betroffen.

19. Apr 2024 um 18:25 Uhr von chris Fehler gefunden?


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    8 Kommentare bisher. Dieser Unterhaltung fehlt Deine Stimme.
  • Das würde im Grunde ja auch bedeuten, dass man die Sendungen zum Beispiel im bayerischen Rundfunk ab dem 30. April in der App nicht mehr in der BR-RadioApp nachhören kann. Wäre im Grunde genommen auch schade, da auf Bayern 1 die Sendung Classic Rock am Dienstagabend läuft. In dem Fall hätte man nicht mehr die Möglichkeit, diese Sendung nach zu hören.

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    • Doch, das sollte noch gehen!
      Du hörst ja in der BR Radio App das lineare Programm zeitversetzt bis zu 7 Tage ab und speicherst dabei keine lizenzpflichtige Musik…

    • Stefan B. aus H.

      Das ist vermutlich ein anderes Lizenzmodell. Der Einzelabruf bestimmter Stücke wird das Problem sein.
      Halb Offtopic: Mich stört bei den ÖR, dass sie teilweise nicht einmal bei Livestreams der Nachrichtensendungen alle Inhalte (Videostreams) aus Lizenzgründen zeigen dürfen. Von VoD (zeitversetztem VideoOnDemand) gar nicht zu reden. Da muss imho bald etwas passieren, sonst ist die Zwangsgebühr, die mit Einführung der Internetstreams auf PCs / Mobile begründet wurde, imho rechtlich nicht mehr haltbar.

      Antworten moderated
  • Sehr schade, dass dies Funktionen wegfallen. Mir hätte es besser gefallen, wenn sie stattdessen endlich auf die meiner Meinung nach nicht mehr zeitgemäßen Verkehrsmeldungen verzichten würden. Die betreffen eh immer nur einen sehr kleinen Teil der Hörerschaft.
    Außerdem sind die VM im Radio immer nur ein Bruchteil der aktuell vorhandenen Verkehrsstörungen. Viele Autos oder Verkehrsdienste – auch auf dem Smartphone – bilden das vollständige Verkehrsgeschehen ab.
    Große Sender wie etwa der Deutschlandfunk verzichten schon lange darauf.

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  • Diese Funktionen waren mir völlig unbekannt, also stört mich auch der Wegfall nicht die Bohne.

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