Stichtag: 4. September 2018
Apple und Shazam: EU leitet eingehendes Prüfverfahren ein
Die offizielle Übernahme-Bestätigung kommunizierte Apple am 11. Dezember des vergangenen Jahres. Damals informiert Cupertino, dass man den Musikerkennungsdienst Shazam übernommen hatte, hielt sich mit Angaben zum Kaufpreis oder den genaueren Modalitäten allerdings zurück.
Shazam lies sich seit dem Jahr 2008 auf iOS-Geräten nutzen. Zunächst ausschließlich als Drittanbieter-App verfügbar, integrierte Apple den Dienst später in Siri. Seither lassen sich Informationen zu Musikstücken auch per Sprachkommando abfragen, Shazam genügen in der Regel wenige Sekunden eines laufenden Songs, um treffsicher den Titel, Interpret und das zugehörige Album zu ermitteln.
Apple, so die Spekulationen damals, dürfte mit der Übernahmen nicht nur Lizenzgebühren für die Shazam-Nutzung über Siri sparen, sondern auch eine intensivere Nutzung des Dienstes anpeilen. Kurz zuvor hatte Apples Marketing-Chef Phil Schiller betont, dass die Anbindung von Apple Music und die Möglichkeit, mithilfe von Siri umfangreiche Informationen zu Musikstücken abzurufen, ein wichtiger Teil des HomePod-Konzepts sei.
Nun hat sich die Europäische Kommission zu Wort gemeldet. Diese teilte bereits im März mit, die Shazam-Übernahme prüfen zu wollen und voraussichtlich erst Ende April über die Rechtmäßigkeit des Vorgangs entscheiden wollte. Nun wird Apple auf das abschließende „OK“, oder den ebenfalls möglichen Einspruch wohl noch bis Anfang September warten müssen.
Wie die Europäische Kommission heute in einer Pressemitteilung erleutert, werde für die geplante Übernahme von Shazam durch Apple nun ein eingehendes Prüfverfahren eingeleitet.
Wettbewerbsrechtliche Bedenken der Kommission
So hat die Kommission Bedenken, dass die Fusion die Wahlmöglichkeiten für Nutzer von Musik-Streamingdiensten einschränken könnte.
[…] Eine erste Marktuntersuchung der Kommission warf in Bezug auf die Kombination von Shazams starker Position auf dem Markt für Musikerkennungs-Apps und Apples Stellung auf dem Markt für Musik-Streamingdienste verschiedene Fragen auf.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt befürchtet die Kommission, dass Apple nach der Übernahme von Shazam Zugang zu wirtschaftlich sensiblen Kundendaten konkurrierender Anbieter auf dem EWR-Markt für Musik-Streamingdienste erlangen könnte. Der Zugang zu derartigen Daten würde es Apple ermöglichen, die Kunden konkurrierender Anbieter gezielt anzusprechen und zu einem Wechsel zu „Apple Music“ zu ermutigen. Daraus könnte sich ein Wettbewerbsnachteil für konkurrierende Musik-Streamingdienste ergeben. Wenngleich die Kommission Shazam gegenwärtig nicht als wesentlichen Einstiegspunkt für den Markt für Musik-Streamingdienste einstuft, wird sie weiter prüfen, ob Konkurrenten von „Apple Music“ beeinträchtigt würden, wenn Apple nach dem Zusammenschluss unterbinden würde, dass Nutzer über die Shazam-App an diese verwiesen werden.
Das Vorhaben wurde am 14. März 2018 bei der Kommission zur Genehmigung angemeldet. Die Kommission muss nun innerhalb von 90 Arbeitstagen, also bis zum 4. September 2018, einen Beschluss erlassen. Das eingehende Prüfverfahren wird ergebnisoffen geführt.
Bin mir nicht so ganz sicher was das bringen soll?! Der Kauf von Shazam wird doch nicht rückabgewickelt. Das Maximale wäre, dass der Dienst dann in Europa nicht verfügbar wäre…
Und am Ende leidet dann mal wieder der Kunde darunter. Genauso wie bei ApplePay weil alle auf stur schalten (ich als Bank würde aber auch ablehnen. Mehrkosten und Mehrarbeit und den Gewinn streicht hauptsächlich Apple ein. )