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Adresse und Telefonnummer Pflicht

App Store: Gewerblich tätige Entwickler müssen mehr Informationen preisgeben

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22 Kommentare 22

Wundert euch nicht, wenn ihr auf den Detailseiten zu iOS-Apps künftig umfassende Informationen zu deren Entwicklern zu sehen bekommt. Es wird nicht mehr wie früher nur deren Name angegeben und eine Webseite zur App verlinkt, sondern man bekommt auch zugehörige Post- und E-Mail-Adressen sowie eine Telefonnummer angezeigt.

Die Änderung lässt sich im Groben mit einer Impressumspflicht vergleichen und wird Apple zufolge aufgrund des europäischen Gesetzes über digitale Dienste erforderlich. Dementsprechend gilt diese Vorgabe auch nur in den Ländern der Europäischen Union.

Die ersten Entwickler haben die neue Vorgabe bereits umgesetzt. Apple hatte die im App Store aktiven Entwickler bereits vor zwei Wochen dazu aufgefordert, ihren „Trader Status“ zu übermitteln – also anzugeben, ob sie als gewerblicher Anbieter im App Store tätig oder dort rein privat unterwegs sind. Eine Entscheidung, die in den meisten Fällen recht eindeutig, hier und da aber auch durchaus knifflig sein dürfte.

App Store Trader Status Informationen

Gewerbliche Anbieter im Fokus

Mit der Pflicht zur Veröffentlichung detaillierter Kontaktdaten zeigen sich nicht alle Entwickler begeistert. Während es öffentlich auftretenden Unternehmen nicht schwerfallen dürfte, ihre Adressen und Telefonnummern auch an dieser Stelle zu publizieren, handelt es sich bei kleinen Anbietern hier möglicherweise um private Informationen. In jedem Fall dürfte es ratsam sein, sich für solche Zwecke eine separate E-Mail-Adresse zuzulegen, da eine Veröffentlichung im Web wohl zwangsläufig auch das Spam-Aufkommen unter dieser Kontaktmöglichkeit erhöht.

Die Infos erscheinen dann wie oben im Screenshot abgebildet. Wird die Frage zum Händlerstatus negativ beantwortet, werden die Anbieterinformationen wie ebenfalls oben abgebildet um einen entsprechenden Hinweis erweitert.

Die Neuerung wird derzeit Schritt für Schritt eingeführt und auf den App-Beschreibungsseiten finden sich sowohl im App Store als auch beim Aufruf im Webbrowser die zusätzlichen Informationen. Ohne die erforderlichen Angaben zum gewerblichen Status können Entwickler fortan keine Apps mehr einreichen.

Titelbild: Olia Danilevich
05. Apr 2024 um 07:00 Uhr von chris Fehler gefunden?


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  • Und bei vielen App die ich mir angeschaut habe, haben die Entwickler sich nicht als Händler ausgewiesen, aber In-App-Käufe sind vorhanden.
    Funktioniert also super

  • Oh nein, jetzt erfahren wir tatsächlich, wer hinter den Apps steckt! Wie sollen wir nur mit dieser beispiellosen Transparenz umgehen? Heißt das, dass ich kann mich an den Entwickler Hin-Sun Tschao-Ivic-ostan für die Commerzbank-App direkt telefonisch wenden, wenn ich nach mehrmaligen Versuchen nicht einloggen kann?

  • John Applespeed

    Boah das ist aber ein Schnitt in die Privatsphäre, der is der Hammer. Nicht gut. Hat man seine App hochgeladen kommen jetzt auch die Fragen, Verbesserungsvorschläge, Beschwerden und haskommentare per Post und Telefon ?!
    Bei Firmen ist das ok, aber nicht privat

    Antworten moderated
    • Es ist ok als Firma Hasskommentare per Post und Telefon zu erhalten?

      • John Applespeed

        Ne aber bekomme mal das Zeug in deine Privatwohnung / Adresse
        Dann hast du viel Spaß

    • Naja, jeder der in der EU Gewerblich ist und eine Webseite hat muss ein Impressum haben. Warum sollte das passende Gegenstück nicht auch für Apps gelten?

      • @ikke Genauso sehe ich das auch. Ich nenne es Transparenz.

      • Ich frag mich auch wo das ein „Schnitt in die Privatsphäre“ sein soll?!
        Wenn ich gewerblich aktiv bin muss ich solche Dinge angeben, egal ob das auf der eigenen Website, eBay oder Amazon Marketplace ist.

    • Wer rein privat (als als reines Hobby) kostenlose Apps anbietet, ist ja gar nicht betroffen.

      Wer mit Gewinnabsicht Apps anbietet (egal ob große Firma oder kleiner App-Entwickler) ist nicht privat unterwegs und für den gilt und galt schon lange die Impressumspflicht, wo sogar noch mehr Daten angegeben werden müssen (z.b.USt-ID). Für die ändert sich auch nichts, da die Daten die eh öffentlich sein müssen (per Gesetz) , es nun auch im AppStore sind.

      • Aber es reicht ein Werbebanner aus, um als gewerblich zu gelten. Es muss also wirklich eine App sein, mit der der Entwickler keine Einnahmen generiert.

      • Und was ist mit Entwicklern, die lediglich ihren Arbeitsaufwand (und ggf. kleinere laufende Kosten) durch „Tips“ (kleine Spenden) innerhalb der App wieder reinholen wollen? Die haben sicherlich keine Gewinnabsicht, zählen dann aber auch schon als gewerblicher Anbieter.

      • Sich den Arbeitsaufwand bezahlen zu lassen, dürfte so ziemlich die klassischste Definition von „gewerblich“ sein.

    • Na ja.. das sind Firmen Daten in unserem Fall eh alle öffentlich..

      Zumal alle unsere Apps haben eh ein Impressum in der App selbst.
      Da nicht sicher geklärt werden konnte ob Abmahn-fähig oder nicht..

      Voreilender Gehorsam, sozusagen.

  • Neues Geschäft für die Abmahnbuden, danke EU. Als Solo-Entwickler werden Briefkasten-Adressen jetzt zwingend.

    • Wieso? Es ändert sich doch nichts! Es werden nur die Daten veröffentlicht, die schon seit Ewigkeiten eh öffentlich sein müssen – Impressumspflicht. Es sind auch nur die Leute nun betroffen, für die eh schon diese Impressumspflicht gilt, niemand anderes.

      • Problem an der Sache ist, Einzelunternehmer arbeiten in der Regel aus der Privatwohnung und die ist auch der Firmensitz des Einzelunternehmer. Bedeutet im Umkehrschluss, ein Leakzwang der Privatadresse

      • Komisch, wenn man früher eine .de-Domain registriert hat, musste man ebenfalls seine, meist private, Adresse angeben, die danach einfach jeder einsehen konnte. Hier hat die Denic dann aufgrund der DSGVO einen Riegel vorgeschoben.

        Und ein privater Entwickler, der seinen Arbeitsaufwand durch kleine Spenden in Form von InApp-Käufen (Tips) wieder reinholen wollen und damit schon als gewerblich gelten, müssen dann schon wieder ihre private Adresse angeben.

        Ist ja auch nicht so, dass solche Einträge dann für Spam oder vllt. sogar schlimmeres verwendet werden, nein.

      • Das Problem ist, dass das nicht neu ist.
        Das ist schon seit Jahren so (Impressum- Pflicht).

        Ebenso nicht neu ist, dass Familienunternehmen eben auch in|bei ihrem Betrieb wohnen.

        Hast du ein Problem damit, deine „private“ Adresse zu veröffentlichen, es gibt Agenturen & Anwälte, die Stellen einen Adressservice bereit. Ist auch nicht neu. Kostet halt.

      • @ChristianS: Das führt dann eben einfach dazu, dass ein Entwickler seine App nicht veröffentlicht. Ganz im Sinne des Verbrauchers.

    • Nichts neues, aber es zeigt mal wieder sehr deutlich dass wohl einige Entwickler nicht wissen was man so alles beachten
      muss wenn man sich selbstständig macht.

      Wird wohl Zeit dass sich nicht jeder Programmierer einfach so selbstständig machen kann und es sowas wie eine „Meister“Pflicht braucht. Dann wissen sie wenigstens auf was sie achten müssen und lernen dann auch wie man richtig kalkuliert (können sie wohl ja auch nicht mit Ihren ganzen Abos nun und vorher einmalig 79cent Apps).

    Redet mit. Seid nett zueinander!

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