Für Risiken und Nebenwirkungen
App Store-Beipackzettel kommen am 8. Dezember
Apple hat angekündigt die App Store-Beipackzettel, auf denen Entwickler angeben müssen, welche Nutzerdaten diese für welche Zwecke einsammeln, auswerten und weiterverarbeiten, zum 8. Dezember ausrollen zu wollen. Die Datenschutz-Angaben, die die Entwickler dann auf Vertrauensbasis notieren müssen, sind für alle im App Store angebotenen Applikationen verpflichtend.
Zukünftig unter jeder App zu finden
Allerdings wird Apple das Ausfüllen des Beipackzettels erst mit den jeweils nächsten Updates erzwingen, bereits im App Store gelistete Applikationen können bis dahin noch auf die Angaben der Datenschutz-Informationen verzichten.
Angaben auf Vertrauensbasis
Der App Store-Beipackzettel soll langfristig auf den Produktseiten aller App Store-Downloads eingeblendet werden und hier in eine einheitlichen Format über Datenhunger und Verwendungszweck informieren. Ähnlich der Nährwertangaben auf Lebensmittelverpackungen im Einzelhandel hat Apple der Entwickler-Community mehrere Kategorien vorgegebene, die ausgefüllt werden müssen. Diese lassen sich auf Apples Übersichtsseite „App privacy details on the App Store“ einsehen.
Gelistet werden hier 14 Kategorien mit unterschiedlichen Datentypen, die Entwickler fortan zu berücksichtigen haben. Neben Kontaktdaten wie Name, Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer listet Apple hier auch Finanzinformationen, Ortsdaten und GPS-Locations, Gesundheitsdaten, Kontakte, Such- und Browser-History.
App Store-Beipackzettel: Grafik zeigt eine Google-Übersetzung
Ausfüllen nicht ganz einfach
Wie gesagt werden die Angaben der App-Verantwortlichen hier jedoch nicht überprüft und sind, ehrlich gesagt, auch nicht ganz einfach auszufüllen. Unsere ifun.de-App fordert euch vor dem Absenden eines Kommentars etwa zur Angabe eines Spitznamens und einer E-Mail-Adresse aus. Beide können frei erfunden sein, werden von uns nicht überprüft oder für andere Zwecke als die Anzeige des Kommentars genutzt und müssen ausschließlich von Nutzern angegebene werden, die unsere Inhalte kommentieren wollen. Sollten wir jetzt Angaben, dass die ifun.de-App Vor- und Nachnamen sammelt? Das Kommentieren mit Klarnamen kommt zwar fast nie vor, ist theoretisch aber möglich.
Solange ihr diese Daten nicht sammelt und auswertet würde ich diese Frage verneinen. Denn darum geht es beim Datenschutz: Sammeln und Auswerten von Daten.
Es müssen keine Daten angegeben werden, die in einem Formular angegeben werden, bei dem es für den Nutzer offensichtlich ist, dass die Infos hochgeladen werden. @ifun Bezüglich der Kommentare könnt ihr die Frage nach dem Namen also verneinen. Was ihr sonst so an Tracking und Third-Party-Paketen in der App habt, weiß ich nicht.
„..bei dem es für den Nutzer offensichtlich ist, dass die Infos hochgeladen werden…“
leider nicht ganz richtig mE. Apple sagt ganz klar, dass die Daten dann optional anzugeben sind, wenn sie in der App angezeigt werden. Ist fast das gleiche aber man weiss ja nicht, ob dann ein findiger Anwalt das zu m Abmahnen nutzt, da gibt es ja genug Beispiele leider.
Datenschutz auf Vertrauensbasis…
Mal sehen, ob Apple seinen Apps ebenfalls einen Beipackzettel verpasst.
Nein, da das Betriebssystem die Daten ja schon hat/die meisten Apple App Bestandteil vom Betriebssystem sind, würde ich sagen.
wozu? sie haben die Daten durch das Betriebssystem ohnehin- und noch viel mehr.
„Beipackzettel“
Ein Beispiel:
Die App „Big Bang AR“, herrausgegeben u.a. mit Fördermitteln, vom CERN wurde von Apple in einer „AppStore Storry“ besonders empfohlen!
Die App implementiert ein sehr krasses Tracking (per cloud service über unity3d.com).
• Die App besitzt KEINE Datenschutzbestimmungen, was gegen die Appstore-Richtlinien verstößt.
• Die App weist nicht auf das Tracking hin.
• Das Tracking lässt sich nicht abschalten oder einschränken.
• Das Tracking ist User-bezogen, trackt den User also über diese App hinaus.
Was macht Apple? Sie empfehlen die App in einer hübschen Storry, eine App die ganz direkt gegen die Appstore-Richtlinien verstößt. Sorry, aber da brauch ich solche Augenwischerei auch nicht mehr…
¯\_(ツ)_/¯
Bleibt gesund, und habt einen schönen Mittwoch.
Die Frage habt ihr euch gerade selbst beantwortet. Ihr fragt (verlangt) nach einem Spitznamen und nicht nach dem Vor- und Nachnamen.
Damit ist die Frage nur halb (aber immerhin richtig) beantwortet.
Es geht ja auch um die eMail-Adresse. Und die ist ganz klar personenbezogen.
ABER: es greift hier die Regelung mit den Kontaktformularen. Daher ist eine Angabe wahrscheinlich entbehrlich.
Alles Augenwischerei von Apple. Am Ende geht es darum, alternative Monetarisierungsmodelle einzuschränken, an denen Apple nicht mitverdient.
Werbung geht auch ohne invasive Tracking.