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BfArM prüft Anträge

App auf Rezept: Erst 14 Bewerber, erste Apps ab September

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12 Kommentare 12

Mit dem Inkrafttreten des Digitale-Versorgung-Gesetzes am 19. Dezember 2019 wurde erstmals die sogenannte „App auf Rezept“ in die Gesundheitsversorgung eingeführt – ifun.de berichtete.

App Rezept

Die „App auf Rezept“ soll von Ärzten und Psychotherapeuten verordnet werden können, die Nutzung wird durch die Krankenkasse erstattet. In Deutschland haben insgesamt etwa 73 Millionen Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung einen Anspruch auf eine Versorgung mit digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA).

Nun stehen die ersten DiGAs kurz davor, ihr Debüt in Deutschland zu absolvieren.

Ehe die neue App-Kategorie jedoch im App Store angeboten wird, müssen deren Kandidaten jedoch ein Prüfverfahren beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erfolgreich durchlaufen haben.

Nur Apps, die die im DiGA-Leitfaden (PDF) dokumentierten Voraussetzungen erfüllen und im laufenden Fast-Track-Verfahren abgenickt wurden, werden in dem Verzeichnis erstattungsfähiger digitaler Gesundheitsanwendungen gelistet sein.

App Auf Rezept FastTrack

DiGA-Verzeichnis ab Herbst 2020

Noch existiert das DiGA-Verzeichnis nicht, zur ersten Vorstellung im Herbst 2020, dürfte die Anzahl der Kandidaten jedoch sehr übersichtlich ausfallen.

So teilt das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte gegenüber ifun.de mit, dass bislang lediglich 14 Anträge auf Aufnahme in das DiGA-Verzeichnis vorliegen, die sich in der formalen und inhaltlichen Bewertung befinden. Darunter 7 Anwendungen zur Erprobung und 7 Anwendungen zur dauerhaften Aufnahme.

Da sich das BfArM nach Eingang des vollständigen Antrags einen drei Monaten Zeit lassen kann, um diesen abschließend zu bewerten, rechnet die Behörde damit, dass die ersten Digitalen Gesundheitsanwendungen Ende August, Anfang September in der ersten Ausgabe des Verzeichnis gelistet werden.

Auf welche Applikationen wir uns dann gefasst machen dürfen, lässt eine Zusammenstellung der Lobby-Organisation SVDGV vermuten. Nach Angaben des Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung haben mehrere Mitglieder eigene Gesundheitsanwendungen zur Bewertung in das Fast-Track-Verfahren geschickt. Darunter befinden sich die folgenden:

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20. Jul 2020 um 10:34 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


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    12 Kommentare bisher. Dieser Unterhaltung fehlt Deine Stimme.
  • Apps im Bereich Physiotherapie, Sport, Schlaf sehe ich als sinnvoll an und finde es gut, wenn Patienten hier Kosten erstattet bekommen können – also Mitmach-Apps. Vor allem wenn diese dann auch parallel zu einer Behandlung beim Arzt laufen.

      • Die primäre Aufgabe der Physiotherapie ist es ua den Patienten anzulernen zuhause selbständig Übungen ausführen zu können. Dazu eignet sich eine App mehr als gut. Vor allem wenn zum Beispiel mittels Kamera die Bewegungen der Nutzer analysiert werden. Der nächste Schritt wäre MT und weitere Maßnahmen. Dafür ist dann eine App natürlich nicht mehr in der Lage.

      • Als ob das die Mehrheit macht und mit Kamera die Übungen optimieren, wie stellst du dir das vor? Wer soll dich dabei Filmen?

  • Wo werden die App-Daten gespeichert?
    Wer bekommt Zugriff auf die App-Daten?
    jm2Q

    • allen mit der Corona App ist es doch eh egal wo was gespeichert wird.
      Ist leider so gekommen. Ich finde es auch nicht gut wenn unsere Daten nicht einsehbar gespeichert werden.

      • @HelgeHelge Da würde mich jetzt aber interessieren was Du damit meinst. Immerhin sind sowohl die App als auch das Backend Open Source:
        https://github.com/corona-warn-app

      • ALLE die WhatsApp, Facbook, Instagram, Google usw. benutzen sollten sich informieren. Denn diese speichern weitaus MEHR an Daten als die vermeintlich unnötige Corona-App

      • HelgeHelge, was speichert denn die corona App alles und wo? Ernst gemeinte Frage

      • Vielen Dank. Spannende Lektüre :)
        .
        Ja, unter 2.3.3 wird OSP.Authorization und OSP.Purpose zum Knackpunkt.
        3.1.1, O.Zweck_1 bis 4 und 8: Da werden dann die primären Zwecke in der Endbeschreibung einfach sehr allgemein gehalten, um alles einzuschliessenm, und die Datenweitergabe an Dritte zur Verarbeitung auch.
        3.1.4, O.TrdP_1: Facebook darf dabei sein ;)
        O.TrdP_6: „Die Anwendung SOLL sensible Daten nicht an Drittanbieter-Software weitergeben.“ Sind die Daten dann beim Anbieter, was dann?
        3.1.6.1: O.Biom_2 :D geht doch gar nicht, da der HW-Hersteller die biometrischen Eigenschaften der Geräte definiert.
        3.1.7, O.Data_4: Dann müssten Code-Teile von Facebook, Google und Co. ausgeschlossen werden, wenn sie Daten weitergeben. Das wird lustig.
        O.Data_5: Gültig bis 2099?
        O.Data_7: Anhand der Bildgrösse/Pixelanzahl kann das Gerät auch eruiert werden
        O.Data_8: Also absolut keine Freigabe auf Fotos etc.
        O.Data_10: Die allgemeine Zwischenablage soll nicht verwendet werden, aber man darf, weil es einfacher ist.
        O.Data_13: Dann gibt es halt nur einen Hebel, der entweder alles erlaubt, oder die App ist nicht nutzbar.
        O.Data_18: Ok, und was ist mit den Daten, die bereits an Dritte zur Verarbeitung weitergegeben wurden?
        3.1.8, O.Paid_10: Genau. „Zahlverfahren von Drittanbietern MÜSSEN die Anforderungen an Drittanbieter- Software erfüllen (vgl. Kapitel 3.1.4).“ Und in den relevanten Punkten O.TrdP_6 und 7 in diesem Kapitel ist nicht mehr von MUSS die Rede, sondern von SOLL. Werden Zahldaten also aus verschiedenen Quellen abgeglichen … :(
        3.1.10, O.Plat_2: Ja, die Verantwortung liegt bein Benutzer. Bei der Umsetzung wird dann halt oft durch Wortklauberei die Hintertür geöffnet.
        .
        Ich begrüsse solche Apps, weil sie Betroffene oft unterstützen oder ihnen echte direkte Hilfe anbieten können. Die Frage ist halt, wer darf wie auf die Daten zugreifen, sie weitergeben oder daraus erstellte Profile weiterverkaufen? Gerade Versicherungen, Krankenkassen oder Banken haben ein sehr grosses Interesse daran. Von anderen gar nicht zu sprechen.
        Wobei auch bei den fertigen Frameworks grosse Risiken bestehen, die letztendlich auf den Benutzer abgewälzt werden, da er zustimmt, oder gar zustimmen muss, um eine Leistung zu erhalten oder mangels Alternativen.

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