Heute für 48 Euro
Anker ROAV C1: Kompakte Dashcam mit iPhone-App im Tagesangebot
Anker bietet die kompakte Dashcam ROAV C1 heute wieder zum Aktionspreis von 48 Euro an. Wir haben die Kamera mittlerweile seit gut einem halben Jahr im Einsatz und können durchaus eine Empfehlung aussprechen.
Im Lieferumfang der Kamera sind ein USB-Ladegerät mit zwei Anschlüssen sowie ein Micro-USB-Kabel für die Stromversorgung der Kamera enthalten. Die Kamera wird über den Zigarettenanzünder automatisch beim Fahrzeugstart mit Strom versorgt und aktiviert. Für die automatische Aufzeichnung muss eine microSD-Karte eingesetzt werden (nicht im Lieferumfang enthalten). Die Kamera überschreibt die alten Aufnahmen dann immer wieder automatisch, es besteht aber die Möglichkeit, wichtige Ereignisse per Knopfdruck dauerhaft zu speichern.
Für die Montage liegt eine Klebehalterung für die Windschutzscheibe bei, die Kamera selbst kann bei Bedarf aus der Halterung entfernt werden, der Zugriff auf die Aufnahmen ist allerdings auch direkt über die zugehörige iPhone-App möglich. Dazu kann die WLAN-Funktion der Kamera aktiviert werden, das iPhone damit verbunden und die Aufnahmen über die App angesehen oder gespeichert werden.
Die Kamera selbst besitzt auch einen kleinen Bildschirm, der die Bedienung, Einstellungen und bei Bedarf auch einen Blick auf die Aufnahmen zulässt. Optional kann eine Parküberwachung aktiviert werden, dann schaltet sich die Kamera bei Erschütterungen von selbst ein und speichert kurze Videosequenzen.
Das Gerät selbst ist mit 6,2 x 7,2 x 3,8 Zentimetern Größe ausgesprochen kompakt und lässt sich somit montieren, ohne das Sichtfeld merkenswert einzuschränken.
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Qi-Ladeständer und USB-Ladegeräte im Angebot
Ergänzend dazu bietet Anker im Rahmen der Amazon-Tagesangebote heute den Qi-Ladeständer Anker PowerPort Wireless 5 Stand für 17,59 Euro an. Hier wie immer der Hinweis, dass ein Netzteil nicht im Lieferumfang enthalten ist. Dazu passend wären das USB-Ladegerät PowerPort+1 und der 7-Port USB-Hub heute ebenfalls als Tagesangebot im Preis reduziert erhältlich.
für alle Einbauer: prüft, ob Airbag in der A-Säule ist und verlegt ggf. dahinter. Hintergrund: oft wird die B-Säule genutzt für Kabelverlegung Dachhimmel/Türdichtung, dann kann es beim Auslösen des Airbags unschön werden
Guter Punkt. Endlich mal jemand der mitdenkt :-)
Danke für die Info!
Guter Tipp. Danke. Vor allem, wenn man auch eine Rückkamera installiert.
Die oder lieber die C1 pro?
Habe mir letzte Woche die Pro gekauft. Micro SD ist inkl. und die GPS Funktion ist fantastisch.
Danke. GPS finde ich auch gut…also auf Angebot der Pro warten….
Ich ebenfalls :)
Kann mir ein Dashcam-Benutzer mal seine Use-Cases nennen (bis auf „meine Fahrten anschauen“)? Überlege, ob ich hier mal zu schlage, aber kam bisher auch ohne ganz gut durch die Straßen… :-)
Im Bestfall bleibt es beim anschauen von Fahrten, der Usecase wäre ein Unfall. Und den will ja niemand extra haben, nur um die Dashcam zu rechtfertigen ;))
Frau ist mir in die Kreuzung gefahren, obwohl ich grün hatte. Wenn sie sagt das sie auch grün hatte, steht Aussage gegen Aussage und jeder zahlt seinen Schaden selbst. Ampelanlagen können nur Minutengenau ausgewertet werden, nicht auf die Sekunde.
Also ich habe keine, aber der Hauptgeund ist doch, dass man damit Unfälle protokollieren und dadurch mit Glück seine Unschuld oder Teilschuld des anderen beweisen kann.
Die guten Dashcams haben Vibrationssensoren und schalten sich z. B. ein, wenn ein anderes Auto beim Ein- oder Ausparken deines rammen. Da hier leider häufig Fahrerflucht begangen wird, hast du hier mögliches Beweismaterial.
Dafür sind aber die Dashcams zu empfehlen, die nicht nur vorne, sondern auch hinten eine Kamera haben.
Kann man denn die Überschreib-Zeitdauer so knapp einstellen, daß die Aufnahmen legal nach DSGVO sind? Ich dachte so an 1-2 Minuten, damit sich keiner aufregen muß … besonders, wenn die Aufnahmen dann von offiziellen Stellen geprüft werden.
Es werden laufend Filmclips erzeugt, deren Länge du festlegen kannst. Meistens zwischen 1 und 10 Minuten. Somit gibst du auch nur ein entsprechend langes Video raus und kannst die anderen löschen.
Die DSGVO hat absolut nichts mit Dashcams zu tun, allerhöchstens wenn du die Aufnahmen online o.ä. stellst.
Das Problem könnte sein, dass vor Gericht der Beklagte wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte die Aufnahmen nicht anerkennt. Jedoch wird wohl kein Richter die Aufnahmen nicht zulassen. Hab jedenfalls auch so ein Teil am laufen mit 3 Minuten Loop.
Da gibt es inzwischen ja ein positives Urteil. Ist erst wenige Wochen her.
Habe sie letztens im Angebot schon gekauft, für die Heckscheibe. Sofort wieder zurückgeschickt. WLAN ist nicht ständig aktiv, muss erst aktiviert werden, mit aktivem WLAN stellt sich das Display nicht Dunkel etc.
Da ist meine Vava Dash (bisher leider nur in UK und US erhältlich) doch wirklich bisher die beste Kamera, die ich bisher gefunden habe. Auch wenn sie auch noch nicht perfekt ist.
Wofür brauchst du permanentes WLAN bei einer Dashcam? Es dient doch nur zum übertragen der Aufnahmen auf das Smartphone und das sollte man ohnehin nicht während der Fahrt machen….
Da es für die Heckscheibe gedacht war, wäre es etwas komplizierter immer ins Menü zu gehen etc.
Dazu ist das ständige aktivieren über das Menü umständlich, die Vava Dash verbindet sich dementsprechend immer automatisch und kann auch ein Live-Bild anzeigen.