Für mobile Endgeräte optimiert
Amazon Business: Geschäftskunden-Konten starten in Deutschland
Der Online-Händler Amazon hat heute den Start von „Amazon Business“ (amazon.de/business) bekannt gegeben und richtet sich mit dem neuen Service exklusiv an gewerbliche Kunden. Das jetzt gestartete Business-Portal bietet unter anderem den Kauf auf Rechnung an, kann Netto-Preise Darstellen und unterstützt Konten für mehrere Nutzer.
Bereits im April 2015 startete Amazon Business in den USA und bedient dort mehr als 400.000 Unternehmen. Nach Angaben des Konzerns hat die Servicesparte in Übersee bereits über eine Milliarde US-Dollar Umsatz gemacht. Inzwischen verkaufen mehr als 45.000 Amazon-Händler über Amazon Business.
Für Käufe von unterwegs soll Amazon Business ein „für mobile Endgeräte optimiertes Einkaufserlebnis“ bieten. Florian Böhme, bei Amazon als Senior Manager Business Deutschland angestellt, erklärt:
Viele gewerbliche Kunden bestellen bereits heute bei Amazon.de – jetzt kommen neue, auf sie zugeschnittene Funktionen hinzu. Dank des Kontos für mehrere Nutzer und der integrierten Genehmigungsprozesse können Unternehmen nun ganz leicht ihren kompletten Einkaufsprozess optimieren. Amazon Business bringt zudem all das, was Kunden von Amazon kennen und lieben: die größte Auswahl, schnellen Premiumversand und attraktive Preise.
Die Funktionen von Amazon Business im Überblick
- Kostenloser Premiumversand: Unternehmen profitieren bei Bestellungen über 29 Euro von der kostenlosen Lieferung für Millionen Artikel.
- Kauf auf Rechnung: Neu für Geschäftskunden ist der Kauf auf Rechnung mit einer 30-Tage-Frist. Zudem können Kunden auch weiterhin mit der persönlichen oder geschäftlichen Kreditkarte und auch per Lastschrift zahlen.
- Preise und Rechnungen mit ausgewiesener Umsatzsteuer: Verfügbar für Millionen Produkte – Unternehmen bekommen Netto-Preise angezeigt und profitieren zudem von Rechnungen mit ausgewiesener Umsatzsteuer.
- Gemeinsame Business-Accounts: Kunden können Einfach- oder Mehrfach-Nutzer-Konten erstellen, also zusätzliche Nutzer nach Bedarf hinzufügen. Zudem ist es möglich, Gruppen zu definieren, die Zahlungsmethoden und Versandadressen gemeinsam einsehen können.
- Auftragsnummern: Geschäftskunden können ihren Einkäufen Auftrags- oder Belegnummern hinzufügen – zur verbesserten Rechnungslegung und Kontoabstimmung.
- Genehmigungsprozesse: Unternehmen können Zahlungslimits und Genehmigungsprozesse einrichten, um die volle Kontrolle über alle Ausgaben zu behalten.
- Reporting und Beschaffungsanalyse: Kunden behalten mit individuellen Reports den Überblick darüber, was, wann und wie eingekauft wird.
- Angepasstes Einkaufserlebnis: Alle Funktionen rund um das Einkaufserlebnis wie die Suche oder das Durchstöbern der Artikel sind speziell auf die Bedürfnisse von Geschäftskunden zugeschnitten.
- Integration von Einkaufs-Systemen: Geschäftskunden können führende Beschaffungslösungen von Drittanbietern integrieren – für einen einfachen Zugang zu Amazon Business.
Ganz toll für die Verkäufer bei Amazon. Man muss bei dem Programm mitmachen und wenn die Kunden nach 30 Tagen nicht zahlen übernimmt Amazon den Ausfall und schreibt es dem Verkäufer dann nach 15 Tagen gut, macht also im schlechtesten Fall 45 Tage. Ganz große Leistung Amazon
Also wenn ein Unternehmen Probleme wegen 45 Tagen bekommt, hat dieses ganz andere Probleme.
Der Kommentar kann nur von einem Gehaltsempfänger kommen! Das Finanzamt wartet nicht 45 Tage auf die MwSt.
Kommt darauf an, ob man SOLL oder IST-Versteuerer ist. Bei letzteren wird die Umsatzsteuer erst bei Zahlungseingang abgeführt…
Zumal es auch eher die Ausnahme sein sollte, dass Rechnungen nicht bezahlt werden.
Is so.
Jens mein Freund, komm mal wieder runter.
Verkaufe mal Tickets online über die bekannten Portale. Dort bekommst du immer erst am Monatsende deine Einnahmen ausbezahlt, gehst aber für Konzerte oder sonstige Veranstaltungen eventuell schon am Monatsanfang in Vorleistung. So ist das Leben.
Und du erzählst mir gerade nicht, dass du dir Umsatzsteuer täglich abführst, oder?
Dies ist aber gang und gäbe.
Außerdem, verkauft jemand seine artikel auf seiner eigenen homepage und er bekommt keine zahlung, so ist das ganz allein sein problem. Also prima Service
@Jens:
– Seinen Cashflow muss man halt in der Lage sein zu planen
– Wen nennst du hier Gehaltsempfänger? Wenn Gehaltsempfänger nicht arbeiten würden, dann würden Firmeneigentümer nämlich soviel verdienen: NULL.
Quatsch. Also bei mir schon. Die USt. wird erst fällig und angegeben, wenn der Geldeingang vom Kunden auch tatsächlich verbucht wurde.
Habe auch schon ein halbes Jahr auf säumige Rechnungszahler mit fünfstelligen Beträgen warten müssen.
Ausserdem: Würde der Händler nicht über amazon, sondern z.B. über seinen eigenen Shop verkaufen, so würde ihm überhaupt niemand den Ausfall erstatten. Deiner Logik nach müsste er dann trotzdem die überhaupt nicht erhaltene USt. ans Finanzamt abführen?? Hmm, sollte mal den Steuerberater wechseln, der hat offenbar keine Ahnung…
Die Ust. bei einer erbrachten Leistung zahlst nicht du, sondern der endgültige Kunde. Du als Händler leitest die Steuer nur 1:1 ans Finanzamt weiter.
Und im B2B-Business ist Abwicklung per Rechnung nunmal üblich – oder setzt du deine private CC immer für deinen Arbeitgeber ein?
Dadurch werden ja auch neue Kundenschichten erschlossen.
Aber Hauptsache, mal wieder über amazon geschimpft…
Schonmal was von Bilanzierung gehört?
Großer Unterschied zum Einnahmen-Überschussrechner ;-)
Somit in vielen Fällen: Abführung der USt vor Zahlungseingang :-)
Die genannte Ist-Versteuerung, also nach Geldeingang, ist die Ausnahme für Freiberufler und für andere unterhalb bestimmter Umsatzgrenzen. Generell ist die Umsatzsteuer dem Monat der Rechnungsstellung unabhängig vom Eingang von Zahlungen zuzuordnen und entsprechend fällig. Falls die Forderung am Ende auf Grund von Zahlungsausfall ausgebucht werden muss, bekommt man die Umsatzsteuer wieder zurück.
Und wenn du direkt verkaufst bleibst beim Ausfall des Kunden zu 100% auf deinem Schaden sitzen. So bekommst du wenigstens nach 45 Tagen dein Geld zurück.
Und ja, wenn die paar Tage das Geschäft in den Ruin reißen, dann sollte der OP sein Geschäftsmodell überdenken.
Naja ich frage mich wer für B2B Geschäfte 15% Amazon Gebühren bezahlen will. Das macht irgendwie keinen Sinn.
Was ist eigentlich mit Garantie/Gewährleistung?
Gute Frage. Garantie sollte kein Problem sein. Das ist ja eine freiwillige Leistung des Herstellers.
Aber Gewährleistung muss der Händler geben. Aber nur im B2C Geschäft. Das ist eine reine Verbraucherschutz Sache.
Mal sehen wie da Amazon reagiert.
Endlich.
Amazon hat bisher keine Rücksicht auf Netto/ Bruttopreise genommen.
Es ist/ war nicht zu erkennen ob der Verkäufer Mwst. ausweist/ im Ausland sitzt/ oder sogar „Privat“ verkauft.
Das ist/ war ziemlich ärgerlich.
Ich finde Amazon sollte das besser kennzeichnen.
Bei Verkäufer-Info steht nicht immer die Adresse/ das Herkunftsland des Verkäufers.
19% Mwst heisst für uns Selbstständige schliesslich19% günstiger als der der keine Mwst. ausweist/ ausweisen kann.
Mir unerklärlich wie das bei Amazon geht, obwohl Absender in D/ Amazon Lager in D sitzt.
Amazon hat bisher auch bei China Händlern „19% MWSt“ hingeschrieben. Ich bin ja gespannt ob das sich ändert.
Vor allem sollte Amazon es mal zur Pflicht machen, dass Händler ihr Impressum angeben müssen. Es ist ein Unding, dass dort immer noch Händler verkaufen können, ohne Angabe eines Impressums. Das verstößt sogar gegen deutsches Recht.
Bleibt mein bisheriger PrimeAccount auch bei Wechsel auf Business bestehen, sprich bei Prime dann auch
Lieferung am nächsten Tag, Amazon Music usw.? Oder geht Business nur ohne Prime?
Wie wir das mit der Rückgabe sein. Bisher kann ich als Unternehmen problemlos zurückschicken. wird das in diesem B2B Bereich auch der Standard sein?