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6,25€ pro iPhone: Urheberrechtsabgaben sollen überprüft werden

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Der Digitalverband Bitkom fordert eine grundlegende Reform der Urheberrechtsabgaben, die momentan direkt beim Kauf von Geräten und Speichermedien verrechnet werden. Aus Sicht des Branchenverbandes sind in der digitalen Welt neue Vergütungsmodelle gefragt, die sich an den heutigen Angeboten und dem Verhalten der Nutzer orientieren.

rechner

Aktuell werden beim Kauf eines neuen iPhones etwa 6,25€ fällig, bei einer Speicherkarte mit einer Kapazität von weniger als 4GB – Amazon verkauft diese für 3,99€ – gehen ganze 91 Cent an die Verwertungsgesellschaften.

Um den Verbrauchern vor Augen zu führen wie wenig zeitgemäß das aktuelle System ist hat der Digitalverband eine Sonderseite geschaltet auf der ein Online-Rechner für die Ermittlung urheberrechtlicher Abgaben zur Verfügung steht.

Auf der Webseite urheberrechtsabgaben.de können Verbraucher mit wenigen Klicks ausrechnen, für welche Geräte Abgaben in welcher Höhe erhoben werden. Mit dem Online-Rechner wollen wir für mehr Durchblick im Dickicht des Abgabendschungels sorgen“, sagte Bitkom-Urheberrechtsexperte Markus Scheufele anlässlich des Tags des geistigen Eigentums. Das System urheberrechtlicher Abgaben für Geräte und Speichermedien habe sich 50 Jahre nach seiner Einführung überholt.

Nach dem Urheberrechtsgesetz sind private Kopien von urheberrechtlich geschützten Musikstücken, Videos, Fotos oder Texten in begrenztem Umfang erlaubt. Im Gegenzug erhalten die Rechteinhaber eine Entschädigung. Die Pauschalabgaben werden auf Geräte wie Computer, MP3-Player, Smartphones etc. sowie auf Speichermedien wie USB-Sticks und Speicherkarten erhoben.

einigung

Der Digitalverband unterstreicht: Mit der zunehmenden Digitalisierung der Medienwelt steht dieses System nun auf dem Prüfstand. Beim Streaming geht es nur noch um den Zugang zu Inhalten, Privatkopien gibt es dort nicht mehr. Ob die Forderung des Bitkom, den Sinn und die Höhe der Urheberrechtsabgaben grundsätzlich prüfen, den Gesetzgeber ausreichend motivieren wird, müssen die kommenden Monate zeigen.

Header-Bild: Shutterstock
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22. Apr 2016 um 14:27 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


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  • Immer wieder schön, wie anhand einer Unterstellung Gebühren erhoben werden und das auch noch in Gesetzen verankert wird. Hauptsache die Masse kann schön gemolken werden.

  • Dann soll man sich aber umgehend um das Problem der dürftigen Speicherberechnung kümmern.
    Beispiel: 64gb werden angegeben, zirka 57gb stehen dem Käufer jedoch zur Verfügung. Das ist und bleibt eine sauerei. Mir ist als Kunde absolut egal wie die Hersteller ihre Speicher berechnen. Dann muss der Hersteller einfach 57gb auf die Verpackung schreiben und gut ist.

    • Ich denke, da kannst Du lange warten, bis das passiert. Zahlen und Werte nähren die Vergleichslisten und Bewertungsportale. Das sieht man schon am unvergleichlichen Megapixelwahn der Kameras in Smartphones.

    • Das Problem ist bereits gelöst, nur verwenden die Hersteller es nicht. Der Kunde hat sich bereits an die angaben Gigabyte (Gb) gewöhnt und vielen Konsumenten ist gar nicht bewusst was überhaupt hinter der Angabe steckt. Zumal ein Umrechnungsfaktor von 1000 einfacher zu handeln ist, als einer von 1024. Ein guter Hersteller würde die Kapazität einfach in Gibibyte angeben und damit gibt es keine Diskrepanzen mehr. Und ein Kunde der sich ein wenig mit der Materie auskennt sollte wohl in der Lage sein das Fix zu überschlagen oder nach den entsprechenden Angaben auf der Verpackung suchen. Den „normalen“ Kunden interessiert es wohl herzlich wenig.
      Deine geforderte Wichtigkeit kann ich zumindest nicht nachvollziehen.

    • Welche Formatierung benutzt du denn?
      Davon hängt das ganze auch ab.

  • Na da hab ich aber schon ne „Menge“ abgedrückt obwohl ich seit min 20 Jahre keine einzige private Kopie mehr angelegt oder genutzt habe.

  • Lustig ist schon alles wir arbeiten eh alle 6 Monate umsonst da kommt es paar Euro auch nicht mehr an. Irgendwann fährt das eh alles an die Wand.

  • Ich frage mich auch, was wenn der Nutzer hauptsächlich Angebote aus dem Ausland nutzt? Vielleicht direkt aus Quellen im Ausland und nicht über Verleiher etc. dann zahlt er trotzdem mit.
    Aber würde ich extra dafür bezahlt, dass Informationen die ich Kunden gebe, diese anderen weitergeben, ich würde mich nicht beschweren und es verteidigen wenn es in frage gestellt wird :D

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