2015 bringt Warnungen vor Gesundheitsdaten und In-App-Käufen
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Verbraucherzentralen warnen vor Gesundheitsdaten
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen warnt in einer heute ausgegebenen Pressemitteilung vor einem zu sorglosen Umgang mit persönlichen Gesundheitsdaten.
Gerade gegenüber Versicherungen – ifun.de berichtete – die günstigere Tarife für einen nachweisbar gesunden Alltag in Aussicht stellen, sei Vorsicht angebracht.
Klaus Müller, Chef des Verbraucherzentralen-Bundesverbands äußert sich kritisch zu den in der Branche angestellten Überlegungen, die Fitnessdaten von Versicherten zu sammeln und einen gesunden Lebensstil zu belohnen:
Eine solche Rundum-Überwachung mag vermeintlich attraktiv wie ein Wurm an der Angel daherkommen, wenn ich jung, gesund, fit und fidel bin. Aber man wisse leider auch aus anderen Versicherungstarifen, dass dies selten bis zum Ende des Lebens so sei. Insofern können wir nur eindeutig davor warnen.
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Spiele warnen vor In-App-Käufen
Als Warnhinweise lassen sich die jetzt deutlich prominenter als bislang platzierten App Store-Hinweise auf das Vorhandensein optionaler In-App-Käufe zwar noch nicht klassifizieren; zum neuen Jahr scheint jedoch ein Umdenken im App Store einzusetzen.
So verweisen Spiele und Drittanwendungen, die auf das Angebot sogenannter In-App-Purchases setzen, jetzt bereits in ihren Kurzbeschreibungen auf die vorhandenen Geldfresser. Die Hinweise in den Beschreibungstexten der umsatzstärksten Apps unterscheiden sich dabei zwar deutlich, tauchen aber bei allen Applikationen auf. Eine Auswahl:
- „Das Spielen von Candy Crush Saga ist komplett gratis, einige Spielgegenstände wie Extrazüge oder Leben sind jedoch kostenpflichtig. Du kannst die Bezahlfunktion ausschalten, indem du In-App-Käufe in den Einstellungen deines Geräts deaktivierst.„
- „Diese App bietet In-App-Käufe an. Diese können in deinen Geräteeinstellungen deaktiviert werden.„
- „Clash of Clans kann kostenlos heruntergeladen und gespielt werden, einige Gegenstände im Spiel können aber auch für echtes Geld erworben werden. Falls du diese Funktion nicht verwenden möchtest, deaktiviere bitte die Spielkäufe in den Einstellungen deines Geräts.„
Ob die Sprachregelung auf bitten Apples in die Beschreibungstexte aufgenommen wurde ist derzeit unklar. Die offensiven Hinweise auf angebotene In-App-Käufe scheinen jedoch Apples Anstrengungen der letzten Wochen fortzusetzen, die diesen Forderungskatalog der EU-Kommission adressieren.
So hat Cupertino nicht nur die Beschreibung des Download-Buttons kostenlos angebotener Applikationen von „Gratis“ zu „Laden“ geändert, auch die Hinweise auf vorhandene In-App-Käufe fallen wenigen Monaten sehr deutlich aus.
der Typ mit den Blutzuckerwerten sollte mal zum doc oder mehr Zucker oder weniger Insulin nehmen…
PC gekauft….. Später auch Zubehör dazu gekauft. Auch eine Art des In-App
LoL !!! Was für ein Vergleich ey!
Dein PC ist eine App?
Wundert mich bei deinem Nicknamen, dass du noch nichts von Metaphorik weißt.
Das stimmt aber nur bei einem Teil der iAP. Wenn du dir Münzen oder ähnliches kaufst, dann idt es anders.
Wenn schon ein schlechter Vergleich, dann so:
Du kaufst Dir für 2,99 Euro, das Dein Laptop für 1 Woche schneller startet und der Akku 30% länger hält. Du kannst aber auch ein Monatsabo (Performance Abo) für 8,99 Euro bei deinem Laptop Hersteller buchen.
ist mir spontan dazu eingefallen
Spontan ist nicht immer gut…
Ich glaube da geht es eher um ein zu schnelles überlesen von Hinweisen! Ich habe noch nie ausversehen ein PC Zubehör gekauft ….
Das ist wieder das Thema mit dem IQ…
IQ hat ein Kumpel von mir mal gehabt!!!
Der Herr von der Verbraucherzentrale tut gerade so, als ob man, wenn man schon das ein oder andere Wehwehchen hat, dies lieber für sich behalten soll. Dabei vergisst er allerdings, dass bei der Nichtangabe solcher Daten im Antrag die Versicherung ein 10 jährigem Rücktritts- bzw. Anfechtungsrecht hat.
Im Ergebnis bedeutet dies dann, man hat viele Jahre lang in eine Versicherung einbezahlt, dachte man sei im Falle eines Falles versichert, bekommt dann aber nix, weil man ja aufgrund sollchen Aussagen von Verbraucherschützern dachte, man brauche der Versicherung seine Wehwehchen nicht mitteilen.
Ob dem Verbraucher also mit solchen Aussage von „Verbraucherschützern“ tatsächlich geschützt sind, Waage ich ernsthaft zu bezweifeln.
Darum geht es aber nicht!
Genau darum geht es aber in der Konsequenz!
Aber du darfst mir gerne erläutern, worum es deiner Meinung nach dann geht
Hast mit Deinem Kommentar leider das Thema verfehlt..
Es geht nicht um das Verschweigen eigener Erkrankungen, sondern um die Belohnung eines bestimmten Lebensstils. Welcher wäre das genau? Wer gibt es diesen Lebensstil vor, der dann rabattiert wird? Wir wissen aus zahlreichen Studien, dass der Lebensstil nur für eine geringe Zahl der Erkrankungen verantwortlich ist. Vieles ist weiterhin multifaktoriell bedingt mit einer großen Spur Pech. Arbeit gehört zum Lebensstil, also auch z.B. die Staublunge. Und was noch? Hobbys? Mein Fallschirmspringen? (Im Falle eines Falles falle ich niemandem zur Last *g*) Statistisch gesehen zumindest minimal. Wo ist da die Grenze? Und gefährlich: wenn erstmal ein paar Schlauköpfe mitmachen, werden diejenigen bestraft, die es nicht tun. Man unterstellt dann, man hätte was zu verbergen. Wie beweise ich das Gegenteil? Gar nicht,mich bezahle halt mehr als diejenigen, die ihre Hosen runterlassen, also deren Ersparnis. Und schon wieder hätte man wieder zwei Gruppen gegeneinander aufgebracht und etwas mehr Zwietracht in der Gesellschaft. – Wir sollten mal vereint innehalten und überlegen, ob es nicht stets um das Eine geht: im Unternehmen Staat ist das Humankapital ein unnützer Fresser. Am besten nach Feierabend schlafen gehen und zum Rentenbeginn sterben.
Im Gegensatz zu mir, hast du das Thema verfährt, da du weder Ahnung von Versicherungsrecht noch von Versicherungstaifen hast!
Entweder der Verbraucher hat schon eine Versicherungsvertrag und erhält für die Zeit, in der er was aich immer für Aktivitäten macht einen Nachlass. (Zuschläge auf bestehende Verträge, wie z.B. Berufsunfähigkeits-, Kranken- oder Lebensversicherung sind rechtlich gar nicht möglich). Insofern spielt es keine Rolle, wenn du danach mit Fallschirmspringen anfängst: du zahlst nicht mehr wie bisher, bekommst aber keinen Nachlass. Wohl auch zu Recht, den warum soll jeder andere aus dem Versicherungskollektiv mehr zahlen, um dein statistisch höheres Risiko (ODER bei selbem Eintrittsrisiko, dann zumindest die weit aus höhere Kosten für die Folgen) abzudecken?
Fazit: Risikobezogene Beiträge, genau dass, was eine Versicherung ausmacht und was jeder Verbraucher will: auf seine Situation bezogen, möglichst wenig Zahlen.
Hat der Verbraucher noch keine Vesicherung abgeschlossen, dann stellt sich die Frage, welchen Nachteil er aus der Datenfreigabe hat. Sowohl aus rechtlicher Sicht als auch aus Sicht seiner Absicherung keinen: hat er erhöhten Blutdruck und gibt dies bei Abschluss nicht an, und es passiert etwas, dann hat er ggf. zehn Jahre Beiträge gezahlt bekommt aber wegen vorvertraglicher Anzeigepflichtsverletzung keinen Euro gezahlt.
Hätte er es angegeben, hätte er die Versicherung zwar mit Zuschlag abschließen müssen, aber er hätte den Versicherungsschutz gehabt, den er wollte.
Mit der Freigabe seiner Blutdruckwerte und vom Gewicht aus der Healthapp hat die Versicherung die genauen Daten und der Verbraucher hat die Sicherheit, dass ihm die Versicherungsgesellschaft den Vertrag nicht wegen falscher Angaben kündigen kann.
„…auch die Hinweise auf vorhandene In-App-Käufe fallen wenigen Monaten sehr deutlich aus.“
a) seit?
b) in?
c) ?