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Trotz Verbot: Uber will iPhone-App weiter anbieten

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22 Kommentare 22

Die New Economy pfeift auf staatliche Einwände. Ähnlich der schulterzuckenden Reaktion, mit der die Hamburger Wundercar-Macher auf die Ansage der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation reagierten, will sich auch Uber vorerst nicht den Einwänden der Berlin Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt beugen.

uber-app

Das Landesamt für Bürger und Ordnungsangelegenheiten Berlin (LABO) hatte Uber gestern – ifun.de berichtete – eine Untersagungsverfügung zugestellt und die sofortige Vollziehung dieser Verfügung angeordnet. Durch die „Untersagungsverfügung zum Schutz des Fahrgastes“ darf Uber eigentlich keine Smartphone-App oder vergleichbare Angebote mehr verwenden.

Nach Einschätzung der Stadt würde die App Angebote vermitteln, die gegen das Personenbeförderungsgesetz verstoßen.

Nun berichtet das Handelsblatt in seiner heutigen Ausgabe:

Uber kündigte an, Widerspruch gegen die Verfügung einzulegen. „Uber wird die Entscheidung des Berliner Senats anfechten“, sagte Pierre-Dimitri Gore-Coty, Manager von Uber für West-Europa, inklusive Deutschland, Spanien, Frankreich, im Gespräch mit Handelsblatt Online. „Wir erwarten, dass ein Gericht die gleiche Entscheidung fällt, wie in Hamburg, wo ein Gericht das Verbot der App wieder aufgehoben hat, bis ein finales Urteil gefallen ist.“

Bis der Widerspruch verhandelt wird, soll die Uber-App trotz des laufenden Verbotes weiterhin im App Store angeboten werden.

Zur Frage, wer eine mögliche Strafe von bis zu 25.000 Euro zahlen soll, die bei einem Verstoß gegen das Verbot des Senats fällig werden, wollte sich Gore-Coty nicht äußern.

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15. Aug 2014 um 12:42 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


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  • Warum sollten sie auch nicht? Das gilt ja erstmal so nur für Berlin, und es gibt eben keinen Berliner-AppStore sondern nur einen deutschen AppStore.

    • Sollen sie auch nicht. Es ist durch die Unterlassungsverfügung ja nicht das Anbieten der App im AppStore untersagt worden, sondern lediglich das Verwenden dieser App zur Vermittlung. Solche „Phänomene“ gibt es ja öfter (z. B. Kauf eines Radarwarners und Verbot der Nutzung etc.)

      • Außerdem befindet sich der Firmensitz wohl außerhalb Deutschlands. Inwieweit also Bussgelder verhängt und ggf. eingetrieben werden sollen, ist mir unklar.

    • Schön zu wissen, dass man in Berlin schon im Internet-Zeitalter angelangt ist :-(

  • Mich würde mal interessieren wer von den Uber-Fahrern einen entsprechenden Versicherungsschutz hat. Im normalen ist Personenbeförderung meist ausgeschlossen und somit fahren alle ohne Versicherungsschutz

    • Sehr richtig
      Und deshalb versteh ich auch die ganze Diskussion über das Thema nicht.
      Wenn es die Gesetzmäßigkeit nunmal gibt, so kann das „Produkt“ in dieser Form nicht weiter vermarktet werden. Also verbieten. Wieso muss da weiter lamentiert werden?

    • Ist ja nicht nur das.
      Taxis müssen jährlich zum TÜV, die Fahrer sich Gesundheits-und Drogentests unterziehen und Ortskenntnis vorweisen. Es hat schon seinen Sinn dass das weltweit so oder zumindest ähnlich geregelt ist.

      Dazu kommt dass die Über Fahrer ein Gewerbe ausüben, also dies anmelden und ihre Einnahmen versteuern müssten. Bei fast allen dürfte also neben Ordnungswidrigkeiten noch die Straftat der Steuerhinterziehungen gegeben sein.

      Damit kommen Über oder Wundercar niemals durch…..

      • also das mit den Drogen und der Ortskenntnis halte ich für ein Gerücht ;-)

      • Ortskenntnis wird nur einmal bei der Prüfung gemacht.

      • Zum bestehen der Prüfung für den P-Schein, muss man neben der Ortskenntnis (schriftliche, dann mündliche Prüfung) lediglich einen sauberen Führungszeugnis und eine ärztliche Bescheinigung (Sehtest und Reaktionstest) ablegen. Kein Drogentest ;)

      • …und dann alle 5 Jahre wieder die ärztliche Begutachtung zur Verlängerung. Das wars.

      • @Youfuck: dass du der Meinung bist alles zu wissen ist ja inzwischen leider hier jedem bekannt.
        Die arbeitsmedizinische Überprüfung eines Taxifahrers umfasst u.a. Reaktionstest, Seh und Hörtest, Urinprobe (!), Blutdruckmessung.

        Natürlich werden dem Arbeitsmediziner hierbei sofort äußerlichen Merkmale (Pupillenreaktion, Einstichstellen) auffallen.

        Und deine Urinprobe wird natürlich und insbesondere auf Drogenkonsum untersucht.

        Und nun ???

      • Ehrlich? Mein Arzt meinte meine Urinprobe wurde lediglich glaube irgendwas mit Zucker untersucht. Der hält da n Streifen ran und wenn sich nix färbt is alles ok oder so. Und ich habe nie gesagt das ich alles weiß. Nur weil ich überall mein Senf dazu gebe, hat das nicht zwingend das zu bedeuten. Oder aber mein Arzt war einfach n Cooler Typ ;)

    • Die Fahrer sind über Uber versichert. Diskussion beendet.

      • GANZ SICHER NICHT!!! uber ist der Anbieter und wird bei einem Schaden auf die Fahrer verweisen und nur mit den Achseln zucken!!! Solange hier solche Fahrer ohne entsprechende Versicherung, Kenntnis und Überprüfung die Strassen unsicher machen, ist das Verbot mehr als gerechtfertigt! FINGER WEG!!!

      • DAS ist die Krönung der Ahnungslosigkeit…
        Nur, weil Du was träumst, wird es nicht real…
        Diskussion beendet? Mit Dir diskutiert doch keiner…

    • Das sind sicher zu regelnde Punkte (keine Ahnung, warum eine Haftpflicht nicht reichen sollte, aber eine Gruppenversicherung o.ä. ließe sich, sollte das notwendig sein, sicher aushandeln), aber sicher kein Argument gegen alternative Fahrdienste.

      Finde ich gut, dass Uber Widerspruch einlegt, mal gucken, wie sich das entwickelt – und welche Dienste sonst noch so dazukommen. In NY hat sich Uber zumindest durchgesetzt, auch wenn die Taxi-Verbände jetzt Lobbyisten bezahlen, um gegen Uber anzugehen: http://www.daserste.de/informa.....f-100.html

  • „Freie Marktwirtschaft“ in der völlig harmlose Apps wegen einem staatlich geschaffenen Taximonopol verboten werden.
    Liebe Linke Kapitalismuskritiker schaut euch diesen Fall nochmal genau an und überlegt euch das was ihr da kritisiert wirklich ein freier Markt ist.

    • Du solltest dich mal mit VWL beschäftigen dann würdest du nicht so einen Unsinn schreiben. Weder leben wir in einer freien Marktwirtschaft (selbst da müssen Regeln und Gesetze beachtet werden) noch gibt es in Deutschland ein Taximonopol.

  • Was mich am meisten stört: die Fahrer zahlen 20% vom ‚Trinkgeld‘, nach Abzug von Benzin etc. bleibt da realistisch weit weniger als Mindestlohn (offiziell darf ja nichts bleiben) und bei Uber überschlagen sich Investoren vor Begeisterung und man überlegt Börsengang.
    Wie blöd muss man sein um für so ein Geschäftsmodell zu fahren oder es noch zu verteidigen?

  • Es handelt sich auch zwei verschiedene Angebote. Uber und Uber Pop sind nicht das selbe. Nach meiner Kenntnis geht es hier auch nur um Uber Pop.

  • Redet mit. Seid nett zueinander!

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