Touch ID Zwangs-Entsperrung: Nicht in Deutschland
Rechtsanwalt Udo Vetter nimmt die am vergangenen Samstag veröffentlichte Meldung der Los Angeles Times zum Anlass für eine deutsche Perspektive auf die Zwangs-Entsperrung von Smartphone-Geräten, die durch einen Fingerabdruck geschützt sind.
In ihrem Artikel vom 30. April hatte die LA Times über einen lokalen Fall von Identitätsdiebstahl berichtet, in dessen Verlauf eine US-Richterin die Zwangs-Entsperrung eines Fingerabdruck-gesicherten iPhones angeordnet hatte. Eine Entscheidung übrigens, die nur 45 Minuten nach der ersten Anfrage der Strafverfolger getroffen wurde.
Wie sieht es also hierzulande aus? Können auch deutsche Behörden das Entsperren eines Touch ID gesicherten iPhones unter Zwang anordnen? Rechtsanwalt Vetter verneint:
Die richtige Antwort findet man am einfachsten, wenn man sich auf einen wichtigen Grundsatz unseres Strafprozessrechts besinnt: Der Beschuldigte muss gar nichts aktiv tun. Ein aktuelles Beispiel sind die Pinkeltests, die bei Verkehrskontrollen immer mehr in Mode kommen. Wer sich – nach entsprechendem Zureden durch die Polizei – darauf einlässt, verzichtet freiwillig auf einen Teil seiner Rechte. Gleiches gilt für Wischtests oder auch den altbekannten Alkoholtest durch Pusten. Kein Polizeibeamter kann solche Tests an Ort und Stelle erzwingen, ebenso nicht, dass man sich an die Nase fasst, auf einer Linie geht oder auch nur Piep sagt.
Auch eine juristische Möglichkeit, den Beschuldigten dazu zu zwingen, seinen Touch ID-Finger auf das fragliche Gerät zu legen, kann Vetter nicht ausmachen: „Das alles beruht letztlich auf dem Grundsatz, dass man sich nicht selbst belasten muss. Nicht durch Worte. Aber auch nicht durch Taten.“
Dies schließt das Eindringen der Ermittler in das private Telefon letztlich jedoch nicht aus. So darf die Polizei unter anderem die Abnahme von Fingerabdrücken veranlassen – die wichtigste Voraussetzung für den Bau einer entsprechenden Fingerabdruck-Attrappe wäre damit schon mal erfüllt.
Wie einfach sich die Fingerkuppen-Scanner überlisten lassen, demonstrierte der Chaos Computer Club bereits im September 2013. Ein Konzept – Fingerabdruck nehmen, Negativ anfertigen, Kunststoff-Attrappe bauen – das auch 2016 noch problemlos funktioniert und erst gestern wieder von Russel Brandom im eingebetteten Video vorgeführt wurde.
Also am Besten nur einen Finger registrieren,
aber nicht die Daumen.
Nach 3 Fehlversuchen wird der Passcode dann abgefragt zu dem man sich ja nicht äussern muss.
Wie gerade erläutert ist das ja gar nicht nötig.
Dann leg mal nach 3 Fehlversuchen deinen „gespeicherten“ Finger auf den TI …. Bääm >> Phone ist offen …
Stimmt, dachte auch immer, dass das nach 3x wäre. Aber der springt dann nur zur Pin Eingabe und nach dem 5. Versuch muss man dann mit dem Pin entsperren.
Also dann doch nur ein guter Zahlencode.
Im Zweifel einfach das Gerät so schnell wie möglich ausschalten…
Im Zweifel würde ich sagen, keine Straftat begehen. Dann will Dir auch keiner ans Phone.
Mir sollte das iP abgenommen werden, weil ich Polizisten gefilmt hatte, als sie prügelten. Wegen Beweissicherung.
Dann muss man eben den Daumenballen oder ähnliches anstelle der Fingerabdrücke für Touch ID nehmen. TI ist da nicht soo wählerisch, wenn man den Berichten glauben darf.
Einen Zeh! Nehmt einen Zeh! Da kommen die nie drauf!
Man kann auch einfach seinen Pimmel aufs Touch ID legen
Gerade getestet und das iPhone dadurch verbogen, kein guter Tipp :/
Wenn die das lesen, dann werden sie einen Pimmelabdruck von dir machen. Viel Spaß ;)
Es ist ja schön und gut das die sich den Fingerabdruck besorgen können, aber dürfen die Strafverfolgungsbehörden diesen dann auch so weiterverarbeiten das damit das Gerät einsperrt werden kann?!
Dazu gibt es allerdings auch andere Ansichten, etwa von Strafrichter Ulf Buermeyer in Kapitel 10 der Folge 5 von Lage der Nation http://www.kuechenstud.io/lage.....dernation/.
Ist vielleicht eine gewagte These, aber man könnte sich vielleicht auch gesetzeskonform verhalten. Verrückte Idee; ich weiß…
Ist vielleicht auch ne gewagte These, aber man könnte auch zu unrecht verdächtigt werden. Ist noch nie vorgekommen; ich weiß…
Naja, bei unseren gesetzestreuen Polizisten würde sicherlich einfach mal kurz der Arm auf den Rücken gedreht werden, das Telefon heran geholt und schon ist es „freiwillig“ entsperrt.
Ich kenne von Alarmanlagen und Zutrittskontrollen die Funktion des Panikfingers. Wenn mich jemand zwingt einen Bereich zu öffnen verwende ich meinen Panikfinger und ein Alarm geht los.
Das könnte man doch beim Fingerscanner am Telefon auch nutzen. Verwende ich unter Zwang den Panikfinger, deaktiviert sich der Zugang per FP oder löscht sich das iPhone wahlweise.
Sehr gute Idee.
Könnte man sogar noch erweitern um einen Notruffinger anstatt extra Notrufknopf.
Nur blöd, wenn man mal aus Versehen … und es zu spät merkt.
Habe ich das jetzt richtig verstanden: Die Polizei darf einen nicht zwingen das iPhone zu entsperren, aber sie können einen Fingerabdruck nehmen und dann selbst entsperren? Total toller Tipp!
Auch die Idee, nicht zu pusten: Ja klar, kann man das verweigern, aber dann wird man mitgenommen und die ganze Angelegenheit dauert ewig. Wer darauf Bock hat, gerne. Grundrecht und so. Beim iPhone ist das schon etwas anderes, weil da sensible Daten drauf sind und es ggf. um etwas größeres als angetrunken Autofahren geht.