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Schlappe in Berlin: Verfahren gegen UBER erfolgreich

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32 Kommentare 32

Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig, die Entscheidung ist jedoch gefallen: Das Landgericht Berlin hat jetzt über die Klage eines Berliner Taxifahrers gegen die private Konkurrenz von UBER entschieden.

uber-app

Das Hauptsacheverfahren verhandelte die Frage, ob UBER sich mit seinem Geschäftsmodell – der Smartphone-gestützten App-Vermittlung von privaten Fahraufträgen – wettbewerbswidrig verhalte. Ihr erinnert euch.

Nach diesem Modell werden Mietwagenunternehmern, die mit UBER B.V. kooperieren, Fahraufträge von Privatpersonen, die diese App installiert haben, übermittelt (sogenanntes Geschäftsmodell UBER Black). Ausgewählt wird über einen Server dasjenige Mietwagenunternehmen mit der größten Nähe zu dem bestellenden Fahrgast, wobei zwischen den Parteien streitig war, ob dafür der Fahrer des Mietwagenunternehmens oder der Betriebssitz des Unternehmens maßgeblich ist. Der Kläger hat Ersteres behauptet und geltend gemacht, die Beklagte veranlasse unter Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften die einzelnen Unternehmen, dass deren Fahrer sich zu Zeiten bestimmter Veranstaltungen in der Nähe der Veranstaltungsorte aufhielten.

Das Landgericht Berlin gab der Klage nun statt und untersagte UBER den Einsatz der UBER-App für Mietwagenfahrer und Mietwagenunternehmer in der Hauptstadt. Fahraufträge dürfen hier fortan nicht mehr vermittelt werden.

Darüber hinaus untersagte das LG Berlin den Beklagten auch, Mietwagenunternehmer durch den Versand von E-Mails, SMS oder durch Telefonate dazu zu veranlassen, sich im Stadtgebiet Berlin außerhalb ihres Betriebssitzes bereitzuhalten.

Das Urteil vom 9. Februar 2015 trägt das Aktenzeichen 101 O 125/14.

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12. Feb 2015 um 11:22 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


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    32 Kommentare bisher. Dieser Unterhaltung fehlt Deine Stimme.
  • Also geht es hier um Mietwagen und nicht generell um die Vermittlung von Fahrten über die UBER App?

  • 1. Uber wird einfach weitermChen, siehe USA, FFM etc
    2. Dauerhaft wird sich Uber durchsetzen, weil BESSER, wohlfahrtsoptimaler
    3. UberBlack gibt’s nicht in Berlin, haha :) love to live in Frankfurt

    • Wohlfahrts“optimaler“ finde ich sprachlich gar nicht fein. Aber davon mal abgesehen stimme ich beim volkswirtschaftlichen Aspekt zu. Würde mich arg wundern, wenn sich das Taxi-Gewerbe in seiner derzeitigen Form halten könnte, entweder setzt sich UBER langfristig durch, oder die Taxi-Unternehmer werden – wie es sich bereits vereinzelt andeutet – zur Innovation gezwungen.

  • Ehrlich gesagt ist es ja so auch am besten für alle! Was soll den noch alles ausgerottet und auf Links gedreht werden. Irgendwann gibt es doch nun wirklich kaum noch sichere und lohnenswerte Jobs. Davon mal ab, das die Versicherungsfrage unklar bleibt. Finde das echt gruselig muss ich sagen. In Köln gibt es ja schon länger private Fahrer, die einfach Leute mitnehmen und dafür Geld nahmen.

      • Für das Thema „private Fahrer“ bin ich voll bei Dir. Hier geht es aber um Vermittlung von Fahrten an Gewerbliche Anbieter.
        Mietwagenunternehmen sind Taxifahrer, die mit Fahrzeugen fahren, die nicht direkt als Taxi erkennbar sind. Diese dürfen andere Preise anbieten, unterliegen aber gewissen Bestimmungen. So dürfen sie keine Fahrgeste mitnehmen, die am Strassenrand stehen und winken. Das ist den „echten“ Taxen vorbehalten. Sie müssen ihre Fahrten vom Firmensitz aus starten. Deshalb auch der letzte Absatz.
        Deshalb empfinde ich das Urteil eher als Versuch, Konkurrenz klein zu halten.

    • Ich glaube Du verwechselst gerade die Dienste, die Uber anbietet…
      Es geht hier im UberBlack und nicht um UberPOP, das was Du vermutlich meinst. Denn UberPOP ist weiterhin erlaubt!

      • ein Traum? eher ein Alb-Traum … nachdem was man so lesen kann über Uber bzw. insbesondere UberPOP. Auch in den USA wird der Gegenwind immer massiver und das nicht nur, weil man sich ein paar mal durch „eigenwillige“ Aktionen die Finger verbrannt hat (z.B. http://www.handelsblatt.com/un.....20514.html).

        Ich warte sowieso förmlich darauf, dass in Deutschland einmal ein Unfall (muss nichts wirklich „schlimmes“ sein) passiert und die Versicherung sagt: nope, wir zahlen nicht. Der Fahrer darf dann höchst persönlich für alle Kosten inklusive der Behandlungskosten seines Fahrgastes aufkommen. Der Fahrer wird damit auf keinen grünen Zweig mehr kommen …

        Momentan kann man nur sagen: jeder der für und jeder der mit UberPOP fährt geht ein massives Risiko ein und steht im Schadensfall ganz schön beschissen da. Der „dumme“ ist dabei nur der Fahrer und sein Fahrgast, UberPOP dagegen kann erst einmal die Beine hochlegen und weiter eine Menge Geld durch (meiner Meinung nach) zumindest sehr fragwürdige Beschäftigungsverhältnisse verdienen.

      • «Auch in den USA wird der Gegenwind immer massiver»

        Wo haste das denn her? Wäre mir neu.

        Im Übrigen wird hier ein Wettbewerb zwischen konkurrierenden Systemen mit derart harten Bandagen ausgetragen, dass ichs auf allen! Seiten inzwischen als abstoßend empfinde.

        P.S. Würden die Kosten fürs Taxifahren nicht staatlicherseits so exorbitant (!) hoch gehalten, würde es Konkurrenz wir Uber doch gar nicht geben. Kann man ja mal drüber nachdenken. Und Ubers Idee, auch private Fahrer per App für Unkostenbeitrag plus geringes Salair zu „Teilzeit-Taxis“ zu machen, ist ja prinzipiell gar nicht verkehrt. Prinzipiell. Wenn das Unternehmen nicht so unsympathisch wäre.

    • also die taxifahrer machen auch nicht gerade den seriösesten eindruck und ihre fahrerischen fähigkeiten sind teilweise auch eher mangelhaft. die mangelnden ortskenntnisse, falls die fahrt dann doch mal über den eigenen bezirk hinausgehen, halten sich meist in grenzen und anstatt dann mal den arsch in der hose zu haben und ein navi zu benutzen, verfahren sie sich lieber und tun so, als ob sie von der verkehrsänderung gar nichts wussten.

  • In den USA sind Uber oder auch Lyft ein Traum! Schade das wir hierzulande solche Probleme haben…

  • wie krank ist das hier in Deutschland eigentlich? Einem gewerblichen Fahrer zu untersagen, sich ausserhalb seines Dienstsitzes aufzuhalten? Das muss man sich nur mal auf der Zunge zergehen lassen. Wettbewerbsnachteil? Bei Großevents stehen hunderte Taxis und vielleicht 10 uber in der Nähe. Wirklich? Armes Deutschland. Die Taxiunternehmen sollten lieber mal versuchen, durch Qualität statt durch Rechtstreits sich durchzusetzen. Bei uber passiert es mir wenigstens nicht, dass der Fahrer kein Deutsch spricht, absichtlich mega umwege fährt und auch noch schlecht gelaunt ist, wenn man ihn bittet, den direkten Weg zu fahren.

    • Es steht dir frei, dich für die Änderung der gesetzlichen Regelungen einzusetzen. Geh in die Politik und mache entsprechende Lobbyarbeit. Solange ist Deutschland nicht krank, sondern setzt lediglich geltendes Recht durch. Erst denken, dann posten!

      • „Geh in die Politik und mache entsprechende Lobbyarbeit“ Und deswegen bleibe ich dabei, das es krank ist. Der einzige Grund warum es diesen § noch gibt, ist die Lobby des Taxigewerbes. Obwohl es gerade Dein letzter Satz ist, der eigentlich keine Antwort mehr verdient.

    • ..es wird niemanden untersagt, sich ausserhalb seines Dienstsitzes aufzuhalten, wäre ja bei Fahrpersonal auch Schwachsinn. Was es allerdings im Personenbeförderungsrecht gibt, ist die Rückkehrpflicht von Mietwagen zum Betriebssitz NACH Ausführung einer Fahrt. Ebenso dürfen Beförderungsaufträge NUR am Betriebssitz oder der Wohnung des Unternehmers (nicht des Fahrers) angenommen werden. Genau darauf zielt das Urteil ab, da ein per App übermittelter Auftrag eben NICHT an den beiden genannten Orten eingegangen ist. Aber jede Person, die ein Mietwagenunternehmen eröffnen will, lernt das bereits VOR Beantragung der Genehmigung, er oder sie weiss also, was zu beachten ist.

      • „Ebenso dürfen Beförderungsaufträge NUR am Betriebssitz oder der Wohnung des Unternehmers (nicht des Fahrers) angenommen werden.“ das heißt ein angestellter der zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie zum Teil zu hause arbeitet und qua Arbeitsvertrag ermächtigt ist für den Unternehmer Aufträge anzunehmen handelt illegal?

      • @Dennis: Nach den Buchstaben des Gesetzes ja; es ist nicht mal dem Unternehmer erlaubt, die betriebliche Festnetznummer auf sein eigenes Handy umzuleiten.

  • Ich nutze es weiterhin. Vorgestern noch in Wien damit zum Flughafen, gestern in Prag auch zum Flughafen und später in los Angeles zum Hotel. Alles mit einer App, super Fahrer, super Autos.
    sorry Leute, ist halt so.

  • Das ist leider eh alles verarsche,die Taxifahrerlobby ist zumindest in Berlin ganz schön mächtig und könnte ruhig etwas entmachtet werden,zudem habe ich mich für 2 Tage auch für den Dienst angemeldet und dachte ich fahr mal ein bisschen „Taxi“ …Pustekuchen… Die meisten Über waren tatsächlich Taxi-Fahrer,die die App selbst genutzt haben…

  • Ich hoffe, die derzeitigen Gewerkschaftsgründungen der Share-Economy-Fahrer in den USA sind erfolgreich und bringen langfristig die Unternehmen UBER & Co. hin zu mehr Sozialveranwortung und weg von reiner Profitgier.

  • Schreiben hier nur Kinder die noch nicht wissen was es heisst Geld zu verdienen und einen Job zu haben? Denn dan tun versicherte Taxifahrten auch nicht mehr weh.
    An Uber verdient doch nur Uber. Der Verwender ist der Glückliche weil fast kostenlos, der Uber Fahrer der Slave der für Centbeträge arbeitet.
    Amerikanisches Internetmodell in das Real Life übertragen.

    Gehyped wird es doch eh nur, weil es aus den USA kommt, wie der restliche Mist wie Google, Facebook, Twitter, WhatsApp, Instagram….

  • ich mag über und besonders das ich es praktisch weltweit benutzen kann ohne irgendwelches Bargeld. Desertieren sind die Fahrer gewöhnlich sehr nett, ich darf Musik und Temperatur im Auto wählen da ich zahle etc

  • Redet mit. Seid nett zueinander!

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