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Hessens Verbraucherschutzministerin fordert Option zur App-Rückgabe

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Thorsten Neels vom hessischen Ministerium für Verbraucherschutz zitiert seine Chefin, die Verbraucherschutzministerin Lucia Puttrich, in einer jetzt ausgegebenen Pressemitteilung, die nur wenige Tage vor der in Bad Nauheim stattfindenden Verbraucherschutzminister-Konferenz ausgegeben wurde.

Puttrich spricht sich darin für ein Rücksenderecht für alle digitalen Güter aus. Die derzeitige Regelung, bei der das Widerrufsrecht bereits während des Kaufs digitaler Güter (wie beispielsweise einer App) erlöschen würde, sei nicht mehr zeitgemäß.

Ein Rücksenderecht gibt es für jedes Kleidungsstück, eine App muss ich aber behalten, sobald ich sie heruntergeladen habe. Ob sie mir gefällt oder nicht. Beim Download von Apps sind ein Widerruf des Vertrages und eine Rückgabe bisher oft nicht möglich. Das ist dem Verbraucher meist nicht bewusst. Der Verbraucher muss aber die Chance haben, sich zu entscheiden, ob ihm ein Produkt gefällt oder nicht

hessen

Ihre Forderung an die Bundesregierung, sich bei der Umsetzung der EU-Verbraucherrechterichtlinie in nationales Recht für einen Ausgleich für das beim Kauf digitaler Güter mit Beginn des Downloads erlöschende Widerrufsrecht einzusetzen, geht leider mit einem nur wenig praktikablen Vorschlag einher:

So denkt Puttrich laut darüber nach, Anbieter wie Apple dazu zu verpflichten, Demo-Versionen ihrer digitalen Downloads (Apps, Musik etc.) anbieten zu müssen. Momentan geht Apple mit reklamierten App-Downloads sehr kulant um und erstattet den Kaufpreis bei einer begründeten Beschwerde eigentlich immer zurück.

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06. Mai 2013 um 09:10 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


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  • ZemanJannik1991

    Wenn bei Android eine App. nicht gefällt, kann sie nach 15 Minuten noch zurückgegeben werden. Man bekommt sogar einen Stornierungsbeleg per E-Mail.
    Und ganz einfach, die App. muss nur deinstalliert werden. Nichts ausfüllen, keinen Support kontaktieren. Nichts. Das ist das Einzige, was Google bei Android gut macht.

    • Was redet man für ein Unsinn?
      Man hat das Recht innerhalb von 3 Stunden die App zurückzugeben (einfach als Problem in iTunes unter Einkäufen melden). Selbst danach sind sie oft sehr kulant.

      • Kannst Du bitte mal einen Beleg für diese Recht posten – Danke.

      • Das Gegenteil ist der Fall. Apple gewährt pro Account genau eine Erstattung auf Kulanz. Das war’s.

      • Hatte schon 2-3 mal eine App bei Apple zurückgegeben. Immer ein paar Tage nach Kauf und immer ohne Probleme das Geld erstattet bekommen.

    • Vorsicht: Man darf nach dem Kauf innerhalb von 3h zurückgeben (als Problem in iTunes bei den Einkäufen melden).
      Aber Apple behält die 30%, jedoch erhält man als Käufer den vollen Preis zurückerstattet. D.h. aber dann, dass vom Entwickler oder -team diese 30% von vorherigen Einkäufen abgezogen werden. Man bedenke: Die wenigsten App-Entwickler sind reich!

      • Ja und? Sollen sie halt keinen Mist verkaufen und als Gold anpreisen!

      • @iChef:
        Ich wusste es, dies irgendeiner nicht sehr Intelligente so etwas sagt.

        Mir geht es darum, dass man nicht einfach so Apps kauft und dann wieder zurückgibt, wenn man feststellt, die App braucht man eigentlich nicht.

      • Und ich lege meine Hand und Feuer und behaupte mal, dass 90% der Rückgaben durch dämliche Kiddies erfolgen wird, die erstmal durchzocken und dann behaupten, die App. Gefällt denen nicht.

      • @ Dirk:

        Bitte? Wenn ich online was kaufe kann ich es zurück geben. In Läden selbiges.

        Ich wette die Verkäufe würden steigen weil Leute sich eher trauen mal was zu kaufen. Oft preisen Apps tolle Sachen an und sind Schrott. Der Kunde wird abgezockt.
        So könnte man das umgehen – klappt im Google Play Store doch auch

  • Interessanter Denkanstoß. Ab Anfang klingt es völlig abstrus, ist aber was vernünftiges dran..

  • Ich habe eine männge von Apps die ich nicht wirklich gebrauchen kann.

  • Interessant wäre zunächst einmal zu wissen, wieso das Widerrufs- bzw. Rückgaberecht eigentlich nicht gilt. Wo steht das denn? Aus den § 312b ff BGB kann ich für Apps keinen Ausschlussgrund erkennen.

  • die deutschen haben eine extreme umtausch-mentalität. das haben auswertungen von amazon ergeben. in anderen ländern ist das gar kein thema. da überlegt man sich vor dem kauf, was man benötigt. unter umständen bieten bestimmte händler von sich aus ein rückgaberecht oder die möglichkeit zu testen an.

    • Schon mal überlegt, dass dies Amazon längst berücksichtigt und demnach die Preise kalkuliert?
      Nur durch die Möglichkeit des Widerrufs konnten sich in Deutschland Amazon, Zalando, etc. durchsetzten.

    • Ws hat das mit dem Artikel hier zu tun?
      Sin und Zweck des Wirderrufsrechts bei Fernabsatzverträgen it, dem Verbraucher die Möglichkeit einzuräumen, die Ware erst einmal zu sehen, bevor man endgültig gebunden ist. Das ist in einem „normalen“ Ladengeschäft anders als bei elektronischen Bestellungen.
      Auch ich habe bei Amazon schon einiges zurückgeschickt, insbesondere deshalb, weil es nicht dem entsprochen hat, wie es beschrieben wurde. Da sind oft die Verkäufer selbst schuld. Bei Apps gilt da nichts anderses.

      • Der Vergleich mit einem normalen Geschäft hinkt doch gewaltig. Dort kann der Händler entweder ein einzelnes geöffnetes Probeexemplar zum Ausprobieren für alle vorhalten oder man muss sich als Käufer mit dem Anschauen der verschlossenen Packung zufrieden geben. Ein zugeschicktes, aufgemachtes Paket, was der „Käufer“ nie kaufen wollte, sondern „nur mal kurz anschauen“, ist aber nach dem Rückschicken ein Gebrauchtgegenstand und hat somit einen erheblichen Wertverlust für den Händler. Leidtragende sind im Endeffekt die „echten“ Käufer, die nur das bestellen, was sie nach eigener Vorabinformation wirklich kaufen wollen.

      • Der Vergleich hinkt nicht, sondern das war der Grund für den Gesetzgeber, ein solches Widerrufsrecht einzuräumen.
        Außerdem werden in der Regel ja nur solche Käufe zurückgeschickt, mit denen der Käufer nicht zufrieden ist. Das aber hat meistens die Ursache in einer bewusst falschen oder dürftigen Beschreibung oder der Gegenstand hat tatsächlich einen Mangel, und dann hätte man ihn auch im Ladengeschäft zurückgeben können.

  • apple ist da alles andere als kulant .. man kann nur 1x eine app zurückgeben. hatte ich leider schon erfahren müssen :( . eine lösung wie bei google fände ich als kompromiss sehr gut. . stell dir vor du „kaufst“ ein spiel, spielst es in 1-2 tagen durch und gibtst es zurück .. finde ich nicht gut

    • Das stimmt auch nicht. Die stellen nur fest, ob man nach kurzer Zeit wieder eine App nach 3h zurückgeben will und dies wollen sie natürlich auch nicht ausarten lassen (da Apple die 30% behält, aber der volle Preis zurückerstattet wird, also dem vermutlich armen Entwickler die 30% von vorhergehenden Verkäufen abgezogen wird => deshalb auch indirekt ein Schutzversuch des Entwicklers).

      • Hör bitte auf diese Falschdarstellung zu verbreiten. 1 Rückerstattung erlaubt Apple und weist darauf auch explizit hin.

  • Was ist denn mit der Möglichkeit den Support zu kontaktieren im Falle einer Unzufriedenheit mit einer App.? Hat bei mir schonmal geklappt, das Geld für die App wurde anstandslos zurückerstattet! Was man machen kann ist, dies mehr hervorzuheben, da es ziemlich versteckt und nur über iTunes am Computer zu erreichen ist.

  • Und wie soll das dann bei manchen Spielen funktionieren? The Room bspw. hatte ich in weniger als einer Stunde durchgespielt – und gebe es dann zurück? Wollen wir alles verkomplizieren?

  • Ich finde die Idee sehr gut! Man muss doch die möglichkeit haben Apps zurück zugeben wenn man nicht zufrieden ist, dass ist doch selbstverständlich finde ich! Das ist doch mit fast allen Produkten so, oder?

    • Das ist natürlich nicht mit allen Produkten so, wie kommt man denn auf so eine Idee? Wenn du in einem Laden eine Hose kaufst, kannst du nicht einfach eine Stunde später kommen und sie zurück geben. Ob der Händler diese aus Kulanz zurücknimmt ist eine ganz andere Frage.

      • Vielleicht hat dein Vorredner seine Aussage auf Online-Produkte bezogen? Also um das Thema, worum es auch im Artikel geht.

      • Hä? .. Natürlich lässt sich die Hose zurückgeben. Genauso wie Schuhe, es sei denn sie wurden „auf der Strasse“ getragen. Ausgenommen ist reduzierte Ware, und Unterwäsche o.ä.! …

      • Falsch. Ladengeschäfte müssen nur kaputte Ware annehmen, alles andere ist Kulanz.

  • Ich habe bis heute nicht verstanden, warum man Apps nicht über einen bestimmten Zeitraum testen kann. Das kann man bei Windows Phone tun und da finde ich die Funktion sehr praktisch.

  • Also ich fände das sehr gut! Oft genug habe ich schon Apps geladen, die das blaue vom Himmel versprochen haben und nicht mal die Hälfte einzuhalten vermochten.

    Ich solchen Fällen wäre ein Rückgaberecht echt von Vorteil. Außerdem würde das minderwertige Apps vermeiden. Zum Einen weil auch die Entwickler dann zurückzahlen müssten bzw. erst gar kein Geld bekommen, zum Anderen könnte Apple über Statistiken wunderbar Apps filtern, die oft zurückgegeben werden.

    15 Minuten halte ich aber für zu wenig. Eine halbe Stunde sollte man eine App schon prüfen dürfen…

    • Es würde auch den Verkauf ankurbeln, denn etwas teurere Apps kaufe ich bisher nur wenn ich mir sehr sicher bin. Weil ich sie eben nicht zurückgeben kann „experimentiere“ ich da nicht.

      • Sehr ich auch so! .. Eine generelle – von mir aus eingeschränkte – Testphase sollte zum Standard erhoben werden!

        Eine Rückgabe sollte trotzdem ermöglicht werden, für den Fall, dass „die Vollwersion“, dann doch nicht hergibt, was sie verspricht.

  • Korrekte Forderung!
    Hab mir am Wochenende eine auf iFun vorgestellte Kartenapp gekauft, die Offlinenutzung diverser downloadbarer Karten bieten soll. (Forevermap2) Leider klappt der Download von Karten nicht ubd zusem ist die App instabil. Habe bei Apple reklamiert, mal sehen was passiert. Sind zwar nur 89 Cent, aber es geht um das Prinziep!

    • Angenommen, der Download von Karten in dieser App ginge tatsächlich nicht. Wäre es dann nicht sehr seltsam, dass die App hier empfohlen wurde und andere von der App begeistert sind? Also kann kein grundsätzlicher Fehler in der App vorliegen. Warum sollte diese dann umgetauscht werden?

      • Anscheinend gibt es immer mal wieder Fehler, die nicht bei Jedem auftauchen (siehe auch neuestes iOS Update).

      • In der Regel hängen solche Fehler dann von bestimmten Umständen ab, die man beheben kann. Z. B. lassen sich 99% der Probleme mit dem simplen Neustarten des Geräts lösen.

      • Wenn du eine Hose bestellst und die kapit ist kannst du die auch zurückschicken. Selbst wenn sie bei Millionen anderen ganz ist.

    • „Prinzip“! (Sorry, tut weh so etwas zu lesen.)

      Ich habe auch Forevermap 2 wegen iFun gekauft. Der Download der Karten funktionierte problemlos. Ich habe die App auf 3 weiteren Geräten installiert und auch dort hatte ich keine Probleme mit Download oder Stabilität.

    • Ich habe an dem besagten Tag auch die App gekauft. Anschließend habe ich sie an 3 Geräten probiert und Karten geladen. Probleme? Keine! Instabilität? Noch nie abgestürzt oder unerwartete Reaktionen oder Nicht-Reaktionen!

  • Geht’s noch?
    Drei Tage?

    Damit der User das Game durchzocken kann und bei anderen Apps zb den Content kopieren kann und dann einfach zurückgeben kann?

    Demo macht Sinn, alles andere führt zu undankbaren Kunden, die mal wieder nur alles umsonst haben wollen.

    Über Apps kann man sich im Netz gut genug informieren und falls es dann doch nicht passt, heilt doch nicht wegen paar Cent rum.

  • Was soll denn so „wenig praktikabel“ an Testversionen sein?
    Das geht ja schließlich bei Windows Phone auch.

  • Apple sollte aber wirklich an einem Rückgaberecht für seine Stores arbeiten und wenn es nur der App. Store sei, den im MTS kann ma ja nicht viel falsch machen .. So Apple schaut euch endlich mal die guten Dinge eurer Konkurrenz ab!

  • Auch ich bin für ein Rückgaberecht. Dass Apple 30% behält finde ich eine absolute Unverschämtheit. Dies ist unfair gegenüber dem Entwickler.

  • Online-Vertriebe sind längst nicht mehr so kulant in puncto FAG, wie es mal war. Entweder wird ein ausgepacktes und damit „gebrauchtes“ Gerät nicht zurückgenommen oder der Kaufpreis wird abzüglich einer Abnutzungsgebühr erstattet.

    Im Laden hat man i.d.R. die Möglichkeit die Ware mittels Vorführgeräten zu testen. Aus purer Lust an der Freude würde niemand Produkte im Geschäft kaufen und wieder zurückgeben. Weiterhin eröffnet das anonyme Rücksenden und damit dem sich-Entziehen einer persönlichen Begegnung mit dem Händler erst die unnötigen Geld-zurück-Tausch-Aktionen.

    Wo fängt es an Sinn zu machen etwas Gekauftes zurückzugeben? Eine 0,89 EUR-App, ein Neuwagen, eine Doppelhaushälfte, eine Kartoffel vom Gemüsestand des Wochenmarkts?

    In aufgeklärten Zeiten, wie den unsrigen, in denen jeder Zugriff auf Community-Beiträge, Test-Archive und Bewertungs-Sterne hat, sollte es kein bedingungsloses Rückgaberecht geben. Letztendlich sind die Verluste des Händler im Preis quersubventioniert, und zielgerichtetes Kaufverhalten führt zu günstigeren Artikeln. Ausserdem steigt die Zufriedenheit, wenn ein Kauf mit der entsprechenden Wertschätzung für das ausgegebene Geld getätigt wird

  • Derzeit ist es doch so:
    Entwickler einer (angenommen guten) Anwendung, sind fast dazu gezwungen diese zeitweise, und wiederholt, reduziert oder sogar kostenlos anzubieten. Installiere ich als interessierter Kunde während eines solchen Promozeitraumes die Anwendung, habe ich nicht mal mehr die Möglichkeit durch Deinstallation und Neukauf den Entwickler zu entlohnen, um so beispielsweise eine, von mir gewünschte, Weiterentwicklung und Produktpflege zu finanzieren.
    Das vermutlich aufkommende Argument der Spende ist denkbar, aber nicht praktikabel. DAS wäre doch ein Ansatz, InApp-Purchases endlich sinnvoll im großen Stil einzusetzen.

    Kostenlose Testzeiträume oder Demoversionen bieten eine beidseitig faire Möglickeit eine gewinnbringende Geschäftsbeziehung zu etablieren. Ich praktiziere dieses Modell bewusst auf eigene Faust, und habe aufgrund meines illegalem Verhaltens ein Vielfaches des Betrages an Entwickler überwiesen (sei es im App Store oder bei Cydia), als ich ohne diese Praktik bereit gewesen wäre.

    Ich kaufe prinzipiell niemals die Katze im Sack, will aber mein, für digitale Bedürfnisse eingeplantes Budget, gerne auch verbrauchen. Irgendwo gebe ich dieses Geld ja doch aus (sparen ist ja zudem noch ein Verlustgeschäft geworden, also raus mit der Kohle! ;))
    Ich würde mich jedenfalls freuen, könnte ich endlich auf legalem Weg, würdige Empfänger für das von mir verdiente Geld ausmachen.

    Das einzige Problem dabei ist, das gebe ich zu. Ich bin so langsam voll ausgestattet. Immer weniger neue Ideen überzeugen mich, oder bringen mir einen Mehrwert, der auch seinen Preis wert wäre. Geld gebe ich fast nur noch dann aus, wenn ich mit neuen Aktivitäten / Hobbies beginne, und dann der Spruch „da gibt’s doch bestimmt ne App dafür“ fällt.
    Modelle wie Real Racing 3, die dieses „Sättigungsproblem“ versuchen durch Abonnementartige Modelle zu kompensieren, sind leider die derzeitige Reaktion der Entwickler. Hat die kommende Generation wirklich kein Geld mehr übrig? Rauchen ist doch out, oder? Was zum Henker macht ihr denn mit der Kohle?!?

  • Ein Musikdownload ist auch digitales Gut.
    Wenn ich also innerhalb von 14 Tagen feststelle, dass das mir als ‚Megahit‘ angepriesene Stück total öde ist, will ich es zurückgeben können.
    Das Geld geht ja nicht verloren, weil ich dafür sofort wieder für ein anderes Stück kaufe.

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