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Gericht in NRW: Polizei muss zwischen iPhone und iPod unterscheiden

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76 Kommentare 76

iPhone und iPod, sind trotzt der modellabhängig ähnlichen Bauformen im Straßenverkehr zu unterscheiden. Zu diesem Schluss ist das Amtsgericht Waldbröl jetzt in einem Bußgeldverfahren gekommen.

ipod

Verhandelt wurde zwar ein Handyverstoß, gestritten wurde jedoch über die Frage, ob ein iPod ähnlich wie ein Mobiltelefon einzuordnen sei.

Die wichtige Grundsatzentscheidung: „Geräte wie ein iPod, mit denen man nur über eine Internetverbindung ggf. telefonieren kann, fallen nicht unter den Begriff des Mobiltelefons im Sinne des § 23 StVO.“

In der Urteilsbegründung erläutert das Gericht (Aktenzeichen 1055/14-121/14) warum der Betroffene, der während der Fahrt mit einem iPod hantiert hatte, aus rechtlichen Gründen freizusprechen sei:

Ihm wurde vorgeworfen […] als Fahrer eines PKWs verbotswidrig ein Mobiltelefon benutzt zu haben, indem er dieses aufnahm oder hielt. Es steht zur Überzeugung des Gerichts fest, dass der Betroffene, während er den PKW geführt hat, mit einem iPod des Unternehmens Apple etwas diktiert hat. Dabei hielt er das Gerät auch während der Fahrt in der Hand.

Ein iPod ist ein tragbares digitales Medienabspielgerät. Es verfügt über keine eigenständige Telefonfunktion und keine SIM-Karte. Nur durch Benutzen einer „App“ ist telefonieren über eine (WLAN-)Internetverbindung technisch möglich. […] Der Betroffene hat kein Mobiltelefon im Sinne des § 23 Abs. 1a StVO genutzt. Der Begriff des Mobiltelefons ist nicht gesetzlich definiert […] Damit fallen Geräte wie das iPod [sic], mit denen man nur über eine Internetverbindung ggf. telefonieren kann, nicht unter den Begriff des Mobiltelefons.

Seine Auslagen hat der Betroffene dennoch selbst zu tragen. Nach dem Urteil zur Start/Stop-Automatik das zweite spannende StVO-Urteil mit iPhone-Bezug im Laufe der letzten sechs Monate.

Via Burhoff.

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13. Feb 2015 um 15:39 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


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  • „das iPod“? der iPod lenkt trotzdem ab beim fahren….meine Meinung.

  • Es ist gut, das dieser Punkt geklärt ist.
    Aber nichtsdesto trotz ist der Fahrer doch abgelenkt und ein Risiko für den Verkehr um ihn herum, oder nicht?

    • Abgelenkt wird man von vielen Sachen im und außerhalb des Autos. Es müßte also rauchen und Essen im Auto verboten werden und die Vielfalt von unsinnigen schildern sowie Reklametafein außerhalb des Autos. Mir würden noch viele andere Sachen einfallen…

      • Essen und Trinken sind ja auch Verboten.

      • Nur weil Mama und Papa dir verbieten in deinem Kindersitz zu essen, weil du sonst das Auto zu sehr vollbröselst, ist das noch lange nicht als allgemeingültig anzusetzen. Essen und Trinken während der Fahrt ist NICHT verboten.

  • Das ist doch einfach nur absurd xD

    Übrigens köstlich, wie das Gericht Wörter aus dem Neuland in Anführungszeichen setzt ;)

  • Wenn ich mein iPad während der Fahrt benutze hat auch noch kein Polizist geschimpft. Und nein es ist keine Ironie.
    Mit dem Handyverbot am Steuer ist es wie mit dem anschnallen früher. Einfaches u schnell verdientes Geld für Polizei u Staat. Nun piepst jedes Auto wenn man sich nicht anschnallt also musste was Neues gefunden werden.
    Und da allein die Aussage ohne jegliche Fotos usw ausreichend sind um jemand zu bestrafen zeigt doch wie willkürlich sowas gehandhabt wird.

    • Geld für den Staat und viele Menschenleben gerettet. Warum soll das nicht auch beim Handy funktionieren?
      Man kann nicht alles verbieten, aber im allgemeinen ist das Verbot gut und wird auch besser eingehalten, wenn es dafür ein Bußgeld gibt.

    • Durch das Anschnallen schützt du nur dich selber. Mit dem Handyverbot schützt du auch deine Mitmenschen. Warum gibt’s kein generelles Verbot? Ob er mit Pod oder Phone rumhantiert hat, ist völligLatte. Sowas ist verantwortungslos und muss hart bestraft werden! Sch… Dillerheinis überall!

  • Rauchen während der Fahrt ist viel schlimmer, das sollte umgehend verboten werden.

  • Interessant ist doch das er die Auslagen selbst tragen muss, da er nicht von Anfang an klar machte das es sich um einen iPod handelt. (siehe Urteilsbegründung zu §109a Abs2)
    „Die Kostenentscheidung ergibt sich aus den §§ 46 Abs. 1 OWiG, 464, 467 StPO. Seine eigenen notwendigen Auslagen hat der Betroffene gemäß § 109a Abs. 2 OWiG selbst zu tragen. Er hat sich erstmals in der Hauptverhandlung unwiderlegbar dahingehend eingelassen, dass es sich um ein nicht zum telefonieren geeignetes iPod gehandelt habe. Zuvor hatte er diesen wesentlichen entlastenden Umstand verschwiegen. Ein billligenswerter Grund für die Zurückhaltung des entlastenden Umstands ist nicht ersichtlich.“

    • Richtig so, ich kann solche Idioten nicht leiden, wer sich erwischen lässt zahlt die Busse und versucht sich nicht vor Gericht rauszuwinden. Ich hoffe das wird richtig teuer für den.

    • Lol ok… Alles in allem ist er also selbst schuld wegen den Kosten, die Rechtslage steht jetzt trotzdem fest, jeder darf jetzt das iPod benutzen wie man mag. Steht da auch ob es sich um ein einfach zu bedienendes, älteres iPod handelt? Oder einer dieser neuen iPod „touches“ mit „apps“? Ah beim Schreiben fällt mir auf, dass ja das Wort „App“ vorkam.
      Mies! Wird eh im nächsten Gesetz verboten. Die heutigen Radios zu bedienen ist oft schon ablenkend genug.
      Das iPod…

    • Weil er gelogen hat! Am Tattag war es sicherlich ein iPhone das er mit Freisprechfunktion nutze. Bei der Gerichtsverhandlund war es dann (nachdem er und sein Anwalt ja monatelang sich was einfallen lassen konnten) eon iPod! Wer’s glaubt witd seelig, der Richter konnte es nur nicht beweisen weil der Polizist schlampig gearbeitet hat! Ich lasse mir in so einem Fall das Mobiltelefon zeigen, notiere mir Hersteller, Model und Farbe. Streitet der Betroffene immer noch ab, telefoniert zu haben, lasse ich mir die Anrufliste zeigen. Wird dies verweigert, drohe ich die Sicherstellung des Mobiltelefons als Beweismittel für die technische Auswertung bei der Kripo an. Das kann Wochen dauern und schon wird es zugegeben!

      • Imei auch- oder nicht?

      • Wieder so ein Schlauberger, als ob jemand die Gerätesperre verraten würde.

      • Es geht darum, dass das teil für ne weile weg ist. Dass wollen die Leute dann doch nicht und sind gefügig.

      • Und woher nimmst dir das Recht, anderen eine Lüge zu unterstellen?

        Ich nutze mein Handy im Auto nicht (Bluetooth), aber meinen iPod Touch benutze ich schon (der hängt an einer Konsole am Armaturenbrett). Und den darf und werde ich so lange bedienen, wie es das Gesetz mir erlaubt. Solang ich damit verantwortungsbewusst damit umgehe, sehe ich darin auch keine Gefahr.

  • besonders interessant erscheint mir, daß ein nach aktueller Rechtslage korrekt Handelnder unschuldig vor Gericht Stehender seine Auslagen selbst zu tragen hat (Die vmtl. Höher sind als die Strafe für die nicht begangene Ordnunswiedrigkeit.).

    • Lies dir die Urteilsbegründung durch. (oder mein Kommentar über deinem)
      Ich vermute mal, dass auf der Rechtsanwalt erst auf diesen rechtlichen Kniff kam.

    • Nicht, wenn es sein achter Punkt in Flensburg geworden wäre ;)

      • 8 Punkte in F. sind egal solange keine neuen dazukommen. Die Bußgelder sind ohnehin ein Witz. Jede fahrlässige und vorsätzliche Straßenverkehrsgefährung sollte eine Tauglichkeitsprüfung für das Führen eines KFZ zur Folge haben.

      • @Knut:
        Was bringt eine Gesetzesänderung in diese Richtung wenn es die Ordnungskräfte nicht schaffen die jetzigen Verkehrssünder zu bestrafen, weil nicht genug oder falsch kontrolliert wird.

        Beispiel:
        Heute morgen wurde ich mal wieder auf dem Weg zur Arbeit bedrängt und überholt, obwohl ich schon (Innerorts) 60 km/h fuhr, und dann bekommt man noch Kopfschütteln entgegengebracht(zählt nicht als Beleidigung).
        Ja, die Straße war vielleicht 3 spurig und frei, und auch ich habe es eilig. Trotzdem hab ich das Gefühl das jeder dritte Autofahrer die StVo als unnötiges Regelwerk ansieht.
        Heut Abend werde ich bestimmt wieder auf dem Heimweg, auf der unübersichtlichen, und deswegen auf 70 km/h Geschwindigkeit begrenzten, Landstraße, von anderen Autofahrern mit mindestens 100 km/h überholt.

      • Also mir ist das immer redlich egal, nein, ich würde auf korrekte 50 runterbremsen innerorts. Schön fahren wie erlaubt ist, wer kann da einen bitte was? Da lach ich den hintermann/Frau noch freundlich an dabei und gut ist.
        Bitte fahrt nicht schneller, nur weil der Fahrer hinter euch so Bock drauf hat entweder schneller in den Himmel zu kommen oder eben ein Kind umzufahren. Das geht gar nicht. Ich bin zwar längst aus der Probezeit raus, trotzdem wird Innerorts nicht gerast. Gerade in 30/50 Zonen bring einem leicht schnelleres Fahren überhaupt nichts. Auf der Autobahn lasse ich mir mir reden.

  • ging mir ähnlich, hatte auch ein bußgeldverfahren weil ich ein ipod in der hand hatte. ereignete sich vor ca. 2 jahren. die erste frage der richterin zum polizisten: können sie ein ipod von einem iphone unterscheiden? er: nein. richterin: verfahren wird eingestellt.

    also nichts neues und gängige praxis :)

    • Ist eben nach Gesetz nur das Telefon verboten. Kurios nur dass ich sowohl ein iPad nutzen darf das deutlich mehr beim fahren stört, als auch eine große Kamera nutzen darf die ebenfalls sehr stört. Beides darf ich aber nicht mit dem sehr handlichen Smartphone nur weil es ein Telefon ist…

  • Es lenkt theoretisch alles ab im Auto. Das bedienen heutiger Radios, im Handschuhfach was suchen, sich nach ner hübschen Frau umschauen etc pp…. Wie soll das erst werden bei Apple Car Play? Dieser Hype mit dem Telefon.. Ich kann mich im Auto Schminken, Rasieren, Zeitung lesen, Navi bedienen und vielleicht auch Joga machen ohne das es Strafe gibt sofern ich keinen gefährde…
    Der deutsche Staat muss dem mündigen Bürger alles vorschreiben. Wenn der Staat das nicht kann, hat er wohl keine Existenzberechtigung…. Schlimm ist das geworden…

    • Deine Ausführungen sind wirres Zeug. Wie du selbst schreibst ist das alles durch den Dt. Staat eben NICHT verboten !

    • Nun, anscheinend schafft es der „mündige“ nicht alleine sein Handeln einzuschätzen und spielt während der Stadtfahrt einhändig am iPod rum, sucht in seiner Handtasche, verschüttet heißen Kaffee auf seinem Schoß, schreibt SMS, hört laute Musik über Kopfhörer oder führt ein Streitgespräch mit seiner Frau.

      Die Schande ist eher, dass der Gesetzgeber nicht hinterher kommt. Es muss Geräte-unabhängig geklärt werden, was beim Fahren erlaubt und verboten ist. Es kann nicht sein, dass Navi-Benutzung OK ist, aber Navi mit nem Smartphone nicht. Diktieren auf dem iPod ja, auf dem iPhone nein. Ein Gespräch über Headset annehmen ja, über Lautsprecher mit Tap auf einen roten Button nein. Ich kann mir auf dem Beifahrersitz ein Toast-Hawaii grillen, aber nicht auf den großen „Next Track“-Button tappen. Das ist verrückt!

    • Für was gibts Multifunktionslenkräder?
      Ich persönlich meide es, ständig aufs Radio oder irgend ein Display zu klotzen. Die Blindflugzeit ist einfach zu groß. Gerade wenn man vielleicht mal nicht strich 50 oder strich 100 unterwegs ist ist das einfach gefährlich und verantwortungslos. Frage mich sowieso, warum im Auto so dermaßen viele Spielereien erlaubt sind. Sowas wie ein Multifunktionslekrad sollte zur Serienausstattung eines jeden PKW gehören.

      Genauso wie ich finde, dass tagfahrlicht bzw. einfach LICHT AN, auch am Tag bei sonnenschein einfach gesetzlich festgelegt werden sollte.

  • TobiasderGrosse

    Wenn ich ein iPad mit 3G während der Fahrt benutze, zählt das dann auch als Mobilfunkgerät? Darf ich am Ende ein iPad WiFi am Steuer benutzen? So viele Fragen…

  • Der Widerspruch in sich ist, daß ein Telefon ablenkt, ein ipod aber nicht?!
    Wenn man es genau betrachtet ist nicht das Händling mit dem Telefon das Problem (was das Gericht ja indirekt bestätigt hat), sondern das Telefonieren an sich. Wobei das Telefonieren mit einem ipod über MIFI-Router dann aber wieder legal ist.
    Merkt Ihr die Widersprüche? Schafft Euch alle ipod und MIFI an und es kann Euch kein Ordnungshüter was.
    Hier geht es nicht um Sicherheit, sondern um Abzocke, sonst wärs egal was es ist, die Hände gehören ans Lenkrad.
    Ach und Beifahrer gehören auch verboten, die lenken ab:o)

    • Es geht nicht um ablenken oder nicht.

      Es geht darum, das Handy verboten ist und ein iPod nicht.

      • Super Antwort!
        Es stand auch mal im Gesetz daß Männer nicht mit Männern…

      • Jau, aber egal ob dumme „anti homo“ Gesetze oder zu eng gefasste „Mobiltelefon am Steuer“ Gesetze, ändern kann, soll und darf ein Richter Gesetze nicht, das macht der Gesetzgeber.

      • So ist das in Deutschland. Es gibt Gesetze und an die muss man sich halten. Das die Gesetzgebung immer der aktuellen Entwicklung hinterherläuft ist nachvollziehbar.

        Irgendwann wird irgendeine Fraktion im Bundestag vorschlagen, dass auch das Bedienen von in der Hand haltbaren Geräten verboten ist und vielleicht verabschieden die das dann und dann wäre auch das dann strafbar.

    • Ich denke schon das es schon um Sicherheit ging, nur dank Lobbyismus und Aktionismus ist halt ein sehr löchriger Gesetzestext entstanden.

      Um dich Abzuzocken könnte der Staat einfach eine Zwangsabgabe einführen, die jede Person oder jeder Haushalt abzugeben hat für eine Leistung die nicht genutzt wird. … ups

  • Diese Rechtsverdreher:

    Der Sinn ist es ja eigentlich die Leute zu schützen indem sie davon abgehalten werden sich mit einem Touchscreen Gerät während der Fahrt zu befassen.
    Da im Paragraph aber von Mobiltelefonen die Rede ist wird sich da gewindet und gewendet nur um sein Freispruch raus zu holen. Letztendlich könnte auch er mich oder ne Gruppe Kinder Tot fahren wenn er Konzentriert auf sein iPod in der Hand auf mich zu kommt.

  • Seit doch mal froh dass nicht jeder Mist bis ins Detail in Deutschland im Pkw gesetzlich verboten ist ! Telefonieren ist übrigens fast überall verboten.

    Natürlich ist es ein Widerspruch dass dieses und jenes erlaubt ist (iPads, iPods, Polizei/Feuerwehr/Taxi-funk, Radio, Burger fressen, Frau küssen). Aber man kann halt nicht jeden Pups und jeder technischen Entwicklung gleich ein neues Gesetz hinterherschieben. Und das ist auch gut so….

  • Die 110 hat nur eins im Sinn „Kohle machen“
    Mir ist schon oft genug aufgefallen das nur Autos angehalten werden wo nur der Fahrer allein ist. Ein Schelm der sich Böses dabei denkt

  • Das Urteil ist ein schönes Beispiel für unsinnige Gesetzgebung.

  • ist denn ein iPad ohne simkarte einem iPod gleichzustellen??????????

  • Wieder einmal ein schönes Beispiel dafür, wie weltfremd unsere Juristen doch sind.

  • ZemanJannik1991

    Finde ich ja eigentlich gut, allerdings muss man sich hier ganz klar an den Kopf fassen. Ein iPod kann genauso die Aufmerksamkeit auf den Straßenverkehr behindern, wie ein Handy auch. Da sieht man mal wieder, wie schlecht Deutschland funktioniert. Wahnsinn. :D

  • Wieder einmal wird die Absurdität der überholten Gesetze und deren dringender Reformbedarf klar.

  • As Gesetz gilt. Daran hat sich der Staat genauso zu halten wie der Bürger. Es stammt aus einer Zeit, wo dem Gesetzgeber Smartphones noch nicht bekannt waren und gehört dringend aktualisiert. Trotzdem gilt es.

    Genauso wie vermutlich die unlogische Kostenregelung. Seit wann muss der Beschuldigte seine Unschuld beweisen? Es wäre Sache der Exekutive gewesen, die Schuld zu beweisen – was nicht gelungen ist. Ob es daran lag dass er wirklich einen IPod hatte, oder daran dass der Polizist schlampig gearbeitet hat spielt da keine Rolle.

  • Wow, da sind aber viele von euch „linientreu“ …
    Gerade die deutsche Geschichte hat gelehrt, alle Gesetze zu hinterfragen und persönlich zu bewerten.
    Es gibt ein Recht und manchmal sogar eine Pflicht zu zivilen Ungehorsam.
    PS Was machen unsere Politiler eigentlich, wenn es nichts mehr zu verbieten gibt?
    Nicht alles und jedes muss reglementiert werden …

  • Jetzt hab ich’s, leg meinen alten Touch in mein Auto, sollt ich beim rumtippen am iPhone erwischt werden und angehalten, hab ich am Touch rumgedrückt um einen neuen Titel fürs Autoradio auszuwählen, genial!

  • gut, dass man seit iOS 8 auch mit nicht iPhones telefonieren kann. Zeigt mal wieder, dass die Technik stets dem Gesetz einen Schritt vorraus ist. Aber meine Güte, wer täglich darauf angewiesen ist, während der Fahrt zu telefonieren, der sollte die paar Kröten auch in die Hand nehmen und eine Freisprecheinrichtung einbauen (lassen), ansonsten kann man es auch lassen. die medienhungrigen Generationen sind aber so von der ‚instant commucation‘ abhängig, dass es schon weh tut.

  • „Grundsatzentscheidung“? Wohl kaum! Das war eine Entscheidung eines kleinen Amtsgerichts, die einzig für diesen Einzelfall von Bedeutung ist. Grundsatzentscheidungen – nach denen auch andere Gerichte ihre Rechtsprechung richten müssen – werden in Deutschland vom Bundesgerichtshof oder Oberlandesgerichten (bzw. Kammergerichten) getroffen.

  • An diesem Beispiel sieht man die Absurdität dieses Gesetzes. Ich warte auf den Tag, an dem es strafbar ist, dass man eine Banane in der Hand hält.
    Wenn man mal auf sich selbst achtet, wird man abgelenkt durch das Sprechen/Zuhören während eines Telefonats und nicht durch das Halten irgend eines elektronischen Gerätes, das zufällig gerade auch eine Telefonierfunktion hat. Typisch deutsche Regelungswut.

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