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News-Mix: Russland, Doppel-SIM-Klage, Handbrake, grüne Ladestation

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38 Kommentare 38
  • Der kostenlose Videokonverter Handbrake wird mit der eben erschienenen Version 0.9.4 schneller und besser. Die Software unterstützt nun auch 64-bit-Systeme, unter den weiteren Neuerungen findet sich auch eine Live-Vorschau der Encodierungseinstellungen. Als Quelle für die Konvertierung akzeptiert Handbrake neben DVDs auch geläufige Dateiformate wie zum Beispiel .wmv oder .avi. Komplizierte Einstellungsorgien entfallen dank der mitgelieferten Voreinstellungen für iPod, iPhone oder Apple TV.
  • Laut touchmyapps sollen Teile der vor zehn Tagen in Belgien erbeuteten iPhones (wir berichteten: iPhone-Raub in Belgien – Diebe erbeuten 4000 Geräte) mittlerweile in Russland angekommen sein. Touchmyapps-Blogger Oleg Neyolov schreibt uns in seiner Mail:

    „Several resellers who hang out at one of the main Russian iPhone sites have reported that they have been getting calls from unknown people, offering them officially unlocked European “Jesus” phones at rock bottom prices in shipments of 100 or more with no possibility of credit or anything like that.“ Den ganzen Bericht gibt es hier.

  • Foren-Nutzer RedFuchs berichtet vom Eingang einer Strafanzeige der Stadt Heidelberg. Grund dafür soll der Einsatz eines SIM-Karten Unlock-Adapters sein, den RedFuchs bereits seit September 2008 in seinem iPhone einsetzt. Die per Post zugestellte Vorladung wirft RedFuchs „Betrug – Zugang zu Kommunikationsdiensten“ vor und lässt sich hier einsehen. Danke Daniel.

furiousim.jpg

  • Alex macht uns auf dieses, von der Firma Kinesis Industries veröffentlichte, Solar- und Windladegerät aufmerksam. Der Charger liefert 5 Volt und 1 Ampere – das Datenblatt (PDF) lässt sich hier einsehen.

gruenerakku.jpg

Dieser Artikel enthält Affiliate-Links. Wer darüber einkauft unterstützt uns mit einem Teil des unveränderten Kaufpreises. Was ist das?
26. Nov 2009 um 10:08 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


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    38 Kommentare bisher. Dieser Unterhaltung fehlt Deine Stimme.
  • „Betrug – Zugang zu Kommunikationsdiensten“, das ist ja ein starkes Stück… kaum zu glauben dass das wegen einer Turbosim gewesen sein soll. Vorallem, da das eigentlich für den Netzbetreiber ja nicht festzustellen ist….

  • btw, Handbrake updaten kann ich nicht empfehlen!

    Nach dem Update werden avi und xvid als Output Möglichkeiten nichtmehr unterstützt, nur noch mp4 und mkv mit h264….

    Falls jemand weis wo ich die 0.9.3 Version wieder herkriegen kann wäre ich dem sehr dankbar!

  • lohnt dann eher visualhub um avi´s in mp4 umzkonvertieren oder handbrake in der neuen version?
    welches liefert das bessere ergebnis (unabhängig von der dauer) und welche ist schneller?

  • –>Handbrake
    welches nimmt man den da?  

    Mac OS X 10.5 / 10.6 – GUI
    Download (32bit Intel)
    Download (64bit Intel)
    Download (Power PC)

    Mac OS X 10.5 / 10.6 – CLI
    Download (32bit Intel)
    Download (64bit Intel)
    Download (Power PC)

  • Also die Stadt Heidelberg ermittelt und zeigt niemanden wg. eines solchen Deliktes an.

    „StA“ ist die Abkürzung für Staatsanwaltschaft. Nicht jeden Schrott übernehmen Redaktion !

    • du hast anscheinend die problematik nicht verstanden. hier mal aus einen anderen forum übernommen als zitat

      „nimm es mir nicht uebel aber das habe ich hier bereits erklaert …mehr als einmal,daher werde ich es nur kurz und knapp machen

      1 – bei jedem zellwechsel wird ein signal gesendet welches dafuer sorgt das du von einer zelle in die naechste rutscht – in ballungsgebieten sind dies funkzellen kleiner als in laendlichen regionen,welches darin begruendet liegt das zb 5000 handys in einer einzelnen zelle auf dichtem raum schwierig wird um es genau und sauber zu splitten ( data & voicetransmission clarity ) daher werden in ballungsgebieten diese dinger aufgeteilt und somit hast du in den einzelnen zellen weniger einheiten die dort versorgt werden muessen …… fuer jeden wechsel in dem bereich benoetigst du ein handshake signal womit dein geraet und du als teilnehmer erkannt wird …. ein iPhone mit added sim muss aber anhand seiner falschen IMEI immer ein doppelsignal senden damit es nicht aus dem system rutscht da diese daten nicht im temporaeren speicher abgelegt werden koennen …..sprich wenn du ein geraet voellig einwandfrei identifizierst mit der dazugehoerigen teilnehmerkennung und simkennung dann wird ein temp code in deinen tempspeicher geschrieben der immer abgegriffen wird wenn du dich durch die zellen bewegst …..eine added sim kann das nicht da dies zu einem konflikt mit der echten IMEI des geraetes fuehren wuerde also muss dieser temp code immer wieder und wieder geholt werden ( temp network code resolve )

      2 – damit sind wir auch schon bei deiner zweiten frage , welche fast durch die erste beantwortet wird ….. stell dir vor in einem system sind nur normale geraete eingeloggt …. die haben den request einmal gesendet und nun holt sich das cell broadcast ID system diese info automatisch wenn es notwendig wird aus deinem temp speicher ….

      bzp : so wir gehen nun davon aus das wir uns in einem 10 zellen umfassenden systemradius befinden in dem eine perfekte infrastruktur fuer eine perfekte dauerversorgung der sende und empfangsleistung anliegt

      Geraet 1 ohne added sim -sendet einmal waehrend einer loginphase da die restliche zeit bis zum verbindgsverlust ( verlassen dieses 10 zellen grids ) nur ein one way ID lookup erfolgt ( sendemast sieht die nummer im temp speicher und laesst signal weiterlaufen )

      Geraet 2 mit added sim – sendet erst original IMEI um das geraet aufzuschalten und sendet sofort danach eine falsche IMEI – dies wird aber nicht in den temp speicher geschrieben ( wie oben bereits erklaert ) das muss das geraet aber innerhalb des 10 zellen grids immer wieder machen das heisst also automatisch schonmal 20 x gesendet weil bei jeder abfrage ja die daten nicht im temp speicher verfuegbar sind ….

      ergo – hast du mehrere geraete dieser natur in einer zelle erhoeht sich diese zahl potentiell welches zu leistungsschwankungen fuehrt – sprich 10 geraete produzieren einen traffic den sonst 200 normale geraete produzieren wuerden …..

      fazit : wenn wir von 10 normalen und 10 nicht normalen geraeten ausgehen haben wir einen traffic von 210 geraeten obwohl eigentlich nur 20 geraete dort im systemgrid eingeloggt sind ….“

      • Und du hast offenbar nicht verstanden, dass ich nur den Unsinn mit der Stadt Heidelberg aufklären wollte. erst lesen dann denken und dann belehren !

      • sehr schön…einfach eine seitenlange antwort ohne jeglichen bezug posten. bravo! schwachsinn at it´s best!

      • Finde ich trotzdem interessant was aytasch gepostet hat. Ich wusste es zum Beispiel nicht da ich mich damit noch nicht beschäftigt habe.

  • Handbrake wird durch das Update nicht besser, sondern schlechter – es verliert die Unterstützung für die wichtigsten Mainstreamcodecs.

    Erstmal prüfen, was man schreibt…das gilt offensichtlich für diese gesamte Nachricht.

  • Wer nutzt denn eigentlich noch diesen Turbo-Sim Mist. Hat nie richtig funktioniert bei mir. :-/

    • Stimmt das stinkt gewaltig:

      Diese Anzeige kann nicht dargestellt werden!

      Die von Ihnen gewählte Anzeige kann nicht dargestellt werden. Dies kann mehrere Gründe haben:

      1. Die Anzeige ist neu aufgegeben worden und wird noch nicht auf unserer Seite angezeigt.
      Bitte haben Sie noch etwas Geduld.
      2. Die von Ihnen aufgerufene Anzeige wird nicht mehr auf unserer Seite veröffentlicht, da sie regulär ausgelaufen ist oder vorzeitig gelöscht wurde.
      Sie wird zu einem späteren Zeitpunkt ohne die Kontaktinformationen in unserem Archiv sichtbar sein.

  • komisch, vor ein paar Stunden ging es noch.

    Dort wurde ein 3GS für 550 € und zwar VB angeboten, nagelneu und verschweisst. Angeblich Italien-Ware. Wer´s glaubt ;-)

  • Zum Thema „Strafanzeige“

    Ich verstehe jetzt nicht wo in der Vorladung, die man einsehen kann, der Bezug zu Heidelberg ist?
    Ich lese in dem Schreiben nur Berlin, Berlin, Berlin
    Oder bin ich blind?

  • Hallo!

    Bin ich irgendwie der einzige, bei dem sich gerade Fragen auftun?
    – EDIT – Ich sehe gerade über mir, ich bin nicht der einzige. Ich brauchte nur zulange zum Tippen. :D

    Warum die STA Heidelberg eine Anzeige erstatten soll, wenn der Vorgang des mutmaßliche Betruges in Berlin war?
    Das steht nämlich als Tatort in dem Schreiben des LKA Berlin.

    Nach bekunden des mutmaßlich Angeschuldigten, nutzt dieser als Netz o2.
    o2 Germany hat seinen Sitz aber in München und Vertrieb in Nürnberg. Beide Orte liegen in Bayern und nicht in Baden-Württemberg.
    Der einzig geschädigte in diesem Fall kann ja nur o2 sein, wenn es an der Proxy-Sim liegt.
    Warum also sollte o2 die Anzeige in Heidelberg stellen?

    Warum steht in dem Schreiben eigentlich nicht der Anzeigenerstatter?
    Da man mich aber noch nicht angeklagt hat, kann es sein, dass so was nicht in einer Vorladung steht.

    Kann es nicht einfach sein, dass gegen ihn aus anderen Gründen ermittelt wird?
    Vielleicht mutmaßlich ein „Einbruch in ein öffentliches oder nicht öffentliches WLAN-Netzwerk“, oder ähnliches?

    Schlussendlich bleibt immer noch der Verdacht des möglichen Fakes.
    Vorsorglich sollte man dann darauf hinweisen, dass es auch unter Strafe steht, Urkunden zu fälschen.
    So eine Vorladung ist auch eine Urkunde.

    Ich will damit nicht sagen, dass das alles nicht stimmt, aber es stellen sich mir einfach diese Fragen.
    Da passt aus meiner Laiensicht vieles nicht zusammen.

    • ok nochmal die sim-karte wurde online gekauft, standort ist Leimen und jetzt öffne mal googlemaps und guck dir mal an wo genau heidelberg liegt. bzw wie weit die voneinander entfernt sind

      genau nicht mal paar kilometer entfernt

      „Hieraus ergibt sich auch die Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft Heidelberg, da sich die Zuständigkeit des Gerichts und damit auch die der StA sich regelmäßig nach dem Tatort richtet.“

    • wenn ich das richtig gelesen habe in den ganzen posts auf iszene dann ist der händler der das teil verkauft aus leimen – die STA heidelberg wäre dann hierfür zuständig – der gerichtsstand ist ja auch immer beim verkäufer und nie beim käufer zu finden falls es zu streitigkeiten kommt.

      • Aber seht mal meinen Beitrag, der irgendwie verrutscht ist, unter diesen Beiträgen.

        Hier geht es nicht um ein zivilrechtliches Verfahren, sondern um eine Straftat und die hat nicht in Leimen stattgefunden, da der Erwerb an sich noch nicht strafbar ist.

        Die Tat kann nur in Berlin, was sie auch hat, stattgefunden haben, da dort der Einsatz erfolgte.
        Siehe auch mein Beispiel in dem Beitrag 14, der von mir stammt.

  • aytasch, Ich habe das sehr wohl gelesen, allerdings ist das bei Verlaub, das ist doch Unsinn! Das ist nämlich noch eine Ungereimtheit in dem Bericht.
    Der Kauf von Proxy mag dort stattgefunden haben, allerdings ist der Erwerb nicht strafbar.
    Erst der Einsatz kann eine Strafbarkeit darstellen.
    Der Einsatz fand aber nach Bekunden des Eigentümers und der mutmaßlichen Anzeige in Berlin statt.
    Das heißt dort fand die mutmaßliche Tat statt.

    Wenn man sich eine Waffe in Kiel kauft, vorausgesetzt man hat einen Waffenschein, und damit eine Tat in München begeht, wird auch nicht die StA Kiel ermitteln und anzeigen.

    Weiterhin muss es für die Tat, die erst stattfindet, wenn man die ProxySim einsetzt, einen Kläger geben.
    Der kann aber nur der Netzbetreiber sein, oder der Geschädigte.
    Das nutzen einer ProxySim wird nicht das allgemeine Interesse der Öffentlichkeit betreffen, dass die StA von alleine, wie z.B. bei einer Körperverletzung, die Ermittlungen aufnimmt.
    Allein die Proxy-Sim kann es nicht sein.

    • und woher habt ihr alle die weisheit daß der erwerb der proxysim nicht strafbar sein soll? wenn das von seiten der STA so gesehen wird, daß der gebrauch dieser technischen netzmanipulation zur straftatsverschleierung dienen kann, weil man sich anonymisiert im GSM-netz aufhält, dann ist auch der erwerb als vorbereitung einer straftat zu werten und dementsprechend AUCH strafbar. ob die ansicht der STA richtig oder falsch ist, ist erstmal wumpe. dafür gibts dann gerichte die das entscheiden. fakt ist daß es einen anfangsverdacht gibt und jetzt ermittelt wird. aus der technischen beschreibung mit handshake etc in den funkzellen scheint es so, daß den strafverfolgenden behörden durch die nutzung der proxysim die möglichkeit genommen wird, bewegungsprofile zu erstellen und abhöraktionen durch zu führen.
      ich werfe hier einfach mal die verbalen aussetzer unseres ex-innenministers im rollstuhl in den raum für den fast jeder mensch, der was gegen den gläsernen bürger einzuwenden hat, was zu verbergen hat und ein potentieller terrorist sein muß.

      • Ich baue es schlichtweg auf EU-Richtlinien auf, die z.B. auch den Einsatz von (Radio)-Scanner regelt. Der Besitz diese Scanner, mit denen man auch in die Telekommunikation eingreifen kann, ist nicht verboten. Erst der Einsatz dieser, z.B. zum Abhören von Behördenfunk, macht es strafbar.

        Es macht einfach keinen Sinn, dass die StA Heidelberg die Ermittlungen aufnimmt.
        Und selbst wenn diese begonnen hat durch den Händler zu ermitteln, dann müsste dem mutmaßlichen Täter der Einsatz bewiesen werden.
        Dazu muss die StA ermitteln, welchen Netzbetreiber der Angeklagte nutzt und dann den Einsatz der Proxy protokollieren. Das kann die StA aber nicht nach Gutdünken machen, sondern sie benötigt richterliche Beschlüsse.
        Bei Verlaub, so wichtig ist der Einsatz einer Proxy auch nicht, dass eine StA so einen Aufwand betreibt und ein Richter einen Beschluss erteilt, dass vom mutmaßlichen Täter ein Telekommunikationsprofil erstellt werden kann.#

        Da wären wir dann wieder, dass o2 die Anzeige autonom erstattet haben müsste, aber das würde sie nicht in Heidelberg.
        o2 kann ja nicht wissen, wo die Proxy erworben wurde. Es sei denn, sie gehen unter die Hellseher und auch dann würden sie die Anzeige nicht in Heidelberg gegen den Nutzer erstatten.

    • >Da passt aus meiner Laiensicht vieles nicht zusammen

      Der Gerichtstand wird durch die Strafprozessordnung geregelt und ist Tatort, Wohnort/Aufenthaltsort oder Ergreifungsort des Täters. In diesem Fall ist der Gerichtsstand Berlin, es würde mich auch wundern wenn nicht die Staatsanwaltschaft Berlin Anklage erhebt. Das die Ermittlungsbehörde Heidelberg ist, liegt vermutlich daran, dass der Verkäufer der TurboSIM in der Nähe von Heidelberg ansässig ist und deswegen die Ermittlungsbehörde als erstes Kenntnis von dem möglichen Betrug erlangt hat. Ich vermute, dass gegen die Firma die das Teil verkauft hat, ermittelt wurde (von der Staatsanwatschaft Heidelberg) und nun gegen die Kunden der Firma ermittelt wird. Liegt ja nahe

      Hendrik:
      >Weiterhin muss es für die Tat, die erst stattfindet, wenn man die ProxySim >einsetzt, einen Kläger geben.
      >Der kann aber nur der Netzbetreiber sein, oder der Geschädigte.

      Falsch.
      Es handelt es sich um eine strafrechtliche Tat die ihm vorgeworfen wird. Kläger ist also schonmal der Staat vertreten durch die jeweilige Staatsanwaltschaft, die auch die Ermittlungen eingeleitet hat und führt.
      Wer kommt denn als Geschädigter außer dem Netzbetreiber noch in Frage?

      Fraglich ist, ob der Mobilfunktbetreiber Schaden genommen hat bzw ob sich RedFuchs sich einen Vorteil verschafft hat, sollte sich der Vorwurf bewahrheiten. Das spielt dann aber eher bei der Strafzumessung eine Rolle. Vermutlich hätte er bei Benutzung auch gegen seinen Mobilfunkvertrag verstoßen, aber dann ein zivilrechtliches Problem.

  • hallo hendrik,
    du führst dich doch selber mit deinem argument ad absurdum. was du argumentativ auf welche „richtlinien“ aufbaust wird die STA in heidelberg sicherlich genauso interessieren wie den berühmten sack reis…
    zum einen führst du radio-scanner ins feld die auf grund EU bestimmungen besessen aber nicht benutzt werden dürfen. wer sagt dir daß proxy-sims und das anonymisieren in einem funktelefonnetz mit dem möglichen abhören von behördenfunk rechtlich gleich zu setzen sind? das eine ist ein aktiver eingriff (proxy) das zweite ist technisch gesehen passiv weil du informationen abgreifst die „eh in der luft liegen“ – fakt ist die STA heidelberg ermittelt – fakt ist auch, daß sie das tut weil es in verbindung mit dem verkauf der proxysim steht (sonst wär hätte sie nicht die zuständigkeit an sich gerissen. der dritte fakt ist auch daß der mögliche straftatsbestand ein nicht unerheblicher sein kann weil die übergeordneten ermittlung an das LKA nach berlin (wohnort des mutmaßlichen straftäters) zur weiteren beweissicherung abgegeben wurde und nicht an irgendeinen dorfsheriff aus kreuzberg.
    um den einsatz der proxysim zu beweisen und telekommunikationsdaten zu ermitteln – und da geb ich dir uneingeschränkt recht – muß ein richter involviert werden der das ganze per beschluss anordnet. damit kommen wir aber wieder darauf zurück, daß der kauf der sim und/oder der händler direkt der auslöser der ermittlungen sein muß, somit ein anfangsverdacht beseht ein straftatsbestand erfüllt zu sein SCHEINT nach ansicht der STA – egal ob der besitz von scannern, blitzwarnern oder sonstigen spielereien nach eu-„recht“ nicht verboten werden darf, sondern nur deren benutzung.
    bei aller angst und hysterie gibts auch die folgende (und für mich am plausibelsten gehandelte) möglichkeit, daß die STA und das LKA erstmal davon ausgehen, daß sich unser lieber freund hier die proxysim besorgt hat um unbehelligt „konspirative terroristische treffen“ zu verabreden (ich formuliere das bewußt etwas überspitzter) und sich im zuge der ermittlungen dann herausstellt, daß es sich nur um einen „kleinen dummen jungen“ handelt (kein persönlicher angriff!!) der glaubhaft darlegen kann mit der sim sein iphone für andere netze öffnen zu wollen und dann mit nem klapps auf den po wieder heim geschickt wird.
    es sind bisher nur ERMITTLUNGEN (und im zuge dessen ist man immer beschuldigter oder zeuge) und keine ANKLAGE. und daher verstehe ich auch nicht warum ihm geraten wird da nichts dazu zu sagen.
    es gibt 2 möglichkeiten:
    1. er sagt hier die wahrheit und die proxysim ist dazu da um das iphone für andere netze zu öffnen => kann er das offen zugeben (strafe für das eindringen in ein geschlossenes system mit hilfe von technischen hilfmitteln gibt es sowieso – wie hoch die ausfällt hängt von seiner kooperation und rolle in dem fall ab)
    2. er erzählt uns hier was vom pferd und wußte genau was die proxy-sim bewirkt und das LKA kann ihm das auf grund anderer geschichten in denen er involviert ist nachweisen – dann braucht er nen anwalt, der ihm aber auch nix mehr helfen wird weils dann furchtbar böse was aufn arsch gibt.

    => junge geh hin – erfahren wirst es nur wenn du dich mit den leuten auseinander setzt. dann müssen sie dir sagen was GENAU dir vorgeworfen wird – im zuge der rechtbelehrung kannst du nach vortragen des vorwurfs an dich noch immer die aussage verweigern und nur deine persönlichen angaben machen.
    und wenn du weißt was los ist und du nichts „böses im sinn“ hattest sag ehrlich und offen was sache ist und wenn dir das LKA und die STA glaubt dann wird die geschichte relativ (ganz ohne blaues auge wirst du nicht weg kommen) glimpflich ausgehen. diese ganze spekuliererei warum und wieso hilft dir nix bis es dir die leute sagen die dich im auge haben…

  • frage…

    wieso steht obend strafanzeige der stadt heidelberg…

    und in der pdf… von der Stadt Berlin….??

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