GEZ: Ja, das iPhone ist gebührenpflichtig!
Die Frage kam uns beim Aufbau des iFUN.de/tv-Projektes, sowie mit der Vorstellung der mehr oder weniger iPhone-kompatiblen DVB-T Empfänger in den Kopf. Ist das iPhone eigentlich gebührenpflichtig?
Klar, das iPhone ist von Haus aus weder in der Lage die Flash-basierten Mediatheken der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender darzustellen, noch lassen sich Radio-Streams geschweige denn, Live-TV empfangen.
Und trotzdem: Der Deutschlandfunk liefert iPhone-optimierte Nachrichten, der MDR (AppStore-Link) und der WDR (AppStore-Link) bieten mittlerweile iPhone-Applikationen zum Konsum des eigenen Programs an und durch die stetig wachsende Zahl der Video-Podcasts lassen sich immer mehr, eigentlich gebührenpflichtige Inhalte, quasi On-Demand abrufen.
Was nun? Wir haben bei der GEZ-Pressestelle nachgefragt und eine klare Antwort bekommen:
„Das von Ihnen erwähnte iPhone ist in der Lage, Rundfunkdarbietungen aus dem Internet wiederzugeben, es gilt daher als neuartiges Rundfunkgerät und ist gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt ab Januar 2009 5,76 EUR pro Monat.„
Zwar kann das iPhone als Zweitgerät gelten,
„Beachten Sie bitte in diesem Zusammenhang, dass die Gebühr nur dann zu entrichten ist, wenn es sich bei diesem Gerät um das Erstgerät handelt, sollte der Rundfunkteilnehmer bereits andere herkömmliche Rundfunkgeräte angemeldet haben, gilt im privaten Bereich dieses Gerät ähnlich wie z.B. ein Autoradio als gebührenfreies Zweitgerät, es ist daher nicht gesondert anmelde- und gebührenpflichtig.“
für die Studenten-WG ohne Fernseher und Radio reicht jedoch der Besitzt eines iPhones aus, um sich trotzdem bei der Gebühren-Einzugs-Zentrale anmelden zu müssen. Anmelde-Infos gibt es hier – Alternativ lässt sich auch vor Gericht ziehen.
Habe beim Lesen der Überschrift nichts anderes von den modernen Wegelagerern des 21. Jahrhunderts erwartet…
Es steht doch den Gebührenanstalten frei ihre Sendungen zu verschlüseln und Abos zu verkaufen, wie alle anderen auch. Siehe RTL NOW.
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BüroPC GEZ Pro GEZ -> Az.: AN 5 K 08.00348, BüroPC GEZ Kontra GEZ -> Az.: 1 K 496/08.KO, HomeOfficePC GEZ Kontra GEZ -> Az. 4 A 149/07 … der teutsche Amtsschimmel wiehert sich noch mal zu Tode, hoffentlich
Ich telefoniere also den ganzen Tag mit meinem Radio? Wann teert und federt endlich mal jemand diese Gebührengeier und jagt die aus dem Staat …
Stand bei der Gebührenpflicht nicht etwas davon, dass Mobiltelefone die Daten empfangen und speichern können gebührenpflichtig sein sollen? Das iPhone kann aber nicht speichern …
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Nö, das ist schlicht und einfach falsch. Die öffentlich-rechtlichen dürfen online keine Extra-Gebühren verlangen.
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So dämlich das ist, überraschen tut's mich nicht.
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Da bin ich anderer Meinung als die GEZ.
Das Verwaltungsgericht Münster übrigens auch…
http://www.jurpc.de/rechtspr/2.....080188.htm
Seit 2007 sind Mobiltelefone mit Internetanbindung gebührenpflichtig (mit der kleinen Gebühr von etwa 5 Euro pro Monat). Bei dem iPhone ist das egal: Für den Betrieb ist ein internetfähiger Computer erforderlich, der an sich schon gebührenpflichtig ist. Das iPhone ist demzufolge *immer* ein Zweitgerät, für welches keine weiteren Gebühren anfallen.
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